Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 11 (1.5.1895)
- Date
- 1895-05-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 3. Nr. 11. Gesterreichisch-ungarische LänLoren-Zeitung. Synagogen geworden ist, wird noch lange'ansreichen, diesbezüglichen Bedürfnißen zu genügen. Was dagegen die somit bedeutend reducirten Anforderungen an die tonschöpferischen Fähigkeiten des Cantors anbelangt, so darf doch nie übersehen werden, dass ihm musikalisches Verständnis und sangliches Talent nicht vollends abgehen dürfeu, soll er mit Chor und Orgel im richtigen Rapporte bleiben. Bezüglich der Stimmlage, so ist fiir die alleinberechtigte oratorische Vortragsweise ein sonorer Bariton dem schrillen Tenorktange, der gar so gerne zu trivialen Behelfen mißleitet, vorzuziehen. Auch ist auf eine männliche Gestalt und äußere Erscheinung der Person Rücksicht zu nehmen, damit im Repräsentanten der Gemeinde auch bezüglich der ״Maröh Kohen" (Figur des Priesters) keine störenden Eindrücke hervorgebracht werden. Endlich ist vom Chasan Kenntnis der Gebetsprache, d. i. des Hebräischen, Belesenheit in der Bibel und Vertrautheit mit der Liturgie und den liturgischen Bräuchen zu verlangen, namentlich eindringendes Verständnis des gesummten gottesdienstlichen Textes. Dies sind Anforderungen, die gewiss Niemand utopisch finden und denen zu genügen, immer eine Anzahl von Individuen vorhanden sein wird. Allein, wenn man vom Cantor ein würdevolles Benehmen, eine Hingebung an seinen Beruf und das volle Bewusstsein seines Amtes verlangt, so muß ihm auch die gebührende Stellung Pn' Organismus der Gemeinde gewährt sein. Wir verlangen nichts dass nach dem Muster der unjüdischen Hierarchie dem Dbercantor episkopale Dignität eingeräumt werde, wie etwa nach den Beschlüssen des Conc. Carfciiag. im Jahre 398 die ersten Sänger auch für die Uebernahme von Bischofssitzen fähig erklärt wurden. Aber wir nehmen für den Cantor Rechte in Anspruch, die dem Diener des Herrn doch nicht gut vorenthalten bleiben dürfen. Oder ist es nicht demüthigend für die Synagoge, wenn man ihre Priester vom Altäre weg zum Heeresdienste rekrutiren kann, weil bisher noch kein Gesetz den Cantor als Religionsbeamten anerkennt? Hier ist eine Lücke, die ausgefiiüt werden muß, damit zu des Amtes Bürde auch des Amtes Würde sich geselle. Durch die Einfiihrung der Orgel und ihrer unvermeidlichen Präludien würde aber unzweifelhaft der Gottesdienst verlängert und eine Revision des liturgischen Textes selber nothwendig gemacht werden. Die Fortbildung der Wiener Cultusordnung wird daher auch auf den Inhalt der Gebete und ihren sprachlichen Ausdruck sich erstrecken müssen. Rechnet man hiezu, dass die Einschaltung von Liedern in den Landessprachen sich nicht auf die Dauer wird abweisen lassen, so drängt sich 1 die Noch- Wendigkeit gewisser Reductionen von selbst auf. Ich hege weder den Wunsch, noch die Furcht, dass unsere altehrwürdige Nationalspräche, das heilige hebräische Idiom, aus unseren Gotteshäusern zu Gunsten fremder Sprachen verdrängt werden könnte. Der überwiegenden Mehrheit unserer andachtsbedürftigen Glaubensbrüder gibt das betende Herz nur für die alten geweihten Laute den richtigen Resonanzboden, und wir Alle sind nicht so vernüchtert, die Klänge entbehren zu können, in denen unsere Altvordern ihren Schmerz und ihre Freude ausgehaucht hatten. Nicht in gleicher Weise, wie die hebräische Sprache, sind aber die Gebettexte selber Gegenstand der religiösen, Pietät. Zwar sind einige typische Stücke, wie das Borchu, das Schema, die ans den