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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-02-21 · Heft 6 (21.2.1896) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 6 (21.2.1896)
Date
1896-02-21
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 6. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung Seite 5. dass die europäischen Völker die Erhaltung der Wissenschaften eben dem verkannten Talmud zu verdanken haben. Denn um den Talmud, besonders seinen vielseitigen wissenschaftlichen Theil, gründlich zu verstehen, befassten sich die Juden fast allein mit weltlichen Wissenschaften. Charakteristisch ist es, dass der Talmud nicht ״profane" mili deehol, sondern nur ״mili dealme“ weltliche Kenntniße gebraucht. Die Juden erhielten zu diesem Zwecke Lehr-Academien, auch vor christlichen und mohamedanischen Zuhörern, besonders in Spanien, und zu Ende des Mittelalters übernahmen sie von ihnen die christlichen Völker. Zur Erhärtung genügen folgende Stellen: 1. Die Juden haben in der letzten Zeit des Älterthums, sodann durch das ganze Mittelalter hindurch und bis auf die Neuzeit herauf fortwährend eine rege Thätigkeit ans allen Gebieten der Wissenschaften entfaltet. Sie unterhielten nicht nur im Orient, sondern auch in den romanischen und deutschen Ländern blühende Academien, welche die Stellen der späteren Hochschulen vertraten. Jahrhunderte laug sind sie die wichtigsten Pfleger der Wissenschaften, der Mathematik, Astronomie, Medizin, Geschichte, Sprachkunde und Philosophie gewesen. (Dr. Dittes, Erziehungslehre. 48—49.) 2. Wir haben gesehen, dass sie, die Juden, in ununterbrochener Geistesthätigkeit jedes Gebiet der Wissenschaften anbauen, fortbilden nnd den am Ende des Mittelalters endlich erwachenden Nationen überlieferten. Sie sind die Begründer wissenschaftlicher Sprachkunde, sie sind die einzigen, welche eine eindringende und allein fruchtbare Kenntnis der heiligen Schriften erhalten und fördern, weil sie für viele Jahrhunderte die einzigen find, welche die Kenntnis der morgenländischen und abendländischen Sprachen in sich vereinigten; sie waren die Einzigen, bei welchen die freie Entwicklung der Gedankenarbeit in Philosophie und besonders Neligionsphilosophie, Raum findet, . welche die Ethik in einer Weise ausbauen, wie kein anderes Volk. Sie find es insbesondere, bei denen ganz ausschließlich eine wissenschaftliche Bearbeitung und Fortbildung der Medizin stattfindet u. s. w. (Dr. A. I. Schleiden, weiland Professor der Natur- Wissenschaften, Dresden, in seiner Schrift ״Die Bedeutung der Juden für Erhaltung und Wiederbelebung der Wissenschaften im Mittelaller". 40. S.) Der gesetzliche Theil des Talmud heißt: Halacha ״Gesetz" im Gegensätze zur Hagadah ,הנח״, welche Sagen, oder Erzählungen enthält, um aus denselben Weisheitsnnd Klugheilslehren zu folgern. Unter diesen scheinen uns viele unverständlich, absurd, kühn, manche sogar ftivol zu sein, weil wir ihre Kunstausdrücke nicht mehr verstehen. Auch sie, wie die griechischen Philosophen — mit denen viele Talmudlehrer oft religiöse und wissenschaftliche Disputationen hielten — sprachen oft über erhabene Probleme absichtlich in nur den Eingeweihten bekannten technischen Ausdrücken. Der bisher bezeichnete Talmud heißt der babylonische, weil die meisten Gelehrten, deren Lehren hier mitgetheilt werden, in Babylonien lebten. Der erste Sammler und Ordner dieser Lehren war Rabb. Aschi, Schuloberhaupt (375—427) in Sura, aber erst gegen 100 Jahre später erhielt der Talmud seine jetzige Gestalt. Der babylonische .Talmud ist bedeutend umfangreicher, auch scharf- und tiefsinniger als der palästinaische Talmud, in welchem zumeist die Lehren jener Gelehrten enthalten sind, die in Paläsüna lebten. Die Sammlung dieses Talmud begann Rabbi Jochanan, Schuloberhaupt zu Liberias im 3. Jahrhundert, aber auch dieser Codex erhielt erst viel später