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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-01-11 · Heft 2 (11.1.1896) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 2 (11.1.1896)
Date
1896-01-11
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Gesterreichisch-Mgarische Eantoren-Ieitung. Seite 6 Nr. 2. Sodann wurde unser verehrter Vorsteher, Herr Dr. Sonnenschein, zmu Ehrenpräsidenten des Festcommerses ernannt, den er mit Schnelligkeit und Geschick leitete, wobei er oftmals durch recht witzige Einfälle die Anwesenden auf's beste unterhielt. Der Abend nahm einen sehr ammirten und heiteren Verlauf und lange nach Mitternacht gieng erst die Gesellschaft auseinander.— Am 4. d. M. fand die constituirende Versammlung zur Gründung des Vereines ״Jüd. Litterarischer Verein in Troppau" im Saale der isr. Cultus-Gemeinde statt, bei welchem der Vorsteher, Herr Dr. Sonnenschein, den Vorsitz führte. Die Statuten wurden berachen und nach Genehmigung derselben seitens der Regierung oll der Verein ins Leben treten. 11. Iglau. (Jubiläum.) Am 1. Jänner a. c. feierte Herr Karl Brunner, zweiter Cantor, sein 25-jähriges Diensffubiläum in der hiesigen isr. Cultusgemeinde. Aus diesem Anlasse war der Jubilar Gegenstand der mannigfachsten Ehrungen. Die Repräsentanz der Cultusgemeinde, der Vorstand der Chewra Kadischa, der Tempel-Vorstand und der Verein zur Hebung des Gottesdienstes erwiesen dem verdienten Cultusbeamten durch Ueberreichung von Ehrengeschenken und Gratulationen ihre Sympathien. Auch von den hiesigen Gemeindebeamten, Lehrern und Privaten, sowie von Amtsgenosseu und Freunden von Nah und Feru kamen Ehrengaben, Grüße und Wünsche. Möge es dem gefeierten Manne gegönnt sein, seinen Beruf noch viele ahre in vollster Kraft zu erfüllen. Prerau. Unter den Segenswünschen der ganzen Gemeinde, führte Herr Rabbiner Jacob D o b r i n s k y die anmuthige Tochter des Ob.Cantor Grünberger s. A.. Frl. Emma G rü n b e r g er, zum Traualtar. Durch die treffliche Rede des Herrn Rabbiner Dr. Tauber und den schönen Gesang des Herrn Cantor Kurzweil erhielt der Trauungsact erhebende Weihe. Budapest, 6. Jänner. Die israelitische Landeskanzlei hat die Districtspräsidenten für den 5. d. nach Budapest einberufen, damit diese die durch die kirchenpolitischen Gesetze und insbesondere durch die Reception der Juden geschaffene Lage, wie auch die Frage der Einberufung, eines Congresses zum Gegenstand der Berathung machen sollen. In Folge der Wichtigkeit dieser Gegenstände hat es die israelitische Landesstuizlei für uöthig befunden, die Districts-Präsidenten zu ersuchen, ste mögen aus ihren Districten auch die hervorragenderen Glaubensgenossen zur Couferenz einladeu. Sowohl die Distticts- Präsidenten, wie auch alle Jene, die durch diese als Couferenz- Mitglieder empfohlen wurden, haben nahezu vollzählig der Ein- Ladung Folge geleistet. Die im Sitzungssaale der Pester israelitischen Religionsgemeinde gestern stattgehabte Couferenz kann also schon deswegen als eines der wichtigsten Momente der neueren Geschichte des ungarischen Judenthums bezeichnet werden, und zwar umso mehr, da eine solche, sämmtliche Gegenden des Landes vertretende Berathung in Angelegenheit der Regelung von Angelegenheiten der jüdischen Eonfession.seit dem 1868/69er Congreß nicht einberufen war. Die Sitzung wurde um 4 Uhr.Nachmittags durch Martin Schweiger, als den Präsidenten der israelitischen Landeskanzlei, eröffnet. Derselbe begrüßte die Mitglieder der Couferenz und gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass entsprechend der Wichtigkeit der zu verhandelnden Fragen insbesondere die hervorragenderen Glaubensgenossen aus der Provinz in so imposanter Anzahl erschienen sind. Auf Anttag Paul T e n c e r's wurden sodann nüt Acclamation gewählt: zum Präsidenten Martin Schweiger, zu Viceprästdenten Dr. Jzso Rosa de VLrhely (SzegÄin) und Alexander Leopold (Szegzä-rd); zum Referenten Dr. Josef S i m o n; zu Schriftführern Emanuel Donath (Trencsin) und Gustav ILinker (Csurgo). Nachdem im Namen der Gewählten Martin Schweiger und Dr. Jzso Rosa für das ihnen geschenkte Vertrauen gedankt hatten, skizzirte Referent Dr. Josef Simon das an den Cultus-und Unterrichtsnnnister zu richtende Memorandum. Die Versammlung folgte der Verlesung des Memorandums mit stürmischer und nahm dieses mit lebhaften Eljenrufen und Applaus auf. *־•*־ Reichstags-Abgeordneter