Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 17 (15.7.1895)
- Date
- 1895-07-15
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. G österreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 17. -ÄL? «Ich wundere mich, wie sich dieser Brauch allgemein verbreitet hat, dass der Vorbeter in der Synagoge an Säbbath und Festtagen das Kiddusck recitirt. Früher hatte das einen Zweck wegen der Orebim, die in der Synagoge chr Sabbathmal einnahmen, und das Kiddusch muß stattfinden, wo man speist; das ist aber jetzt nicht mchr der Fall, daher ist nicht nur das Liddrmob. überflüssig, sondern sogar unstatthaft wegen ״Brockob. l’watoloh“ (©. Com. das.) XV. Berühmte Synagogen. Die uralte alexandrinische Synagoge war ein Wunderwerk egyptisch-griechischer Baukunst, von welcher die Zeitgenossen sagten: Wer diese Synagoge nicht gesehen, hat noch nicht das Aüerschönste gesehen. Die Zeitgenossen konnten nicht genug die Größe und die Pracht dieses Heiligthums rühmen. Diese Synagoge war wie eine Basilika gebaut, mit rings umherlaufendeu Säulengängen. Siebenzig goldene Sessel waren darin für die Nettesten Alexandriens aufgestellt, ein Abbild des Synhedriums. Jedes Gewerk und Gewerbe hatte in der Synagoge seine eigene Abtheilung, an welche sich die fremden zugereisten Gewerksleute wenden und anschließen konnten. In der Mitte derselben war eine Balustrade von Holz, worauf der Aufseher stand. So groß war der Umfang der Synagoge, dass Einer dazu ernannt werden musste, eine Fahne zu schwingen, so oft die Zuhörer auf den Segenspruch des Vorbeters mit ,,Amen" einfallen sollten. Diese Synagoge, dieses prachtvolle Bauwerk, zur Ehre Gottes und zur Verherrlichung des Judenthums, wurde bei einem Aufftande (117) zerstört. Seit dieser Zeit, fügt die jüd. Quelle hinzu, ist der Glanz Israels erloschen. (Sukka 51 b.) Samuel Abulafia stieg durch seine klugen Rathschläge, seine Finanzverwaltung, seinen Eifer für Staatsangelegenheiten inuner höher in der Gunst des Don Pedro, König von Castilien. Er besaß einen immensen Reichthum und erbaute in Toledo eine Synagoge, welche noch heutigen Tages, als Kirche, in der sie später umgewandelt wurde, eine Zierde dieser Stadt ist. Sie war in halb gothischem halb maurischem Style erbaut, wie fast die meisten spanischen Kirchen dieser Zeit, und bestand aus mehreren Schissen, welche durch Säulen und Wölbungen von einander geschieden waren. Feingeschnitzte Arabesken verzierten den oberen Theil der Wände ringsherum. Diese Synagoge ist berühmt durch mehrere Inschriften, die noch heute bestehen. Innerhalb der Arabesken ist auf grünem Grunde und weiß hervortretend der achtzigste Psalm in hebräischer Sprache zu lesen. Auf der Nord- und Südseite sind verschiedene Schriften in halb erhabener Arbeit angebracht. Die Gemeinde dankt darin Gott, der seine Gnade seinem Volke nicht entzogen und Männer erweckt hat, die sie aus Feindeshand erretteten. Wenn es auch keinen König mchr in Israel gibt, so hat Gott einen Mann seines Volkes Gunst in den Augen des Königs Don Pedro finden lassen, der ihn zum Rathgeber in seinem Reiche ernannt und ihm fast königliche Ehren erwiesen hat. Zuletzt ist der Wunsch ausgesprachen: ,,Samuel Abulafia möge die Wiederherstellung des heiligen Tempels erleben." So groß war dieser Mann, der aber ein sehr tragisches Ende hatte. Es ist feinen Neidern und Feinden endlich gelungen, chn beim König, den auch seine Reichthümer reizten, zu verlmmden, und so endete er auf der Folter (1360). Don Pedro hat das ganze Vermögen Samuels einziehen lassen, welches