Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 4 (1.2.1896)
- Date
- 1896-02-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/1304829-3453365-3453369--4466-3458930- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 4. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung Seite 5. fo.viele, daher vier verschiedene Organisationen gäbe, und dass im Schoße dieser Örgänisationen die' dazu gehörigen Gemeinden im Sinne von im autonomen Wirkungskreise festgestellten Statuten die Erreichung gemeinsamer Ziele anstreben. ׳ a) Nach dem Congreß-Organisationsstatut bilden die : israelitischen Gemeinden 26 Gemeindedistricte. Die Gemeinden ivählen Districtsrepräsentanten, welche die Angelegenheiten des ׳Districtes erledigen, und die Präsidenten der 26 Districte bilden die Versammlung der Districtspräsidenteu", in deren Wirkungs-. 'kreis die die israelitischen Landesbewohner gemeinsam interessirenden Angelegenheiten gehören, und deren Organ die Landeskanzlei bildet; der gesetzgebende Körper der Confession aber ist der Congreß. . . י ' Mit dieser Organisation kann die Autonomie der Confession nusgeübt und entwickelt, werden. Wie wir aber oben ansgeführt haben,-:-konnten mit der im Jahre 1871 erfolgten Genehmigung .der orthodoxen Organisation israelitische Gemeinden.frei gebildet werden, und § 10 der Congreß-Organisationsstatuten verlor seine Giltigkeit.. Dieser Paragraph ordnete an, dass meiner und derselben Ortschaft nur eine israelitische. Cultnsgemeinde bestehen könne.. In Folge dessen entstanden solche Verhältniße, dass im Jahre 1873 auf Wunsch der hohen Regierung und mit Zustimmung unserer Cultusgemeinden die Function der Congreßorganisation, mit Ausnahme der Landeskanzlei und der Districtspräsid einen, so lange eingestellt wurde, bis nach Errichtung des Landes-Rabbinerseminars die verworrenen Cultnsangelegenheiten eine Regelung erfahren würden. ' ׳ Kaum begannen sich nun nach der im Jahre 1888 sub. Z. 1191 erlassenen Circnlarverordnung die Verhältniße der Cultusgemeinden einigermaßen zu cousolidiren, als im Jahre 1892 ein Theil der Gemeindedistricte sich aufs neue constituirte. Aber auch diese Districte umfassen nicht sämmtliche, auf ihrem Gebiete befindlichen Cultusgemeinden und sie können daher keine, für den ganzen District giltigen Beschlüsse fassen. In Folge dessen konnten sich die seit drei Jahren neu constituirten Districte in -ihrem Wirken blos darauf beschränken, auf die größeren Aufgaben hinzuweisen, wie z. B. auf die gleichförmige Regelung des Religionsunterrichtes und auf die Pensioniruug der Gemeindeangestellten, die auf ihre Lösung seitens der Confession warten. Im klebrigen konnten sie blos die Districtsgerichte bestellen, damit etwa.vorkommende strittige Angelegenheiten: im Schoße der Confession erledigt werben können.' ' :* b) Die Bestimmungen der sogenannten orthodoxen Organisation enthält jenes Organisationsstatut, welches am 15. November 1871 mit der Circularverordnung Z. 26015 veröffentlicht wurde. Dieses Organisaüonsstatut, welches im Ganzen aus 29 Paragraphen besteht, enthält blos Bestimmungen, welche für die Localstatuten der Gemeinden Interesse haben, und auch von diesen sind die meisten, Lheils durch Verfügungen der Unterrichtsgesetzgebüng, theils durch Verordnungen, welche das Matrikelwesen und die Cultusgemeinden regeln, theils außer Kraft gesetzt, theils modificirt worden. In Geltung blieben blos jene Bestimmungen, welche sich auf die Schiedsgerichte beziehen. Von gemeinsamen Angelegenheiten der Cultusgemeinden oder von einem,'diese vertretenden Centralorgan kommt in dem ganzen Statut kein Wort vor. Die orthodoxe Durchführungscommission verdankt ihre Existenz nur dem Umstande, dass in der Circularverordnung vom 15. November 1871, mit welcher dieses Statut kundgemacht wurde, auch die Erklärung enthalten ist, dass als provisorisches Vermittlungsorgan zwischen der Regierung und den. nach dem erwähnten Statut organisirten Gemeinden jene ans sieben Mitgliedern bestehende Commission mit dem Sitze in Budapest dienen kann, deren Mitglieder jene Versammlung zu diesem Zwecke wühlte, welche das erwähnte Statut - ausarbeitete. . . e) Die, auf der stütns quo ante Basis stehenden und cl) die sephardischen Gemeinden, die sich der orthodoxen Organisation nicht angeschlossen haben, erledigen ihre Angelegenheiten nach ihren eigenen Lokalstatuten. Diese