Dr. Armin Neumann ergriff hierauf das Wort und erörterte in einer längeren, von zahlrächen Beifallskundgebungen begleiteten Rede, von welch' einschneidendem Interesse die Organisation, und zwar i)ie׳ aüf einheitlicher Basis, insbesondere in Folge der neuen Situation für das ungarische Judenthum ist, nicht nur vom socialen und politischen Stnndpunkte, sondern auch hauptsächlich von dem der Wahrung der Religion. Redner spricht den Unterbreitern des Memorandums innigsten Dank aus und nimmt dieses seinem ganzen Inhalte nach an. 1 Der Szegediner Oberrabbiner Dr. Immanuel L ö w Würdigte in einer begeisterten Rede die Wirksamkeit der israelitischen Landeskanzlei. Redner nimmt das Memorandum an; er beantragt jedoch, dass hinsichtlich der Zeit des Congresses kein bestimmtes Datum festgestellt werde, da er nicht glaubt, dass es möglich und zweckmäßig sei, diesen im Milleniumsjahr zu veranstalten. Dr. Theyddr Löw hält es nicht für nothwendig, dass in Betreff der Veranstaltung des Congresses von der Regierung schon im vorhinein Garantien verlangt werden sollen. Das Judenthum kann den Congress auch ohne der Assistenz der Regierung halten, und zwar umso mehr, weil das Hereinziehen der Regierung im vorhinein die Sache so darstellen würde, als wollten wir auf das Gewissen unserer orthodoxen Brüder einen Zwang ausüben, was jetzt, nach der Schaffung des Gesetzes über die freie Ausübung der Religion ohnedies nicht erlaubt ist. Reichstags-Abgeordneter Dr. Franz C h o r i n führte aus, der Applaus, welcher der Verlesung des Memorandums folgte, brachte jene, in der Brust des ungarischen Judenthums seit Langem schlummernde Ueberzeugung zum Ausdruck, dass die Durchführung der Rezeption für' das ungarische Judenthum mit schweren Pflichten verbunden ist. Denn in Folge der kirchenpolitischen Gesetze wurde die Situation des ungarischen Judenthums die, dass dieses gleich den anderen Confessionen sich autonom organisiren könne.. Insoweit wir über die entsprechenden Mittel nicht verfügen, wollen wir uns diese verschaffen. Ein solches Mittel soll auch durch das Memorandum erreicht werden. Man hat es übel genommen, dass in das Memorandum auch Thatsachen ausgenommen wurden, welche für einen Theil des Judenthums unangenehm sind. Redner anerkennt dies, doch ist es weder erlaubt, noch möglich, die Geschichte zu falschen.; Durch die autonome Organisation wird auf die lieberzeugung keines einzigen Juden eine Pression ausgeübt. Jeder kann seinen Gott nach seinem eigenen Ritus anbeten. Die Hauptsache ist, dass das Judenthum unter einem Hut wirken und das freie Bewegungsgebiet, welches ihm die liberalen Gesetze sichern, derart ausfüllen soll, dass es dem ungarischen Vaterlande und jener Nation zum Vortheil gereiche, mit welcher wir in guten und bösen Zeiten zusammen gelebt haben. Nach dieser mit stürmischem Applaus und Eljenrufen aufgenommenen Rede sprachen noch Rabbiner Dr. Hermann Perls (Fünfkirchen) und Reichstags-Abgeordneter Dr. Julius R o s e n b e r g. Dann sprach Reichstags-Abgeordneter Moriz Mezei: Ich beuge mich achtungsvoll vor dem jüdischen Geiste, sagte e1\ welcher diese schöne Versammlung zu Stande gebracht, deren Zweck es ist, dem ungarischen Judenthum und mittelbar den! ungarischen Vaterlande einen Dienst zu leisten. Das wichtigste Interesse, welchem jedes andere untergeordnet werden muß, ist die Wahrung der Einheit der jüdischen Eonfession. (Stürmische. Eljenrufe.) Der 1868er Congress hätte die Aufgabe gehabt, die Einheit der jüdischen Eonfession zu sichern, leider: ist dies weder damals noch seither gelungen; ich hoffe, dass es nun gelingen wird. Die Freiheit der Confessionen besteht darin, dass Jeder, der sich als Jude bekennt, zur jüdischen Eonfession, zu der mit gesetzlichen Garantien umgebenen Organisation gehöre. Die obligatorischen Normen dieser Organisation können fick einzig und allein auf die administrativen, aber nie. auf religiöse Fragen erstrecken. Die Einwendung, die Einreichung des Memorandums sei jetzt unzeitgemäß, hat vielleicht einige Berechtigung. Nur handelt es sich hier um Rechte, welche das Judenthum betreffen und welche nicht mehr oder minder wichtigen Bequemlichkeitsrücksichten untergeordnet werden dürfen. Andererseits ist es ein Jrrthum, zu glauben, die gesetzliche. Autonomie sei nach der Schaffung der kirchenpolitischeu Gesetze überflnßig. Der eine

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