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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-05-11 · Heft 13 (11.5.1896) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 13 (11.5.1896)
Date
1896-05-11
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Gesterreichisch-ungarische Läntoren-Aetung. Wien. Frau Baronin Clara Hirsch auf Gereuth hat zur Vertheilung an Zttme in Wien ohne Unterschied der Confefsion anlässüch des Ablebens ihres Gatten den Betrag von hunderttausend Francs gespendet. Bezirkshauptmann Dr. von Frieb eis hat sofort ein Schreiben an die Spenderin gerichtet, in welchem er namens der Stadt Wien den Dank für diese munificente Widmung aüsspricht. — Frau Baronin Hirsch äußerte gegenüber einer bekannten Wiener Persönlichkeit: ״Ich würde es als eine Versündigung an dem Andenken meines Gatten betrachten, wenn ich nicht Sorge dafür tragen würde, dass alle von ihm gegründeten Wohlthätigkeitsanstalten erhalten bleiben, gleichviel, ob er. bei Abfassung seines Testamentes daran dachte oder nichü" . Wien. (Trauergottesdienst für Baron Moritz von Hirsch.) Im Bethause ״Liwras Chen", II., Obere Donaustraße. 8st, wurde Donnerstag, den 30. v. M. ein Trauergottesdienst für well. Baroy Moritz von Hirsch veransttcktet, der sich zu einer überaus' solennen Trauerkundgebung, würdig des in der Vollkraft seiner Jahre, sowie inmitten der Wohlthäügkeitsacte so jäh Dahingerafften gestaltete. Das Gottes- Haus, welches, dem ttaurigen Anlasse entsprechend, ganz schwarz drapirt war und hiedurch schon die Erschienenen in ttefernste Stimmung versetzte, war von zahlreichen Andächtigen gefüllt, und waren u. A. zu bemerken: CH ach am Papo, Gemeinderath Tag leicht. Secretär Dr. L i e b e n, Secretär Dr. T h a l e r in Verttetung des Vorstandes der türkschen israeliüschen Gemeinde, die Obercantoren Bauer und S ch o r r, der Präses des Vereines für Krankenpflege und Unterstützung handlungsungehöriger Israeliten PH. B o n d y, der Vorsteher der israelitischer Armenanstalt Josef Jelinek. Cassier W i e n e r, Militärseelforger Dr. L. Laugfeld er, ReligionsschulinspectorProf. Moriz Kanitz, Commercialrath H. Sti a ßny, Em. Baumgarten, Moriz Steiner, die Vertreter beinahe sämmtlicher israelitischen Vereine Wiens, die Vorstcher des Bethauses ״Liwias Chen" EmilJelinek, Leopold Gold, Jos. M ä r z und Sal. Triger Mt vielen Mitgliedern und Gästen. Nachdem Cantor Schreibstein aus Amerika den liturgischen Theil ausgezeichnet wiedergegeben, bettat Rabbiner D. Löwy die Kanzel, um in Herzbewegender Rede der großen, anerkannten Verdienste des Verstorbenen zu gedenken. Uns Brod. Samstag, den 3. Mai, um halb 6 Uhr Abends fand hier ein Trauergottesdienst für den verewigten Baron Moritz Hirsch statt. Nachdem Obercantor W e i ß unter Assistenz des Chores die Psalme Nielüom l’dovid und schiwissi brillant vorgettagen hatte, hielt Herr Rabbiner Dr. M. Jung die Gedächtnisrede, indem er den bekannten Vers ״Ich schlafe, aber mein Herz ist wach" seinen Ausführungen zu Grunde legte. Zum Schlüsse reciürte Obercantor. Weiß einen LI mol6 rachamim, der bei der ganzen Gemeinde einen tiefen Eindruck hervorrief. Brünrr, 2. Mai. Beim hiesigen Landesgerichte als der Real-Instanz des Schlosses Eichhorn, des Wohnsitzes des verstorbenen Baron Hirsch, wurden heute Mittags durch den Advocaten Dr. .Gustav Haas, den langjährigen vertrauten Berather des Verblichenen - in Rechtsangelegenheiten, die letztwilligen Verfügungen des Baron Hirsch überreicht, welche in Paris aufbewahrt waren: Dieselben bestehen in einem Testamente, ddo. 14. November 1894, und In einem Co.dici ll, ddo. 12. Fe- -bruar 1895, und sind von Baron Hirsch eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Durch das Codicill wird auch eine Million Francs, .welche für Wohlihätigkeits-Anstaltenin Wien bestimmt war, auf Humanitätsinstitute in Mähren übertragen. Die eine Hälfte dieser Summe hat ausschließlich israeliüschen, die andere Hälfte solchen Wohlthäügkeits-Jnstituten zuzufallen, deren Wirksamkeit Bedürftigen - ohne Unterschied der Confession gewidmet ist. Die Auswahl der Wohlthäügkeits-Anstalten ist den vier Testaments-Executoren: überlassen. Das Vermächtnis von Acüen Her dsMistt Coionisatioii Associatiön in London im Bettage Hon zwei Millionen Pfund Sterling an die israelitischen Reli- .gionsgemeinden von .Brüssel,. FranMrt am Main, und Berlin sowie au die englische Jewlsli •Association• ist dadurch gegenstandslos