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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-09-15 · Heft 21 (15.9.1895) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 21 (15.9.1895)
Date
1895-09-15
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. Nr. 21. reicher Betheiligungder Geschäftswelt und der Mitglieder ־ des ־ Vereines. Nach Absingung eines Chorals durch den Obercantor Goldstern hielt Oberrabiner Dr. Schmiedl eine ergreifende Trauerrede. Am Grabe hielten die Vorstandsmitglieder Herr M. Bondi und Herr Königsberger tiefempfundene Nachrufe. Wien. Sonntag, den 8. September fand im Tempel zu Poszony Szt. György die Trauung des Fräulein Julie Hecht, Tochter des Buchdruckerei-Besitzers Ignaz Hecht, mit Herrn David Nobel statt. Der Bräutigam ist ein Sohn des bekannten Rabbiners I. Nobel in Halberstadt Wien. An unseren g. Mitarbeiter, Herrn Prediger Grün, ergieng seitens des Tempelvorstandes in Margarethen die Ein- Ladung, daselbst während der Herbstfeiertage zu predigen und hielt derselbe bereits am vorigen Freitag Abends bei gut besuchtem Bethause die einleitende Predigt. Das Thema lautete: Der Kampf gegen den inneren und äußeren Amalek. Wie die Thora mit Gemilatk Chesed beginnt und schließt, so bildet die Milcbama die Signatur des vorwöchentlichen Thoraabschnittes, und wenn noch im Allgemeinen die Friedensliebe anzuempfchlen ist, gibt es gleichsam Zeiten, an denen es angezeigt ist, ein ״ßaudef Sekalome" zu sein und nicht faulen Compromissen und Conceffionen zuzuftimmen. Im Kampfe gegen den alten^Amalek standen dem Volke Israel Gottesvertrauen rmd Einmüth igke it helfend zur Seite, andere Krieges- und Siegesmittel giebt es auch heute nicht. Wo aber der rechte Wille vorhanden ist, den Kampf gegen den inneren und äußeren Feind Zu bestehen, dürste sich noch der rechte Weg und das rechte Wort finden. Das gilt auch bezüglich des Weges zur Besserung und Läuterung anlässlich der bevorstehenden ernsten Feste und ebenso in Betreff der Wirksamkeit der Worte des Redners, der nur mahnen und warnen kann mit mächtiger Schofarstimme, Wandel schaffen kann er allein nicht. — Die Probepredigt fand allgemeinen Beifall und wird die dauernde Anstellung des geschätzten Predigers zur Folge haben. Wien. Ueber einstimmigen Beschluss des Synagogen- Vorstandes in der Fugbachgasse wurde Herr S. Austerlitz zum Vereinsrabbiner ernannt.und tritt derselbe zu den h. ״Feiertagen seine Stelle an. Herr Rabbiner Austerlitz verlobte sich vor kurzem mit der anmuthigen Tochter des Rabbiners Roth in Papa. Wien. (Wiener Blatt). Auf die anlässlich der Wiener Gemeinderathswahlen dieser Tage erscheinende periodische Zeitschläft des Herrn Aron Rosenberg mit besonders kräftiger Wwehrtendenz gegen die antisemitische Bewegung erlauben wir uns, unsere Leser angelegentlichst aufmerksam zu machen. Mrfikelbaäff, 9. September. Sonntag den 8. September feierte Herr Sigmund Jellinek, Cantor und Religionslehrer in Mistelbach, im Kreise seiner Freunde und ehemaligen Schüler nach löjähriger Wirksamkeit das Abschiedsfest. Der Schriftsetzer Herr Otto Ei sing er feierte in einer gelungenen Ansprache den scheidenden Religionslehrer als treuen Freund der Jugend und versicherte ihn der Dankbarkeit der ehemaligen Schüler. Handelsakademiker Herr Julius Löwenrosen dankte im Namen der Armen und Bedrängten, denen Herr Jellinek ein Freund und Beschützer war, und sprach die Hoffnung aus, dass der Herr Religionslehrer auch in seinem neuen Wirkungskreise der alten Freunde nicht vergessen werde. In rührenden Worten bedankte sich sodann Herr Jellinek bei seinen ehewaligen Schülern für die ihm heute erwiesene Ehre und bei allen seinen Bekannten für die ihm während seiner 15jährigen Dienstzeit geschenkte Freundschaft uud bedauerte aufs Innigste, aus der Gemeinschaft so ihn liebender Menschen scheiden zu müssen. Mährrsch-Auflee. Bei Gelegenheit der Durchreise Sr. Excellenz Herrn Statthalter Freiherrn von Sp ens-Bod en wurden auf Anordnung des k. k. Bezirkshauptmannes Ritter Worzikorsky der Rabbiner Dr. Templer, sowie die Mitglieder des Cultusvorstandes zum Empfange eingeladen. In der Ansprache bat der Rabbiner Se. Excellenz, der Dolmetsch der patriotischen Gefühle der jüdischen Gemeinde bei Sr. Majestät zu sein. Se. Excellenz antwortete : ״Ich danke Ihnen recht herzlichste für Ihre lieben Worte. Sie können