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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-05-11 · Heft 13 (11.5.1896) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 13 (11.5.1896)
Date
1896-05-11
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 13 Oesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung Seite 5. Frage, woher der Sohn alle diese delicaten Speisen habe, antwortete der Sohn״Alter, was kümmert dich dies? kaue und esse!" Dies ist gegen einen Vater eine sündhafte Sprache. Ein anderer Sohn' mahlte mit der Handmühle, da ward sein Vater gerufen, um für den König zu mahlen. Da sprach der Sohn, der Vater möge lieber hier mahlen, Und er würde selber zum König gehen, damit er die dort etwa ausgesetzte Beleidigung oder Züchtigung für den Vater ertragen könne. Dies waren zärtliche kindliche Worte, die dem Vater wohl gefielen. Aus dieser und vielen anderen Mittheilungen ist zu ersehen, dass schon die Talmudlehrer geradeso wie die moderne Didactik ihre Lehren durch Gleichniße zn veranschaulichen wussten, was schon in der Bibel an sehr vielen Stellen geschieht. (Ausführlicher in unserer Schrift ״Pflichten ist. Schulmänner," 11. u. 12. C.) Unter dem biblischen Gebote, die Eltern zu fürchten, ehrfürchten, (3. B. M. 19, 3.) lehrt der Talmud folgendes: Der Sohn darf auf dem für den Vater in öffentlicher Versammlung bestimmten Ort nicht stehen, die Kinder dürfen auf dem zu Hause für die Eltern bestimmten Platz nicht sitzen, ihnen nicht widersprechen, öffentliche Beleidigungen, sogar absichtlich verursachte Geldschäden geduldig hinzunehmen, weil der König aller Könige es befohlen hat. (ibid.) Ferner lehrt der Talmud, (ibid.) dass der Sohn jede Ehrenbezeugung, die man ihm sowohl seiner selbst willen, wie auch wegen der Verdienste seines Vaters erweisen würde, als seines Vaters Verdienste sich erbitten und selbe als solche annehmen solle. Hiemit bekundet er die Werthschätzung seines Vaters höher als seine eigene. (S. Raschi ibid.) (Forts, folgt.) Kleine Chronik. (Aufruf.) In der Brust jedes guten Oesterreichers regt sich heute mächtig der Drang, das Jubiläum der fünfzigjährigen glorreichen Regierung unseres geliebten Kaisers in einer Weise zu begehen, welche, ein voller Ausdruck der innigsten Unterthanentreue, auch dem Wesen und Geiste des Monarchen völlig entspricht. Es muß ein Fest der Herzen werden, und die ewigen Spuren, die es der Epoche für die Geschichte aufprägt, müssen edle Werke, Werke der Menschenliebe sein! So werden denn an dem Jubel der Völker Oesterreichs auch die Armen und Elenden, die Kranken und Schwachen, die Alten und Einsamen theilnehmen; ihre Leiden werden Linderungen finden durch die vom Schicksale Begünstigten, die ihren Zoll zur Feier des erhabenen Festes in der Form mannigfacher Wohlthätigkeitsacte an die Stufen des Thrones bringen werden. Gerade unseren Glaubensgenossen erwächst aus der harten Bedrängnis der Zeit die erhöhte Pflicht, für ihre nothbedrückten Mitbrüder, für die von anderer Seite ausreichende Hilfe kaum zu gewärtigen ist, liebend zu sorgen. Auch der Verein ״Ferienheim" will feinem Streben und Walten anlässlich des großen Moments würdigen Ansdruck geben und zugleich ein dauerndes Denkmal setzen, will durch den Bau eines eigenen Heims, das im Jubiläumsjahre zu eröffnen wäre, für alle Zukunft Hunderten von armen kleinen Wesen Erholung und Erquickung, Stärkung und Labung von Geist und Seele sichern und erbittet Hiefür den Beistand aller Kinderfreunde, den Beistand Aller, die zum Bewusstsein ihrer Menschenpflicht gelangt sind, zu helfen, wo Hilfe noththut und so leicht ist. Der Verein ״Ferienheim״ hat in den vier Jahren seiner Wirksamkeit an 800 jüdischen Kindern aus den ärmsten Schichten der Gesellschaft, die im heißen Sommer auf eine dumpfe, von einer vielköpfigen Familie bewohnte Stube oder aus die staubige Straße angewiesen sind, den «Segen eines nur einmonatlichen Landaufenthaltes mit guter Lust, gesunder ritueller Kost, und . rationeller Körperpflege, - bei entsprechender pädagogischer Aufsicht erprobt. Nach, diesem Segen'dürften, jedoch