aus 170000 Dublonen, 400 Mark Silber, 125 Kästchen mit Gold- Silberstoffen und achtzig Sklaven bestand. Auch soll eine erstaunliche Menge von Gold und Silber in der Erde vergraben aufgefunden worden sein. (S. Grätz Geschichte 7. Band, S. 415.) Als Curiosumr^führen wir noch an eine Synagoge in Cäsarea, von׳wel^M,ber erste Anstoß zum Aufstande unter Nero gegen dsMAler^msgieng, der zum Untergänge der staatlichen Selbständigkeit Israels führte. Diese Synagoge benennt der Talmud(Jerusehalmi Ber.) mit dem fatalen Namen: ״Lonmobta di meradta“, Revolutionssynagoge. (Fortsetzung folgt.) Die Durchführung der Kirchenpolitischer! Reformen in Ungarn. Budapest, 3. Juli. Das ungarische Amtsblatt veröffentlichte gestern die Einführungsverordnungen und die Instructionen zu den Kirchengesetzen, die von sämmtlichen Blättern als unschätzbare Errungenschaften des liberalen ungarischen Staats ged ankens gepriesen werden. Der ״Pester Lloyd" knüpft hieran einige für die Praxis wichtige Bemerkungen über die obligatorische Zivilehe, welche wir im Nachstehenden wiedergeben: Wer spätestens am Freitag, 6. September l. I. — vorausgesetzt, dass die Scheu vor dem Freitag ihn nicht abhält — sein Eheaufgebot nach den heute noch zu Recht bestehenden Normen beim Priester seiner Kirche bestellt, der kann, mit den nöthigen Ausweisen versehen, schon am Dienstag, 1. October, beim königl. ungarischen Standesbeamten erscheinen, unter dessen Mitwirkung er sofort eine rechtsgiltige Ehe einaehen mag. Am Montag, 30. September, ist der letzte Tag, an welchem auf ungarischem Rechtsgebiete eine kirchliche Trauung stattfinden darf, welcher keine Ziviltrauung vorangegangen ist. Mit dem Anbruch des 1. October ist auch die Herrschaft der obligatorischen Zivilehe angebrochen. Aber die vom Justizminister für den Gebrauch des Standesbeamten erlassene Verordnung, deren Veröffentlichung in der morgigen Nummer des Amtsblattes erwartet wird, sorgt dafür, dass die Continuität nicht nur der Eheeinrichtung, sondern auch die der Eheschließung keine Unterbrechung erfahre. Die Befürchtung, dass vom 1. bis zum 19. October, d. h. innerhalb der ersten Aufgebotsfrist, in Ungarn überhaupt keine Eheschließung werde erfolgen können, ist nach dieser Bestimmung der justizministeriellen Verordnung (§ 60) einfach gegenstandslos. Indem der Staat alles, was vor Jnslebentteten des neuen Eherechts in Ehesachen vorgekehrt wurde, als rechtsgiltig anerkennt, find es auch die vor dem 1. October erfolgten Aufgebote, und der Ziviltrauung auf Grund eines solchen Aufgebots steht nichts im Wege, wenn nur sonst kein Hindernis materieller oder formaler Natur obwaltet. Eine Kategorie von Ehen gibt es, die erst am 19. Oktober werden geschloffen werden dürfen, jene nämlich, hinsichtlich welcher in unserem Vaterlande vor dem 1. October ein Aufgebot unmöglich erwirkt werden konnte. Das find Ehen, deren Abschluss heute die Glaubensverschiedenheit im Wege steht; für solche Ehen wird allerdings erst am 1. October das Aufgebot bestellt werden können. Vom 2. bis zum 15. October wird dasselbe ausgehängt sein müssen. Dann müssen noch volle drei Tage, 16., 17. und 18., verstreichen, ehe am 19. die Ziviltrauung geschlossen werden kann. Dieser Fall wird sich ebenso oft wiederholen, als die Kirche Hinderniße kennt, die von dem staatlichen Ehegesetze nicht respectirt werden. Allein wo Staat und Kirche in der Ertheilung der Ehebewilligung einig sind, dort wird der 1. October die eigentliche Inauguration der Zivilehe bedeuten. Hingegen wird der 19. October 1895