versichert sein7 dafs-üch״von׳Jhrm-patriotischen Gefühlen überzeugt bin und es nicht unterlassen werde, diese Gefühle vor den allerhöchsten Stufen des Thrones zum Ausdrucke zu bringen." Se. Excellenz unterhielt sich hierauf leutseligst mit dem Rabbiner als auch mit den Mitgliedern des Cultusvorstandes über die verschiedenen Gemeindefragen und entließ sie aufs Huldvollste. Prag. (Beitrag zum Capitel ״Jüdische Feigheit".) Das Armee-Verordnungsblatt vom 24. August d. I. meldet : Dem Emil Elk an, Maschinen-Quartiermeister der 14. Compagnie des Matrosen-Corps, wurde in Anerkennung der mit eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens von Sr. Majestät dem Kaiser das silberne Verdienstkreuz verliehen." Der Genannte ist der Sohn des Pilsner israelitischen Selchers Herrn Josef Elk an. Budweis. Se. Majestät der Kaiser, welcher sich hier zu den Manövern aufhielt, hat am 1. d. M. unter anderen Corporationen auch den Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde mit dem Kreisrabbiner A. Wunder empfangen. Auf die Ansprache des Letzteren erwiderte der Kaiser: ״Ich -danke' Ihnen für die Versicherung treuer Ergebenheit, versichere Sie auch weiterhin Meines landesväterlichen Schutzes und bin überzeugt, dass Sie bei Ihren Glaubensgenossen die Anhänglichkeit an Mein Haus und an das Reich stets treu pflegen werden." Bei seiner Rundfahrt durch die Stadt kam der Kaiser zu der neu im gothischen Style erbauten Synagoge. Dort brachte dem Kaiser die israelitische Cultusgemeinde ihre Huldigung dar. Kreisrabbiner Wunder und die Mitglieder der Gemeinde standen im Halbkreise aufgestellt auf dem Platze vor der Synagoge. Brausender Jubel empfieng hier den Monarchen. Sobeslau. Man hatte bis jetzt geglaubt, die czechischeu Gegenden unseres Vaterlandes seien von der Seuche unseres Jahrzehntes — des Antisemitismus — verschont geblieben. Hier ein kleines Pröbchen. Ich wurde mittelst Erlasses der k. k. Bezirkshauptmannschaft Tabor vom. 4. December 1893, Zahl 14038, als Rabbiner der israelitischen Cultusgemeinde-Sobeslau bestätigt, da ich die gesetzlich geforderte Qualification — abfolvirte Mittelschule u. s. w. — nach gewiesen. Im September 1894 wurde die Neuwahl in die Gemeindevertretung der hiesigen Stadt ausgeschrieben — aber der Name des Rabbiners fand sich nicht unter den Wählern, trotz dem § 1 sub 2 b) der Gemeingewahlordnung des Königreiches Böhmen. Unter die Wahlberechtigten gehören die Seelsorger aller christlicher Bekenntniße und der Rabbiner der israelitischen Confession; § 15 derselben Gemeindewählordnung vom 24. April 1864 lautet: Im 1. Wahlkörper wählen: Definitiv angestellte Hof-, Staats-, Landes- und öffentliche Fondsbcamte der 8. Rangsclaffe, die Ortsseelsorger u. s. w. Mit Beziehung auf diese Paragraphe reclamirte ich mein Wahlrecht bei der zu diesem Behufe eingesetzten Wahlcommission: diese aber enschied, der Rabbiner sei kein Geistlicher und Seelsorger, und im Gnadenwege wurde ihm das Wahlrecht im 3. Wahlkörper zugesprochen. Auf meine Berufung an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Tabor entschied selbe: Der Rabbiner einer gesetzlich anerkannten Confession ist als Geistlicher zu betrachten und gebührt ihm nach § 15 das Wahlrecht im 1. Wahlkörper. Gegen diesen Bescheid der k. k. Bezirkshauptmannschaft Tabor brachte der Beamte der städtischen Sparcasse Mathias Fischer und Consorten — lauter Philosenkten — den Recurs an die h. k. k. Statthalterei Prag und diese entschied — man höre und staune! Dem Rabbiner A. Stein in Sobeslau gehört gar kein Wahlrecht aus folgenden Gründen: 1. hat der Gemeindevorstand von Sobeslau mittelst Zuschrift vom 24./3. 1895, Zahl 605, hieher berichtet, dass er den Rabbiner A. Stein nicht als Gemeindeangehörigen betrachte; 2. zahlt selber keine directe Steuer. Die Entscheidung über dessen Angehörigkeit zur Gemeinde Sobeslau ist nicht Sache der Wahlbehörde. Vordem wurde er am 6. Juli d. I. auf den 7. Juli 9 Uhr Vormittags zur k. k. Bezirkshauptmannschüft, vorgeladen — seine Zugehörigkeit zur Gemeinde Sobeslau - nachzuweisen; dies vermochte er nur damit, dass er auf- § 10 der Gemeindeordnug des Königreiches Böhmen hinwies, welcher' lautet: Definitiv angestellte Hof-, Staats-, Landes- und öffentliche, Fondsbeamte, Geistliche und öffentliche Lehrer erlangen in der׳

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