Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1895)
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. 'Jtr. 1. wer aber mit Thatsachen rechnet und wirklich Erreichbares anstreben will, wird immer auf dieselbe zurückkommen. Nach eingehenden Berathungen, in welchen zunächst auf die geringe Leistungsfähigkeit der jüdischen Cultusbeamten im Allgemeinen, sowie die nicht minder beschränkten •®littet der meisten zur Beitragsleistung heranzuziehenden Cultusgemeinden Rücksicht genommen werden musste, gelangte man zu der Ueberzeugung, dass für den Anfang die Anforderungen an den Pensionssoud nicht allzu hoch gespannt werden dürfen, wenn die Realisirung desselben nicht für unabsehbare Zeiten verschoben werden sollte. Von dieser Erwägung geleitet, wurde die Wirkscmckeit des Pensionsföndes in folgender Weise gedacht: a) Versorgung der Berussunsähigen durch Jahrespensionen. d) Entschädigung der Witwen durch einmalige Kapitals- Zahlungen. Die Pension beträgt, falls die Invalidität in den ersten zehn Jahren eintritt, 160 fl. ö. W. und steigt in jedem folgenden Jahre um 8 fl., bis sie das Maximum von 400 fl. erreicht. Die einmalige Kapitalsleistung au die Witwe wurde' in der Höhe von 500 fl. ö. W. festgesetzt. Es ist selbstverständlich, dass sowohl die Pension als auch der Witwenbeitrag eine Erhöhung erfahren können, wenn sich die Verhältniße günstiger zeigen sollten, als wir allgemein angenommen haben. Zur Constituirung der Pensionscasse — dieselbe erfolgt auf Grund des Hilfscassengesctzes vom 16. Juli 1892 — ist keinerlei Grundkapital erforderlich, und die an dieselben gestellten Ansorderungen werden nach einer bestimmten Carenzzeit aus den Beiträgen der Cassenmitglieder und der unterstützenden Mitglieder, resp. aus dem hieraus zu bildenden Reservefond gedeckt. Um Jnvaliditätspension und Witwenbeitrag in der angegebenen Höhe zu garantiren, bedarf^es jedoch eines jährlichen Beitrages von durchschnittlich 50 fl. pro Mitglied, eine Summe die für einen jüdischen Cultusbeamten in den meisten Fällen unerschwinglich ist. Es ist darum mehr als billig, dass auch die Cultusgemeinden zur Beitragsleistung, und zwar in der Hälfte des jährlichen Beitrages, heraugezogen werden. Es ist eine unbestreitbare Pflicht der Gemeinden, für die Sicherstellung der Zukunft ihrer Angestellten Sorge zu tragen, und sie sollten, da es ihnen mit Ausnahme einiger weniger Großgemeinden unmöglich ist, in eigenem Wirkungsweise einen Pensionssoud zu gründen, mit größter Bereitwilligkeit diesen billigen Weg betreten, der sie aus dem Widerstreit ihrer materiellen Ohnmacht mit den ihnen durch die Gesetze der Religion und der Humanität bezüglich der Obsorge ihrer Functionäre auferlegten Pflichten herausführt. In Betreff des Beitrittes zur Pensionscasse ist in letzter Zeit eine principiell hochwichtige Frage aufgetaucht, die gleichfalls eingehende Würdigung und Beachtung verdient. Vom österreich.-uugar. Cantorenverein angeregt und ausgehend, wurde die zu gründende ״Hilfscaffe" ursprünglich so gedacht, dass nur Cantoreu an derselben theilnehmen können, und vielleicht hält noch heute das Gros der Berufsgenossenschaft an dieser Anschauung fest. Allein einerseits die durch das neue jüdische Gemeindegesetz bedingte Cumulirung des cantoralen Amtes mit dem Amte des Rabbiners, Religionslehrers rc., anderseits der etwa von den Cultusgemeinden zu erwartende Einwand, dass sie nicht für eine einzelne Beamtenkategorie Vorsorge treffen und die anderen Kategorien unberücksichtigt lassen können, legten den Gedanken