Etat jener Pijutim, welche bereits vor 50 Jahren eliminirt wurden, gestellt werden könnten. Es ist hier nicht der Ort, diese bei aller Rücksicht auf liebgewordene Gewohnheiten denn doch entbehrlichen Stücke namhaft zu machen, doch sei im Allgemeinen darauf hingedeutet, dass erstens in manchen Texten eine Wortfülle und ein Aufgebot von Tautologien getroffen wird, die in keinem Verhältniße zu dem dürftigen Gedanken stehen, und zweitens in anderen Stellen Wünsche zum Ausdrucke gelangen, deren Inhalt schwerlich mehr ein Gegenstand so inbrünstiger Sehnsucht sein kann, wie demselben ehedem entgegengetragen wurden. (Schluss folgt.) Kultuelles, Rituelles, Liturgisches. Nach Quellen aus biblischen und nachbiblischen Schriften bearbeitet und erläutert von Rabbiner L. Wolln er. XI. Die innere Einrichtung der Synagoge. Der innere Raum der Synagoge wurde nach dem Abriss des Tempels zu Jerusalem in drei Abtheilungen geschieden. Der erste Raum, die Borhalle, entsprach dem Borhof des Tempels; der zweite bildete den mittleren Theil mit dem Schulchan, wo die Vorlesungen der Thora stattsanden, ähnlich dem inneren Raume des Tempels, wo der Tisch mit den Schaubrotcn, der goldene Altar und die Menorah standen; der dritte Theil der Synagoge war ähnlich dem Allerheiligthume, wo die Bundeslade mit den Gesetzestafeln aufbewahrt war, in der Synagoge hingegen ist es der Oraun, welcher die Thorarollen cinschließt und ähnlich dem Allerheiligsten im Tempel durch einen Vorhang (Porauebes) von dem inneren Raume abgeschieden ist, und diese Einrichtung besteht noch heute. Und doch hat i!n Lause der Zeit sich so Manches umgestaltet. Betrachten wir eine Synagoge, wie sie etwa vor mehreren Jahrhunderten ausgestattet war. Der Schrank oder der hölzerne Kasten, welcher die Gesetzesrollen enthält, führte den Namen תיבה, wie aus Toßista (Negila 3) zu entnehmen ist, so auch (Berach. 84 und Tanis 15.), wo hingegen der (ארו, als die Lade für die Bundcstafcln reservirt war. Erst längere Zeit nach der Zerstörung des Tempels wurde diese Bezeichnung auch aus, den Schrein der Thorarollcn angewendet. Bor der תיבה war der Platz des Borbeters, welcher Ort entweder absichtlich vertieft war, weil es heißt: ״Mimaa.ma.1d־m krossicho Adonai, aus den Tiefen rufe ich zu dir Ewiger" (Ps. 130, 1.), oder schon darum die tiefste Lage hatte, weil der ganze Raum anrphitheatralisch angelegt war, daher der Ausspruch des Rabbi Jose bar Chanina (Berach. 10.): ״Der Mensch stelle sich nicht auf eine Anhöhe und bete, sondern er wähle eine tiefergelegene Stelle", daher auch der Ausdruck: ירד לפני התיבה frühzeitig herrschend war (S. R. Haschonoh 34.) Die Thora selbst war auf einem Unterbau oder auf einem Gerüste ausgestellt, zu welchem mehrere Stufen führten. Diese Stufen bestiegen die Ahroniden (Kohanim), wenn sie dem Volke den Segen ertheilten, daher der Ausdruck: (עלה לדוב hinaufsteigcn zum ״Ducban“ auch im Exile der gangbare blieb (S. R. Haschonoh 31.). In der Mitte der Synagoge stand die ביבה, etwa gleich Bühne, Kanzel; wenigstens wird uns dieser Ausdruck von der berühmten Synagoge in Alexandrien mirgctheilt (Sukka 51, b). Der babylonische Talmud (Meg. 26) hat statt Bimah die Bezeichnung כורסיא, die für den Vorleser oder Prediger bestimmt war. Bon einem Pulte ist in früherer Zeit die Rede Tephilla als charakteristische Bestandtheile der gemeinschaftlichen Andacht nicht leicht durch Surrogate zu ersetzen, dagegen lassen andere Einlagen so bedeutende Reductionen zu, dass sie leicht nicht, und der mit dem Bor lesen Beauftragte musste die Ehora