Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 10 (21.4.1895)
- Date
- 1895-04-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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üesterreichisch-ungarische Cantoren - Zeiian|. l!“7־ZZ~Z7־Tr־ Central-Organ ttewftmt { Pränumerations-Preis. FürLantoren u.Cultusbeamtr in Vrsterreich-Angarn Ganzjährig ..... fl. 4.— Halbjäbrig ..... fl. 2.— FürLantoren u.Lultusbramte im Ausland Ganzjährig ..... 8 Mark oder 4 Rubel. Für Private und Institute Ganzjährig . ... fl. 6.— Central-Organ für die Interessen der Cantoren und Cultusbeamten. Erscheint jeden zehnten Tag. Redartion und Administration Wien II., Novaragaffe Nr. 27. Inferstr werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Begründer: Obercantor Jacob Bauer. Abonnementsn. Inserlionsbetrage stnd in Wie» zahlbar. Nr. 10. Wien, 21. April 1890. Io. Jahrgang. Zur Gründung der Pensionsraffe. Als wir vor ungefähr Jahresfrist die Vorarbeiten zur Gründung eines allgemeinen Pensionsfondes für die jüdischen Cultusbeamten der Monarchie einleiteten, begleiteten uns nebst den Wünschen einer zahlreichen in Wien versammelten Collegenschaar, auch die vielfach ausgesprochenen Hoffnungen, dass wir -in unseren gemeinnützigen Bestrebungen die wirksamste Unterstützung der Cultusgemeinden und der hervorragenden jüdischen Corporationen finden werden. Aus der Reihe der letzteren wurden namentlich an die Bereitwilligkeit der Repräsentanz der Landesjudenschaft fiir das Königreich Böhmen und des mährischjüdischen Landesmaffafondes hochgespannte Erwartungen geknüpft, und der Vorstand des österr.-ungar. Cantoren-Vereines, der wohl in Folge stüherer Erfahrungen nach dieser Richtung nicht allzusehr dem Optimismus huldigte, hat es darum nicht verabsäumt, an beide Körperschaften motivirte Eingaben zu richten. Von einer Seite, u. zw. vom Curatorium des mährisch-jüdischen Landesmaffafondes, ist nun kurz vor den Peffachfeiertagen eine Erledigung erfloffen, die wir im Nachstehenden wiedergeben. ״Löblicher österr.-ungar. Cantoreu-Verein in Wien! Zu den statutenmäßigen Verwendungen der Erträgniße des mähr.-jüd. Landesmaffafondes gehört die Verleihung von Personal-Unterstützungen und Pensionen innerhalb Mährens (§ 3c.) Dieser Bestimmung gemäß werden alljährlich an jüd. Cultusfunctionäre, active wie nichtactive, sowie deren Witwen und Waiseii in Mähren einzelne Beträge in der Gesammtsumme 10.800 fl. jährlich verliehen. Ueberdies trägt sich das Curatorium mit dem von der diesjährigen Delegirten-Versammlung" genehmigten Plane, behufs Regulirung der Alters-, Witwen- und Waisenversorguug der jüdischen Cultusbeamten eine eigene Pensionscasse zu gründen, ein Unternehmen, das also mit dem von Ihnen geplanten parallel läuft. — Aus diesen Gründen werden Sie es begreiflich finden, dass wir Ihr eigenes, nicht genug anzuerkenuend es, überaus nützliches Unternehmen, die Gründung einer Pensionscaffa für die jüdischen Cultusbeamten, nicht noch auch subventioniren können, da wir ja denselben Zweck selstständig verfolgen,-.und müssen wir uns daher damit begnügen, Ihnen unsere Sympathien- und besten Wünsche für das Gelingen Ihres gemeinnützigen Unternehmens hiedurch auszusprechen. Curatorium des mähr.-jüd׳ Landesmaffafondes. Mandl m. p." Von der Repräsentanz der Landesjudenschaft für das Königreich Böhmen ist wohl bisher noch keine Erledigung unserer Eingabe erfolgt, aber da auch in Böhmen für die Gründung eines böhmischen Pensionsfondes propagirt wird, so liegt wohl die Vermuthung nahe, dass wir auch von dieser Corporation mit dem ״Ausdrucke der Sympathie" oder ähnlichem, billigem Phrasenwerk werden abgespeist werden. Es ist keineswegs billig, wenn eine so vornehme und über so reiche Mittel verfügende Corporation einem von ihn selbst als gemeinnützig anerkannten Unternehmen jedwede, auch die kleinste materielle Unterstützung versagt, aber immerhin mag die ablehnende Haltung eine gewisse Berechtigung in dem Umstande finden, dass der Landesmaffafond sich selbst die Regelung der Pensionsstage im Gebiete des Landes Mähren vorzubehalten erklärt. Wir haben wohl von jeher die durch Erfahrung und Statistik bestätigte Anschauung vertreten, dass eine Eentralisation der Pensionsfonde eine viel sicherere Bürgschaft des Gedeihens in sich trägt, und dass ein allgemeiner Pensionsfond fiir sämmtliche Cultusbeamte viel mehr leisten kann, als mehrere, auf einzelne Kronländer vertheilte derartige Institutionen, allein besser mehrere Fonde als gar keiner. Darum soll es uns steuen, wenn wenigstens einem Theil unserer Collegen eine bessere Zukunft in Aussicht steht, und diese Freude ist eine um so aufrichtigere, weil der Impuls hiezu von uns ausgegangen ist und unsere diesbezüglichen Bestrebungen sowohl in Mähren als auch in Böhmen Nachahmung gefunden haben. Angesichts des ablehnenden Bescheides des mährisch-jüdischen Landesmaffafondes und des etwa in Aussicht stehenden Refus der böhmischen Landesjudenschaft entsteht jedoch die Frage, ob der österr.-ungar. Cantorenverein nach wie vor an der Gründung eines Pensionsfondes festhalten soll? Wir müssen diese Frage unbedingt im bejahenden Sinne beantworten. Einerseits sehen wir nicht ein, warum der Cantoren-Verein von einem Plane abstehen soll, dessen Realisirung allgemein als Noth- Wendigkeit anerkannt ist, wenn auch die Subventionirung von zwei, allerdings wichtigen Factoren abgelehnt wird, und anderer-