Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 5 (11.2.1896)
- Date
- 1896-02-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2.__ Gesterreichssch-ungarische Lanloreii-Zeitung. Nr. 5. auf den KyLÄer WstMtzck? Darum Märe .es Höchst Mgezeigt Ruhe MDriHenÄuMtedzu laffen,WeLeundWittelzüeriinnen. den chW^»den Mbelständen abzuhelfen, entgegenzntreten, und' rmt vereinten Masten Herder Parteieti den inneren Streit und, Zwist Zu!beseitigen, -amit das Ansehen und die Eintracht der Lsrael. Seelsorger als nachahmenswerthes Beispiel diene, nicht «der durch Zank und Hader noch mehr dem verzehrenden Dpotte preisgegeberr werde. Zur Abfassung der ifrselttifitzen Gememdrstatuten für Böhme«. : ~ ־.. (Fortsetzung). ־ Auch desCantors muß in ähnlicher Weise in den Statuten gedacht werden; denn auch er ist Religionsdiener, Diener am Altäre des Herrn,״ für den es sich ׳ durchaus nicht ziemt, dass er has Kamszeichen des unsteten Lebens auf seinem Haupte trage und jahrein jahraus mit dem Wanderstab in der Hand von Ort zu Ort, von Gemeinde zu Gemeinde ziehend, selten Ruhe Und dauernde StelÜmg finde. .׳Vor der/Aufnahme prüfe die Gemeinde und erwäge wohl, um nur geeignete, erprobte und bewahrte Männer voü entsprechendem Fachwissen und standesgemäßer Würde zu acceptiren. Ist er aber angestellt, so bleibe und wirke er jahrelang oder immerfort in der Gemeinde. Dafür werde ebenfalls in zweckmäßiger. Weise, in den Statuten vorgesorgt. Durch eine humanitäre und gottgefällige Fürsorge für ihr«! Rabbiner und Cantor würden sich die Gemeinden nur Achtung und Ehre nach Außen erwerben, und in einer solchen Jnsütution äußert sich der schönste und würdigste. Cultus, den die herrlichsten Chöre, die imposantesten und kostspieligsten Tempelbauten nicht zu übertreffen vermögen. Zu Z 40. Liegt es schon im Interesse der Gemeinde und im Geiste der Religion und des Gesetzes, dass die Religionsdiener überhaupt eine anständige und sorgenfreie Existenz in der Gemeinde finden, so wäre es auch der Ehre der Gemeinde angemessen, dass der Rabbiner- und Cantorstand nicht zum Proletarierstande erniedrigt und herabgewürdigt werden. Der Rabbiner soll seinem Stande und seiner Gemeinde nach jeder Richtung hin Ehre machen, sein Stand und seine Gemeinde sollen aber auch ihm zur Ehre gereichen. Ja, es soll nicht fernerhin von Andersglänbigeu mit Spott und Ironie darauf hingewiesen werden, dass beim Juden die Seelsorger und Geistlichen sehr billig zu haben sind und sehr bagatellmäßig behandelt werden. Schreiber dieses hatte schon oft Gelegenheit, zu beobachten, wie christliche Mitbürger im Gasthause die Eoncurse in den Zeitungen studirten und mit sichtlichem Interesse nähere Aufklärung über die einzelnen Functionen verlangten. Hiebei kam es nicht selten vor, dass sie voll Erstaunen und Befremden den Kopf schüttelten, wie eine jüdische Gemeinde von ihren Beamten sür geringfügigen Gehalt solche Leistungen beanspruchen und einen Mann mit größerer Familie oder in etwas höheren Lebensjahren von der Mitbewerbung um eine solche Stelle ausschließen kann. Diese traurigen Zustände werfen auf die Religion, die Gemeinde und den Stand ein sehr schlechtes Licht, was nicht geeignet ist. das viel geschwächte Ansehen des Judenthums zu erhöhen. Man urtheilt von dem Werth der Religionsdiener aufden Werch der Religion selbst, und dies ist auch ganz richtig und loMch; denn schätzt man den Herrn, so schätzt man auch seinen Diener, da aber, wo Per Diener bagatellmäßig und gelMfüM