Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 29 (11.12.1895)
- Date
- 1895-12-11
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 29. Gesterreichisch-ungarische Tantoren-Aeitung. Seite L sie gewetteifert, den schönen Worten die schönsten Melodien zu geben! Es konnte natürlich nicht Allen gelingen, genau den richtigenTon aüzuschlagen, sie konnten nicht Alle dem Dichter congeniale Naturen sein; aber den größten unter ihnen, einem Franz Schubert, Robert Schumann und Robert Franz, sowie Franz Liszt und Anton Rubinstein, gelang es doch, zwischen den Heine'schen Wort- Melodien'und ihren eigenen Tonmelodien eine solch' enge Verbindung herzustellen, dass wir uns heute die Verse nicht mehr ohne die Melodie, und die Melodie nicht mehr ohne die Verse vorstellen können. Es sei z. B. nur an Schuberts ״Das Meer" erinnert. Heinrich Heine hat den Componisten (und dadurch, den Sänger und Sängerinnen) ein gewaltig großes Material zur yrischen Compösition dargeboten, er hat ungemein befruchtend und/anregend auf die Feinfühligen unter den Tonschöpfern, und.Musikern gewirkt. Die Eigenartigkeit seiner neuen Ideen, undbesonders seiner sprachlichen Ausdrucksweise, ließ den sensitiven Componisten auch die Nothwendigkeit eines eigenartigen musikalischen Ausdrucks empfinden, und so sind eine Anzahl der herrlichsten Schöpfungen der gesammten Musiklitteratur auf den unmittelbaren Einfluss Heine'scher Verse zurückzuführen. Und in manchen Strophen, besonders in ganz einfachen, findet man bei Heine gar so viel Musik-Poesie, dass die Hinzufügung von wirklichen Tönen die musikalische Wirkung gewissermaßen abschwächt. In solchen Versen feiert die lyrische Dichtknnst ihren allerhöchsten Triumph. Wer könnte nicht die Melodie, vernehmen, die in jenem köstlichen ״Du bist wie eine Blume" liegt? Trotzdem, dass unter der Unzahl von Componisten auch die drei Hochmeister der Tonschöpfung Robert Schumann, Franz Liszt und Anton Rubinstein, jeder in einem herrlichen Liede, den Text dieser Perle Heinrich Heine's deutscher Dichtkunst benutzt haben, unsere Seele singt die Worte dieses nur achtstrophigen Gedichtes mit, aber selbst diese drei gediegenen Componisten vermochten nicht, den duftigen Zauber Heinrich Heine's Poesie wiederzugeben. Wie Mozart keine Kenntnis von akustischen Gesetzen hatte, und doch das ״ave verum eorpus“ schrieb, so entbehrte auch Heine irgend welcher besonderen musikalischen Kenntniße, und arbeitete doch, einem höheren Instinkt folgend, für ewige Zeiten der Musik und dem Gesang siegreich in die Hände." Pensions-Normale für die Beamten und Diener der israelitischen Cultusgemeinde in Trupp an. § 1. Beamte oder Diener der israeliüschen Cultusgemeinde in Troppau, welche dienstuntauglich oder entbehrlich werden, erhalten Mit Rücksicht auf ihre Dienstjahre und Genüsse eine Pension oder Abfertigung. 8 2. Anspruch auf eine Pension für sich oder fiir die Witwe, resp. auf eine Abfertigung können nur jene Beamten und Diener machen, welche mit Decret und einer Jahresbesoldung definitiv angestellt waren, wenigstens zehn Jahre lang ununterbrochen der israelitischen Cultusgemeinde in Troppau gedient und von der Cultusgemeinde selbst als dienstuntauglich oder entbehrlich entlassen worden sind. Beamte oder Diener, die 40 Jahre ununterbrochen im Dienste der israelitischen Cultusgemeinde in Troppau gestanden sind, haben Anspruch auf Pension. , .3 § ־ Der Ruhegenuß (Pension) wird nach einer anrechenbaren Dienstzeit׳ von zehn Jahren mit 30%, und sodann mit je 2 1/3 % für jedes weitere vollstreckte Dienstjahr, bis zum voll-, endeten 40. Dienstjahre,. von dem zur Bemessung des Ruhegenusses anrechenbaren Gehalte bemessen> darf aber den letztbezogenen fixen Gehalt nicht überschreiten. - § 4. Zur Anrechnung in die Dienstzeit eignen sich nur die im Dienste der israeliüschen Cultusgemeinde in Troppau vollstreckten Jahre. . ׳ Ob und inwieweit die bei einer anderen Cultusgemeinde vollstreckte Dienstzeit anznrechnen ist, bleibt dem besonderen Uebereinkommen bei der Anstellung überlassen. 8 5. Jedem mit einer Pension betheilten Beamten oder'Diener bleibt es unbenommen, sich durch Privatdienst mitBeibehaltung seines Ruhegenusses einen anständigen Nebenerwerb insolange zu verschaffen, als derselbe nicht wieder zum Dienste der israelitischen Cultusgemeinde in Troppau mit Beibehaltung seiner früheren Bezüge berufen wird. Leistet der Pensionsberechügte einem solchen Rufe der Troppauer Cultusgemeinde nicht Folge, so wird er seines Ruhegenusses verlustig. Ebenso wird er seines Ruhegenusses verlustig, wenn er in die Dienste einer anderen Cultusgemeinde tritt. Diese Bestimmungen finden auf jene Beamten keine An- Wendung, welche nach vierzigjährigem Dienste in den Ruhestand treten. 8 6. Die Pension oder die Abfertigung wird bemessen nach dem von dem Beamten oder Diener zuletzt bezogenen Gehalte ohne Rücksicht auf sonstige Nebenbezüge, Functionszulagen, Remunerationen, Emolumente rc. 8 7. Die Pension der Witwe wird mit dem dritten Theile der von -ihrem Manne bezogenen, eventuell jener Pension bemessen, welche der Beamte oder Diener bezogen hätte, wenn er zur Zeit seines Ablebens in die Pension versetzt worden wäre. 8 8. Die Pension wird der Witwe mit den Kindern ungetheilt verliehen. Die Witwe ist daher verpflichtet, nicht nur die mit ihrem verstorbenen Gatten selbst erzeugten Kinder, sondern auch die mit ihm erheiratheten Stieflinder aus der Pension zu erhalten, insoferne sie vermögenslos sind und einer Unterstützung zu ihrem Lebensunterhalte bedürfen. 8 s. Pensionsfahige Witwen, welche zur Zeit des Todes ihres Mannes mit unversorgten, von dem Gatten, von welchem der Betheilungsanspruch herrührt, erzeugten Kindern belastet sind, dieselben mögen leibliche oder erheirathete Stieflinder sein, wenn sie nur in einer während der Dienstleistung oder noch vor ׳dem Eintritte in dieselbe geschlossenen Ehe geboren wurden, erhalten fiir jene Kinder, welche noch nicht das 16. Lebensjahr vollstreckt haben, einen jährlichen Erziehungsbeitrag von 25 ft. für jedes Kind zur Ergänzung des Familienbedarfes.; , Pensions- und Erziehungsbeiträge dürfen jedoch zusammen nie mehr als 600 fl. betragen.