viele Tausende junger Menschen, die im Pfuhle der Noch zu verkommen drohen! Und es ist so furchtbar, diese Vielen zurückstoßen zu müssen, weil die Mittel nur fiir Wenige reichen und weil der Mangel an geeigneten — auch für Geld kaum erreichbaren Räumen und die alljährlichen Sorgen der Suche Beschränkung auferlegen. Ein eigenes Heim — als Landaufenthalt im Sommer, als Reconvalescentenhaus im Winter — würde dem Verein ״Ferienheim" die Möglichkeit bieten, in ausgedehnterem Maße und in beruhigter Stabilität seiner Mission gerecht zu werden: die Kinder der Armen Physisch und moralisch zu kräftigen, aus dass auch sie ihren Menschen- und Unterthanenpflichten dereinst voll zu entsprechen vermögen! Alle, die ihr Kinder liebt, Väter, Mütter, steht uns bei! Und greift auch Ihr in Eure Sparbüchsen, Ihr glücklichen Kleinen, helfet uns, dem Elend Kinder entreißen, solange sie darin noch nicht verdorben und verkommen sind! Jeder Beitrag rückt die ersehnte, herrliche Stunde näher, in der der Grundstein gelegt wird zu einem heiligen Rettungswerke, zu dem eigenen Heim. Wien, im April 1896. Der Vorstand des Vereines ״Ferienheim": Sofie G r ü n s e l d, Präsidentin, I., Schottenring Nr. 2. Beiträge nehmen entgegen: Die Präsidentin des ״Ferienheim" Frau Sophie G r ü n s e l d (I., Schottenring 2), die Cassierin Frau Jenny Schur (per Adresse Moriz Schur, I., Helferstorferstraße 11), Herr S. Heit (I., Rudolfsplatz 10) und die Redaction dieses Blattes. Wien. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Cultus und Unterricht und dem Justiz- Ministerium an alle Landesstellen folgenden Erlaß gerichtet: ״Es wurde wahrgenommen, dass bezüglich der Frage, ob die israelitischen Seelsorger berechtigt sind, außerhalb des Cultusgemeindesprengels, für welchen sie bestellt sind, Trauungen von Angehörigen ihres eigenen Sprengels vorzunehmen, verschiedene Anschauungen herrschen und demgemäß bei derartigen Eheschließungen in der Praxis ein ungleicher Vorgang beobachtet wird. Zur Hinhaltung von Competenzconflicten und zur Erzielung eines gleichen Vorganges, insbesondere auch bei der Matrikenführung findet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den k. k. Ministerien für Cultus und Unterricht, dann der Justiz die k. k. Statthalterei (Landesregierung) aufzufordern, die israelitischenCultusgemeinden und derenOrgane darauf aufmerksam zu machen, dass im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 81 und 82 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches im Zusammen- Hang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1890 die Rabbiner, sowie die nach den §§ 13 und 14 des letzteren Gesetzes bestellten Stellvertreter, der Rabbiner zur Vornahme von Trauungen innerhalb des Cultusgemeindesprengels, fiir welchen sie bestellt wurden, berufen sind, dass jedoch bei Eheschließungen, wenn diese außerhalb der Cultusgemeinde, in deren Sprengel die Ehewerber ihren ordentlichen Wohnsitz haben, vorgenommen werden sollen, die Trauung nur nach erwirkter Ermächtigung (Delegation) seitens des Rabbiners des Trauungsortes oder seines Stellvertreters erfolgen darf. In den letzteren Fällen ist die Trauung im Sinne der bestehenden Matriken- Vorschriften in die Trauungsmatrik jenes Bezirkes mit fortlaufender Reihezahl einzutragen, in welchem die Trauung vorgenommen . wurde. Die im § 33 des Jsraelitengesetzes vom 2l. März 1890 berufenen Behörden werden die Befolgung dieser Vorschrift zu überwachen und Uebertretungen derselben zu bestrafen haben. Hievon sind auch die israelitischen Matrikenführer entsprechend zu verständigen." Wien. (Israelitische Allianz zu Wien.) Die dreiundzwanzigste ordentliche Generalversammlung findet am 10. Mai 1896 statt. Tagesordnung: 1. Bericht über die , ,Thätigkeit des Vereines im Jahre 1895. 2. Bericht über die financielle Gebahrung im Jahre 1895. 3. Wahl von fünf Vorstandsmitgliedern mit vierjähriger und eines Mitgliedes mit dreijähriger Functiönsdauer (§ 6 der Statuten). 4. Wahl von Beiräthen. 5. Etwaige Anträge der P. TI Mitglieder (§ 8 der Statuten).

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