Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 4 (1.2.1896)
- Date
- 1896-02-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. GHerMchW-unWiDe ^antöreii-ZMung. Nr. 4. mehr als Fremdlinge, sondern Äs vo'llberechügte Staatsbürger — und wir gchetzten Zudest solltet wenigstens nicht patriotischer sÄn wollen W Ne humanm Regierungen! Wer sollte es denn wirMch wahr sein, dass ein ׳ nicht in Österreich geborener Rabbiner keinen richtigen Patriotismus haben und lehren kann? Weder die Erfahrung, noch die Vernunft können diese Annahme bestätigen. 'Sehr viele Rabbiner in Deutschland sind geborene Oesterreicher, und kein Mensch hat ihnen je Mangel ׳ an Patriotismus vorwerfen können. Und wie sollte es denn anders sein? Gehört es doch zu den vornehmsten Geboten unserer Religion, selbst das Land unserer Feinde zu lieben und für dasselbe zu beten, sobald es uns zur zweiten Heimat geworden - ist. Hat doch Jeremiä den in Feindesland eben weggeführten Judäern im Namen Gottes an's Herz gelegt: ״Und fördert das Wohl der' Stadt, dahin ich euch verbannt habe und betet für sie' zum Ewigen." (29, 7) Und unsere Weisen sagen : Bete-für das Wohl der Regierung. Dürfen wir aunehmen, dass ein Rabbiner, dessen Pflicht es ist, die erhabenen Lehren unserer Religion zu verbreiten und zuvertheidigen,in dem Falle seine Pflicht verletzen wird, wo zur Religion sich noch das ׳Gefühl der Dankbarkeit gesellt —der Dankbarkeit gegen das Land, welches ihm Heim und Heimat geschenkt? Nein, wir dürfen nicht patriotischer sein als die Regierung und grausamer als^die^Anüsemiten. Sie geben doch wenigstens vor, gegen eine fremde Rasse zu kämpfen, aber unsere Religion kennt keine Rassen und — keine Fremdlinge! Zur AMffung der ifraeWihhen Gemeindestsiuten Mx Mhinen. ' (Fortsetzung). Bevor ich zur Fortsetzung meines Themas übergehe, sehe ich mich gezwungen, der meinem letzten Artikel angefügten redäctionellen Mte entgegenzutreten, welche der irrigen Meinung Raum geben könnte, als wäre ich der Verfechter ״i n t o l e r a N t e r, engherziger Anschauungen," oder als befände ich mich auf dem Standpunkte der ״a n t i s e m i t i s ch e n F r e m d l i n g stheorie." Wer mich, meine idealen Gesinnungen, sowie die allgemein menschenfreundliche Tendenz meiner Amtswirksamkeit, memer gemeinnützigen schriftstellerischen Thätigkeit, als auch meiner toleranten, humanen Lebensanschauung und Lebensweise näher kennt und in der Praxis näher zu beobachten Gelegenheit hatte, der wird mir keineswegs irgend eine Inhumanität oder harte Denkweise zumuthen können. Doch der freie, offene, wahrheitsliebende und objective Denker und Vertreter einer Sache, der nur die gute Sache im Allgemeinen im Auge hat, der kann und darf nicht herüber und hinüber äugeln, um zu prüfen, ob's dem Einen zusagt oder dem Andern missfällt, ob's dem Einen passt, einem Andern aber nicht. Ihm gilt die wückliche Praxis alles, die bloße Theorie fast nichts; denn mit letzterer. kann man blvs in unsicherer Weise calcuriren, mit erster«: hingegen muß man als mit gegebenen Factoren rechnen. Dass Solche, die das österreichische Staatbürgerrecht erworben, nicht überhaupt ausgeschlossen sein sollen, dafür spricht schon der vorgeschlagene Zusatz zu § 33, dass dies aber erst auf Gmnd einer wenigstens 5-jährigen Wirksamkeit geschehen möge, das kann durchaus nicht mißbilligt oder mißdeutet werden. Oder sollte vielleicht der geborene Oesterreicher gar keinen Vorzug gemeßen? Was wäre, denn das für ein Gleichstellungs- und. Humanitätspnnüp» wodurch jche Bevorzugung, jeder Personenunterschied und Personenwerth