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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-03-21 · Heft 9 (21.3.1896) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 9 (21.3.1896)
Date
1896-03-21
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Pesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 9. dm OmiWdeqIEt, (bütafr gDohnt Hie 'Rabbiner zü EategoMM uÄ durch, MHverstWdnls zcheiMrten HM Rab- Lmm mWlsteMrHrd Hr PeHtvÄ, fit 'der^DermÄ'Mgre ganz MvHlM^MÄchiuSdÄ׳M^zu'''LMdät^näMH bie Bezeichnung ״Doctor-Rabbiner" und Dispens-Rabbiner". Das ist das Unglück in der Sache, und ein Jeder, der die irrige Meinung einer solchen Kategorisaüon durch Gebrauch und Anwendung jener zwei Benennungen unterstützt, baut an diesem Unglück weiter und versündigt sich dadurch gegen den Stand, die Religion und gegen das Leben vieler würdiger und verdienst-, voller Standesgenossen. Auf Grund der Unwissenheit und des Mißverständnißes hat sich in den Gemeinden aber auch noch eine dritte und vierte Bezeichnung eingebürgert, nämlich der autorisirte Rabbiner und der Lehrer-Rabbiner. Solchen Mißgriffen und Mißverstmldnißm muß mit aller Energie, mit aller Macht und allem Einflüsse entgegengetreten und von verständiger, fachmännischer Seite Aufklärung in die Sache gebracht werden. Der Rabbiner ist, sei und bleibe Rabbiner, gleich geachtet wie vor dem Gesetze so auch vor der Gemeinde, vor deren Mitgliedern und seinen Standesgenossen, "möge er nun ein Doctor-Diplom oder ein Statthalterei-'Dispens besitzen. Dahin zu wirken, war in erster Reihe der Zweck meines Artikels, und jedem Gutgesinnten liegt die moralische Pflicht ob, einem solchen Streben seine Unterstützung angedeihen zu lassen. Was ׳ für den Rabbiner das Doctor-Diplom, ganz düsselbe ist und gilt für ihn das Dispens-Diplom. Beide stehen mit dem eigentlicken Rabbinerberufe nur insoferne im Zusammenhänge, als es durchaus nicht angeht, dass der Rabbiner, welcher durch Intelligenz sowohl, als auch durch Moralität - allen Andern voranleuchten soll, in der ׳ profanen Wissenschaft ein Idiot sei. Er soll vielmehr beiderlei Wissenschaften, die theologische mit der profanen, in sich vereinen, um imstande zu sein, die Religion in ' intelligenter Weise zu lehren und ״die Intelligenz durch religiöse Beschaulichkeit zu verklären. In beiden Fällen, er besitze Doctor- oder Dispens-Diplom, "bleibt das eigentliche Fachwissen des Rabbiners deswegen immerhin das theologische. Dieses muß er besitzen, er sei Doctor oder nicht. Diese beiden Diplome werden aber von dem jüdischen Publikum, wie von den Gemeinden in der Regel verkannt und mißverstanden, und das Doctor-Diplom wird ebenso oft überschätzt, sowie das Dispens-Diplom unterschätzt wird. Es giebt Nämlich Rabbiner, die den Doctor-Titel führen, aber in der jüd.- theol.- Wissenschaft Laien sind, ja deren Kenntnis in dotrraiois ganz , unzulänglich ist; wie es anderseits wieder solche giebt, welche diesen Titel nicht sichren, aber hinreichendes theologisches Fachwissen besitzen. Es ist ein großer Mißgriff, ja ein Mißgeschick fürs Judenchum, dass man sich daran gewöhnt hat, dem' Doctor volles Wissen, fachmännische Fähigkeit ׳ und 'Standeswürde zuzumuthen,. demjenigen aber, der nicht Doctor ׳ ist;׳ jedes Wissen, jede fachmännische Eignung und Würde abzusprechen. •׳.;...' Durch solch irrige Anschauungen werden die ׳ Gemeinden irre gesiihrt, und zwar ׳eine von׳ der andern, indem die eine blindlings dem Beispiele der anderen folgt. : Dabei kommen?; die Rabbiner ohne Doctor-Titel — und wären sie die geeignetsten, verdienstvollsten und würdigsten —' am׳ schlechtesten׳ fort.; Denn ist die Gemeinde in der Lage, einen-;Mbbiner7 .anständig--und standesgemäß zu honoriren. dünn muß" es״ unbedingt;ein׳ Doctor Mn; Äßrmag sie düs nicht, dann nimmt sie einen'Radbiner muff der nicht Doctor ist, der aber für seine große, vielseitige ArbMünd MMe?aM׳HnnMchche?HaghnfMß/^db rei Mn 'wirkMkstAAmänn;istMer nAt. .HiedürchMcTdencher Religion, wie dein)Rabbinerstande: große Wunden geschlagen,! ׳aw denen dasMdenthüm verbluten müsste, wenn 'die Gemeinden -nicht beizeiten zur richtigen Erkenntnis der wahren und wirklichen Sachlage gelangen. Herr College St. thut daher UnKcht^wenn '-er׳ lvidddrHen ,,Döctor-Rabbiner und den Dispensrabbiner'" vor das Forum der Oeffentlichkeit führt und den ersterew-als;,d i p lo mi r t e n Meister" hinstellt. Diese beiden selbst geschaffenen und gewaltsam herbeigezerrten Categorisationsbe'griffe müssen -aus der Umgangssprache der Gemeinden und Collegen weichen Md dem ״Rabbiner der Gemeinde" Platz machen. Ebenso muß es sich mit'dem ״autorisirten Rabbiner" und׳ dem ״Lehrer-Rabbiner" verhalten. Das Gesetz kennt nur den N ab bin er/! und dabei hat es zu bleiben. Ob die Gemeinde in ihrem Rabbiner einen F a ch m a n n haben will, oder ob sie sich mit einem ^S t r o h-, mann begnügen will, das ist und bleibt ihre Sache.' Nur so kann man die Ausfälle des Rabbinerverbandes verstummen und seine gottlose Wirksamkeit illusorisch machen. An dem allein ist's aber nicht genug, sondern der Rabbiner muß trachten, auch staüdesgemäß hönorirt zu Werden, er darf mit seinen Kräften und seinem Stande nicht Missbrauch treiben und für 4—600 st. Alles.in der Gemeinde ausüben. Niemand, und sei es der am wenigsten Fachgeschulte, darfsich so herabsetzen und seine geistige Schwäche und seine fachmännische Beschränktheit dadurch an den Pranger stellen, indem er für einen Hungerlohn, so- Zusagen das ^Mädchen für Alles" in der Gemeinde abzugeben bereit ist. Die Gemeinde muß aber auch so viel Ehrgefühl für sich und Menschlichkeitsgefühl für: Andere besitzen, um dies nicht zu beanspruchen. Keine Gemeinde, und wäre sie-die gerittgfte,, darf sich so blößen und ihre materielle Schwäche und ihre Geringschätzung gegen die Religion und deren Diener-dadurch dokumentären, dass sie einen Rabbiner mit 4—600 fl. honorirt, wobei er für. dieses geringe Gehalt auch noch alle anderen nöthigen Functionen ausüben soll. Eine nicht unbedeutende Gemeinde.Böhmens schreibt z. B. in neuester Zeit einen Concnrs für . einen Rabbiner aus, der auch - geprüfter Lehrer, Cantor und Kore und. der böhmischen Sprache mächtig fein soll. Dafür zahlt, sie einen Gehalt von 700 fl. Für eine solche aufreibende Arbeit in ein er.-Person 700 fl.! Verdient denn nicht der Lehrer einer einklassigen Volksschule allein diesen Gehalt? Der. Kore und Cantor sollte doch jedenfalls 200 fl. und der Rabbiner׳ auch 200 fl. bekommen, das wären 1100 fl. So könnte der Mann wenigstens standesgemäß leben, seine eingesetzten Kräfte durch, eine .angemessene. Lebensweise-׳ wieder heben und auch ..noch einen Sparpfennig beiseite legen. Was hat er; aber so für seine vierfache Funktion? Nichts als die Auf- : reibung seiner Gesundheit.. . : ' ., Nach diesen beiden Richtungen hin fehlt es nur an Bei- - spielen. Der festes einheitliche Wille bedingt die gute, schöne! Tstat.. ,Man. schätzt die,Glocke nach: ihrem Klang, : den Vogel j nach seinem Gesang;, aber den Cultusbeamten,? ganz. besynders den Werth und die Würde des Rabbiners, nach feinem ^Jahresgehalte,' und jede Gemeinde׳ wird '׳-nach der Art und Weise der Änstelluüg ihrer;/ssteligioNZdiener löÄftheilt),f' 1• 7' ,;.־' ׳; 7! dass "strittelmaßige,7 ja zuweilen ganz,untergeordnete. Kräfte.. durch, eine . gute-, Stellungzu Ruf und Anerkennung gelangen, dagegen ist es aber eine ausgemachte Sache, dass eine kleine Stelle, resp. der Bezug eines kleinen Ge-

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