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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-05-11 · Heft 13 (11.5.1896) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 13 (11.5.1896)
Date
1896-05-11
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. G österreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung Nr. 13. Leben lang meinen Vater bedient; aber ich habe ihn nicht den hundertsten Thell so bedient, wie der sonst böse רשע Es au seinen Vater bedient hat. Denn ich bediente meinen Vater in schmutzigen Kleidern, und wenn ich in die Gasse gieng, da zog ich mir reine Kleider an; aber Esau bediente seinen Vater nur in reinen Kleidern." (Midr. Jalk. I. Nr. 115.) Es gibt gar einen Fall, wo die Elternverehrung noch höher steht, als. die Gottesverehrung, nämlich die Schrift sagt: ״Ehre den Ewigen von deinem Gute und vom Erstlinge deines Ertrages," (Spr. 3. 9); demnach ist der Arme vom Almosengeben, also von dieser Gottesverehrung dispensirt; aber selbst ein armer Sohn muß seine Eltern unterstützen, eventuell für sie betteln. (S. Tr. Perch. 1. 1. Rambam Comment. Tr. Md. Toßafot u. I. Deah 240.) Wer trotz der hohen Pflicht der Elternverehrung dürfen dennoch die Eltern ihren Kindern nichts gegen den Willen Gottes befehlen. Ebensowenig dürfen Eltern ihre Müder mehr lieben als Gott, das heißt, sie aus vermeintlicher Liebe und Schonung von der Erfüllung der Gebote Gottes dispensiren, denn sie selbst müssen auch wie ihre Kinder Gott ehren. Der Hoheprister Eli ist deshalb durch den ftühzeiügen Tod seiner Söhne hart bestraft worden, weil er, wie ihm der Profet vorhielt, seine Söhne mchr ehrte als Gott. (I. Sam. 2. 7.) Ja, es ist die Gefahr nahe, dass wenn die Eltern willkürlich Gottes Gebote verletzen, die Kinder sich von der Ellernverehrung, die doch vorzügüch als ein Gottes-Gebot zu Hallen ist, nach dem Beispiele ihrer Eltern zu dispensiren glauben dürfen, was wohl nach dem Talmud nicht gestattet ist. (Tr. Jeb. 22. Deah, 240—18.) ״Wie du gethan hast, so geschieht auch dir; deine That kommt auf dein Haupt zurück." (Abadjah, 1. 15.) Nr. 15. ״Des Sohnes Verdienste genießtauch der Vater im Jensells; aber des Vaters Verdienste genießt der. Sohn ־ nicht." (Tr. Sanhedr. 104.) Lehre: Die Ursache dieser Lehre ist leicht verständlich, well die Verdienste des Kindes zumeist eine Folge der directeu väterlichen Belehrung und Erziehung sind; nicht aber umgekehrt, nämlich der Sohn wirll allgemein nicht direct belehrend und erziehlich auf den Vater ein. Natürlich, dass auch die Mütter, iusoferne sie die religiös-sittliche Erziehung chrer Mnder befördern, die Verdienste chrer Mnder im Jenseits genießen. (Tr. Broch. 17. und weiter Nr. 24.) Diese Lehre des Talmud, dass die Ettern im Jenseits die Verdienste chrer Mnder genießen, war und ist noch jetzt ein sehr mächüger Beweggrund zur religiös-sittlichen Erhziehung chrer Kinder, damit sie ihnen nicht blos eine Sttitze hier, sondern vorzüglich auch eine Stütze im Jensells sein sollen. Daher lauter der Wunsch bei Geburt eines Knaben, ihn zu erziehen: 1״. letora, 2. lechupa, 3. ulemaasim towim," d. h. zur Beschäftigung mit der Gotteslehre, zur Religion, zur Eheschließung, zur Sittlichkeit und zu guten Thaten — zur Humanität. Bei Geburt eines Midchens, das nur selten zur anhaltenden Beschäfügung mll der Gotteslehre, besonders mit der mündlichen, geeignet ist, bleibt der Wunsch letora weg. Jedoch ist es Pflicht der Eltern, auch die Mädchen in der Religionslehre, in der Bibel, wie auch in allen zur rituellen, religiösen Hausführung nöügen Lehrfächern zu unterrichten. (Tr. Nedor. 