Gemeinden besitzen nicht einmal ein confessionelles Schiedsgericht, sondern bringen ihre Angelegenheiten vor die Verwaltungsbehörden. Aus all dem erhellt, dass die vier verschiedenen Arten von Cultusgemeinden, welche die Administration unterscheidet, nicht vier verschiedene Organisationen zur Erreichung gemeinsamer Ziele bilden, sondern dass blos die Congreßstatuten gemeinsame Angelegenheiten kennen und eine Landesorganisation mit legalen Vertretungskörpern feststellen. Ferner erhellt, dass bei den verschiedenen benannten Gemeinden die Abweichung nur darin wahrzunehmen ist, dass sie ihre strittigen Angelegenheiten jede vor einem anderen Forum entscheiden lassen. Die Proceffe der Congreßgemeinden gelangen Mann in den besten Jahren, und dieser Umstand lässt uns darauf schließen, dass die ganze Scene in Brünn spielt. Vielleicht ist der palastartige Bau, aus dessen Pforte er tritt, das Haus, das er in der Petersburgergasse daselbst bewohnte. Die Kleidung Francs ist sehr kostbar. Er trägt eine russische Pelzmütze und einen hermelinverbrümten, lang herabwallenden Kaftan. Diese Gewandung ist genau dieselbe, wie er sie auf einem anderen, ihn als Greis darstellenden Bilde trägt. Es ist diese Combination deshalb von Wichtigkeit, weil auf dem Kupferstich Frank nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, und nur aus der Betrachtung sich ergibt, dass es die geschilderte Person sein muß. Ist es doch eben diese, die zum Wagen geführt wird. In letzterem, einer überaus prächtigen Caroffe, deren Pferde geradezu auffallend kostbare, gestickte Decken tragen und deren Lenker, im stolzen Bewusstsein, eine hohe Persönlichkeit fahren zn dürfen, eine steif ceremonielle Haltung angenommen hat, hat, Frank erwartend, eine Person Platz genommen, die nicht zu dessen Trabanten gehört. Es ist offenbar ein Cavalier, der mit ihm aus fahren will. Vielleicht ist es gar eine fürstliche Personkichkeit. Kamen doch selbst Könige und Kaiser nach Bri'mn, um mit Frank und vielleicht mehr noch mit dessen schöner Tochter Eva, die ja bekanntlich in jeder Beziehung die würdige Tochter ihres Vaters war, zu verkehren. Auf das Bild scheint Eva nicht mitaufgenommen zu sein. Oder sollte sie am Ende eine der Frauengestalten sein, die aus den Fenstern des Hauses neugierig herausschauen? Es könnte, ganz gut sein.- Wenn damals, als der Zeichner seine Skizze entwarf, Eva von ungefähr.ihrem Vater nachgeschaut hat, so ist. sie auch auf das Bild gekommen. Soll -ich meine individuelle. Ansicht äußern, so sage ich, Eva ist wirklich auf dem Bilde. Und zwar ist es diejenige Dame, die, Frank am nächsten, hinter dem ersten, linker Hand befindlichen Fenster des Erdgeschoßes hervorschaut. Dieselbe hat nämlich eine entschieden vornehmere und selbstbewusstere Haltung und erscheint, offenbar auf einem Schemel stehend, größer als die anderen Frauen. Ueberdies trägt sie einen von diesen verschiedenen Kopfputz. Leider sind die Züge der im Hintergründe befindlichen Frauen so undeutlich und verschwommen, dass es unmöglich ist, durch Vergleich mit vorliegenden Photographien Evas diese herauszuerkennen. Deutlicher ausgeführt als diese Frauengestalten, deutlicher auch als Frank selbst mit seiner begleitenden Schar, ist naturgemäß der ganze Vordergrund. Hier nehmen wir ein paar ausdrucksvolle Gestalten von jüdischem Typus wahr, ganz vorne bellen sich ein paar Hunde an. Dass diese wahrheitsgetteue Realistik der Ausführung mit Nothwendigkeit zu der Annahme stihrt, dass der Kupferstich eine Zeichnung zur Vorlage hatte, die eine wahre Begebenheit sachgemäß darstellt, wurde bereits gesagt. Dies erhöht aber natürlich seine Bedeutung sehr und verleiht ihm historischen Wert. Noch habe ich eines zu erwähnen, den dichtbelaubten Baum, der. in unmittelbarer Nähe des Fränkischen Hauses stehend, mit auf das Bild gekommen ist. Jakob Frank .mit seiner ganzen Garde ist gestorben, der Palast,, den er bewohnte, mag zerfallen oder abgetragen, die Prachtcarosse die ihn trug, Staub und Moder geworden sein — jener Baum steht vielleicht heute noch, und beim Rauschen des Windes erzählt ein Blatt dem anderen von jenem abenteuerlichen Manne, der in der Geschichte der religiösen Verirrungen und Verwirrungen eine so. bedeutende Rolle spielte und ' der trotz aller Schattenseiten seines Charakters in sich trug einen Funken wahrer, echter Genialität.