Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 25 (1.11.1894)
- Date
- 1894-11-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. Nr. 25. Es entspann sich nun folgende Debatte. Graf Karl Pongracz: G. Haus! Bei Beurtheilung des Gesetzentwurfes über die Recepüon der Juden muß ich denselben von zwei Seiten beleuchten, da ich meinen Standpunkt nur so präcis darlegen kann. Ich werde daher separat von der Recepüon der Inden und separat von dem contemplirten Recht zum Uebertritt der Christen zum Judenthum sprechen. (Hört!) Die Rezepüon der Juden ist auch nach meiner Ansicht die Sanctionirung eines längst bestehenden Zustandes. Das einzige Argument, das gegen dieselbe angeführt werden kann, besteht darin, dass die Judenschaft keine einheitliche Organisation besitzt nnd daher - ihre Organisaüonsnormen zur Beurtheilung nicht einreichen kann. Dies ist jedoch nicht der Fehler unserer israeliüschen Mitbürger, denn die Juden besaßen einst eine einheitliche kirchliche Organisation und ihre Hohepriester übten fürstliche Rechte. Wir wissen, dass nach der Zerstörung Jerusalems das jüdische Volk heimathslos geworden und in der ganzen Welt Jahrhunderte hindurch der garsügsten und hefügsten Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt war. Unter solchen Umständen konnte von einer Organisaüon nicht die Rede sein. Im Jahre 1867 erhielten die ungarischen Juden das Bürgerrecht, aber die Zeit erwies sich seitdem als zu kurz, um eine einheitliche Organisaüon herbeizuführen. Wir werden daher gegen keine andere Confession ungerecht sein, wenn wir die Recepüon bewilligen und dadurch der berechügten Ambiüon unserer israeliüschen Mitbürger entsprechen. Ich befolge gern die erhabene Lehre meiner Religion, dass wir den mit Brod bewerfen sollen, der Steine auf uns wirst. Für die vielen ״Abzug"-Rufe (Heiterkeit und Lärm), deren ich und meine Principiengenossen theilhastig geworden, für die vielen Insulten, denen wir auf der Gasse und in der Presse seitens unserer israeliüscher Mitbürger ausgesetzt waren, räche ich mich mit der Erklärung, dass ich der Jnartikulirung der Reception der jüdischen Religion ins Gesetz aus vollem Herzen beistimme. (Lebhafte Heiterkeit.) Leider kann ich hiemit meine Rede noch nicht schließen. (Große Heiterkeit. Rufe: Hört! Hört!) Diese Vorlage enthält in ihren Details eine Bestimmung, der ich als guter Christ niemals meine Zustimmung ertheilen kann; ich meine, dass fürderhin Christen zum Jude nt hum sollen übertreten können. (Lärm.) Die gravaminöseste der von mir verpönten Bestimmungen ist die Erlaubnis des Uebertrittes zum Judenthum (Heiterkeit), denn sie steht mit dem Humanismus (Hört!), der Rücksicht auf die körperliche Intaktheit meiner christlichen Mitbürger (langemhaltende Heiterkeit) und den Dogmen meiner Religion in Widerspruch. (Große Heiterkeit.) Ich werde nie zugeben, dass ein Christ, Chrisürs und das Christenthum verleugnend, zum Judenthum übertreten könne; ich werde nie zugeben, dass ein 6—?jähriger, also entwickelter christlicher Knabe, ohne sein Wissen und Wollen, ohne seine Einwilligung, wenn der Vater Jude wird, sozusagen ex officio der qualvollen und gefährlichen Operation der Circumcision unterzogen werde. (Lebhafte Heiterkeit.) Ich werde nie darein willigen, dass ein gottvergessener Christ blos des materiellen Vortheiles wegen lebendigen Leibes seine miserable Haut verkaufen könne. (Schallende Heiterkeit. Der Präsident bittet wiederholt um Ruhe.) Die Gesetze verbieten die Verstümmelung Anderer unter der strengsten Strafe (lebhafte Heiterkeit), ich votire daher keine Verfügung, welche fürderhin eine Art der Verstummelung unter den Schutz des Gesetzes stellt. (Große Heiterkeit.) Ich verlange von meinen geehrten jüdischen Mitbürgern nicht, dass sie Christen werden (lebhafte Heiterkeit), ich achte die ehrlichen Juden geradeso wie die ehrlichen Christen, aber meine gechrten jüdischen Mitbürger mögen nicht ambitioniren, dass der Christ zum jüdischen Glauben übertreten könne. Das ist ja eine undankbare Sache: denn wo ist der Hirte, der sich dessen fteuen würde, dass er seine Herde um einige räudige Schafe vermehren kann? (Bewegung und Heiterkeit.) Ich huldige dem Princip der Reziprozität, aber bei diesen liebertritten besteht keine