Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 25 (1.11.1894)
- Date
- 1894-11-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 25. Gesterreichisch-ungarischeLantoren-Aeitung. Seite 5. Form immer vorgelegt wird, an nehmen muß, nicht als ob der confessionelle Standpunkt die Reception nothwendig machte, sondern weil dadurch die ungarische Nation um mehrere hunderttausend Menschen vermehrt wird, weshalb für die Naüon die Pflicht erwächst, diesen Hunderltausenden alle im Vaterlande bestehenden Rechte einzuräumen. (Beifall.) G6za Papp: Geehrtes Haus! (Hört! Hört!) Indem der Gesetzentwurf über die israelitische Religion heute zum zweiten Male verhandelt wird, sei mir gestattet, kurz und objectiv jene Gegenargumente zu Prüfen, welche gegen die Vorlage geltend gemacht werden. (Hört!) Die erste und gewichtigste Anklage ist die, dass die Jscaeliten sich der ungarischen Nation nicht vollständig assimilirt haben, obgleich Jahrhunderte verflossen sind, seit sie ins Land gekommen sind. Diese Behauptung ist eine ernste Anklage. Allein die Sache verhält sich nicht so! denn wir stehen nicht Jahrhurlderten gegenüber, sondern einem kurzen, dreißigjährigen Zeitraum, weil für die Möglichkeit der Assimilirung doch nur der seit 1867 verflossene Zeitraum in Betracht kommen kann. Und wenn wir aus den in diesem kaum dreißigjährigen Zeiträume erzielten Resultaten die berechtigten Consequenzen ableiten, wohin sichren diese? Dazu, dass sie sich nichts assimilirt haben, oder dazu, dass sie in diesem kurzen Zeiträume alles gethan haben, was sie thun konnten, und mit der ungarischen Nation so weit verschmolzen sind, als es in dieser kurzen Zeit überhaupt möglich war? (Lebhafte Zusümmung rechts.) Vergleichen wir die heutigen Anhänger der israelitischen Consession mit jenen, die vor 1867 im Lande wohnten, was finden wir da? Finden wir etwa, dass sie hinsichtlich der Lebensweise, der Sprache, der Anhänglichkeit an das Vaterland sich der ungarischen Naüon nicht genähert haben? Dass sie nicht bestrebt waren, ihre eigenthümlichen und verkehrten Gewohnheiten abzulegen? Schauen wir nicht imnier auf jene Israeliten, die in gewissen Gegenden des Landes abgeschlossen leben, sondern auf jene, die im Herzen des Landes, in engerer Verbindung mit der ungarischen Naüon leben. (Lebhafte Zusümmung rechts). Viele werfen ihnen vor, dass sie in ihrer Sprache sich der ungarischen Naüon noch nicht genähert haben. Das ist aber nicht stichhältig. Sie haben in unserem Vaterlande bereits eine außerordentlich günstige Aenderung durchgemacht und waren so sehr bestrebt, die ungarische Sprache im Kreise ihrer Kinder zu verbreiten, dass wir viele Fälle kennen, in welchen jüdische Großeltern mit ihren Enkeln nicht verkehren können, weil sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, welche die letzteren sprechen. (Wahr ist's! So ist's!) In ihren Tempeln sind sie bestrebt, nach Möglichkeit nur ungarische Predigten halten zu lassen. Und was bedeutet denn die Magyarisirung ihrer Namen? Etwa, dass sie sich nicht mit der Naüon verschmelzen wollen? Es wurde ferner die Beschuldigung erhoben, dass sie keine Schulen erhalten und daher nicht würdig sind, dass wir sie ganz recipiren, da sie in kultureller Beziehung nicht den Verpflichtungen Nachkommen, deren Erfüllung man von ihnen erwarten könnte. Demgegenüber lenke ich die Aufmerksamkeit des geehrten Hauses auf den l 893er Bericht des Unterrichtsministeriums, laut welchem von den confessionellen Schulen 576 von Israeliten erhalten werden; darunter sind nur 30, in welchen die Unterrichtsprache nicht die ungariche ist, doch wird auch bezüglich dieser Schulen bemerkt, dass sie den vorgeschriebenen Anforderungen vollkommen entsprechen. Und in diesen 576 jüdischen Schulen giebt es 1010 qualifizirte und nur 24 unqualifizirte Lehrer. Das sind Daten, welche nicht beweisen, dass die Israeliten auf dem Gebiete der Schulen nicht thun, was die ungarische Nation von ihnen erwartet.