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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1894-10-14 · Heft 24 (14.10.1894) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
14 (1894)
Issue
Heft 24 (14.10.1894)
Date
1894-10-14
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Desterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. :eite o. 0tr. 24. ihre letzten Reserven einberufeu haben nnd dass die ans ihrem Lager verbreiteten Gerächte über ihre friedlichen Absichten gegenj über den noch unerledigten Vorlagen den Thatsachen kaum entj sprechen. Fürst Paul Esterh azy und Fürst Arthur Odescalchi,! welche bisher abwesend waren, haben heute ihre Plätze gleichfalls! eingenommen. Der liberale Baron Ludwig S i 111 v n y i, einst Handelsminister unter Tisza, ließ sich vom Krankenbette in den Saal geleiten: er ivankte, gestützt von zwei Dienern, ans seinen! Platz. Auch im Publicum machte sich eine lebhafte Bewegung bemerkbar. Vor dem 'Mnsenmsgarten waren zahlreiche junge Leute versammelt. In dem Musenmsgarten und vor dem Hanse bemerkte man ein starkes Polizei-Aufgebot. Das Hans schritt sofort zur Tagesordnung. Ans derselben befand sich der Gesetze n t w u r s über die R e c e p r i o n de r I n d e 11. Paul v. Szonta g h, der dem Patriotismus der ungarischen Inden ein warmes Loblied sang, erklärte sich für die Annahme der Vorlage in ihrer Totalität nnd empfahl dieselbe auch dem Hause. Graf Ferdinand Z i eh y folgt dem Beispiele Szontagh's und überbietet sich im Lobe des Patriotismus der ungarischen Juden. Es ist selbstverständlich, dass das Lob aus diesem Munde lediglich nur als eine Einleitung für die Verkündigung dient, dass der Führer der Ultramontanen nicht in der Lage iei, den Gesetzentwurf anznuehmen. Redner erklärt, er wisse sich bei diesem Entschlüsse vollkommen frei von jeder religiösen und Raeen-Engherzigkeit. Für ihn sind nur die Lehren der katholischen Religion maßgebend., von denen eine lautet: ״Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Aber gerade seine Verehrung nnd Sympathie für die jüdischen Mitbürger bestimmen ihn dazu, dem Gejetzentwiirse nicht znzustimmen, welche keinen anderen Zweck verfolge, als den ungarischen Inden eine aufgeschminkte Puppe an den Hals zu hängen. Der Gesetzentwurf solle das Verhältnis regeln, in welches die Inden zu den übrigen Confessionen gelangen sollen. Es erscheint ganz natürlich, dass die Regierung diese Regeln.:׳, endlich vornehmen will, wozu es hoch an der Zeit ist. Aber mit dieser Vorlage wird der Zweck nicht erreicht, denn mit der Reception allein ist absolut nichts geschehen. Im weiteren Verlause seiner Rede wendet sich Graf Zichy namentlich gegen jene Bestimmung, welche den Uebertritt vom Christenthnm zum Indenthum gestattet. Diese Bestimmung widerstreite einfach dem Begriffe des CH ristenthnms, und nur deshalb müsse er sie ablehnen. Der sonstige meritorische Inhalt des Gesetzes könnte in der Vorlage über die Religion der Kinder geregelt werden. Der Uebertritt vom Judenthum zum Christenthum war auch bisher gestattet, die Möglichkeit aber, dass Jemand, der Christum verleugnet, zum Jndenthnm übertreten könne, widerstreitet jeder christlichen Auffassung, und es sei daher diese Bestimmung nothwendig abznweisen. (Lebhafte Zustimmung bei den Clericalen.) Wenn es sich blos darum handeln würde, unseren verehrten und geliebten jüdischen Brüdern (Heiterkeit bei den Clericalen) etwas zu bieten, so wäre Redner hiezu bereit. Bei der Reception den Juden sei auch in Betracht zu ziehen, dass wir die Lehren der jüdischen Relig i o 11 gar nicht kennen und die Juden zur Vorlegung derselben nicht genötigt wurden, woraus unter Umständen eine Gefahr entstehen könnte. Was den Inden zukomme, ist Redner