Reziprozität; denn während beim U e b e rtritt zum Christenthum die mit diesem einhergehende Ceremonie glatt verläuft (nicht endenwollende Heiterkeit), muß sich der Christ, der zum Judenthum Übertritt, einer qua lvollen und lebensgefährlichen Operation unterziehen. (Lebhafte Heiterkeit.) Redner schließt mit der Erklärung, dass er den Gesetzentwurf mit Ausnahme des den Uebertritt gestattenden Paragraphen acceptirt in der Hoffnung, dass das Magnatenhaus den israelitischen Mitbürgern durch Annahme des Gesetzentwurfes Gerechtigkeit angedeiheu lassen, aber den Uebertrittsparagraphen einmüthig ablehnen werde. Julius S ü g h y sagt, der Gesetzentwurf über die Rezepüon der jüdischen Religinn sei eine weitere Folge des v erfehlten Standpunktes, welchen die Regierung bei der Schaffung des Gesetzentwurfes über die freie Ausübung der Religion einnahm. Die Reception hätte an dieser Stelle gelöst werden können. Trotzdem vermag Redner den: von Ugron erwähnten Lösungsmodus nicht beizustimmen. Die Frage hat vom Gesichtspunkte der vollkommenen Religionsfreiheit, der vollstemdigeu religiösen Rechtsgleichheit gelöst zu werden, in deren Rahmen eine besondere Reception juridisch unmöglich, andererseits aber auch ganz überflüssig wurde. Nur diesem Lösungsmodus könnte Redner beipflichten, und zur Unterstützung dieses Standpunktes habe er seinerzeit auch seine israelitischen Abgeordnetencollegen aufgeforöert, da er dem Standpunkte der Regierung, welche die Zahl der privilegirten Religionen um eine vermehren wolle, niemals beipflichten werde. Die Regierung müsse sich eben auf das Niveau des wahren Liberalismus erheben und sämmtlichen Confessionen gleiche Rechte einräumen. Aber gerade die jüdische Religion zu recipiren, wo es noch unrecipirte christliche Confessionen gibt, solchem Vorgehen kann Redner nicht zustimmen. Redner anerkennt, dass ein großer Theil des heutigen Judenthums dem modernen Fortschritte huldigt, die Cultur fördert und der christlichen Gesellschaft sich zu assimiliren bestrebt ist; dies nicht anzuerkennen, wäre eine Ungerechtigkeit. Aber bei der Recepüon keinen Unterschied zwischen Neologen und Orthodoxen zu machen, das hieße die Juden noch über die anerkannten christlichen Confessionen zu stellen und derjenigen Religion eine höhere moralische und Rechtsstellung zu geben, deren Speisegesetze jede Gemeinschaft mit den Christen untersagen. Als Beweis der Absonderung führt Redner noch an, dass von einem jüdischen Friedhofe ein Grabstein, weil auf demselben die christliche Jahreszahl 1894״" stand, entfernt wurde und erst mit Brachialgewalt zurückgestellt werden konnte. Und die Regierung, welche die Recepüon für nothwendig hält, fand es für überflüssig, dafür zu sorgen, dass diejenigen Elemente, welche dem Fortschritte feind sind, durch massenhafte Ein- Wanderung nicht zu stark sich vermehren sollen. Redner verwahrt sich in energischer Weise gegen den eventuellen Vorwnrf des Antisemitismus; er sei nie Antisemit gewesen und habe auch auf politischem Gebiete gegen den Anüsemitismus Stellung genommen, doch wolle er kein besonderes Privilegium für eine Confession der anderen gegenüber. Auch in Preußen und in England kenne man keine besondere Juden- Reception und speciell in der ungarischen Gesellschaft würde die Recepüon keine Verschmelzung, sondern vielmehr eine Entfremdung den Juden gegenüber herbeiführen. Nicht durch solche legislatorische Acte, sondern durch die Pflege der gesellschaftlichen Verhältniße habe die Amalgamirung zu erfolgen und danach habe man zu streben. Das sind die Gründe, welche den Redner dazu bewegen, die Vorlage nicht anzunehmen und auch gegen die Zurückleitung derselben an das Magnatenhaus sich zu erklären. (ZusünnNung links.) Albert Kovacs: Geehrtes Haus! Im Namen und Auftrage der Nationalpartei habe ich zu erklären, dass die sehr g ro ß e Ma j o r i t ät uns e rer P ar tei dem Anträge des Ministerpräsidenten zustimmt und wünscht, dass der Gesetzentwurf zu neuerlicher Berathung an das Magnatenhaus znrückgesendet werde. Meinerseits füge ich namentlich in Anbetracht der Aeußerungen des Vorredners, noch Folgendes hiezu: Die Reception der Juden ist so nothwendig und wünschenswert h, dass man sie, ob sie uns nun in Form eines Specialgesetzes oder in welch' anderer-