Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 6 (1.3.1895)
- Date
- 1895-03-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. Nr. 6. Tabelle II. V Jährliche Prämie für WitweN-Pension. Die Witwen-Pension ist eine fixe und wird jederzeit, mag das Ableben des Mannes wann immer erfolgen, mit 4ö0/״ der Dtaximal-Pension des Mannes berechnet, d. i. von je WO fl. Invaliditäts-Pension 40 fl. Witwen-Pension. Bei der nachstehenden Tabelle, welche für eine Witwen-Pension von 40 fl. berechnet ist, wird eine durchschnittliche Altersdifferenz von 5 Jahren zwischen Mann und Frau angenommen. I Beitrittsalter I -es Mannes zur Caffa Jährl. Prämie Beitrittsalter des Mannes zur Caffa Jährl. Prämie 25 fl. 7-08 38 fl. 9-70 26 719 39 9-95 27 7-33 40 10-22 28 7-49 41 1049 29 7-66 42 10-77 30 7-84 43 1107 31 8-05 44 11-38 32 8-26 45 11-70 33 8-48 46 1204 34 8-71 47 1239 35 8-95 48 1275 36 9-19 49 13-11 37 9-44 50 13-47 Eine Witwen-Pension von 80, 120, 160, 200, 240 fl. bedingt eine 2-, 3-, 4-, 5-, 6-fache Steigerung der obigen Prämie. Tabelle III. Vierteljährige Prämie für einen einmaligen Witwenbeitrag von 500 fl., zahlbar nach dem wann immer erfolgenden Ableben des Mannes. Beitrittsalter zur Caffa 7* 1־ Prämie Beitrittsalter zur Caffa 71-j- Prämie 25 fl. 1-91 38 fl. 3-01 26 1-97 39 313 27 203 40 3-25 28 2-09 41 3-38 29 2-17 42 3-52 30 2-24 43 3-66 31 232 44 3*82 32 2-42 45 3-98 33 2-50 46 15־4 34 2-59 47 4-33 35 2-69 48 4*52 36 2-79 49 4-73 * 37 2*90 50 4*94 Bei einem Witwenbeilrage von 1000 fl. muß die obige Prämie verdoppelt werden. Wie bereits mitgetheilt wurde, wird die Altersversorgung durch Invaliditäts-Pensionen mit zwei Maximalhöhen von 400 fl. und 600 fl. geplant, die Witwenversorgung durch Witwen- Pensionen mit 40% der Jnvaliditätspensionen oder durch einmalige Capitalsleistungen von 500 fl. oder 1000 fl. Mit Hilfe der vorstehenden Tabellen kann nun jede Cultusgemeinde und jeder Cullusbeamte genau ausrechnen, wie viel sie in den einzelnen Fällen Ml jährlichen Beiträgen zu leisten haben und für welche Art der Jnvaliditäts- und Witwenversorgung sie sich mit Rücksicht auf ihre materiellen Verhältniße entscheiden können. Hinzugefügt mag noch werden, dass von den ausgewiesenen jährlichen Prämien die Hälfte der Gemeinde und die Hälfte dem Mitgliede zufällt. Auf die Frage, welche Sicherstellung geboten ist, dass die Pensionscässe den an sie gestellten Anforderungen entsprechen wird, können wir nur nochmals antworten, dass die sicherste Garantie in der strengen mathematischen Berechnung liegt. Es mag auch nach dieser Richtung zur Beruhigung dienen, dass die hohe Regierung vor Kurzen! ein Musterstatut für Hilfscassen herausgegeben hat und unsere Tarife mit den dort ausgestellten beinahe vollkommen übereinstimmen. Die Creirung eines namhaften Gründungsfondes, die von verschiedener Seite angeregt wurde, wäre gewiss von Vortheil, da auf diese Weise eine Herabsetzung der Prämien und eine Erhöhung der Pensionen herbeigeführt werden könnte. Die diesbezüglich gemachten Vorschläge werden jedenfalls vollste Beachtung finden, allein es wäre ein Fehler, mit der Gründung der Pensionscässe so lange zuzuwarten, bis ein solcher Fond zu Stande gebracht ist, da hierdurch die Constituirung unnöthiger Weise hinausgeschoben würde. Die dermalen bestehenden Hilfscassen sind sämmtliche ohne Gründungsfvnd in's Leben gerufen worden und entsprechen trotzdem vollkommen den an sie gestellten Anforderungen. Was die Leitung der Pensiouscasse betrifft, haben wir schon in der vorigen Nummer der österr.-ungar. Cantoren- Zeitung allgemeine Andeutungen gegeben. Die näheren Details werden die Statuten, die sich in Ausarbeitung befinden, enthalten. Jedenfalls wird die Organisation des Vorstandes auch eine der Garantien für eine gedeihliche Entwicklung der Pensionscasse bilden. In mehreren Zuschriften aus Böhmen ist die Befürchtung ausgesprochen worden, dass die. geplante Erweiterung des dortigen Lehrer-Pensionsfond es auf unsere Bestrebungen nachtheilig einwirken könnte. Die Erkenntnis dieser Thatsache hat schon früher den Vorstand des österr.-ungar. Cantoren-Vereines zu einer motivirten Eingabe an die löbliche Repräsentanz der Landesjudenschaft in Böhmen veranlasst und es wäre im Interesse der Gesammtheit der jüdischen Cultusbeamten Zu wünschen, dass dieselbe Berücksichtigung finde und in einer so wichtigen Frage keine Zersplitterung der Kräfte eintrete. Die Gründung einer Pensionscässe ist ein Bedürfnis, das nicht nur in einem einzelnen Kronlande, sondern im ganzen Reiche nach Befriedigung ringt, und da es sich gleichzeitig um eine segensreiche Schöpfung handelt, welche die Erinnerung an das 50-jährige Regierungs-Jubiläum unseres erhabenen Monarchen für ewige Zeiten festhalten soll, ist ein Zusammenwirken aller Cultusgemeinden der gesammten Monarchie schon aus patriofischen Mcksichten mehr als je geboten. Wenn die maßgebenden Factoren und die verehrten Vorstände der Cultusgemeinden in Böhmen diese Erwägung beherzigen, so werden sie sicherlich unserem Pensionsfonde fördernd zur Seite stehen und damit nicht nur das Gliick ihrer eigenen Beamten, sondern auch die Wohlfahrt vieler Hunderter anderer jüdischer Beamtenfamilien begründen helfen. Offener Sprechssal. Indem wir im Nachstehenden die weiteren, bezüglich des Pensionsfondes eingelangten Zuschriften veröffentlichen, ersuchen wir die löblicher! Cultusgemeinden sowohl als auch die geehrten Cultusbeamten von der obigen Rubrik auch fernerhin ausgiebigen Gebrauch zu machen und an der Discusfion der Pensionscässe regen Antheil zu nehmen.