Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 19 (1.8.1894)
- Date
- 1894-08-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2. Nr. 19. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. liche Prämie für eine Witwenpension 36 fl. ö. W. Hiezu gerechnet 37 fl.: jährliche Prämie für die Invaliditäts-Pension, so hätte der 35-jährige Cantor eine jährliche Leistung von 72 fl., um sich eine Jnvaliditätspensiou und seiner Witwe eine Witwenpension zu sichern. Der jüngere Cantor hat natürlich wieder eine proportionell kleinere, der ältere eine höhere Prämie zu entrichten. Wenn wir auch annehmen, dass die Gemeinden für die Hälfte der Beiträge auskommen sollen, so ist trotzdem eine jährliche Leistung von 36 fl. von vielen Cautoren nicht leicht zu erschwingen, wiewol von anderer Seite wieder betont werden wird, dass, um die eigene Zukunft und die seiner Familie sicherzustellen, kein Opfer zu groß sein darf. Wir wollen der Entscheidung über diese Frage nicht vorgreifen, Sache des Vereinsvorstandes und in letzter Linie der Generalversammlung und der Gesammtheit der Cantoren wird es sein, hierüber nach reiflicher Ueberlegung und Erwägung aller für- und widersprechenden Umstände schlüssig zu werden, aber immerhin müssen wir auch der Anschauung des Fachmannes hier Ausdruck leihen, welcher, für die erste Zeit wenigstens, der Versorgung der Witwen durch einmalige Capitalszahlungen den Vorzug gab und sich hiebei auch von der ganz richtiger: Ansicht leiten ließ, dass einer Familie, der ihr Ernährer abstirbt, viel mehr mit einer einmaligen größeren Summe, als mit einer kleineren jährlichen Pension gedient ist. Die Berechnungen wurden demgemäß auch nach dieser Richtung aufgestellt und hiebei eine einmalige Abschlagszahlung von 500 fl. ö. W. an die Hinterbliebenen angenommen. Ziehen wir zur Feststellung einer Durchschnittsprämie wiederum das 35. Lebensjahr in Betracht, so würde dies nach der von Dr. Blaschke aufgestellten Tabelle eine jährliche Leistung von 12 fl. ö. W. bedingen. Ein verheiratheter Cantor, der also irn 35. Lebensjahre der Pensionscasse Beitritt, würde somit, um sich im Jnvaliditätsfalle eine Pension, und im Falle seines Ablebens — gleichgiltig ob dasselbe vor oder nach seiner Pensionirung erfolgt — seiner Witwe ein Capital von 500 fl. zu sichern, eine jährliche Prämie von 49 fl., resp. wenn die Gemeinde die Hälfte beiträgt, circa 2 fl. monatlich zu zahlen Haber:. Wenn nach Verlauf von einigen Jahren die Pensionscaffa erstarkt sein wird, wenn weiters durch die zu erhoffenden Spenden hervorragender Glaubensgenossen ein namhafter Fond gebildet sein wird, um durch das Erträgnis desselben eine Herabsetzung der jährlichen Prämien herbeizusiihren oder im günstige:: Falle die Prämien für die Witwen-Pensionen ohne Inanspruchnahme der Mitglieder ganz zu decken, dann wird die geeignete Zeit sein, die Pensionsberechtigung auch auf die Witwen und Waisen der Cantoren auszudehnen. Im gegebenen Momente wäre dies nur durch große Opfer durchführbar. Wir haben bei den vorausgehenden Berechnungen für die berufsunfähig gewordenen Cantoren eine Jnvaliditätspension von 400 fl. und für die Witwen derselben eine Witwenpension von 160 fl. oder eine einmalige Capitalszahlung von 500 fl. im Auge gehabt, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass, falls die Mehrheit sich dafür entscheiden sollte, eine Erhöhung oder Herabsetzung dieser Benesicien im Rahmen derselben Berechnungen stattfinden kann. Je nachdem eine Verschiebung nach oben oder unten eintritt, steigen oder fallen dann ganz proportional die jährlichen Einzahlungen. Es ist nicht ganz gut möglich, in einem einzigen Artikel die uns vorliegenden Tabellen nach allen Seiten