(Zusümmung rechts.) Wenn wir gegen die Israeliten die Beschuldigung erheben, dass sie sich mit uns nicht ganz assimiliren, so suchen wir den Fehler nicht immer in ihnen, sondern auch in uns, in der Gesellschaft. (Zusümmung rechts.) Denn es. genügt nicht, dass sie sich mit der ungarischen Nation verschmelzen wollen, es ist auch unbedingt nothwendig, dass sie auch die ungarische Nation mit sich verschmelzen wolle (lebhafte Zustimmung rechts), denn wenn, auf der einen Seite die Bereitwilligkeit hiezu gefordert werden kann, so ist es andererseits Pflicht, sie mit offenen Armen aufzunehmen. (Lebhafte Zustimmung rechts). Die zweite wichtigere Anklage ist religiöser Natur und lautet dahin: wir dürfen die Recepüon nicht annehmen, weil ihre Glaubenslehren unbekannt sind, weil sie keine Organisation haben, für die Reception nicht reis sind, es durch nichts verdient haben, dass die Rechtsgleichheit auf kirchlichem Gebiete auch aus sie ausgedehnt werde. Ich kann nicht umhin, die Stichhälügkeit dieser Beschuldigungen zu prüfen. Es wird gesagt, ihre Glaubenslehren seien unbekannt. Aber ist das alte Testament unbekannt? Sind die Zehn Gebote unbekannt? Ich denke, wir alle kennen sie und wissen, dass sie gleich dem Ehristenthnm, dass auf ihnen aufgebaut ist, einen Gott und die Nächstenliebe als Grundlage ihrer Glaubenssätze anerkennen. Man sagt immer wieder, dass sie keine Organisation haben. Meines Wissens giebt es zwar eine kleine Schattirung, deren Organisaüon vielleicht nicht die vollkommenste ist, aber der größte Theil besitzt entschieden ein Organisationsstatut. Das Organisaüonsstatut der Congreßgemeinden ist das mit Genehmigung des Königs im Jahre 1868 entstandene Statut, welches die Gemeinden, deren Organisaüon und Wirkungskreis, die Gemeindedistrikte, ferner den Wirkungskreis des von den Districtspräsidenten gewühlten Präsidenten der Landeskanzlei feststellt, durch den die Regierung mit den einzelnen Gemeinden verkehrt. Auch die Orthodoxen haben eine mittelst Ministerial- Erlasses vom Jahre 1871 geregelte Organisation, laut welcher sie die Verbindung zwischen der Regierung und den einzelneu Gemeinden durch eine siebengliedrige Commisson, beziehungsweise deren Präsidenten aufrechterhalten. Die Status quo- Gruppe hat zwar kein allgemein festgestelltes Organisaüonsstaült, aber dem Culusminister ist das Recht Vorbehalten, bei der Constituirung jeder Gemeinde die Bewilligung zu ertheilen oder zu verweigern. 8tatus-quo-Gemeinden giebt es kaum 50, während die Zahl der Cogreßgemeinden etwa 200, die der Orthodoxengemeinden etwa 250 betrügt. 50 gegenüber besitzen also 450 Religionsgemeinden ein Organisationsstatut. Man bringt ferner vor, der Unterschied erstrecke sich zwischen ihnen nicht blos auf die Organisaüon, sondern auch auf die Dogmen. Das ist ein wesentlicher Jrrthum. Der Unterschied zwischen ihnen ist kein dogmatischer, sondern rein nur ein ritueller, er besteht darin, dass einzelne strenger an den äußeren Normen ihres alten Glaubens festhalten und in ritueller Beziehung den Anforderungen der Zeit nicht Nachkommen wollen. Bei der Beurtheilung der Frage, ob die Israeliten für die Recepüon reif sind und ob sie sie verdienen, können nur religiöse Gesichtspunkte maßgebend sein. Die ganze Frage der Reception muß sich darum dreheu, ob die Juden glaubenstreu und religiös sind. Blicken wir doch in die Vergangenheit zurück, in welcher die Juden Verfolgungen, der Verachtung, dem Spott ausgesetzt waren, weil sie ihrer Religion treu blieben. Wo finden wir eine religiösere Consession als die jüdische? Hätten sie sich nicht mit so eisernem Willen an ihre religiöse Ueberzeugung geklammert, so hätten sie durch den Uebertritt leicht alles vermeiden können, was ihnen so viel Bitternis verursacht hat. (Zustimmung.) Wir können ihre volle Hingebung nur dann fordern, wenn wir sie vollkommen recipiren. (Zusümmung rechts). Es wurden aber auch Argumente vorgebracht, welche gar nicht ernster Beachtung wert sind, so z. B. dass sie ja in der Lage sind, sich mit der ungarischen Nation zu verschmelzen, dass ihnen ja der Uebertritt freistehe. Allein, geehrtes Hans, damit wird ja ein in religiöser Hinsicht unmoralisches Prinzip ausgesprochen. Denn was fordert man damit? Dass jemand für materiellen Vortheil seine religiöse Ueberzeugung hingebe. Auf die Widerlegung eines solchen Motives kann ich mich nicht einlassen. (Zusümmung rechts). Doch von all dem abgesehen, fordert das große Prinzip des Humanismus, dass wir sie als Menschen behandeln, da wir alle gleich sind, ob Israeliten, ■ Katholiken oder Andersgläubige. Wir haben uns nur eines vor Augen zu halten: ob sie nicht solche Prinzipien befolgen, welche dem Bestände und der Entwicklung des Vaterlandes, der Nation verderblich werden könnten. Und weil ich nicht sehe, dass die israeliüsche Consession, sei es in ihren Glaubenslehren, sei es in