Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 7 (11.3.1895)
- Date
- 1895-03-11
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Ieitung Seite 7. Trauer und Theilnahme den Allerhöchsten Dank Seiner Majestät ergebenst bekannt zu geben. Wien, 2. März 1895. Braun na. p. Wien. Mittwoch, den 6. d. M., hat in Döbling die Vermählung des Oberrabbiners der ist. Cultusgemeinde Dr. M. Güdemann mit Frl. Jda Sachs aus Breslau stattgestmden. Wien. (Rechtsschutz.) Der Vorstand der Österreichisch- Israelitischen Union in Wien versendet soeben an seine Mitglieder das nachfolgende Circular: ״Die in stets wachsender Zahl und Dringlichkeit an uns herantretenden Klagen und unsere aus denselben abgeleiteten Erfahrungen machen es uns zur Pflicht, unsere erhöhte Aufmerksamkeit jener unserer statutarischen Aufgaben zuzuwenden, welche darin besteht: ״die auf Verschärfung der konfessionellen und Racengegensätze gerichteten Bestrebungen zu bekämpfen." Zu diesem Behufe hat sich in unserem Vereine ein Rechtsschutz-Comits gebildet, welchem die Aufgabe zufällt, nach sorgfältigster Prüfung jeder Beschwerde legale Abwehr herbeizuführen, wenn seitens der Glaubensgenossen unsere Hilfe gegen eine dem Juden als solchen in Wort, Schrift und That zugefügte oder drohende' Unbill angerufen wird. Auf diesem Wege hoffen wir dem Einzelnen in jenen Fällen, in denen seine Kraft nicht hinreicht, zu seinem Rechte zu verhelfen, und indem wir ihn schützen, unsere Pflicht gegen die Gesammtheit unserer österreichischen Glaubensgenossen zu erfüllen. Der selbstlosen und opferfteudigen Mitwirkung einer größeren Anzahl unserer Rechtsanwälte versichert, welche dem Schutze ihrer Mitbürger jüdischen Glaubens ihre bewährten Kräfte zu widmen bereit sind, treten wir vertrauensvoll in diesen pflichtmüßigen ״Kampf ums Recht" und bitten, alle diesbezüglichen Anfragen und Zuschriften direct an unseren Verein richten zu wollen." Wien. (Ottakring.) Sonntag, den 24. Februar wurde in der Familie des ersten Cantors, Herrn Moriz Schlesinger, ein Doppelfest begangen. Die Tochter desselben, Fräulein Jda Schlesinger, verlobte sich mit Herrn Med. Dr. Alois Hauser, und ein Sohn, Herr Sigmund Schlesinger, Eisenbahnbeamter, feierte seine Verlobung mit Fräulein Lina Hauser, der ׳-Schwester seines zukünftigen Schwagers. Wien. Wie bekannt, hat der am 14. November 1893 verstorbene Moriz Freiherr v. Königswarter testamentarisch seinen zweitgeborenen Sohn Hermann Freiherr v. Königswarter zum Universalerben eingesetzt und seine drei anderen Kinder, die Freiherren Heinrich und Wilhelm, sowie seine Tochter Josephine Paul-Schiff, geborene Königswarter, auf den gesetzlichen Pflichttheil verwiesen. Das hinterlassene Vermögen betrug rund 24 Millionen Gulden. Am 29. Januar l. I. hatte nun der Universalerbe Baron Hermann ׳ Königswarter mit seiner Gattin Melanie, geborene Blaskovits, und seinem Sohne Johann Atexander aus den Händen des Bischoffs Schlauch in Großwardein die Taufe empfangen. Dieser Glaubenswechsel wurde die Ursache eines in jeder Beziehung interessanten Erbschaftsprozesses. Vor einigen Tagen hat nämlich Frau Josephine Paul-Schiff durch ihren Rechtsanwalt dem Vertreter des Universal-Erben erklären lassen, dass sie das Universal-Erbrecht, respective die Erb- Würdigkeit ihres Bruders Hermann Freiherr von Königswarter im Prozesswege anfechten und die gerichtliche Entscheidung darüber anrufen werde, ob er durch seinen Glaubenswechsel nicht erbunfähig geworden sei. Frau Josephine Paul-Schiff hat nun in der That eine selbstständige Erbeserktärung zum vierten Theile des Gesammtnachlasses überreicht und wurde in Folge dessen vom Handelsgerichte in Wien aufgefordert, die Erbschaftsklage zu überreichen. Als Grundlage des Erschaftsprozesses dient der Klagest'chrerin nachstehende Stelle im Testamente des Erblassers: ״Im Laufe der Zeiten" — so lautet diese Stelle in dem Testamente des Freiherrn Moriz von Königswarter — ״seit meiner Kindheit bis zur Gegenwart, hat sich eine radicale Aeuderung in allen r eligiösen Anschauungen vollzogen, und die Anhänglichkeit an die vererbten Traditionen und der Sinn für Pietät ist nahezu geschwunden. Die Wahrnehmung bekümmert mich aber noch mehr, wenn ich meinen Blick