aufgehoben -würde? Was. wäre ein Princip, das. der Wligion, der Moral, .sowie.der Lebenspräxis zuwiherliefe und geeignet,wäre, alles Vorwärtsstreben im Menschen und jeden. Fortschritt und Aufschwungzu hernmen. Unserer Religion, zufolge, und. die ift. doch gewiss.Me beste Erziehungs- und Morallehre, gilt, die Selbstliebe Äs Norm und Maßstab für die Nächstenliebe. Und inder That, wo es an maßvoller Eigenliebe fehlt, wo die Selb.sterhgltung. gleichgiltig und rücksichtslos behandelt, die eigenen Lebensmittel, Kräfte, Fähigkeiten, Vorzüge und Rechte leichtfertig verschwendet, und vergeudet werden, da kann eine wahre Nächstenliebe gar nicht zu denken sein. Die Theorie, wenn jemand den . .Obermantel verlangt, man ihm. auch den Rock geben solle, das ist eben nur eine bloße Theorie, die jeder practischen Grundlage, entbehrt, die aber auch wörtlich gar nicht zur That.werden.soll. Ein Beispiel dufte dies deutlicher veranschaulichen: Äuge- . nommen, es hätte ein österreichischer Veteran, der in seiner Wirksämkeit fürs Vaterland fast sein ganzes Leben aufgeopfert. , hat, zwei Söhne, die auf zwei Rabbiner- und Cultusgemeindestellen überhaupt Anspruch erheben; ihre Mitbewerber aber wären ganz׳ nagelneu׳ naturalisirte' Oesterreicher. Sollen da also 'aus ' purer Menschenliebe und Gleichstellung die beiden Ersteren nicht bevorzugt werden? Ohne Bevorzugung wäre ja eine Entscheidung überhaupt nicht möglich. Oder sollen vielleicht die Letzteren den Vorzug genießen, weil es ihnen gelungen ist, für einige hundert Gulden das österreichische Staatsburgerrecht im. Handumdrehen zu erlangen? Aehnliche Beispiele könnten genug - aus dem Leben gegriffen und angeführt werden. Ich möchte gern jenen'Vater-kennender, voll Menschenliebe, seinen eigenen. Kindern, sagt : Ihr' müsst Mr' zur Hälfte oder zUm vierten'Then . euch sättigen, öder unter Umständen gar nichts essen, weil, ich. für die Kinder des Nachbars einen Theil oder die ganzen Nahrungsmittel benöthige. Das.wäre wahrlich nicht antisemitische Fremdlingstheorie, aber es wäre sicherlich eine Selbstvernichtungstheorie. Und fast sieht es schon auf dem Gebiete des öfter-, reichischen Cultusgemeindestandes so aus, als . sollten die inländischen Kräfte von lauter ausländischen verdrängt und brotlos gemacht werden. Von der Residenz aus sieht sich die Sache ganz anders an; aber derjenige, der Gelegenheit hat, in dieses. Gebiet mit unbefangenem Auge zu schauen und näher einzudringen, der erlangt darüber eine ganz andere Anschauung. Schreiber dieses hat öfters diese traurige Gelegenheit gehabt, solches zu erfahren. Ein Beispiel nur möge für viele ähnliche hier angeführt werden : Vor mehreren Jahren bewarb sich ein Oesterreicher um eine Nabbinerstelle in Böhmen, die er auch schon fast sicher erlangt hatte, da kam ein ausländischer Mitbewerber, der gern das österreichische Staatsbürgerrecht, erlangt hätte, um sich seine Zukunftsexistenz zu verbessern, und erbot sich, 150—200 fl. an Gehalt weniger zu nehmen. Er erhielt die Stelle, und Ersterer musste abtreten; denn da der Prophet gewöhnlich in seinem Vaterlande wenig gilt, so wird mit gewisser Vorliebe bei uns den ausländischen Bewerbern der Vorzug gegeben. Und seitdem nimmt der für einige Gulden Eingebürgerte die besten Stellen ein, während jener Oesterreicher kaum das Leben fristet.. Solchen Uebelständen soll aber jetzt, durch das Gemeindestatut abgeholfen werden. In jenem Zusatze liegt daher weder Indolenz- -noch Intoleranz, am allerwenigsten aber ״antisemitische Fremdlings-, theorie", sondern die, Theorie der- SelhsterhÄtungspflicht,. Heren