Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 11 (1.5.1895)
- Date
- 1895-05-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Ieitung. Nr. 11. R 0 h li 1t g's und seiner Genossen wieder aufgewännt und im Volke verbreitet werden. Die Volk spart ei wolle schon jetzt ein Ventil für den Fall öffnen, als sie die Geister, welche sie rief, nicht mehr zu bannen im Stande sein werde. Redner stchrt aus den Erfahrungen, die in Ungarn sowohl als auch im Auslande mit dem Antisemitismus gemacht wurden, einige Beispiele zur Warnung vor und bemerkt dann, dass die nationale Sache und die Freiheit in Ungarn stets Zwillinge waren, die entweder zusammen siegten oder zusammen zerschmettert wurden. Die Reaction konnte hier nur auf blutgetränktem Boden ihre Fahne entfalten. Nichts sei bezeichnender, als die wilde Hetze, wellhe die österreichischen Antisemiten gegen die Ungarn treiben. Diese Herren wissen nur zu gut, dass chre Minirarbeit nur dann von Erfolg begleitet sein könne, falls sie die liberale Strömung, welche von Ungarn aus auch Oesterreich bespült, zu unterdrücken und zu vernichten nn Stande sind. Wäre das brave, nüchterne ungarische Volk wirklich schon so weit gesunken, dass es sich zum Schleppträger der Herren Lueger und Consorten erniedrigt und die Schmutzarbeit derselben vollführt? Dies mögen Jene bedenken, welche berufen sind, das Volk zu leiten und zu erziehen und seine guten Sitten zu bewachen. Graf Julius Szapary beginnt gleichfalls mit der Erklärimg, dass er den Standpunkt, den er vor drei Jahren auf der Regierungsbank emgenommen, auch heute nicht geändert habe. Gleich wie damals, halte er es auch heute nur für recht und billig, dass die Reception der Juden ausgesprochen werde, und er ziehe daraus die Consequenz, dass die Gesetzgebung für alle Staatsbürger ohne Unterschied der Confession gleich sein müsse. Graf Szapary bemängelt es, dass der Standpunkt der Regierung bezüglich der im Oberhause vorgenommenen Modifirationen so spät bekannt geworden sei. Diese Ueberhastung sei nicht geeignet, die Uebereinstinwmug zwischen beiden Häusern des Reichsrathes so rasch herzustellen. Im weiteren Verlaufe seiner Rede überrascht Graf Szapary das Haus mit einer Reihe, im ersten Augenblicke kaum verständlicher Abänderungs-Anträge. Das Wesen derselben geht dahin, dass der Gesetzentwurf über die Reception der Juden als §§ 7 und 8 in den Gesetzentwurf über die freie Religionsübuug ausgenommen werde; ferner dass die aus einer Confession Austretenden verpflichtet seien, ihre materiellen Beiträge an die Confession, welcher sie früher angehörten, weiter abzuführen; endlich dass die Regierung das Verhältnis der Confessionslosen allerdings im Verordnungswege regeln könne, dass aber mit Bezug auf die Verhältuiße der Kmder aus confessionslosen Ehen eine gesetzliche Verfügung getroffen werden müsse. Hiedurch werde auch seiner Ansicht nach der Conflict zwischen beiden Häusern des Reichstages in Bezug auf die kirchenpolitischen Vorlagen leichter aus der Welt geschafft werden. Dieser neue Vorstoß des ehemaligen Ministerpräsidenten ist sehr schlau angelegt. Ihm handelt es sich nicht um die Vorläge bezüglich der Reception der Juden, deren zweifelhaftes Schicksal auch bei einer dritten Berathung im Oberhause bereits den Gegenstand politischer Erwägungen bildet; ihm ist es in erster Linie um den Gesetzentwurf über bie freie Religionsmeinung zu thun, den das Oberhaus bekanntlich mit Ausnahme des dritten Abschnittes bereits angenommen hat. Der bestehende Conflict zwischen den beiden Häusern des Reichstages beschränkt sich fast ausschließlich mehr auf die Rechtsverhältnisse der Confeffionsloseu, und Graf Jnlius Szapary muß allen Grund zu der Befürchtung haben, dass das Oberhaus wegen dieser Frage allein den Conflict nicht werde weiterspinnen wollen. Es sollen nun ganz neue Materien in den Stteitfall eingeführt werden, um das schon Erreichte wieder in Frage zu stellen. Es wurde mit diesen Änttägen der offene Stimmenfang versucht. -Es ist bekannt, dass sich die Majoritäten im Oberhause aus verschiedenen Moüveu verchiedenartig gebildet haben. Einzelne Mitglieder des Magnatenhauses, die an der Reception der Juden gar keinen Anstoß nehmen, sind um keinen Preis für die Confessionslosigkeit zu haben. Andere wieder, welchen die Canfessionslosigkeit vollkommen gleichgilüg