Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 21 (15.9.1895)
- Date
- 1895-09-15
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 21. Gesterreichisch-ungarifche Lafttoren-Zeitung Seite 5. eingeschlossen bleiben. Zu bestimmten Stunden werden die beiden Thore des Ghetto von der päpstlichen Polizei geschlossen. Es wird den Juden verboten, liegenden Besitz außerhalb des Ghetto zu besitzen; sie müssen ihre zahlreichen Häuser, die sie in Rom besitzen, sofort verkaufen. Es wird ihnen verboten, neue Synagogen zu bauen oder die alten zu restauriren. Zugleich ergeht der Befehl an die ,Juden, ein sichtbares Abzeichen zu tragen. Damit war zurückgegriffen auf eine alte Tradition, die von den Khalifen herstammte. Einer von diesen hatte den Juden und Christen Paläsünas befohlen, um die Lenden ein gelbes Tuch zu tragen. Schon Papst Innozenz IH., welcher diese Maßregel für gut hielt, hatte in Rom für die Juden das Tragen eines gelben Lappens angeordnet, aber die Verordnung war in Rom nach und nach in Vergessenheit gerathen. Paul IV. führte nun das entwürdigende Abzeichen wieder ein und verbot es Jedermann, wer es auch sein mochte, auf das strengste, die Juden davon zu dispendiren. ״Die Männer haben eine gelbe Mütze zu tragen; die Frauen' ein viereckiges Stück von gelbem Stoffe anderthalb Hände breit auf dem Kopfuche." Dieselbe Farbe war für die Courtisanen anbefohlen. Man riskirte daher beschämende Verwechslungen, aber hielt sie für nebensächlich. Den Juden ist fortan verboten, christliche Ammen, ja sogar christliche Diener zu haben, und untersagt, sich mit dem Namen ״Herr" ansprechen zu lassen. Sie müssen am Sonntag feiern, und haben an den christlichen Festtagen die Fenster und Thüren geschlossen zu halten. Das Betreiben jeglicher Industrie jeden Gewerbes wurde verboten, nur der Handel mit Kleidern und altem Eisen blieb erlaubt. Gegen den Wucher wurden strenge Gesetze erlassen. Die Ausübung der ärztlichen Kunst wurde ihnen untersagt. In den ersten Tagen hatte es den Anschein, als wären drei- oder viertausend Juden zum Hungertode verurtheilt. Glücklicherweise wurden diese fürchterlichen Gesetze nicht mit voller Strenge gehandhabt und einige Erwerbszweige blieben den Juden geöffnet. Der Nachfolger Paulls IV., Pius IV., hatte eine mildere Hand gegen das Volk Israels in Rom und gab ihm einen großen Theil der jüngst entzogenen Freiheiten zurück. Aber feine Regierungszeit war nur ein Augenblick der Ruhe zwischen zwei tobenden Stürmen. Nach drei Jahren verhältnismäßiger Erleichterung bestieg Pius V. den päpstlichen Stuhl und er beeilte sich, die harten Gesetze Pauls IV. noch zu verschärfen. Am 26. Feber 1569 verwies er die Juden aus allen Orten des Kirchenstaates mit Ausnahme von Rom und Ancona. Sofort wurden die Juden von Palestrina und von Ravenna verjagt; dann bewilligte man ihnen zur Auswanderung eine Frist von 3 Monaten. Ihre Synagogen und Schulen wurden geschleift, die Friedhöfe zerstört und verkauft. Das Tragen der gelben Mütze wurde aufs neue streng angeordnet. Die Zeiten wurden immer härter und härter. Es war jene Zeit, in welcher in Frankreich Religionskriege wütheten. Die Kirche machte einen verzweifelten Versuch, jede Häresie zu ihren Füßen zu ersticken. Man war in Rom der Meinung, dass die tiefste Quelle der neuen Irrlehren: die heterodoxe Auslegung des alten Testaments und der Evangelien aus dem römischen Ghetto entspringe. Alle möglichen Geschichten und Verleumdungen kamen und giengen nach Rom, aus unglaublichen Gründen wurden die Juden der Gemeinschaft mit dem Satan geziehen. Sie wurden nicht nur als Sünder und Ketzer, sondern als übermüthige Gotteslästerer und