bereit, denselben in der späteren Verhandlung über die Religion der Kinder zu bieten. Sonst können die Verhältniße wie bisher im Verordnungswege geregelt werden. Die Reception werde lediglich von den Pressorganen der öffentlichen Meinung gefordert, nicht einmal von den Juden selbst. Demnach ist Redner nicht in der Lage, dieselben zu votiren. Cultns- und Unterrichtsminister Baron Lorand E ö t v ö s polemisirt lediglich gegen den Grafen Zichy. Der Gesetzentwurf habe in der That einen so realen Inhalt nnd sei kein lediglich deelarativer, denn er enthalte die Verfügung, dais die Reeiproeität zwischen sämmtlichen bestehenden Confessionen hergestellt nnd der Uebertritt vom Christenthnm zum Jndenthnm unter denselben Voraussetzungen gestattet wird, wie der Uebertritt von einem christlichen Bekenntnisse zum andern. Bei der Beurtheilnng dieser Frage könne unmöglich der subjeetive Stand- Punkt einer religiösen Empfindung, sondern lediglich der objeetive Standpunkt des Gesetzgebers maßgebend sein, der darauf zu achten hat, dass in diesem Lande Angehörige verschiedener Nationalitäten nnd Confessionen beisammen leben nnd dass wir in die finsteren Zeiten der religiösen Intoleranz znrückgeschleudert würden, wenn wir die zwischen den Confessionen anftauchenden Fragen lediglich vom Standpnukte des Mächtigeren nnd nicht aus dem Gesichtspunkte der gleichen Bemessung nnd Gerechtigkeit regeln würden. Der Zustand der Jntvlleranz hat die Menschheit bereits in Fesseln geschlagen und znrückgeschraubt. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, solche Zustände herbei,׳,nführen. Wir bieten den Juden keineswegs Vorrechte, sondern dieser ganze gesetzgeberische Akt verfolgt den Zweck, die interconfessionellen Beziehungen aller Bekenntnifse in gleicher Weise zu regeln. Wir kennen unsere Staatsbürger jüdischer Religion sehr genau und wollen ihnen dieselben Rechte einränmen, welche die übrigen Confessionen genießen. Ich empfehle dem Hause die Annahme der Vorlage. Alois v. D a r u v a r y betont die Nvthwendigkeit, die staatsrechtlichen Beziehungen aller Confessionen zu regeln. Die dogmatischen Beziehungen können dabei nicht maßgebend sein. Er nehme den vorliegenden Gesetzentwurf, der diesem Zwecke entspricht, mit Vergnügen an. Obersthofmarschall Graf Anton Szecsen ist auf der Tribüne kaum verständlich. Lediglich seiner an den Präsidenten gerichteten Frage, ob man auch jetzt schon zum Uebertritts- Paragraph sprechen könne, entnimmt man, dass er geneigt wäre, den Gesetzentwurf über die Reception der Juden zu acceptiren. wenn ans demselben der Uebertrittsparagraph entfallen würde. Graf Szecsen declarirt sich als entschiedener Gegner aller antisemitischen Bestrebungen nnd weiß sich von denselben frei, wenn er sich gegen diese Bestimmung erklärt. Dieselbe erscheine allen Katholiken unmöglich, nachdem, der katholischen Religion entsprechend, Jeder, der einmal getauft wurde, sein Cristenthum nienials verlieren könne, auch wenn er durch eine äußere Handlung sich desselben entledigen wolle. Graf Albin Cfaky entwickelt in einer aufmerksam angehörten Rede die Motive, welche die Regierung seinerzeit besümmten, für die Reception der Juden in einem besonderen Gesetze vorzusorgen. Obersthofmeister Graf Geza Szapary gab offenbar den Ansichten der weniger intransigenten Magnaten Ausdruck, als er erklärte, dass er den Juden gesellschaftlich und politisch geben wolle, was ihnen gebührt, und daher den Gesetzentwurf als Grundlage der Spezial-Debatte annehmen werde. Als Christ fei es ihm unmöglich, für den Uebertritts-Paragraph zu stimmen, und wenn derselbe nicht eliminirt werden sollte, werde er genöthigt sein, bei der dritten Lesung gegen das Gesetz zu stimmen.

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