ist, bekreuzigen sich vor der Reception der Juden. Durch die Cumulirung der beiden Vorlagen aber sollten alle opposiüonellen Elemente für alle Eventualitäten untrennbar vereinigt werden. Die trotz aller Schlauheit denn doch zu deutlich gekennzeichnete Absicht wurde sofort durchschaut, und sowohl die Regierung als auch die liberale Partei nahmen gegen dieselbe entschieden Stellung. Cultusminister Dr. Wlassics vertheidigt die Regierung gegen den Vorwurf, dass sie ihren Standpunkt nicht rechtzeitig bekanntgeben hätte. Sie habe unmittelbar nach der Ablehnung der Gesetzentwürfe im Oberhause erklärt, dass sie die Vorlage unverändert auftecht erhalte. Den Antrag Szapary lehnt der Minister ab; entweder das Oberhaus votirt den Uebertritt zum Judenthum in der von der Regierung vorgeschlagenen Form oder überhaupt nicht, auch nicht in der vom Grafen Szapary vorgeschlagenen Form. Ueber die anderen Abänderungs-Anträge werde sich die Regierung äußern, wenn der Gesetzentwurf über die freie Religionsübung zur Berathung stehen werde. Wg. Geza Polonyi erörtert hauptsächlich die Frage der Zulässigkeit von Regierungs-Verordnungen dort, wo es sich um Acte der Gesetzgebung handeln muß, erklärt aber im Namen der Fraction Ugron, dass dieselbe die Vorlage unverändert annimmt und daher für den Beschkllßantrag des Cultusministers stimmen werde. Graf Apponyi will gleichfalls nicht von dem Standpunkte lassen, den er der Frage der Judenreception gegenüber von allem Anfänge an emgenommen hat. Der Anttag des Grafen Szapary wolle dasselbe wie die Vorlage. Derselbe bezweckt nur, dass das gleiche Princip statt in der Form eines besonderen Gesetzes im Rahmen eines anderen Gesetzes seine Anerkennung finde. Es bestehe meritorisch gar kein Unterschied zwischen den beiden Standpunkten und deshalb werde Redner für den Antrag Szapary stimmen, bemerkt aber, dass er im Falle der Ablehnung desselben auch für den Beschlußantrag des Cultusministers Dr. Wlassics stimmen werde. Moriz Mezei ist ganz anderer Anschauung als Graf Szapary. Nur die unveränderte Annahme mit der gleich großen Majorität ist geeignet, die Gegner im Oberhause zu gewinnen. Redner will aus dem Gesichtspunkte jener Confession, der er angehört, erklären, weshalb diese Gewicht auf die Form eines besonderen Gesetzes legt. Er will nicht von jenen Pflichten sprechen, welche das Judenthum Ungarn gegenüber zu erfüllen hat und die überhaupt nicht in Frage kommen können; wohl aber sei es zulässig, insbesondere von jenen Pflichten zu sprechen, welche das Judenthum in Ungarn in nationaler, cultureller und intellectueller Beziehung zu erfüllen habe. Das ungarische Judenthum werde stets bereit sein, diese Pflichten und diesen seinen Beruf mit aller Hingebung zu erfüllen; aber dazu gehören auch Kraft und Ansehen, die das Judenthum durch die Zustimmung, der ungarischen Gesetzgebung erhält. Diese Kraft und dieses Ansehen würden nicht vermehrt, sondern vermindert werden, wenn, diese Frage jetzt nur so nebenbei gelöst würde, während schon vor fünfzig Jahren die Gesetzgebung des Jahres 1844 den ersten Versuch gemacht hat, dieselbe in Form eines besonderen Gesetzes zu lösen. Darum bitte er, die Anttäge des Grafen Szapary abzulehnen und den Beschlußantrag des Cultusministersanzunehmen. P. Vajay ist lediglich aus dem Grunde, weil der Uebertritts-Paragraph gegen das Dogma der kotholischen Kirche׳ gerichtet ist, nicht in der Lage, die Vorlage anzunehmen. Geza P a p Polemisirte in sehr wirksamer Rede gegen die׳ Ausführungen der Abgeordneten Polonyi und Vajay bezüglich der Organisation der jüdischen Confession in Ungarn. Der Anttag des Grafen Szapary biete gar keine Garantie dafür, ׳ dass das Oberhaus für die Vorlage in der veränderten Form stimmen werde. Das Oberhaus werde sich gewiss bei einer so wichtigen Frage nicht an kleine Formalitäten halten. Man behaupte immer, die Vorlage habe keine praktische Bedeutung. Dem gegenüber verweist Redner lediglich, auf den Umstand, dass zahlreiche Ehen erst nach dem iii Oesterreich bewerkstelligten Uebertritt zutN Judenthum geschloffen werden, welche die gesetzlichen privaten und öffentlich-rechtlichen Folgen haben. Auch aus dieser Ett- Wägung empfehle er die unveränderte Annahme׳׳der Vorlage.'-- •׳ יי Nach Schluß der Debette folgte die ׳Wstinunüng../ - Dev Anttag des Grafen Szapary würde׳ mit' großer Majorität '-M