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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-04-21 · Heft 10 (21.4.1895) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 10 (21.4.1895)
Date
1895-04-21
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. Nr. 10. seits darf man nicht vergessen, dass es auch außerhalb Böhmens und Mährens jüdische Cultusbeamte giebt, denen die Wohlthat einer Pensionscasse nicht entzogen werden soll. Im Uebrigen sind wir überzeugt, dass die für Böhmen und Mähren projectirten Pensionsfonde dieselben Schwierigkeiten zu überwinden habeir werden, und wir können auch aus diesem Grunde die Hoffnung nicht aufgeben, dass zur Beseitigung derselben an eine Vereinigung der einzelnen Fonde gedacht werden wird. Die nächste Zeit wird jedenfalls eine Klärung in dieser Frage bringen: sie wird zeigen, ob diejenigen Gemeinden und Cultusbeamten, namentlich aus Böhmen und Mähren, welche bereits ihren Beitritt zu dem allgemeinen Pensionsfonde angemeldet haben, ihre Zusagen aufrecht erhalten, und ob die weiteren Anmeldungen genügen werden, um den gesetzlich normieten Mitgliederstand von 200 Mitgliedern zu completiren. Ist dies der Fall, dann kann, unbeachtet aller Zwischenfälle, an die Constituirung der Pensionscasse geschritten werden, und wir sind überzeugt, dass die von dieser gewährten Beneficien die Concurrenz mit jedem anderen ähnlichen Unternehmen bestehen können. Vor allem anderen ist es also nothwendig, dass jene Gemeinden und Cultusbeamten, welche sich bisher noch nicht erklärt haben, die von Seite des Cantorenvereines an sie gerichtete Anfrage mit einem bündigen ״Ja" oder ״Nein" beantworten, damit der Vereinsvorstand in die Lage komme, nach der einen oder anderen Richtung eine definitive Entscheidung zu treffen. Wo es sich um eine so hochwichtige, gemeinnützige Angelegenheit handelt, darf man wohl von jeder Cu ltusgemeinde und jedem Cultusbeamten die eine Rücksichtnahme verlangen, dass sie für diesen Zweck eine Fünfkreuzermarke opfern. Lassen wir uns also nicht entmuthigen, schreiten wir vorwärts auf der Bahn, die wir zum Wohle des jüdischen Beamtenthums betreten haben, und als freudiges Prognostikon wollen wir constatiren, dass es dem Präsidium des Cantorenveereines gerade in den letzten Tagen gelungen ist, von einem hervorragendem Glaubensgenossen in Wien eine namhafte Spende für den Pensionsfond zu erwirken. Vivat sequens. Vergangenheit und Zukunft des rantoralen Amtes- Von S a l o m o n S u l z e r. Ul. Hieran rechet sich der Erfolg, welchen die Wiener Cultusordnung für das ״Kidduscli liascliem“ für die Heiligung des göttlichen Namens, für die Ehrenrettung des Judenthums selber hatte, denn durch diese Synagoqenordnung ward die jüdische Musik als solche erkannt und ihr in Künstlerkreisen Sympathien gewonnen, durch sie dem jüdischen Sange die Gleichberechtigung errungen, die er vordem nicht besaß und nicht in Anspruch nehmen konnte. Der Tempel wurde von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses und hervorragenden Dignitäten mit höchsten und hohen Besuchen beehrt, große Kunstnotabilitäten fanden sich hier ein, und selbst der Erzbischof Ladislaus Pyrker verschmähte es nicht, mit dem Chasan der Wiener Cultusgemeinde in Contact zu treten. Und doch war die Synagoge bemüht, die geschichtliche Continuität ihres Dienstes herzustellen, die nationale Färbung, die charakteristische Auffassung unter richtiger Deklamation hervortreten zu lassen. Bis hieher, spreche ich mit Samuel, hat Gott geholfen und dankerfüllt schaue ich auf ein Schaffen, das nur durch ihn gelingen konnte, zurück. Dankerfüllt segne ich die hochherzige