Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-03-01 · Heft 6 (1.3.1895) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 6 (1.3.1895)
Date
1895-03-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/1304829-3453335-3453341--4220-3458658
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 6. Oesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Seite 3. Igla u, 11. Februar 1895. Löblicher Vorstand! Es war eine glückliche Eingebung des verehrlichen Cantoren- Vereines, anlässlich des stinfzigjährigen Regierungsjubiläums unseres humanen Lnndesvaters eine Institution von eminenthumanitärem Charakter zu creiren. Ob dieses Vorhaben aber ohne einen ansehnlichen Stiftungsfond in der erwünschten Form auch zu reälisiren sein wird, steht nicht ganz außer Zweifel. Die meisten Cultusgemeinden sind heutzutage leider nicht weniger als opferwillig und die meisten Cültusbeamten nicht weniger als opferfähig. Soll nun ein Massenbeitritt zur Pensionscassa stattfinden, so müsste die jährliche Prämie im Verhältnis zu anderen Versicherungsprämien eine sehr niedrige sein. Das könnte jedoch nur dann geschehen, wenn sich in Wien ein Philanthrop fände, der der Pensionscasse die Stiftung von mindestens einer Viertel- Million zuwendete. Wie ich, möchten gewiss viele meiner Berufsgenossen der Pensionscassa beitreten, wenn die Höhe der Prämie durch einen Alters-Schematismus fixirt wäre, da es doch nicht "angeht, Verpflichtungen zu übernehmen, von deren Umfang man keine Kenntniße hat. Mit dem Wunsche für das Gelingen des schönen Vor- Habens sehe ich den weiteren Mittheilungen eines löblichen Varstandes entgegen und zeichne hochachtungsvoll Dr. I. I. Unger, Rabbiner. * ־!־ q- Fogaros, 15. Februar 1895. An den löbl. Vorstand des ״O e st e r r. - u n g ar. Cantoren- Vereines Wien, I., Seitenstettengasse 4. Mit Bezug auf Ihre werthe Aufforderung zum Beitritte an die vom löbl. Vereine zu gründende Pensionscasse habe ich die Ehre, im Aufträge unseres Gemeindeausschusses Folgendes zu Ihrer gefälligen Kenntnis zu bringen. Unsere Gemeinde, sowie die Functionäre derselben sind nicht abgeneigt, dem löblichen Unternehmen beizutreten, doch erbitten wir uns noch vor der formellen Beitrittserklärung Ihre gefäll. näheren Aufschlüsse über die Leitung des Unternehmens, sowie überhaupt einen detaillirten Statutenentwurs über die Gebahrung der zu gründenden Pensionscassa, darder vorliegende Aufruf nur eine mangelhafte Orientiruug gewährt, namentlich wünscht die Gemeinde auch darüber Aufschluß, welche Besümmungen für den Fall getroffen sind, wenn einer der versicherten Funcüonäre seinen gegenwärtigen Posten verlässt. Hochachtungsvoll Dr. Alexander Jordan, Rabbiner. * * * Geehrter Herr Redacteur! Gestatten Sie, dass ich dem löbl. Vorstande des österr.- Ungar. Cantoren-Vereines auf die mir ertheilte Auskunft in Angelegenheit der zu gründenden Pensionscasse Folgendes erwidere. Wenn der Begriff ״Invalidität" so definiert wird, dass dieselbe erst dann eintritt, wenn der Betreffende zur Ausübung aller von ihm innehabenden Aemter unfähig ist, dann wären wohl jene Mitglieder der Pensionscassa, welche blos e i n Amt auszuüben haben, entschieden im Vortheil. Während z. B. der Cantor in Prag, Pilsen, Teplitz und Karlsbad bei bloßem Stimmverlust ״invalid" ist, müssen die Cantoren in anderen Gemeinden bei eventuellem Verlust ihrer Stimme weiter unterrichten, schlachten oder Secretärdienste leisten. Sprechen wir offen! Die Cultusgemeinden in Böhmen weigern sich, den Cantor definitiv anzustellen, weil sie im Falle eines vorzeitigen Stimmverlustes nicht