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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-06-28 · Heft 16 (28.6.1895) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 16 (28.6.1895)
Date
1895-06-28
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. MeKerreHMMngrirrsche Eantoren-Zeitung. Nr. ־%.16. Haupt-" Md Selbstzweck, ^als ,einzige Md ^alleinige Aufgabe einer diesbezüglichen Jnstituüon 'kann ler. :Ersprießliches wirken^ >7 Doch.abgeMm von:diesen Bedenken spricht noch ein weiterch Moment dafür dass das eigene Interesse den jüdischen. Cultusbeainten gebietet, sich nur einem selbständigen Pensionssonde anzuschließen. Wir haben schon bei Veröffentlichung der Grundzüge des von uns geplanten Pensionssondes ausdrücklich erklärt, dass den Cultusgemeinden, von denen wir ja einen Theil der Beiträge erwarten, ein entsprechender Einfluß auf die Verwaltung eingeräumt werden soll, und״ zwar in der im Gesetze. über die Errichtung von Hilfskassen vorgeschriebenen Weise.' Hiedurch darf jedoch die Verwaltung seitens der Mitglieder nicht lahmgelegt, es muß ihnen vielmehr der größere Antheil an derselben Vorbehalten werden. Wie würde es aber mit den Rechten der Cultusbeamten und ihrem Einflüsse aus die Verwaltung in einem Pensionssönde aussehen, der durch den Gemeindebund oder eine andere ähnliche Corporation ins Leben gerufen wird? Wir brauchen das nicht weiter auszumalen, die bisherigen Erfahrungen lehren, dass die Beamten dann noch mehr unter die Botmäßigkeit der nicht immer' objectiv urtheilenden Gemeindemachthaber geriethen und jede Spur von selbstständiger Regung unterdrücken müssten. Fürwahr, so dringend und uothwendig uns die Gründung eines Pensionssondes erscheint, um den Preis einer noch größeren Abhängigkeit als der bisherigen möchten wir ihn denn doch nicht erreicht wissen, Darum bleibt es für uns ein unumstößliches Axiom: den jüdischen Cultusbeamten kann nur Heil erwachsen aus einem selbständigen, allgemeinen Pensionsfonde, an dessen Verwaltung nicht nur die Gemeinden, sondern auch sie selbst in hervorragendem Maße Antheil habem Dass eine solche Schöpfung auch im Interesse der jüdischen Cultusgemeinden gelegen ist, wollen wir in nächster Mnuner eingehender erörtern. M׳ . Grmemdelmnd der Israel. Cultusgemeinden in Böhmen. Prag, 14. Juni 1895. lieber Anregung der Cultusgemeinde in Teplitz hatte die Prager israel. Cultusgemeinde-Nepräsentanz an sämmtliche Cultusgemeinden Böhmens die Einladung zu einer Versammlung behufs Schaffung eines gemeinsamen Organes unter der Be- Zeichnung ״Gemeindebund der israel. Cultusgemeinden in Böhmen" gerichtet. Zu dieser Versammlung, welche gestern im Adlersaale des ״Grand Hotel" in Prag stattfand, hatten 37 Gemeinden ihre Vertreter entsendet und andere schriftlich den Beitritt angemeldet. Herr Dr. Arnold Rosenbacher begrüßte die Versammlung und erklärte, nachdem er zum Vorsitzenden gewählt war, die Wahl nicht annehmen zu können, da er als Berichterstatter fungiere. Es wurden hierauf Herr Dr. Ludwig Bend iene r zum Vorsitzenden, und die Herren Dr. Oscar Willner (Teplitz) und Dr. Friedrich Guttmann (Tabor) zu Stell- Vertretern desselben gewählt. In der Generaldebatte nahm Herr Leopold Haller (für Deutschbrod und mehrere andere Gemeinden) das Wort und erklärte, die Einberufung der Versammlmrg sei etwas verfrüht, da das Musterstatut von der Regierung noch nicht herabgelangt und die Vorstände der Cultusgemeinden noch nicht definitiv organisirt seien, und es wäre daher vorläufig nur ein Comite zu wählen, um die vorbereitenden Schritte -zu veranlassen. 