Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 11 (1.5.1895)
- Date
- 1895-05-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Oesterreichisch-ungarische Lantorerl-Zeitung. Nr. 11. Unternehmen zu unterstützen; von anderer Seite wieder wird darauf hingewiesen, dass man in der betreffenden Gemeinde die Absicht habe. einePensionseinrichtung zu gründen, man sich daher unserm Unternehmen nicht anzuschließen brauche. Auf beide Einwürfe können wir mit einer Antwort dienen: Die Wiener Cantoren sind allerdings jederzeit gern bereit, für die fragliche und ähnliche, allgemein nützliche Institutionen einzutreten und Opfer zu bringen, jedoch nicht aus Egoismus, sondern im Interesse Anderer; denn bekanntlich sind unsere Pensionsverhältniße schon seit Jahrzehnten geordnet und wir hatten mn allerwenigsten Veranlassung, nach der bezeichneten Richtung um die Zukunst besorgt zu sein. Nach 14jährigem Bestände unseres Vereines und nach Verausgabung von vielen Tausenden Gulden von uns geleisteten Unterstützungsgeldern ist an einen Wiener Cantor nicht ein Kreuzer nach dieser Richtung entrichtet worden; selbst beim Tode unserers verdienstvollen Cassiers, Herr!: Adolf Fischer, verzichteten dessen Erben nicht allein zu Gunsten des Vereines m!f die statutarisch zu beanspruchende Abfertigungsquote, sondern sie leisteten noch dem Vereine eine nanchaste Spende. Man sicht nun, wie hinfällig all die Einwürfe erscheinen, welche uns anklagen und das Schuldbewusstsein der allein Schuldigen entlasten sollen. Nicht der Vereinsvorstand und die Wiener Cantoren, sondern die israelitischen Cantoren und Cultusbeamten Oesterreich-Ungarns sind lässig, ja leichtsinnig; wir thun unsere Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen, Ihr aber Collegen Oesterreich-Ungarns leistet gar nichts, um uns in unseren! Vorhaben zu unterstützen und Eure Zukunft wenigstens steundlicher zu gestalten. Nm! denn, so wollen!vir noch eine Zeit abwarten, um die Wirkung dieser Worte zu prüfen. Wir hoffen, dass noch einige gesinnungstüchtige Männer sich unserem Unternehmen anschließen, un! durch Wort und That die in starrer, sklavenähnlicher Thätigkeit, würdig eines Meschubed Hinbrütenden auf- Zurütteln und zun! menschenwürdigen Denken und Handeln zu veranlassen, damit wir unter Gottes Mithilfe dieses schöne Unternehmen zu Ende führen, zur Beruhigung für uns, zum Heile und Segen für die Bedürftigen und zur Kräftigung des Standesbewusstseins der jüdischen Cultusbemnten. Singer. Vergangenheit und Zukunst des rantoralen Amtes- Von Solomon Sulzer. tV. Die religionsgesetzliche Zulässigkeit der Orgel hier erst Nachweisen zu wollen, wäre angesichts der vielen Gutachten, die hierüber von den gewiegtesten Theologen und ganzen Synoden bereits abgegeben wurden, ebenso unbescheiden, als gegenüber einer so hochintelligenten Gemeinde, wie die der Residenz es ist, überflüssig. Es ist erhärtete, geschichtliche Thatsache, dass die Orgel, oder mindestens das instrumentale Princip derselben, auf heiligem Boden den Ursprung hat. Die Magrefa und Masrokitha, wie sie im alten Zionsteinpel in Uebung waren, sind zufolge der Nachweisungen der Gelehrten nichts anderes als ein System von Pfeifen gewesen und mithin Orgeln in ihrer Primitiven Form. Aus dem Orient in die Westländer verpflanzt, wurde allerdings das Instrument zur gegenwärtigen Vervollkommnung gebracht, allein es ist ur- und eigenthümlich jüdisch, und das Jndenthum hat volle Ansprüche darauf, sich ein so wirksames Mittel