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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-03-01 · Heft 6 (1.3.1895) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 6 (1.3.1895)
Date
1895-03-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Cantoren - Zeiian Pränumerati ons-Preis. Central-Organ | I Redarlion und FürCantorrnu.Cullusbramlr in Vefirrrrirh-Nngarn für die Interessen der Cantoren und Administration Wien Ganzjährig.fl. 4.— Halbjäbrig.fl. 2.— Cultusbeamten. j II., Illovaragasse Ar. 27. FiirLantorenu.Culiusbeamle Inserate! im Ausland Erscheint jeden zehnten Tag. werden billigst berechnet. | Ganzjährig.8 Mark Manuskripte werden nicht! oder 4 Rubel. retournirt.! Für Private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— Abonnementsu. Insertion»- j Begründer: Obercantor Jacob Bauer. betrüge sind in Wien zahlbar.! Nr. 6. Wien» 1. Mär; 1895. Collegen! Die österr.-ungar*. Cantoren-Zeitung hat strlz. die eingehende publizistische Erörterung des Penfionsfondrs zur Aufgabe gemacht, denn nur durch die freieste Disrustion und Berücksichtigung der Wünsche Aller kann die Gesammt-!!eit gefördert werden. Aus diesem Anlaste mögen alle Collegen, welche den Ernst unserer Bestrebungen zu würdigen wissen, in Collegrnkreifen für die weiteste Verbreitung und den allseitigen Bezug unseres Organes eintretrn. Der Abonnementspreis mit 1 fl. pro Nuartal ist ohnehin miniural und jeder nerre Anhänger kräftigt auch unser aller gerechte Sache. Die'Collegen, die sich noch mit der Zahlung des Abonnementsbeitrages für das erste Ouartal irn Rückstaude befinden, wollen ungesäumt denselben rinsrnden. Angesichts der grundlegenden Wichtigkeit der heutigen Nummer stehen jenen Collegen, welche für die weitere Verbreitung unseres Organes wirken wollen, Probeexemplare gratis zur Verfügung und werden dieselben an die zu brzeichnenden Collegen und Gemeinden versendet. Durch Einigkeit zur Macht. Mas wir wollen, werden wir mit Gottes Hilfe auch durchsetzen. Dir Redartion der österr.-ung. Cantoren-Zeitung. Zur Gründung der Pensionsraffe. Als der Vorstand des österr.-ungar. Cantoren-Vereincs vor einigen Wochen den Anfruf an die Cultusgemeinden und Cultusbeamten der gesammten Monarchie erließ, um auf diesem Wege ihre Theilnahme an der Gründung der Pensionscasse zu erwirken, haben wir mit Bangen der weiteren Entwicklung der eingeleiteten Action entgegengesehen. Eine langjährige Erfahrung lehrte uns nämlich, dass der Jndiffecentismus in den Kreisen der jüdischen Cultusbeamten eine verhängnisvolle Rolle spielt und zumeist die besten Anregungen schon im Keime erstickt hat. Allein es freut uns constatiren zu können, dass in diesem Falle unser Pessimismus nicht gerechtfertigt war, und dais die Griindung eines Pensiönsfondes sowohl von den Cultusgemeinden als auch von den Cultusbeamten mit lebhaften Jntetesse ausgenommen und ' allseits mit ungetheilter Sympathie begrüßt wurde. Die bisher eingelaufenen Anmeldungen, wenn sie auch noch eine verhältnißmüßig dürftige Zahl repräsentiren, sowie die sich immer mehrenden Anftagen über die Details und die zukünftige Organisation der Pensionscasse bieten eine sichere Gewähr dafür, dass der ausgestreute Samen auf fruchtbaren Boden gefallen ist und, sobald die Anschauungen geklärt sein werden, an die Constituirung der für die Zukunft der jüdischen Cultusbeamten so hochbedeutsamen Institution geschritten werden kann. Die meisten Anftagen beziehen sich ans drei Punkte: 1. Welche Einzahlungen haben die einzelnen Mitglieder im Verhältnis zu ihrem Alter leisten? 2. Welche Garantien werden für die Activität der Pensionscasse geboten? 3. Wem wird die Leitung der Pensionscasse obliegen? Zur Beantwortung der ersten Frage veröffentlichen wir im Nachfolgenden drei Tabellen und beschränken uns dabei, um nicht gar zu weitläufig zu werden, nur aus die Altersgrenzen von 25 bis 50 Jahren, wiewohl bei der Griindung der Beitritt bis zum 60. Lebensjahre gestattet sein soll. Tabelle l. Jährliche Prämie für eine Invaliditäts-Pension von 100 fl. Beitrittsalter zur Cassa!j zur Capa Jährl. Prämie ' 25 st. 6'— ] 38 fl. 9*58 26 6 22!! 39 9*94 27 646 |; 40 10*32 28 6*70 || 41 10*74 29 6*94 l! 42 11*18 30 ־ 18*7 43 11*64 31 :! 44־7 44 12*14 32 772 i; 45 12*68 33 8*— : 46 13*24 34 8*28 : 47 13*88 35 ־( 58*8 48 14*56 36 8*90 | 49! 15*30 37!! 24־9 50 1 16*08 Beträgt die Invaliditäts-Pension 200, 300, 400, 500, 600 fl., so muß die Prämie 2-, 3-, 4-, 5-, 6-mal vervielfacht werden. In den ersten 10 Jahren der Angehörigkeit zur Casse werden 40% der Pension ausgezahlt. In jedem folgenden Jahre steigt die Pension um 2%, bis sie nach 40-jähriger Versicherung die Maximalhöhe erreicht hat.

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