in die Lage versetzt sein wollen, den Cantor zu pensionieren und einen neuen anzustellen; hiezu fehlen ihnen aber auch die Mittel. Wenn mm die Pensionscasse für diesen Fall auch keine Hilfe in Aussicht stellt, was fangen Gemeinde und Cantor an? Sie müssen sich eben helfen, wie sie können. Der Cantor bleibt Lehrer, Secretär oder Schächter und fristet seine Tage bei einem reducierten Gehalte kümmerlich fort. Wo bleibt da die Pensionscassa? Dieser Effect kann auch ohne Pensionscassa erzielt werden, und die Gemeinden werden es sich wohlweislich überlegen, unter diesen Verhältnißen dem Projecte ihre Zustimmung zu ertheilen. Die Behauptung des geehrten Vereinsvorstandes, dass die Leistungen der projectirten Pensionscassa günstiger wären, als diejenigen einer Versicherungs- Gesellschaft, ist nicht zutreffend, was aus Folgendem hervorgeht. Wenn sich ein 35-jähriger Mann bei der ״Eqnitable" auf eine nach 20 Jahren beziehende jährliche Pension von 300 st. (also nicht 240 st.) versichern will, so hat er hiefiir eine jährliche Pränrie von 92 fl. 79 kr. zn bezahlen. Will er aber dieselbe Pension erst nach 25 Jahren beziehen, so hat er blos 51 st. 03 kr. zu entrichten. Nun muß aber ganz besonders betont werden, dass der Versicherte nach Ablauf von 20 beziehungsweise 23 Jahren die Pension thatsächlich bezieht, ohne Rücksicht, ob er ״invalid" ist oder nicht. Wünscht er außerdem sein Leben aus 1000 st. zu versichern (Witwenversorgung), so kostet dies jährlich 26 st. 38 kr. Die gesammte jährliche Prämie würde sich also aus 77 st. 41 kr. beziffern. Es ist bisher nicht genau sestgestellt, wie viel ein 35-jähriger Mann an die Pensionscassa entrichten müsste, um die gleichen Beneficen zu erlangen; sollte dies aber weniger betragen, so hat er bei der Versicherungsgesellschaft den Vortheil, nach Ablauf der bestimmten Frist unter allen Umständen seine Pension zu. beziehen. Was die Garantie betrifft, meint der löbl. Vorstand, dass dieselbe in der mathematischen Berechnung bestehe. Es ist aber sehr fraglich, ob eine solche Garantie als vollkommen genügend betrachtet werden kann. Mathematik ist eine sehr schöne Wissenschaft, nur borgt Niemand etwas auf sie. Die böhmischen Lehrer sitzen mit ihren mathematischen Kenntnißen gehörig aus, obzwar sie seinerzeit gewiss einen erprobten Fachmann auf versicherungstechnischen Gebiete zu Rathe gezogen haben. Die Versicherungsanstalten beruhen ja auch aus mathematischer Grundlage, müssen aber einen genügenden Reservefond besitzen, um gegen alle Eventualitäten geschützt zu sein. Wäre es nicht angezeigter, wenn alle Cultusgemeinden einen gewissen Beitrag zu Gründung eines Reservefondes leisten würden? Dies liegt doch im Interesse aller Betheiligten; das Vertrauen wäre größer, weil die Garantieftage von der Tagesordnung verschwände. Die allfälligen Ueberschüße aber könnten zn stets höheren Leistungen der Pensionscassa verwendet werden. Kleine Gemeinden könnten diese Beisteuer in Raten abstatten. Sollte man aber annehmen, dass die Gemeinden sich weigern werden, diese äußerst humane Sache nach Kräften zu unterstützen, so müsste ihr guter Wille überhaupt in Zweifel gezogen werden, dann ist aber auch der Liebe Müh' umsonst, und es bleibt beim alten Liede. Hochachtungsvoll Brüx, im Februar 1895. Obercantor I. Lamm. * q- -1- Die Anschauung des geehrten Collegen Lamm in Brüx, dass die von uns aufgestellte Definition des Begriffes ״Jnvalidität" einen Vortheil für den nur mit einem Amte betrauten und einen Nachtheil für den mehrbelasteten Cultusbeamten in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.