geworden, dass diese Acüen von dem Erblasser den Nr.. 13׳ bedachten Corporütionen schon bei Lebzeiten überlassen worden sind. Ändere Legate sind weder in dem Testament noch in dem Codicill enthalten. Das vorhandene Vermögen fällt der Witwe des Erblassers,Baronin Clara Hi.rsch-Bischoffsheim, und seiner achtjährigen Adoptivtochter Lucienne, einer Tochter des verstorbenen Sohnes Lucien, zu. Wie bereits erwähnt, hat Baronin Hirsch zur sofortigen Vertheilung an die Armen von Paris und Wien 200.000 Francs bestimmt und ferner verfügt, dass 60.000 Francs an die Beamten und das Personal der Herrschaft Roffitz-Eichhorn Verth eilt werden. Wie man mittheilt, soll Baron H i r s ch die Absicht gehabt Haben, auf dem Rückwege von seinem ungarischen Gute, wo ihn der Tod ereilt hat, hier mit dem Herrn Landes-Rabbiner Dr. P l a c z e k zusammenzutreffen, um mit ihm eine große Wohlthätigkeitsaction, die er für Mähren und andere Kronländer plante, zu besprechen. Möglicherweise wird die Frau . Baronin die auch ihr bekannten Intentionen ihres verewigten Mannes nach der oben bezeichneten Richtung zu realisiren geneigt sein. Baron Hirsch soll sich auch für dieisraeliüscheConsistorialverfassung,welcheHerrDr.Placzek vor einiger Zeit angeregt hat, lebhaft interressirt haben. Brünn, 8. Mai. Das Testament des Baron Hirsch liegt nunmehr im Wortlaute vor. In der Einleitung betont Baron Hirsch, dass sich ein großer Theil seines beweglichen Vermögens in Oesterreich befinde, dass für das Testament die österreichischen Gesetze gelten und dass Alle, die an dem Nachlasse Interesse haben, sich betreffs der Abhandlung dem -öfterreichischen Gesetze unterwerfen. Als Behörde wird das Landesgericht Wien genannt. (In einem Codizill wird dies jedoch widerrufen und dafür Brünn bestimmt.) Weiter heißt es: § 1. Zu meiner Üniversalerbin ernenne ich meine Gemalin Klara Baronin Hirsch-Gereuth, geborene v. Bischofsheim. §. 2. Sollte dieselbe die Erbschaft nicht verlangen, so ist die im October 1891 gegründete Gesellschaft ,-Jewish Colonisation" in London Universalerbin. §. 3. Bestimmt der Adoptivtochter Luciena Premelie Hirsch einen Pflichttheil von 1.000,000 Francs gebührenfrei und möglichst sichergestellt. (§ 18.) § 4. Wohlthätigkeitslegate: Eine Million Francs gebührensrei d en in Wien (imCodizill ist dafür Mähren bestimmt) bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten. Den Testaments- Executoren steht die Wahl der Anstalten und die Höhe der denselben zuzuwendenden Beträge frei. Die Hälfte des Legats fällt israelitischen, die andere Hälfte solchen Wohlthätigkeitsanstalten zu, deren Wirken sich auf Jedermann ohne Unters ch i e d d e r Confession erstreckt. Als Bedingung wird festgesetzt, dass die Testaurents-Executoren amtlich anerkannt werden, sonst fällt das Legat dem Universalerben zu. § 5. Die vorstehende Zuwendung ist ge b ü h r e n f r e i zu übergeben. § 5. Die in meinem Nachlasse sich etwa befindenden Acti.en der Jewish Colonisation Association vermache ich wie folgt: Ein Viertel der Anglo Jewish Colonisation Association in London; ein Viertel der israelitischen Gemeinde in Frankfurt ä.M.; ein Viertel der Consul d’Adminisfcration de la Synagoge de Bruxeles; ein Viertel der israelitischen Gemeinde zu Berlin; Alles gebührenfrei. Bei Nichtannahme eines oder mehrerer, dieser Legate werden letztere an die anderen hier bezeichneten Legatare gleich vertheilt. Der Mangel einer rechtskräftigen Annahme.'des Legats binnen längstens. 8 Monaten nach dem Ableben ist ipso jure als Nichtannahme zu betrachten. §§ 7—19 enthalten Weisungen für die Testaments-Execütoren bezüglich Verwaltung resp. Veräüßeruug der Immobilien, und Bestimmungen für die Vormünder und Erzieher der Adoptivtochter. § 20.erklärt alle früher.en Testamente für ungiltig. Das Testament trägt das Datum ״Wien, 14. November 1894"; Consul I a c ö b i in Paris bestätigt die Echtheit der Unterchrift. Schließlich' folgt noch ein Codizill vom 12. Februar 1895, wonach statt'dem Landesgerichte Wien das LandesgerichtB r ü n n als Behörde eingesetzt wird und die Widmung von 1.000,000 Francs n i ch t d er S t a5 t Wien, sondern dem -Lande. Mähren zufällt.., / ÄWA-Rsmxfs. Der Sohn unseres. allverehrten Obercantors,;Herr W Sandor Kä r t's.ch m'a.r y s.f.. Regimentsärzt Honv.-Äft.-R'egmt. zü Wäräsdin,'. hat sich' mit Fräulein Herchme H e r z'fe l d ans Preßb'ürg: verlöbtt ־!" י י י• '

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