Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 7 (11.3.1895)
- Date
- 1895-03-11
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 7. er öffentüch austreten soll, vor dertz Vorstellung mit seinem Stinunmaterial verschwenderisch umgehe,/ Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, dass die Stimme wcher durch forcierte Töne, die nicht in ihrem natürlichen Umfang Liegen, noch durch besondere Krastleistungen überangestrengt werden soll. Wird eine Violinsaite zu stark gespannt, so reißt sie; ebenso werden die Leistungen, welche dem Slimmorgan jenseits seiner natürlichen Grenzen abgezwungen werden, sich durch schwere gesundheitliche Schädigung desselben rächen. Verlust der Elastizität der Stimmbänder durch Ueberzerrung, Zerreißen von muskulösen oder sehnigen Fasern desselben, selbst Zerreißung von Blutgefäßen oder Lähmung eines oder mehrerer Bülsketn, das sind einige der Zufälle, mit denen die Natur gelegentlich die Mishandlung ihres grösten mechanischen Kunstwerks bestraft. Bersten der Luftröhre mit nachfolgender Geschwulst am Hals wurde bisweilen infolge längeren Schreiens bei drilleirden Unteroffiziereu oder heulenden Derwischen beobachtet. Gewisse Arten des Gesanges, welche vom kürrstlerischen Standpunkt ihre volle Berechtigung haben, sind von großem Mchtheile, iusbesonders seien hier das Tremolo und das Staccato genannt. Zn seltenen Fällen scheint das ״Staccato"-Singen eine natürliche Gabe zu sein, zu deren Erwerbung keine besondere Ausbildung der Stimme erforderlich ist. Derartige Befähigte mögen die künstlerische Verwerthung dieser so effektvollen und wirksamen Gesangsformen ohne Nachthell in Anwendung ziehen. Letzteres wird, wenn viel und häufig angewendet, auch die schönsten Stimmen in Grund und Boden rennen. Die kurzen, /ruckweisen Stöße verlangen eine so schnelle Aufeinanderfolge feinster Muskelbewegungen, mit häufigen und prompten Unterbrechungeil, dass eine Erschöpfung sehr bald erfolgen muß. Man kann dies dem Lesen im Eisenbahnzuge vergleichen, das die Augenärzte wegen der fortwährenden. Anstrengungen der AKonmwdationsinnskeln, welche durch den unaufhörlichen Wechsel der Fokaldistanz erfordert wird, einstimmig für höchst schädlich halten. Das Tremolo wirkt in anderer Weise nachtheilig, indem dadurch die Neigung zu einer schlechten Gewohnheit beim Singen befördert wird. Die Stünme kann ebenso wie die Hand vor Erregung zittern, folglich ist die Kunst berechtigt, diese Eigenthümüchkeit ebenst wie andere iratiirliche Effekte nachzuahmen, aber das unaufhörliche Bebern wirkt ebenso abstoßend, wie die zitternden Hände der Trmlkenbolde. Eir: Grundsatz von allerhöchster Wichtigkeit für alle diejenigen, die ihre Stiuune erhalten wollen, ist es, nur dann zu singen, wenn sich der. Stimmapparat im Zustande höchster Leistugsfähigkeit befindet. Ein Sänger sollte unter keiner Bedingung öffentlich Vorsingen, wenn er fühlt, dass er nicht bei Stimme ist. Es ist ganz gleichgiltig, ob dies das bisweilen vorhaudene rein subjective Gefühl ist, oder ob der Zustand durch Erkältung, Ermüdung oder Verdauungsstörungen hervorgerufen ist. Durch Beobachtung dieser goldenen Regel hat einer der grüßten lebenden Sänger, bisweilen allerdings auf Kosten seiner Beliebtheit, seine glänzende Stimme von unvergleichlicher Schönheit bis in ein Alter sich bewahrt, in welchem die meisten Tenore schon lange zu trillern aufgehört haben. Die Stimme sollte niemals in akustisch schlecht gebauten