behandelt wird, wird 'gewiss auf den Herrn nicht viel Aewicht gelegt. ד -; י/• Solche bisher bestandene Missstände will., und soll/das Gesetz beseitigen; deshalb macht es den Cültusgemeinden'hie Erhaltung der Religionsdiener zur Pflicht, und diejenige, die ' .das nicht im Stande ist,, soll aufgelöst werden. Unter Erhaltung wird aber nicht ein ewiges Nagen am Hungertuch /verstanden/ sondern dass er. wenigstens vor Sorge, Entbehrungen und Noth geschützt sei, damit er nicht, früher! oder ׳spater'Ser^.PllEhätjgf. . keit der Mitmenschen anheimfallen müsse. Die Kräfte, Fähigkeiten und Leistungen des Manschen sind / /-!ich .'.wiederhole es mit Nachdruck seine. Waareih seine Werthartikel, und sowie der Kaufmann oder Fabrikant seine Waaren nicht verschwenden dar f und kann, sowie er nicht um den Preis des einen mehrere Artikel geben wird/ so kann, so d arf der Rabbiner und Cantor, sowie der Cultusbeamte überhaupt, nicht m e h rer e Funktionen und Aemter für den Gehalt einer einzigen versehen, wenn er,sich gegen seine eigene Person nicht versündigen und seiner Familie nicht zum Lebensabschneider, werden will. Was würde man zu einer Person sagen, die z. B. für. ihre 20 kr. ein 40 kr.-Brodlaibchen kaufen wollte, weil sie nicht in der Lage ist, zweimal' 20 kr. ausgeben zu können, ein doppeltes Brot aber für ihre Familie benöthigt? Im günstigsten Falle würde man sie verlachen.׳ Um mich für Jeden recht verständlich zu machen, musste ich zu einem solch crassen Beispiele greifen. Dennoch aber wird /von dem Rabbiner nicht selten Aehnliches und Gleiches verlangt! 600 fl. jährl. Gehalt verdient jeder halbwegs leistungsfähige Cantor, wie oft wird aber verlangt, der Rabbiner soll , für 400—500 oder 600 fl. auch Cantor und Kore, oder der Cantor Kore und Religionslehrer oder Lehrer sein? In neuester Zeit will man dem Rabbiner ja sogar für d e n s e l b e n spärlichen Zehr- Pfennig, den er als Gehalt bezieht, noch den auswärtig enReligionsunterricht aufbürden! Hat er denn in seiner Brust einen Blasebalg anstatt einer Lunge, oder kann er nach einer Zeit sein Gehirn, wenn es abgenützt ist, wie die Walzen in einer Drehorgel durch ein anderes ersetzen? Sklavennaturen und Feiglinge nur vermögen anders zu denken und zu handeln. ״Nur Lumpen sind bescheiden," sagt Göthe; aber der Mann der That muß seinen Werth kennen und schätzen und darf seine Kräfte nicht umsonst aufreiben! Darum erscheint der vorgeschlagene Zusatz zu § 40 vollkommen begründet und gerechtfertigt. Auf die materielle Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Gemeinden kann ebenso wenig Rücksichtgenommen werden, wie der Kaufmann bei unserem größeren Waarenbedarf auf den geringen Inhalt unserer Geldbörse Rücksicht nimmt. Die Gemeinden müssen heute in der Lage sein, zu können; sie dürfen keine solche materielle Schwäche zur Schau tragen, um für einen Gehalt drei Beamte in einer Person haben zu wollen. Mit Abzugsmethoden und Vorschlägen zum Zwecke eines Spar- und Pensionsfondes bleibe nur Jeder für jetzt hübsch fern. Heute muß jeder dahinstreben, seinen Gehalt zu vergrößern, nicht aber um einige Percente zu vermindern. Werden die Leistungen der Cultusbeamten gehörig und gewissenhaft dotirt werden, dann wird sich der Sparpfennig schon finden. Den Rabbiner zum Schächter der Gemeinde machen zu wollen, das wäre höchst unschicklich und für den Stand, für die Gemeinde wie für die rabbinische Autorität verletzend und für die Jugend demoralisirend. Mag jeder darüber -denken, wie