Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 12 (11.5.1895)
- Date
- 1895-05-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 12. selben nicht der jeweilige Gesang hinzugefügt wird. Nicht das gesprochene, sondern das gesungene Wort vermittelt dann den Begriff desjenigen Festes, an welchem der jeweilige Gottesdienst abgehalten wird. Einen weiteren erschöpfenden Beleg dafür, dass der jüdische Cantor feinen Vortrag nicht sprechend halten darf, liefert die Thatsache, dafs selbst das Vor lesen der Thora nicht sprechend, sondern unter Anwendung der üblichen Neginah, also singend, stattfinden muß. Zum Schluffe verweisen wir darauf, dass Cantor von canto (Gesang) abstammt, daher jeder, der auf die Benennung Cantor Anspruch erhebt, nach wie vor seine gottesdienstlichen Vorträge nicht sprechend sondern singend halten muß. S. . .. MWLndr unseres Standes. Zur Gründung der Pensionskasse. Von Cantor Julius Fürnberg, Neuhaus, Böhmen. Am 1. April erschien in unserem Vereinsorgane eine Zuschrist, die wir nicht unbeachtet lassen dürfen. Ich muß, bevor ich mich in den Dienst einer nur zu gerechten Sache stelle, ausdrücklich betonen, dass ich für meine Person gar keinen Grund habe, hier als Streiter aufzutreten, denn die Cultusbeamten der hiesigen Gemeinde werden von ihren Gemeindemitgliedern auf das wohlwollendste behandelt. Desto intensiver fühle ich die Verpflichtung, für gekränkte Collegen, vorausgesetzt, dass sie im Rechte sind, einzutreten. Einsender jener Zuschrift führt darüber Klage, dass manche Gemeinden ihre Religionsdiener ungerechtfertigter Weise und ganz gegen die Bestimmungen des Gesetzes entlassen; dass die provisorische, einjährige Aufnahme den Cultusbeamten zum unfteiwMgen Wanderer stempelt; dass diesem dadurch die besten Jahre verloren gchen; dass das Gehaltausmaß zu gering ist rc. In Anbetracht solcher Verhältniße drängt sich Jedem von selbst die Frage auf: Giebt es ein Mittel, diesen Uebelständen zu steuern oder nicht? Gegen die ungerechtfertigte Entlaffung eines Religionsdieners seitens einer Gemeinde dürfte es ein Mittel geben, und zwar scheint mir der österr.-ungar. Cantorenverein als Körperschaft dazu berufen, die gerechte Sache eines Cantors im Namen desselben bei der Behörde zu vertreten. Ich nehme zmn Beispiel an, ein Cantor in ׳£. wird ohne Grund vor die Thüre gesetzt, so ist dieses Factum dem Cantoren-Vereine detaillirt mitzutheilen. Schließt der Verein aus einer solchen Mittheilung, dass einem seiner Mitglieder thatsächlich Unrecht geschah, so ist von Seite des Vereines Alles auszubieten, um der gerechten Sache zum Siege zu verhelfen. Das Beste ist in diesem Falle, die Anzeige an die Bezirksbehörde des rechtsuchenden Cultusbeamten zu lenken. Ob in einem solchen Falle von Seite des Vereines ein solcher Schritt schon je unteruommen wurde, weiß ich nicht; ob sich die Behörde in einem solchen Falle veranlasst sieht, einzuschreiten, weiß ich auch nicht, nachdem ich kein Jurist bin; aber wenigstens wird die Behörde hier aus eine himmelschreiende Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht, und es kann sehr leicht geschehen, dass im Verordnungswege zur Besserung der gegenwärtigen, mißlichen Zustände etwas geschieht. Findet die Behörde sich nicht veranlasst, in diesem Falle zu interveniren, auch nicht einmal zu rügen, dann müssen wir warten, bis Gott bessere Zeiten schickt, oder bis eine Zeit kommt, wo der Verein so gekrästigt sein wird, dass er gewissermaßen als Commandant seinen Truppen Parole ercheilen wird. Denn Niemand