Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 24 (21.10.1895)
- Date
- 1895-10-21
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Gesterreichisch-üngarrsche Lantoren-Zeitun g. Nr. 24. c) Entscheidungen über Wahlreklamationen (§ 56) * die Wahl 1 der Beisitzer in die Wahlcommission (§ 58); die Wahl ׳\ des Cultusgemeindevorstehers und dessen Stellvertreters; des Cassiers und Rechnungsführers (W 69 und 70).; d) Verfügungen über die Gebahrung mit dem Cultusgemeinde- ‘ vermögen. ' e) Die Feststellung des durch Beiträge der Cultusgemeinde- ו ungehörigen zu bedeckenden Jahreserfordernißes G 85), , sowie der Art und Höhe von Beiträgen und Umlagen , für Eultusgemeindezwecke und der von den einzelnen , Gemeindeanstalten und Gemeindeorganen zu beziehenden Gebühren innerhalb der in den §§ 2, 89,101 bestimmten Grenzen; die Wahl der von! Vorstande zu designirenden Mitglieder der Umlagskommission (§ 90); Erledigung der Beschwerden gegen die Bemessung der Cultusbeiträge •(§ 95). f) Die Genehmigung der Verwendung vorkommender Einnahmsüberschüffe; die Bewilligung zur Contrahirung einer schwebenden Schuld, danu zur Führung von Rechtsstreiten, zur Eingehung von Verträgen und Vergleichen für die Cultusgemeinde. g) Die Festsetzung und Genehmigung der Geschäftsordnung für den Cultusgemeindevorstand und die Cultusfunctionäre. 11) Die Ueberwachung der Geschäftsführung des Cultusgemeindevorstehers; insbesondere die Controle über die Cassagebahrung, Ueberwachung der Verwaltung der Anstatten und Fonde der Cultusgemeinde, sowie die Erlassung von Instruktionen und Direktiven sowohl für diese Verwaltung, als auch für die Verwaltung der Stiftungen, insoferne dieselben überhaupt in der Verwaltung der Cultusgemeinde sich befinden und unbeschadet der diesfalls jeweilig geltenden Gesetze und Vorschriften; die Ueberwachung der für israelitische Cultuszwecke bestimmten, nicht von der Cultusgemeinde selbst erhaltenen Anstalten, dann die solche Zwecke verfolgenden Vereine, sowie Stiftungen rem confessioneller Natur... i) Die Anstellung, Pensionirung, Beurlaubung und Entlassung der Religionsdiener (mit Ausnahme des Rabbiners, dessen Stellvertreters und der Cantoren) und anderer Gemeindeftmctionäre, Beamten und Diener (ß 44). k) Die Erstattung von Vorschlägen über die Ernennung der an öffentlichen Volks- und Mittelschulen anzustellenden Religionslehrer nach Maßgabe der jeweiligen Directiven. l) Die Disciplinargewalt über alle Angestellten der Cultusgemeinde mit Ausnahme des Rabbiners, der Cantoren und Lehrer. •. . m) Entscheidung über Beschwerden gegen die Verfügungen des Cultusgemeindevorstehers und "der Bethausvorsteher (Fortsetzung folgt). Ein Beitrag zur tslmudifchen Pädagogik. Von den im Talmud und Midrasch vorkommenden Spielen und Spielzeugen der Kinder, nebst einer wichtigen Lehre für die jetzigen Eltern. Von Israel Singer, Rcligionsprofejsor am Ober-Gymnasium in S. a. Ujhely. Nachdruck nur mit Erlaubnis des Versagers gestattet. (Fortsetzung.) 3H. Spielart. Diese bestand darin, dass die Kinder die von ihnen aufgerichteten Scherbenhügel mit ihren darnach geschleuderten Steinen der Erde gleich machten, oder auch neue, ober gesprungene Thongeschirre durch ihre Schleudersteine ganz zerstörten (Tr. Joma 78). Der sittliche Zweck kann hiebei gewesen sein, die Gebrechlichkeit des Menschen ähnlich dem irdenen Geschirr zu ״veranschaulichen". ,,Ich ward gleich.einem verfallenen Geschirr" (Ps. 31. 13., Prost- Z«.