Zauberer verschrieen. Um jeden V^rkchr zwischen ihnen und den Christen zu verhindern, wurden auch diö Letzteren mit unbarmherzigen Strafen bedroht, falls sie im Perkehr mit dem Ghetto betreten würden. Es hagelte wieder Beschimpfungen. (Schluss folgt). Löbl. Redaction! Bei keinem Berufe bewahrheitet sich leider so sehr der Vers מהרסיך ומחרביך ממך יצאו wie bei den jüdischen Gemeinde- Functionären, und zu meinem größtem Bedauern mnß ich selbst gestehen, dass haupsächlich in unserem Fache Einer den Anden: wie nur möglich zu verdrängen sucht. Deshalb ist es auch unser eigenes Verschulden, wenn die Funktionäre, besonders in kleinen Gemeinden, stiefmütterlich behandelt werden und dadurch die Achtung, die wir in Folge unseres heiligen Berufes rechtlich verdienen, nicht ganz erreichen können. Der nachfolgende Fall, der mir Paffirte, möge diese Betrachtungen bestätigen: Arn 25. August wurde ich nach abgehaltener Probe in Ungvar acceptiect. Ob ich den Posten antreten werde, darüber war ich noch im Unklaren, da es doch oft vorzukommen pflegt, dass man sich durch einen. Probevortrag seine Lage in der amtirenden Gemeinde verbessert. Während meiner Abwesenheit jedoch, noch bevor ich nach Hamonna zurückkam, hatte Herr Tabatschnickov, Cantor in Beregsas, an den hiesigen Vorstand, der mir überaus gut geneigt ist, ein Offert auf den von mir noch nicht aufgegebenen Posten gerichtet und gleichzeitig die Gemeinde von meiner Acceptation in U. verständigt. Als ich zurückkam, gab mir der Vorstand als Antwort auf meinen Bericht das Offert des erwähnten Beregsaser Cantors. Ich frage nun, ist ein solches Vorgehen von einem Collegen nicht verdammenswerth und verdient ein solcher Mann nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden? Ich ersuche Höflichst, die löbl. Redaction wolle durch Veröffentlichung dieser Zeilen dieser höchst unlauteren und unkollegialen Concurrenz die gebührende Zurechtweisung zu theil werden lassen. Es zeichnet in größter Hochachtung Carl Eisenberg Cantor in Hamonna, Ungarn. Wien. Wie bekannt, wurde der Innere Stadt-Tempel in der Seitenstettengasse ganz neu renovirt und mit elektrischer Beleuchtung installirt. In aller erster Linie haben wir dem geehrten Herrn Baurath S t i a ß n y dies zu verdanken, welcher die Arbeit mit größter -Energie geleitet hat. Der innere Tempel, welcher als architektonisches Bauwerk im reinen Empire-Stil gehalten ist. wirkt in seiner Schönheit bewältigend. Er ist einzig in seiner Art und muß man seinesgleichen suchen. Die Maler- und Vergolder-Arbeiten wurden von der renommirten Firma KoLt gemachtdie elektrische Leitung von der Internationalen Elektricitäts-Gesellschaft und sämmtliche Luster- und Belenchtungskörper von der bekannten Firma I. A. Hey mann. Die ganze Arbeit wirkt ungemein gut und macht bei voller Beleuchtung einen imposanten und feierlichen Eindruck. Wien. Mit Rücksicht auf den bekannten Grazer Gemeinderathsbeschluß haben sich auch die Prager israelitischen Tuchhändler und Confectionäre dem in Wien, Brünn und Reichenberg beschlossenen gemeinsamen Vorgehen der dortigen Tuchhändler und Confectionäre angeschlossen und sich mit Ehrenwort verpflichtet, die Verbindung mit den Grazer Fabrikanten insolange abzubrechen, als der erwähnte antisemitische Gemeinderathsbeschlvß besteht und gehandhabt wird. Wien. Am 4. September fand das Leichenbegängnis des am 2. d. während der Fahrt von Wien nach Meidling an Herzschlag verstorbene» Herrn I. L. Weiß, Procuristen der Firma Sig. Flesch u. Comp., statt. Der Verblichene war Obmann des Allgemeinen Kranken- und Unterstützungsvereines ״Montefiore". Das Leichenbegängnis vollzog sich unter zahl-