anderer ist dazu berufen, unsere Gesammtinteressen so wirksam zu vertreten, als der Cantoren-Verein. Allein hiebei konimen wir zu einem wunden Fleck in unserem Programm. Wenn jemand postenlos ist, erinnert er sich des Cantoren- Vereines; kommt jemand in Bedrängnis, so gravitirt er nach Wien; kurz und gut — ich weiß es aus persönlicher Anschauung — der Cantoren-Verein soll der Rettungsanker für alle Schiffbrüchige sein. Das soll er thatsächlich werden! Wenn man aber dem Cantoren-Vereine, statt ihn zu fördern, Hinderniße in den Weg legt, dann kann er unmöglich zu jener idealen Höhe gelangen, von welcher aus er eine segensreiche Thätigkeit entfalten könnte. Ja, der Cantoren-Verein könnte bei genügender Kräftigung so weit kommen, dass wir von der Vereinsleitung in solchen strittigen und auch anderen Fällen eine bestimmte Directive, und auf diese Weise eine Art Consistorium erhielten. Den einsichtsvolleren, besseren Elementen unseres Standes, an die ich mich zunächst wende, werden diese Andeutungen genügen. Erreichen wir nichts, dann verdienen wir nichts anderes als Geringschätzung und Verachtung. Denn wer das ״Hilf' dir selbst" nicht buchstäblich befolgt, der wird in dem großen Culturkampf als schwacher, muthloser und indolenter Bestandtheil des Weltganzen entweder ganz unterliegen, oder höchstens nur erbärmlich vegittren. Ich komme nun zu unserer Pensionskasse. Am 25. März wurde in Brünn die Delegirtenversammlung des Mähr.-jüd. Landesmassafondes abgehalten, bei welcher Gelegenheit dem Ansuchen des österr.-ungar. Cantoren-Vereines um einen Beitrag zu der zu gründenden Pensionskasse — keine Folge gegeben wurde. Dagegen wird der Mähr.-jüd. Landesmassafond eine eigene Pensionskasse für Cultusbeamte gründen. Analoges wird auch in Böhmen von Seite der Landesjudenschaft vorbereitet. Nun, ob nicht der Mähr.-jüd. Landesmassafond trotz seiner eigenen Gründung — schon des guten Beispiels halber — dem Cantoren-Vereine einen Gründungsbeitrag hätte widmen sollen, lassen wir dahingestellt. Der Mähr.-jüd. Landesmassafond errichtet eine Pensionskasse für Cultusbeamte, und wir danken ihm, die Landesjudenschaft in Böhmen thut dasselbe gam su 1stairwoh, wir wollen auch hier mit unserem Danke nicht sparen. Das Glück ist eben, dass das Jahr 1898 näher rückt. Fast hätte mau das Ganze als phantastisches Gebilde bezeichnen müssen. Ich glaube aber kaum, dass das Jahr 1898 vorüber gehen kann, ohne dass von Seite erwähnter Institutionen für uns etwas geschieht. Diese Fonde haben ihr Vermögen größtentheils den mährischen, resp. böhmischen Cultusgemeinden zu verdanken und der Wunsch der Gemeinden geht dahin, dass in allererster Linie etwas für den Scheliaeh Zibbur geschieht. Dass einst eine Vereinigung dieser föderalistischen Bestrebungen angestrebt werden wird, ist zweifellos. Vorläufig schließe ich mich vollkommen der Ansicht an: besser mehrere Fonde als gar keinen! Zum Schlüsse muß ich daran erinnern, dass es Niemand anderer ist, als der o e st e r r.-u n g a r. C a n t o r e n-V e r e i n und mit ihm die ö st e r r.-u n g a r. C a n t o r e n-Z e i t u n g, welche den Impuls zu einer Pensionskasse gegeben haben. Hätten wir diese beiden wichtigen Factoren nicht, so wäre es Niemandem eingefallen, eine Pensionskasse für Cantoren, oder überhaupt für Cultusbeamte zu gründen. Wer sich also diesen beiden wichtigen Factoren nicht anschließt, der ist thatsächlich nicht Werth, in bessere Verhältniße zu kommen, und soll im Nothfalle unbarmherzig von Seite des Vereines abgewiesen werden.