hin zu beleuchten, und wir werden darum noch öfter auf dieselben zurückkommen müssen, um durch Anführung von Beispielen ans allen Lebensaltern, von: 20. bis zun: 50. Lebensjahre, bis zu welchen: Alter der Eintritt in die Pensionscasse gedacht ist, allen Jene.!', die ein Interesse für den Zu gründenden Pensionsfond haben, ein anschauliches Bild zn entwerfen. Für heute wollen wir den angestellten Berechnungen nnr noch einige allgemeine Beinerkungen anfügen, um eventuelle Fragen im Vorhinein zn beantworten uud laut werdenden Bedenken zu begegnen. Es wird vielleicht Manchem ungerecht erscheinen, dass nicht für alle Lebensalter eine gleichmäßige, einheitliche Prämie festgesetzt wurde, wodurch eine theilweise Entlastung der älteren Kräfte durch die jüngeren eingetreten wäre. Abgesehen davon, dass ein Pensionsstatut mit unbilliger Belastung der jüngeren Jahrgänge zu Gunsten der älteren die Genehmigung der hohen Regierung nicht fände, wäre dies für den Pensionsfond selbst nicht von Vortheil. Der Pensionsfond wird ja nicht nur für jetzt sondern für alle Zeiten gegründet, und wenn derselbe e'nnnal besteht, werden ihm ja zumeist jüngere Kräfte beitreten, da wir ja annehmen müssen, dass Jedermann, sobald er Cantor wird, durch Beitritt zu dem Pensionsfonde auf möglichst billige Weise seine und seiner Angehörigen Zukunft wird sicherstellen wollen. Es handelt sich also nur um jene Bernfsgenossen, die gegenwärtig die älteren Jahrgänge repräsentiren, und unter diesen hauptsächlich um Jene, welche dem österr.-ungar Cantoren- Vereine schon längere Zeit angehören und in demselben alt geworden sind. Nun, für die Entlastung dieser wird schon in der Weise vorgesorgt werden, dass das Erträgnis des gegenwärtigen Vereinsvermögens, an welchen: doch die alten Mitglieder einen gewissen Antheil haben, zur Herabminderung der Jahrespräinien für die alten Mitglieder verwendet wird, wodurch diese dann jene Prämie zu zahlen haben werden, welche ihren: Alter zur Zeit des Eintrittes in den Cantorenverein entspricht. Der Vorgang, der hier beobachtet werden wird, ist ja übrigens auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen, dass, falls es die Mittel des Fondes erlauben, den Aelteren durch den Verein selbst ein Theil der Lasten abgenommen wird. Dies sind jedoch Verhältniße, die einer detaillirten Ausarbeitung bedürfen und bei der heutige!: Besprechung nicht in Betracht zu ziehen sind. Eine-weitere allgemeine Frage ist die, ob es für den einzelnen Cantor nicht günstiger wäre, sich bei einer Versichernngsgesellschaft zu versichern, als dem Pensionsfonde beizutreten. Auf diese Frage müssen wir mit einem entschiedenen ״Nein" antworten. Ein Einblick in die Prämientabellen der bedeutendsten Versicherungsgesellschaften lehrte uns, dass ein Cantor, :!::: sich bei einer Privatgesellschaft das zu sichern, was ihm von dem Projectirten Pensionsfonde geboten wird, unbedingt eine höhere Prämie zu Zahlen hätte, ganz abgesehen davon, dass in einen: solchen Falle die Beitragsleistung der Gemeinde noch weniger leicht zu erreichen wäre. Und noch Eines: der Vertrag mit einer Gesellschaft erlischt mit dem Leben des Versicherten, resp. mit der Auszahlung der Prämie; wer aber den: Pensionsfonde beitritt, sorgt nicht nur für seine eigene Zukunft, sondern ninnnt zugleich Antheil an der Gründung einer Institution, die für ewige Zeiten der Berufsgenossenschaft zum Segen gereichen soll und sicher geeignet ist, das Ansehen des Cantorenstandes durch Verbesserung der materiellen Grundlagen desselben zu heben. Und nun zu der letzten und wichtigsten Frage: Ist es auf Grund der angestellten Berechnungen :nöglich, in: Rahmen des osterr.-ungar. Cantorenvereines einen Pensionsfond zu