nahe, dass der Kreis der Mitglieder der Hilsscaffa nach der angedenteten Richtung eine Erweiterung erfahre. Man wird uns vielleicht den Vorwurf machen, dass durch einen solchen Vorschlag,der Bestand des Cantorenvereines gefährdet wird, Mit nichten! Wir sind wohl die Letzten, die an ihr eigenes Werk die Axt anlegen würden. Die Wirksamkeit unseres Vereines theilt sich in-eine sociale und materielle, die erstere bliebe unberührt von jedem äußeren Einflüße und nur für die letztere würde eine Vereinigung angestrebt. Im klebrigen steht das entscheidende Wort in dieser Frage den Cultusgemeinden zu. Können wir von ihnen eine Förderung unseres Unternehmens unter den bisherigen Verhältnißen erwirken, dann desto besser, ist jedoch dies nicht möglich, dann wäre es wohl der reiflichster! Erwägung werth, ob wir die Erreichung eines für die Sicherung unseres materiellen Wohlseins so bedeutsamen Zieles von der bisher bewahrten Exclusivität abhängig machen sollen. In einem jungst veröffentlichten Aufrufe des. israelitischen Lehrervereines in Böhmen wurde die Frage aufgeworfen: ״Was sollen die Cultusgemeinden in Böhmen anlässlich des 50-jähr. Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers thun?" Wir geben dieser Frage eine viel größere Spannweite und wollen auch die Antwort auf dieselbe nicht vorenthalten. Fürwahr es wäre eine der loyalsten, den erhabenen Intentionen unseres edeldenkenden Monarchen gewiss entsprechenden Kundgebungen ׳und zugleich eine der schönsten Schöpfungen des jüdischen Gemeinsinnes, wenn sich die jüdischen Cultusgemeinden der gesammten Monarchie anlässlich des 50jährigen Regiernngsjubiläums vereinigen würden, um auf der von uns erörterten Basis an der Gründung einer Pensionscasse theilzunehmen, die berufen ist, die jüdischen Cultusfunctionäre in ihren alten Tagen vor Noth und Elend zu schützen. Die hier gegebene Anregung, für welche wir bereits die Zustimmung einiger hervorragender Gemeinden gefunden haben, soll in den nächsten Tagen in einem von Seiten des österr. -Ungar. Cantoren-Vereines an die Cultusgemeinden und Cultusfunctionäre abzusendenden Aufrufe weitere Verbreitung erhalten, und wir hoffen und wünschen, dass sie beiderseits vollste Würdigung und Beachtung finden möge. Wie kann der religiöse Sinn gefördert werden?*) Das Judenthum befindet sich gegenwärtig an dem Wende- Punkt einer großen Entwicklung. Wir leben in einer Zeit, wo jeder denkende Israelit sich sagen muß: Wohin soll dieser Zustand führen? Was soll zuletzt aus dem Judenthum werden? Der zersetzende Geist der Zweifelsncht hat auch die Religion nicht verschont und materielle Interessen kamen oft mit den Ansorderungen derselben in Conflict und siegten über diese. Tausende von jungen Männern und Frauen wachsen ohne Kenntnis des Judenthums, seiner Geschichte und seines Lehrinhaltes auf und gehören der Religion der Väter nur dem Namen nach an. Wohin soll das führen? Nicht lange wird es dauern, und Wenige werden wissen, was Judenthum ist. Ihre Unkenntnis desselben wird zur Folge haben, dass sie nicht allein es nicht üben können, sie werden auch nicht im Stande sein, es gegen ungerechte Angriffe zu vertheidigen, sie werden eine Carricatur siir das Judenthum selbst halten und den Glauben verachten lernen, in welchem sie ausgewachsen, sind. Die Synagoge ist der feste Wall, der das Judenthum schützen muß. Die in *) Aus - einem .Vortrage des Herrn Nab.biners Dr. Josef Silvermann, geh. im Emanu-El-Tempcl zu New-Iork. ״Zur Frage des Gottesdienstes am Sonntag". (P. w. Monatshft.) ל"