27 Sota 26 und Jore- Deah 246. . Es werden Doch sowohl im Talmud wie in der nachtallnMschen Zeit Frauen genannt,?welche - sogar in der Mündlichen Lehre große Kenntniße bekundeten, so dass ihre diesfälligen Aussprüche selbst von den berühmten Rabbinen respectirt wurden. Zu diesen Frauen gehören unter Anderen: Berura, Tochter des Märtyrers Rabbi Chaninah b. Tradjon, und Gattin des sehr scharfsinnigen Rabbi Melr im 2. Jahrh. n. Ehr. Jalßi, Tochter des Exilarchen und Gattin des Ober- Richters Rabbi Nachman b. Jakob, (240—320) Schuloberhaupt zu Nehardeah. Ferner die Gattin des Rabbi Josef ibn Najdilah, Staatsminister und Rabbiner zu Granada 1030. Endlich die Tochter des Rabbi Jehuda b. Nathan und die Tochter des Rabbi Me'ir. Die beiden letzteren waren Enkelinnen des berühmten Bibel-Commentars Rabbi Schlonw Jizchaki (Raschi) im 12. Jahrh. Die angeführten Beispiele beweisen auch die Unrichtigkeit der Behauptung, dass erst das Christenthum die Würde der Frauen erkannte, das Judenthum aber sie wie Sclavinnen behandelte. Gerade das Gegentheil war der Fall. Diejenigen Eltern, die ihre Kinder blos gn materiellen Zielen erziehen, sind in Gefahr, dass ihre Kinder die materiellen Bestrebungen auf sträfliche Weise zu befriedigen suchen und hiedurch der gesetzlichen Strafe verfallen. Ueberdies sind beim Tode derselben alle Hoffnungen der Eltern dahin. Aber diejenigen Eltern, welche mit ihrer Kinder-Erziehung hauptsächlich religiös-sittliche Ziele verfolgen, deren Mühen und Kosten sind keineswegs ganz vergeblich. Denn schon ihre gute Absicht rechnet ihnen Gott als fromme That an. (Tr. Broch. 6.) Bei einem Todesfälle ihres Kindes können sie getrost ausrufen: ״Der Ewige gab es, denn eine Gottesgabe sind die Kinder, (Psalm 12. 73.) und Gott nahm es, gepriesen sei der Name des Ewigen!" (Jjob 2. 21.) Der feste Glaube an die Unsterblichkeit der Seele und an wahrhafte dauernde Belohnung und. Bestrafung im Jenseits gewährt ihnen Trost in den gegenwärtigen Schmerzen und bringt ihnen die Hoffnung, dass sie ihr geliebtes Kind wieder sehen und sich mit ihm einst wieder freuen werden. So sprach König David (2. Sam. 12. 23.): ״Ich werde zu meinem verstorbenen Kinde kommen, aber es wird zu mir nicht wiederkommen." ״Habt ihr, Mütter, recht erzogen, so erkennt ihr euer Kind. Nie, nie hat eines je seiner rein und recht erziehenden Mutter vergessen." (Jean Paul.) Nr. 16. ״Der Sohn ehre seinen Vater während des Vaters Leben und auch nach dessen Tode." (Tr. Kid. 31 und I. Deah 240-9.) In allen pflichtgemäßen Ehrenbezeugungen ist kein Unterschied zwischen Vater und Mutter. (S. daselbst.) Lehre. Unter den biblischen Geboten, die Eltern zu ehren, 2. M. 20. 12. versteht der Talmud folgende Pflichten: Sie zu nähren und zu Pflegen, besonders in ihrer Krankheit, sie nöthigenfalls an der Hand zu führen, vor ihnen aufzustehen, mit ihnen stets höflich, sanft- und demüthig zu sprechen, öffentliche Beschämungen und selbst muthwillig veranlasste Geldschäden ruhig zu erdulden, weil Gott es befohlen hat. ״Eine ärmliche Pflege bei armen Kindern, aber mit sanftmüthigen Reden ist vor Gott höher geachtet, als eine reichliche Pflege, die nicht sanftmüthig geschieht." (Md. 31—32. I. Deah 240.) Mancher pflegt seinen Vater reichlich und zieht sich hiemit Gottes Strafe zu, weil er mit seinem Vater nicht sanftmüthig spricht; hingegen giebt ein anderer seinem Vater eine ärmliche Kost und lässt ihn mit der Handmühle mahlen, was eine niedrige und harte Arbeit ist, und erhält dafür ewig dauernde Belohnung, weil er mit dem Vater zärtlich und tröstend spricht. Diese Lehre wird daselbst in!nachfolgender Erzählung :veranschaulicht. (Jerusalem-Talmud Tr. Peah. 1. (£ . 8.) Ein Sohn reichte seinem Vater köstliche Speisen.: ׳Auf des - Vaters

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