Räumen angewendet werden. Das Singen in freier Lust, so idyllisch und poetisch es in klimatisch besser bedachten Ländern sein mag, sollte unter grauem nordischen Himmel lieber ganz unterbleiben. Der Künstler, welcher ganz seinem Beruf lebt, wird sein kostbares Handwerkszeug niemals durch Ausbrüche von Geschrei oder Geheul mißhandeln. Seine Stimme darf niemals zu dem mißtönenden Diskant des keifenden Aergers sich versteigen; sekbst die zeit-; wellig unvermeidlichen Geplänkel mit den Dienstboten mögen (von seiner Seite wenigstens) stets stimmlich harmonisch abschließen. Unseren rührseligen Frauen und Mädchen gegenüber sei schließlich in aller^Höflichkeit die Bemerkung gestattet, dass das ewige Gejaule weder im allgemeinen verschönt, noch der Stimme zuträglich ist. ' Offener Sprechssal. In voriger Nummer stellte Herr Rabbiner Dr. Jordan im Aufträge der löblichen Cultusgemeinde in F o g a r o s die Anstage, welche Bestimmungen für den Fall getroffen find, wenn einer der Versicherten, d. h. der Pensionscasse angehörendeu Funcüonäre seinen Posten wechselt. Hierauf beehren wir uns folgende Antwort zu ertheilen: Jede Gemeinde hat nur für ihre jeweiligen Funcüonäre die Pflicht der Beitragsleistung. Diese Verpflichtung erlischt mit dem Momente, als einer der Funcüonäre seinen Posten wechselt. In diesem Falle übernimmt die zweite Gemeinde die Pflicht der Beitragsleistung fiir den betreffenden Funcüonär und die erste Gemeinde leistet ebenfalls die weiteren Einzahlungen fiir ihren neuangestellten Beamten. Da nicht die Dauer der Anstellung in den einzelnen Gemeinden, sondern die Zeit der Angehörigkeit zur Pensionscasse für die Berechnung der Pension maßgebend ist, kann weder die Gemeinde noch der.Cultusbeamte durch den, Postenwechsel materiell geschädigt werden. Es ist übrigens zu erwarten, dass mit der Zeit sich die Mehrzahl der Eultusgemeinden und Cultusbeamten der Pensionscasse anschließen, und dann wird ja bei jedem Postenwechsel der Functionär schon aus seiner früheren Stellung Einzahlungen zu seinen Gunsten mitbringen. Die Beiträge der Cültusgemeinden sind überhaupt nicht als Beiträge an die Person ihrer Beamten, sondern als Beiträge an die Pensionscasse aufzufassen, und hiefür übernimmt die Pensionscasse die Verpflichtung, den jeweiligen, in einer solchen beitragenden Gemeinde angestellten Beamten im Falle der Berufsunfähigkeit eine Pension zuzuwenden, resp. der Witwe eine Versorgung zu Theil werden zu lassen. Mit Rücksicht auf dieses Verhältnis ist auch die Bestimmung getroffen, dass ein Cultusbeamter, der aus der Pensionscasse austritt-, nur auf einen Theil der von ihm selbst geleisteten Einzahlungen Anspruch hat, nicht aber auf die von seinen jeweiligen Gemeinden gezahlten Beiträge. Diese verfallen im Falle des Austrittes zu Gunsten der Pensionscasse. Die nähere Ausführung all dieser Momente wird übrigens im Statut enthalten sein, und jedenfalls wird Sorge getragen werden, dass weder die Gemeinden noch die Euttusbeamten verkürzt werden. Kleine Chronik. .Wien. An den Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde ist nachstehendes Schreiben herabgelangt : Cabinets-Kanzlei Sr. k. u. k. Apostolischen Majestät aä. 122 60rr. Im Allerhöchsten- Aufträge Seiner k. u. ^Apostolischen Majestät beehrt sich die Cabinets-Kanzlei dem löblichen Vorstande für die anlässlich des Ablebens Seiner k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Albrecht zum Ansdrucke gebrachten Gefühle der