Gemeinde, die in so mannigfacher Manifestation der Anerkennung zu diesem Wirken ermuntert hat und namentlich es mir ermöglichte, von der Altershöhe, auf der ich nun stehe, einen solchen Rückblick auf mein Leben zu werfen und in diesem 50. Jubeljahre zu meinem geistigen und moralischen Besitze und Eigenthume zurückzukehren. Dieser Rückblick auf eine bereits durchmeffene Bahn auf Erfolge, die nur der Geschichte angehören, ist aber weit davon entfernt, einer selbstgefälligen Bespiegelung zu dienen. Vielmehr scheint er geeignet, die entgegengesetzte Wirkung hervorzubringen und die Sorge um die Zukunft des synagogalen Dienstes nur desto lebhafter herauszufordern. Denn in deni Maße, als eine blos persönliche und mithin ganz zufällige Begabung, die die Gottes Gnade zu Theil werden ließ, den Ausschlag gab, sinkt der Werth meines Verdienstes zu einem bloßen Wurf des Glückes hinab. Allein nicht diese Demüthigung, die mir nur wohlthätigen Schutz gegen Selbstüberhebung gewährt, ist es, die mir Bekümmerniße um den Fortbestand des restaurirten Cultus erweckt, als vielmehr der Anblick der Unfertigkeit und der Entwickelungsbedürftigkeit, in welcher das unter so schweren Wehen begonnene Werk sich befindet. Wie unser erhabener Lehrer Mose stehe ich an der Grenzscheide der Zukunft, die ich nicht mehr betreten werde, und doch ist es mir nicht vergönnt, ihm gleich, meine Hand auf einen Josua zu legen, in der Zuversicht, dass dieser ergänzen und vollenden werde, was ihm als Fragment zur Fort- und Ausführung übergeben wird. Es ist dies eine empfindliche Lücke, die ich weder verhehle, noch beschönigen mag, es ist ein Mangel, den einzig und allein menschliche Schwäche und Unzulänglichkeit verschuldet haben, wenn irgend eine Schöpfung sich nicht in Unabhängigkeit von ihrem Urheber zu erhalten vermag. Der Lorbeer mag welken, wenn das Haupt, das ihn getragen, niedersinkt, das Werk aber muß bleiben, den nachstrebenden Jüngern ein unvergängliches Erbe und darf nicht mit seinem Begründer untergehen. Darum drängt es mich, zum Jubelfeste unseres Gotteshauses dieses denkschriftliche Vermächtnis den Händen der hochherzigen Gemeinde Wien's zu übergeben, und mein Testament, worin ich den Kernpunkt der Wünsche, die mich stets beseelten und die unmaßgeblichen Rathschläge für den künftigen Weiterausbau des synagogalen Dienstes niederlege, noch am Abende meines Lebens der Berücksichtigung anheimzugeben. Die erste und wohl wichtigste Frage betrifft die Ermöglichung eines Cantorennachwuchses und die Erhaltung und Fortentwicklung der liturgischen Musik. Hier sind offenbar zwei Momente von einander zu unterscheiden, soll nicht in einer und derselben Person ein bedenklicher Dualismus zwischen dem Kunstler und dem Cultusbeamten entstehen. Das Amt als solches verlangt von seinem Träger in erster Linie Charakterbildung und Bewusstsein der hohen Würde seines Berufes, damit die, wie bereits oben angeführt, durch den Wiener Tempel dem Chasan wieder zurückeroberte Stellung für alle Zukunft erhalten bleibe. Die Tondichter und Sangeskünstler aber, sie werden von Gottes Gnaden unmittelbar erschaffen, ihr Antheil ist das Genie, eine Gabe, die weder ersttebt noch erkauft werden kann, und die nicht selten, wo sie vorhanden ist, der Gemessenheit und gettagenen Haltung eines ministrirenden Funktionärs abttäglich werden kann. In! Interesse des priesterlichen Amtes wie der Kunst scheint es daher angezeigt, das musikalische Element von dem Einflusse des Cantorates zu emancipiren, den Cantor aber wiederum von den idealen Schmerzen einer Künstlerschaft frei zu erhalten.

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