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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1894-06-05 · Heft 15 (5.6.1894) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
14 (1894)
Issue
Heft 15 (5.6.1894)
Date
1894-06-05
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. Seite 7. I £f i} f §5 s J Nr. 15. Die übrigen Paragraphe des Statutes werden nicht geändert. Der Vorsitzende lässt hierauf eine viertelstündige Pause eintreten. -i- 4- Nach Wiederaufnahme der Berathungen stellt Vicepräses Bauer-Wien den Antrag aus Absendung eines Huldigungstelegrammes an Se. Majestät den Kaiser. Der Antrag wird mit einstimmiger Begeisterung angenommen und der Vereinssecretär mit der Abfassung und Absendung der Depesche betraut. Die Depesche hatte folgenden Wortlaut: An die kaiserliche und königliche Kabinetskanzlei in Wien. Euere kaiserliche und königliche apostolische Majestät! Die heute in Wien zu gemeinnützigem Wirken versammelten Cantoren Oesterreich-Ungarns nahen in tiefster Ehrfurcht den Stufen des erhabenen Thrones Eurer Majestät und erlauben sich durch den Vorstand des österreichisch-ungarischen Cantoren- Vereines ihrer angestammten Unterthanentreue und ihrer unbegrenzten Liebe zu ihrem allergnädigsten Kaiser und König Ausdruck zu leihen. Der Vorstand des österr.-uugar. Cautoren-Vereines. Obereantor Jacob Bauer, Obercantor Josef Singer, Vicepräses. Präses. * * Hierauf wird zu Punkt e der Tagesordnung geschritten. Zu demselben lagen drei gleiche Anträge vor: Neu mann- St.. Pölten, Schlesinger-Wien und Peterse 1ka-Wien. Die beiden Ersten verzichten zu Gunsten des Letzteren auf das Wort. P etersel ka-Wieu (2. Präses-Stellvertreter) hebt in längerer Rede den rastlosen Eifer und die selbstlose Mühe des Präses Singer, des 1. Präses-Stellvertreters Bauer und des Vereinscassiers Blatt hervor. Dort, wo es galt, die Interessen des Vereines und der gesammten Berufsgenossenschaft zu begründen, zu wahren und zu fördern, haben diese Männer all' ihre Kraft eingesetzt und es au Zeit und Mühen mcht fehlen lassen. Die Vereinsmitglieder Hütten ihnen viel zu verdanken, und dieser Dankbarkeit könnte am Schönsten dadurch Ausdruck geliehen werden, dass die heutige Versammlung die genannten Functionäre zu Ehrenmitgliedern ernennt. (Der Antrag wird nrit allseitigen Hoch-, Bravo- und Eljenrufen begrüßt.) Schlesinger-Wien unterstützt diesen Antrag in bilderreicher, längerer Rede und ergänzt denselben dahin, dass auch jene Cultusgemeinden, welche seit Bestand des Vereines denselben mit Jahresbeiträgen unterstützten (Strakonitz und Tobitschau), zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. (Allgemeine Zustimmung.) Nach einem Anträge auf weitere Ernennung von Ehren- Mitgliedern ergreift Singermann-Troppau das Wort: ״Ich wundere mich ganz besonders darüber, dass solche Ehrungen, welche doch die größte Auszeichnung sind, die ein Verein den Mitgliedern gewähren kann, so leichthin genommen werden. Meiner Ansicht nach hat die heutige General-Versammlung keine bessere Gelegenheit, den genannten Herren vom Vorstände ihre Dankbarkeit zu bezeugen, als indem sie nur diese zu Ehren- Mitgliedern ernennt. (Bravo! Bravo!) Fürnberg-Neuhaus schließt sich seinem Vorredner an mit dem Hinweis, dass die Ernennung von außerhalb des Vereines stehen den Personen nach den Statuten nicht zulässig sei. Die Versammlung beschließt hierauf einstimmig: den Präses, Obercantor Josef Singer, den 1. Präses-Stellvertreter, Obercantor Jacob Baue r, den Cassier, Cantor Moritz Blatt und die Cultus-Gemeinden Strakonitz und Tobitschau zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Der Vorsitzende dankt in verbindlichen Worten für die ihm und seinen Collegen zu Theil gewordene Ehrung und betont, dass der gesammte Vorstand auch fernerhin für die gedeihliche Entwicklung des Vereines wirken werde. * * 4- Vor Uebergang zu den folgenden Punkten der Tages ordnung bemerkt der Vorsitzende, dass an der Discnssion derselben," da sie nicht mehr interne Vereinsangelegenheiten behandeln, alle Anwesenden sich mit gleichen Rechten betheiligen und auch über die einzelnen Anträge abstimmen können. Zu Punkt f der Tagesordnung theilt der Vorsitzende mit, dass der Vorstand des österr.-ungar. Cantoren-Bereines in Anbetracht des Umstandes, dass die Cantoren nach dem neuen Cultusgesetze als geistliche Functionäre (Religionsdiener) anerkannt sind, und im Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Wehrgesetzes eine Eingabe an die hohe Regierung zu nchten gedenken, in welcher ersucht wird, die im Wehrgesetze für die geistlichen Funcüonäre der gesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaften eingeräumten Begünstigungen bei Ableistung des Waffendienstes und bei Einberufung zu Waffenübungen auch auf die Cantoren auszudehnen. Auch die in den Punkten g und b der Tagesordnung »enthaltenen Petitionen werden vom Vorstande an die betreffenden Regierungsstellen geleitet werden. Eine Debatte über die vorstehenden Punkte wird nicht eingeleitet und der Vorstand des österr.-ungar. Cantorenvereines mit der Ausarbeitung und lieb erreich uug dieser Petitionen betraut. Der zu Punkt b von R a u s n i tz-Michelndorf schriftlich eingebrachte Antrag wird in das Protocoll ausgenommen. Derselbe lautet: ״Ich stelle an das hochlöbliche Präsidium des Cantoren- Vereines im eigenen Namen, sowie namens vieler Collegen die ergebenste Bitte, dahin zu wirken, dass das Cultusgesetz vom Jahre 1892 in dem Sinne abgeändert werde, dass nicht Neligionslehrer, welche eine Reihe von Jahren ihre Stellen bekleiden, in Folge ihrer Staatsangehörigkeit zu Ungarn ihren Posten verlassen müssen und dadurch an den Bettelstab gebracht werden." Im Anschlüsse an die Punkte f, g, b ergreift Bane r- Wien das Wort zu folgenden Ausfi'chrungen: ״Meine lieben Collegen und Freunde!" Es ist wohl überflüssig. Ihnen die Bedeutung unseres Standes und unserer Stellung im jüdischen Gottesdienste und Cultus auseinanderzusetzen, das ist oftmals von maßgebender, berufener Seite zur Genüge geschehen und auch vom wissenschaftlichen Standpunkte hinreichend erörtert worden. Wer es mit unseren heiligen Gesetzen ernst meint und die Wahrheit unserer alten, historischen Tradition refpectirt, wird jederzeit die hohe Mission des Scbeliaeb-Zibbur anerkennen. Wenn wir auch von verschiedenen Seiten ungerechtfertigt angefeindet werden, soll es umsomehr unsere Aufgabe sein, fest und stramm zusammenzuhalten und uns selbst Achtung entgegen-

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