-^K...;;.Gn.r:jernerer' Zweck war, die Zerstörungssucht der Kinder daran zu befriedigen und zu ernüchtern. Zu diesem Zwecke kaufte ein Talmndlehrer Rabä ibid. seinem Kinde zersprungene, irdene Geschirre. Aber ganze Geräthe darf man nicht zerstören wegen dal taschchis. Die Talmudlehrer kannten die allgemeinen und individuellen Anlagen der Kinder und basirten zuweilen ihre Urtheile hierauf in religiösen und juridischen Fragen, was sehr viele Talmudstellen erhärten. So z. B. das richtige oder unrichtige Lesen eines mitelmäßig befähigten Kindes halten sie für maßgebend, ob eine Torah-Rolle rituell, oder nicht rituell geschrieben ist. (Tr. Manochis 29). IV. Spielart. Die Kinder bereiteten aus weichen Thone ״Hügelformen", wie sie noch jetzt aus solchem Thone Brodlaibe bereiten. Dieses Spiel war bei Kindern außerhalb Palästinas üblich. Sie sprachen dabei, dass man in Palästina solche Laibe als vorgeschriebene Abgaben an die Priester und Lewiten verteilte. (S. Levit. 18, Talmud Jerusch. Sanhedrin 7. C.) Au diesem Gespräch der Kinder merkten die durchreisenden drei Talmudlehrer Radi Gamliel, R. Akiba und R. Josua ben Chan., dass dort Juden wohnen. Wir ersehen zugleich aus dieser Mittheilung, dass die Eltern ihre Kinder mit den an dem Besitz Palästinas verbundenen Religionspflichten frühzeitig bekannt machten. V. Spielart. Die ״Schellen". Diese wurden den Kindern um den Hals angehängt, wie auch an die Wiegen als Einschläferungsmittel angebracht, was zugleich auf den ״Gehörsinn" vortheilhaft zu wirken geeignet ist. Das Schellen wird schon im Talmud als Zeichen des Beginnes gelehrt. Es wirkt erheiternd auf das Gemüth der Kinder, was Talmudlehrer zu didaktischen Zwecken empfehlen. (Tr. Sabbat 58, Verach. 17. Tanis 23. und Psachim 117). Auch das ״Holzpferd" wird als Spielzeug genannt; aber für Erwachsene (Tr. Kelim, 15. 6). VI. Spielart. Die Kinder umformten Nüsse oder Kürbisschalen, zu Wagschalen, um den Staub zu messen oder auch blos zu verschiedenen Behältnißen; was noch jetzt die Kinder zu spielen pflegen. Sie bekunden hiebei ihre Behendigkeit in der Bedienung ihrer Kunden und zugleich ihre Geschicklichkeit im Messen und Wägen (Tr. Kelim 17, 15.) (Siehe ״die Lebensalter" v. Löw, weiland Rabb.׳in Szegedin S. 82). Wie wir bereits nachgewiesen haben, sind die in! Talmud gedachten Spiele den Kindern Physisch und intellectuell vortheilhaft. Aber ganz nutzlose, oder gar schädliche Spiele kannte der alte Talmud nicht; wohl aber die Neuzeit und Gegenwart. Zu diesen gehören besonders die Kinderbälle und Kirrdertänze, an welchen die sogenannten hochgebildeten Mütter zu ihrem Ergötzen ihre Kinder so gern Theil nehmen lassen. Sie werden auch von den wahrhaften Pädagogen mit Recht ganz verabscheut, weil sie die Kinder Physisch und moralisch vergiften. Es werden hiedurch in ihnen allzufrüh niedrige Sinnlichkeit,Gefallsucht, Eitelkeit nnd Stolz erweckt. ״Die ״Kinderbälle" sind ein Schandfleck unserer gebildeten Gesellschaft. Diesen Zopf hat die Aufklärung nicht ausgemerzt, sodern mit Vorliebe gehegt! und gepflegt" (Anhalt). ״Kinderbälle" gemahnen an ein mittel- > alttiges Bild vom ״Todtentanze". Dort ist neben Anderm auch , ein Kinderball dargestellt. Der Tod tanzt mit den Kindern und \ das Kind spricht zum Tode. O Tod! wie soll ich das ver- 1 stehen? Ich soll tanzen und kann doch -nicht gehen? (Riehl), t ״Nie sollen Kinder öffentlich tanzen. Die Natur erklärt sich zu - .frühe, . und . was lange -ein verschleiertes Mysterium bleiben ׳ sollte-, . das wird klares Verständnis, unter den Kleinen", l (M. E. Aerndt.) V ־־