'Der .Antrag Mjeb .in der:Minorität und es wurde in -die WerathunMdeH v^ liegenden Statutenentwurfes eingegangen. ,"ך ' Herr Dr. Joseph (P o d P i n c e -(Kolin) -HeantrHte, Ä^Di. in die Statuten aufzunehmen, dass beide Landessprachen innerhalb des Gemeindebundes vollkommen gleichberechtigt seien und dass die Aufhebung dieser Bestimmung die Auflösung-des..Gemeindebundes zur Folge haben soll; dieser Antrag wurde angenommen. Als Sitz des Vereines wurde Prag bestimmt und als Zweck des Bundes ״die Förderung der Verwaltung, Bildungs- und Wohlthätigkeitsangelegenheiten der israel. Cultusgemeinden Böhmens" festgesetzt. . ... Bei der Berathung über die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes entspann sich eine längere Debatte, an welcher sich, insbesondere die Herren: Sigm. M auth ne r, (Prag,) SW eubau er, (Carlsbad). Dr. Friedrich Du s chenes (Prag), Dr. Rudolf Duschner (Pilsen). Dr.. Alexander F.r.au.k (Humpoletz), Dr. I. Oester eich er (Böhm.-Leipa), Dr. Oscar W i l ln e r ׳ (Teplitz), Jos. B u n z l (Prag), Max G o t t l i e b (Eger), Men dl (Gablonz), Dr. Alfred Hamburger (Mein-- berge), Jul. Moser (Carlsbad), Ignatz Kallb.e.rg (Carolinenthal) und der Referent Dr. Arnold Ros enb ach er betheiligten. - Es wurde beschlossen, dass der Verband einzütreten habe durch Rechtsschutz gegen gesetzwidrige Angriffe gegen Juden und Judenthum, durch Unterstützung dürftiger Gemeinden in außerordentlichen Fällen, durch Förderung ter Ausbildung von Religionslehrern, - durch A lt ersv ers or g u n g vo n G em e i n d e b e a m t e n u n d F ü r s o r g e f ü r d e r e n H i n t e r-- blieb en ex durch Aufmunterung zur Erziehung der Jugend für Handwerk, Landwirtschaft und technische Gewerbe,. Verbreitung richtiger Kenntniße von dem Wesen und der Geschichte des Judenthums, Schaffung eines Schiedsgerichtes für (Streif tigkeiten der Cultusgemeinden unter einander oder mit ihren Beamten, Abhaltung von Wanderversammlungeu und Vorträgen innerhalb Böhmens. Dagegen sollen die Behandlung rein religiöser und ritueller Fragen und auch die Erörterung -politischer und nationaler Gegenstände von der Thätigkeit des Bundes ausgeschlossen sein. Ueber Antrag der Herren Dr. Podvince und Dr. Dusch e u es wurde, nachdem die Zeit vorgerückt war. mit der Schlußredaction der Statuten ein zehngliedriges Comits betraut, an welches auch etwaige Abänderungsanträge noch zu richten sind. Dieses Comitä wurde ermächtigt, die Genehmigung der Statuten und die Constituirung des Vereines zu erwirken. Ueber Antrag des Referenten Herrn Dr. Rosenbacher wurde ferner zum Beschlüsse erhoben, dass die erste Generalversammlung berechtigt sein soll, mit einfacher Stimmenmehrheit die Abänderung der Statuten zu beschließen; künftighin jedoch sei eine qualificirte Majorität nothwendig. Herr Dr. B e n d i e n e r schloß hierauf die Versammlung, indem er dem Gemeindebunde das beste Gedeihen und ein segensreiches Wirken wünschte, mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät Kaiser Franz Joseph, den ritterlichen Monarchen, der alle seine Unterthanen mit gleicher Liebe umfasst und unter dessen kräftigem Schirm und Schutz die Juden getrost der Zukunft entgegensehen können. (Dreimalige begeisterte Hochrufe).

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