seine jetzige Gestalt. Die Midraschim, die wir hier oft nennen, enthalten umfassliche, geistreiche Erklärungen zur Bibel nebst vielen Fabeln und Parabeln, um an denselben Religions-, Tugend-, Weisheits-, Anstands- und Sittenlehren zu veranschaulichen. Sie bieten eine unermessliche Fundgrube von Intelligenz. Es giebt deren viele. Die umfangreichsten sind: Rabba, Tanchuma und Jalkut. Der schwierigste, der Rabba, wnrde von Dr. August Wünsche, Professor in Dresden, deutsch übersetzt. (Fortsetzung folgt.) Die Einberufung eines jüdischen Congreffes in Ungarn. (Schluß.) Denselben Standpunkt nahm die Gesetzgebung auch in dem benachbarten Oesterreich bei Schaffung des Gesetzes über die Religionsgenossenschaften ein. In dem Motivenberichte heißt es dort: ״Wenn sich z. B. eine christliche Sekte, wie die sögenannten Swedenborgianer, als die ״wahre Kirche Christi" bezeichnet, oder wenn Dissidenten des mosaischen Bekenntnißes auf den Namen der ״Rechtgläubigen" (Orthodoxen) Anspruch erheben, so würde die Zulassung solcher Benennungen gewiss eine Verletzung der übrigen Anhänger des christlichen oder mosaischen Bekenntnißes in sich schließen. Ueberdies würde damit dem Staate eine Entscheidung über Glaubensstreitigkeiten zugeschoben, an welcher er kein Interesse, und zu welcher er keinen Beruf hat." In Österreich hat sich der jüdische Eultus auf dieselbe Weise entwickelt, wie bei uns, und auch dort haben sich in größeren Städten die Verhältniße so gestaltet, dass die Gemeinden Beihäuser nach verschiedenen Riten einrichten mussten. So wurde in Wien für jeden einzelnen bestehenden Ritus ein besonderes Bethaus gebaut. Angesichts der Resultate, welche die sogenannten Orthodoxen in Ungarn erzielten, kam auch dort eine Bewegung in Fluß, die Gemeinde- und confessionelle Einheit zu stören, und zwar nicht ohne allen Erfolg, doch hat den, auf die Zersplitterung der Kräfte abzielenden Bestrebungen dort das ״Gesetz vom 21. Mürz 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältniße der israelitischen Religionsgesellschaft" ein Ende gemacht, dessen § 2 folgende Verfügungen enthält: ״Jede Cultusgemeinde umfasst ein örtlich begrenztes Gebiet; in demselben Gebiete kann nur eine Cultusgemeinde bestehen. Jeder Israelit gehört der Cultusgemeinde an. in deren Sprenget er seinen ordentlichen Wohnsitz hat." § 25 aber verhält die einzelnen Gemeinden dazu, den von ihren Mitgliedern befolgten Riten entsprechende Bethäuser zu erhalten. Die Commission des österreichischen Herrenhauses hat in ihrem Berichte hervorgehoben, dass sie der Bestimmung zustimme, nach welcher an einem Orte nur eine israelitische Cultusgemeinde bestehen könne, ״in Erwägung, dass nach der Regierungsvorlage den Bekennen! verschiedener Richtungen die Möglichkeit gesichert ist. für ihre religiösen nnd Gewißensbedürfnisse auch innerhalb der einheitlichen Gemeinde Befriedigung zu finden, endlich im Hinblick auf die ungünstigen Erfahrungen in jenen Ländern, wo man die Bildung israelitischer Cultusgemeinden nach solchen rituellen oder sonstigen Unterschieden zuließ". Zum Theil waren es daher auch die traurigen Verhältniße der ungarländischen israelitischen Gemeinden, welche dadurch entstanden, dass an einem Orte die Bildung mehrerer Cultusgemeinden gestattet wurde, welche die österreichische Gesetzgebung veranlassten, auszusprechen, dass in Oesterreich an einem Orte nur eine israelitische Gemeinde bestehen dürfe. Die Hunderte von Petitionen, welche gegen die Aufrecherthaltung der Gemeindeinheit eintrafen, fanden im österreichischen Abgeordnetenhause keine Berücksichtigung. Das oben zitirte Gesetz besteht im Ganzen aus 3b Paragraphen. Es verfügt nur über die Gemeindeverhältniße; einer Landes- Organisation ist dort keine Erwähnung gethan. Offenbar war 1 in Oesterreich der Gesichtspunkt maßgebend, dass in den Cultus-

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