in die Zukunft werfe, und deshalb lege ich den größten Werth darauf, dass meine Descendenten nicht allein meine Grundsätze und Ansichten kennen, sondern stets in denselben Wegen wandeln mögen, um hiedurch mein Andenken zu ehren und dem ererbten Namen thunlichst gerecht zu werden. Von diesem Wunsche gelenkt, verordne ich, dass, falls mein Enkel Johann Alexander dem väterlichen Glauben entsagen sollte, sei es durch Uebertritt zu einer anderen Confeffion oder durch Confessionslosigkeit, oder falls er eine sogenannte Mischehe eingienge; ferner falls er gestattet, dass einer seiner Söhne vom väterlichen Glauben abfalle oder eine Mischehe eingienge, gehalten sein solle, nach Eintritt einer solchen Eventualität eine Million Gulden an nachstehende Wohlthärgkeitsanstalten zur Vertheilung zu bringen." Baron Hermann Königswarter erklärte nach seiner und seines Sohnes Taufe diese Million Gulden für liquid; allein nunmehr wird überhaupt sein Universal-Erbrecht in Frage gestellt und behauptet, dass er durch den Religions- Wechsel sein Universal-Erbrecht verwirkt habe. Die Brüder Heinrich und Wilhelm von Königswarter haben bis heute keine bindende Erklärung in diesem Erbschaftsstreite abgegeben. NyirrgyhÄZÄ. Der hierortige Oberrabbiner Karl Friedmann verweigerte dem Regimentsarzt Dr. Arthur Eichenwald die Matriculirung eines neugeborenen Knaben, weil der genannte Arzt an dem Kinde die rituelle Operation nicht vollziehen ließ. Dr. Eichenwald wandte sich an die Eomitatsbehörde und der Vicegespan ordnete an, der Oberrabbiner habe das Kind in die Matrikel aufzunehmen, widrigenfalls fei das Verfahren gegen ihn einzuleiten. Der Oberrabbiner will jetzt in dieser Sache eine Entscheidung des Ministers des Innern provociren. Rom. (Eine vatikanische Bibel.) Unter den Schützen, welche die Wunderwelt des vatikanischen Palastes in sich schließt, befindet sich ein uraltes Buch. Ein Manuscript ist's, welches wohl viele Jahrhunderte, bevor die schwarze Kunst erfunden ward, von der Hand gelehrter Schriftkünstler gefertigt ward, eine Bibel mit hebräischen Charakteren und von kolossalem Formate, denn mit seinen massigen Einbanddeckeln wiegt es; nahezu vierthalb Zentner, nämlich 325 Pfund. Dieses heilige Buch ward zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts seitens der! israelitischen Bevölkerung Roms als hohes Heiligthum verehrt, und um 1512 herum, also im Jahre des lateranischen Concils. vereinigten sich die Notabeln des Ghetto der ewigen Stadt, sowie Juden aus anderen italischen Landen, um den Papst zur Ueberlassung jenes Werkes zu vermögen. Damals trug Julian della Rovere, als Papst Julius II. genannt, die Tiara. Dieser Kirchenfürst, der Schirmherr Rafaels und Michel Angelos, hörte die Bitte gütig an. wie er auch das Angebot entgegennahm, welches jenes Notabelnsyndikat machte — das Bibelmanuscript mit Gold aufzuwiegen. Das hätte nun allerdings den Papst, der als Mäcen des Geldes bedurfte, wohl verlocken können, denn in runder Summe mochten 325 Pfund lauteren Goldes einer Million unserer heutigen Geldwührung gleichkommen. Aber Julius II. überlegte und widerstand schließlich der Versuchung, und so blieb denn das werthvolle Buch, wohl das theuerste des Universums, der Bibliotheca Vaticana erhalten. NeUr-Hork. Jüngst wurde eine Klage bei einem der Gerichte in Evansville. Jnd., eingereicht, welche als eine ganz ungewöhnliche geeignet ist, viel Aufsehen erregen. Benjamin Levi, Mitglied einer israelitischen Gemeinde, hat den Rabbiner derselben, Dr. Philipp Kolzman, auf Schadenersatz verklagt. Levi gibt an, Kolzman habe an seinem (Levi's) Sohne den Äct der Beschneidung vorgenommen, wie es seine Pflicht sei, dabei habe aber der Rabbiner so ungeschickt verfahren, dass das Kind eine Verletzung davongetragen habe, von der es sich nie ganz erholen werde. Wegen der ausgestandenen Sorgen und der ihm verursachten Kosten verlangt nun Levi 1000 Dollars Entschädigung. Den geehrten Tvllsgen, Freunden und Mitarbeitern unseres Blattes wünschen wir □שמחת פירי• Die Ked. Am Einsendung des Abonnements für das laufende Quartal werden״all* diejenigen dringendst gebeten» welche so gerne Zrrrgesten. ihre Pflicht dem Fachblattr gegenüber;u erfüllen. Die Administration.