der 'Andachtserhöhung zu vindiziren, das ihn! nie hätte entfremdet werden sollen. Wem! irgend wie. unser Motto: ״In diesen! Jubeljahr soll ein jeglicher zu seinem Besitze wiederkehren" Geltung fand, so findet es vornehmlich auf die Wiederkehr unserer Synagoge zu ihrem Eigenthume — zur Orgel seine volle Anwendung. Nur die Orgel ist in! Stande, den Gemeindesang zu leiten, zu regeln, Dissonanzen zu decken, und ihr gebührt in öffentlicher Andacht die Wiedereinsetzung in den Raum, der ihr zun! Schaden der religiösen Erbauung allzulange vorenthalten blieb. Die Orgel macht das Priesteramt des Chasan von dessen Künstlerschaft unabhängig und bewahrt diesen dennoch vor jenem selbstgefälligen Pseudokünstlerthum, das wie ein Mehlthau auf die Saat des ästhetisch Schönen fällt und es vergiftet, bewahrt ihn vor Anwendung jener trivialen, als Zugsmittel für die Menge!nißbrauchten Gesangsschnörkel, wie die Provinzialcantoren sie in mißbräuchlicher Weise versuchen, oder jener larmoyanten polnischen Virtuosität, welche die jüngere, zumeist musikalisch gebildete Generation zur Flucht aus dem Gotteshause treibt. Schreiber dieses hat sich schon früher einmal gestattet, dem hochlöblichen Vorstande eine Denkschrift zu überreichen, welche die Durchführungsmodalitäten näher bezeichnet und aus welcher folgende Punkte hier reproducirt werden mögen. Zuerst ist dafür Sorge zu tragen, dass den Chorknaben Unterkunft im Conservatorium für Musik und Gesang ermöglicht werde, un! sie in dieser Weise durch Ertüchtigung für einen ernährenden Beruf an die Mitwirkung beim Gottesdienste zu fesseln, was um so dringender erscheint, als die kleine Remuneration, welche diese zarten Kinder erhalten, in einem argen Mißverhältniße zu den Mühen, die ihnen auferlegt sind, stehen. Der Organist und Regens cliori hätte, wie dies in Berlin und anderwärts mit glänzenden! Erfolge bereits ausgeführt ist, von! Cantor vollkommen getrennt und in Bezug auf die musikalische Leitung autonom seines Amtes zu walten. Er steht der Singschule vor, in welcher der theoretische Unterricht ertheilt, die Bildung der Stimme und das ״Treffen" angestrebt wird, und hat diese Uebung in der ersten Zeit dreimal wöchentlich vorgenommen und nach erfolgreichen! Wirken auf die Hälfte der Stunden reducirt, auf Singexerciüen und Einstudiren der gottesdienstlichen Piecen beschränkt zu werden. Der Regens cliori als Organist hat in beiden Synagogen sich zu verwenden und so oft dies unmöglich ist, einen Supplenten, der aber nur von Fall zu Fall entlohnt würde, zu bestellen. Der Cantor aber ist von jeder unterrichtlichen Thätigkeit und auch von jeder Einflußnahme auf die musikalische Leitung ferne zu halten. Der Titel Obercantor entfällt demnach entweder ganz oder wird als Ehrenbezeichnung für besondere Verdienste um die Hebung der Andacht reservirt. Die Cantoren wohnen den Hauptproben bei, um Kenntnis von den aufzuführenden Gesängen zu nehmen, fügen sich jedoch strengstens den Anordnungen des Chorregenten und dürfen unter keiner Bedingung ihre eigenen Compositionen ohne Gutheißung des Musikmeisters produciren. Die Tondichtung hat kein Object der Ambition des Chasans zu sein, dem die Recitationsweise, der gediegene Vortrag einen hinreichend!Veiten Spielraum bieten, seine Fähigkeiten zu bewähren. Die heilige Stätte aber kann nimmermehr zur Arena für unreife und unberufene Verkünstelung werden, und was in Bezug auf Melodien bereits geschaffen und durch die Sammlung ״Schir Zion" zum Gemeingute so vieler