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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-02-01 · Heft 4 (1.2.1896) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 4 (1.2.1896)
Date
1896-02-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Ieitung. Nr. 4. überreichten. Doch konnte der Minister aus^ Gründen, welche mcherhalb seiner Person, und seines Willens lagen, diesen Gesetzentwurf den: Abgeordnetenhause nicht vorlegen und konnte blos im Verordnungswege die Regelung der israelitischen Gemeinden' insofern bewerkstelligen, als dies die, ein staatliches Interesses bildende Matrikelangelegenheit erforderte. Am 13. November 1885. wurde aus Grund allerhöchster Ermächtigung die Matrikel- Verordnung erlassen, welche ganz Ungarn in israelitische Matrikelbezirke eintheilte. Da nmt aber die. Matrikelterritorien mit den Gemeindeterritorieu nicht überall zusammenfielen und hiedurch verschiedene Anomalien entstanden, erließ Minister Trefort am 21. Juni 1888 abermals in Folge allerhöchster ' Ermächtigung eine Circularverordnung, in welcher sämmtliche Gemeinden ohne Unterschied vom staatspoliüschen Gesichtspunkte, wie auch vom Standpunkte des Judenthums als einer und derselben Confession ungehörig betrachtet wurden und in welcher an Stelle des Matrikelbezirkes die betreffende israelitische Cultusgemeinde gesetzt wurde. So wurden denn die beiden ersten Punkte der Denkschrift, welche die Districtspräsidenten am 23. December 1883 aü die Regierung geleitet hatten, zur Wirklichkeit, und nur die gesetzliche Regelung der confessionellen Rechte war noch in Schwebe gebliebenals Graf Csaky die Nachfolgerschaft Trefort's autrat. Den Personenwechsel im Ministerium benützte die orthovoxe Durchführungscommission, um die Zurückziehung der, die Einheit der israelitischen Confession aussprechenden Circular- Verordnung anzustreben. Graf Csaky wies dieses Ansinnen zurück, gleichwohl wendeten sich die Petenten noch einmal au den Minister, um, auf das Gutachten von 239 Rabbinen gestützt, zu erklären, dass Orthodoxe und Neologen zwei ganz verschiedene Coufessionen bilden, deren Anhänger weder kirchlich noch religiös mit den Anderen in Gemeinschaft leben können. Der Minister sendete diese Eingabe an die Landeskanzlei mit der Aufforderung, sich darüber zu äußern. Die Distriktspräsidenten antworteten in einem umfangreichen Memorandum, in welchem abermals die Sicherung der einheitlichen Organisation der israelitischen Confession durch ein Gesetz verlangt wurde. In Folge dessen wies der Minister auch die neuerliche Eingabe der orthodoxen' Commisson ab. Der Minister äußerte sich über die Behauptung der Orthodoxen, als ob es in unserem Vaterlande zwei verschiedene jüdische Coufessionen gäbe, dahin, ״dass weder in unseren .Gesetzen, noch in den bisherigen Regierungsverfügungen, am Main, woselbst Frank die letzten Jahre seines Lebens verbrachte, und, wie überall so ungeheures Aufsehen erregte — ein hochverdienter Kenner seiner vaterstädtischeu Geschichte und namhafter Frankforscher, hat in der ״Frankfurter Zeitung," in der er eine Reihe von Feuilletons über Frank veröffentlichte, auf die Bedeutung dieses Kupferstiches aufmerksam gemacht. Dieser Kupferstich, er mag etwa 120 bis 130 Jahre alt sein, stellt uns eine sehr lebendige Straßenscene dar und hat höchstwahrscheinlich eine Zeichnung zur Vorlage gehabt, die nicht ein Werk der freischaffenden Phantasie, sondern weiter nichts als eine Art Momentphotographie war. Irgend ein des Zeichnens kundiger Mann hat vor dem Hause Franks Posto genommen und den günstigen Augenblick abgepasst, wo der berühmte und interessante Mann mit seinem Gefolge zur Thüre heraustritt. Seine Zeichnung hat er entweder gleich an Ort und Stelle, oder unmittelbar darauf aus dem Gedächtniße entworfen. Diese Entstehungsart lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit feststellen, wohl aber lässt sich ein ziemlich schwerwiegender Wahrscheinlichkeitsbeweis für sie erbringen. Vor Allem spricht der individuelle Eindruck dafür, den das Bild hervorruft, und der erfahrungsgemäß bei Allen, die es kennen, der gleiche ist. Auch der Titel dieses Bildes, sowie die wahrheitsgetreue, von aller Idealisierung sich fernhaltende Ausführung weisen ebensosehr auf eine aus unmittelbarer Anschauung entstandene Augeublickszeichnung hin, wie sie die Annahme, einer freien Phantasieschöpfung zu widerlegen scheinen. Was wäre bas auch wohl für ein Vorwurf für eine fteie Phantasieschöpfung: ״Der Baron Frank, wieז er in den Wagen steigt"? Wir haben somit — und das macht den Kupferstich so hochintereffant — trendige Geschichte vor uns. Und mehr als dies. Mag auch noch auch in den auf dem Gebiete der Administration gemachten Erfahrungen oder in den bisher zu Tagegetretenen Erscheinungen des jüdischen Gemeindelebens eine solche Behauptung irgendwelche Unterstützung fände. Ueberdies ׳ theilen' die . nichtorthodoxen Israeliten diese Behauptung nicht und sei von orthodoxer Seite der angeblich dogmatische Unterschied keines- Wegs erwiesen worden". Der betreffende Erlaß wurde vopl Minister auch der Landeskanzlei zugesendet, und zwar mit dem Bemerken, ״dass dies die vorläufige Antwort: cuff die Denkschrift der Versammlung der. Districtspräsidenten sei/' - - ׳ Die Denkschrift fährt nun fort:. Seither ist hinsichtlich dieser Frage an die Landeskanzlei kein neuer Ministerialerlaß ergangen und in Sachen der israelitischen Organisation ist keinerlei Verfügung getroffen worden. Auch die orthodoxe Durchführnngscommiffion hat gegen die Erlässe nicht mehr remonstrirt, ja sie hat deren Werth nach mehrjähriger Erfahrung.schließlich anerkannt, was. daraus hervorgeht, dass sie mit großem Dank den Erlass Ew. Excellenz Z. 35501 zur Kenntnis genommen hat, in welchem ihr bekannt gegeben wurde, dass die Giltigkeit der von ihr zweimal angefochtenen, unter Z. 1924/85 und. Z. 1191/88 erflossenen Circnlarerlässe mit dem Jnslebentreten der Civilstandsregister nicht aufhört. Unsere Organisationsangelegenheit befindet sich daher'unverändert in dem Zustande, in welchem sie durch die Circularverordnung Z. 1191 vom 21. Juni 1888 gelangt ist, und welcher in! Nachstehenden zusammengefasst werden kann. 1. Es wird allgemein anerkannt die Richtigkeit des Standpunctes, welchen die Vorgänger Ew. Excellenz in ihren Erläßen vom 21. Juni 1888 Präs. Z. 1191, vom 31. Dezember 1888 Präs. Z. 2304, und vom 10. Feber 1890 Präs. Z. 341 hinsichtlich der Einheitlichkeit des Jndenthums eingenommen haben, und es blieb nirgends ein Zweifel darüber - bestehen, dass in unserem Vaterlande sowohl vom staatspolitischen Gesichtspunkte als auch vom jüdischen Standpunkte nur ״Eine" israelitische Confession existire. Auch G.-A. XbH: 1895'handelt blos von der israelitischen Religion, er kennt daher in unserem Vaterlande nur eine israelitische Religion/und diese eine israelitische Religion wird für gesetzlich recipirt erklärt. 2. Die - Administration unterscheidet: a) Congreß-, b) orthodoxe, c) status quo ante־ und d) sephardische Gemeinden. Doch wäre die Annahme eine irrige, dass es ebenan sich betrachtet der künstlerisch ästhetische Werth des Bildes ein geringer sein, uns sagt ein solches Denkmal vergangener Zeiten so unendlich viel, auf uns wirkt es so herzbegeisternd und phantasiebelebend, wie es ein echtes Kunstwerk nicht in höherem Maße vermag. Und so darf ich denn sagen, wir haben nicht nur lebendige Geschichte vor uns, sondern auch lebendige Poesie. Das Blatt zeigt uns den Pseudomessias, wie er, von seinem Hofstaate umgeben, aus der Thüre eines prachtvollen Hauses tritt, um eine links im Vordergründe befindliche Carosse zu besteigen. Zwei Herren in Officierstracht führen ihn ehrerbietig über einen lang ausgebreiteten Teppich nach dem Wagen, eine Reihe von Dienern folgt nach, während eine andere Schaar ihn erwartet und auf der Seite rechts ein berittener Herold mit ein paar Bewaffneten steht. So theilt sich denn die Zahl feiner Diener in eine begleitende, eine erwartende und eine geleitende Schaar. Sie setzt sich aus 22 Männern und 9 Knaben zusammen. Letztere sind wahrscheinlich Söhne von Dienern, die zu gleichem Berufe ausgebildet und dem Frank'schen Hofstaate einverleibt werden sollen. Die Erwachsenen tragen meist Officiers- oder Soldatentracht, und zwar mit polnischem Zuschnitt. Die meisten haben ihr Haupt ehrfurchtsvoll vor Frank entblößt, der stolz und aufrechten Ganges dem Wagen zuschreitet. Er ist eine schon äußerlich imponierende, überaus stattliche Persönlichkeit. Prachtvolle Figur, noble Haltung, wohlproportionirte Körperbild.ung, schöne Kopfform zeichnen ihn aus, und es will uns bedünken, dass selbst aus den verschwommenen Gesichtszügen, wie sie das kleine Bild uns zeigt, dass aus der energischen, edelgeformten. Nase und namentlich aus den schwarzen, wie Kohlen glänzenden Äugen uns ein Funken feuriger Genialität blitzartig entgegenleuchtet: 'Frank ist auf diesem Bilde noch eut

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