Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 8 (11.3.1894)
- Date
- 1894-03-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Gesterreichisch-ungarische (Lantoren-Ieitung. Nr. 8, wilde Leidenschaft des Pöbels sollte aufgestachelt werden, ihm winkt ja eine goldene Hoffnung, reiche Beute verheißend. Auch Kibitze hatte der unversöhnliche Judenfeind, welche ihm rächen, den Juden Mordechai nicht nur zu hängen, sondern sogar 50 Ellen hoch, damit er recht weithin gesehen werde. Doch Gott nahm sich des schwachen Spielers an, er gürtete ihn mit Kraft und Ausdauer — Mordechai zog zu seinem Schutze die Königin an. Der vom Mahle erhitzte König kann nicht schlafen, erkennt aus der Hauschronik das an Mordechai begangene Unrecht, zeichnet ihn aus, wobei Haman ihm, dem Juden, Lakaiendienste leisten muß. Die Kibitze ahnen das bevorstehende — Matt. Warnend raunt ihm sein Weib Seresch zu: ״Ist Mordechai wirklich aus jüdischem Stamme, wirst Du ihm nicht beikommen u. s. w." (B. E. C. 6, V. 13.) Doch blind vergreift sich Haman an der gezogenen Königin — und der König selbst macht ihn ״matt". (Schluß folgt.) Die ״jüdischen Geheimgesetze" vor der Reichstagskommission. Berlin, im März 1894. Anlässlich der parlamentarischen Behandlung der Petition der Antisemiten betreffs Uebersetzung des Talmud von Staatswegen schreibt ein protestantischer Geistlicher dem ״Berliner Tagblatt": In der Pettttonskommission des Reichstags hat sich aus Anlass einer Petitton betreffend die Uebersetzung der angeblichen jüdischen Geheimgesetze von Staatswegen eine anttsemittsche Debatte entsponnen, die damit endete, dass der Antrag des Referenten Freiherrn v. Langen: dem Reichstage die Ueberweisung der Petttton an den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu empfehlen — abgelehnt wurde, dagegen ein anderer Antrag: die Petttton als nicht geeignet im Plenum zurückzuweisen — zur Annahme gelangte. Der Petttton liegt die anttsemittsche Behauptung zu Grunde, dass im Talmud und Ln dem Auszuge des Talmud, dem Schulchan Aruch, sich Stellen finden, welche gegen unsere heutigen Gesetze verstoßen. Gewiss, im Talmud und im Schulchan Aruch finden sich solche Stellen. Was ist denn der Talmud? Der größte christliche Talmud-Gelehrte dieses Jahrhunderts, der ftühere Professor der Theologie in Leipzig, Franz Delitzsch, antwortet auf diese Frage: ״Der Talmud ist ein Sprechsaal, in welchem die Stimmen von fünf Jahrhunderten durcheinandergehen. Dass da neben Sinn auch Unsinn, neben 'Witz auch Aberwitz neben Menschenfteundlichkeit auch arge Unduldsamkeit, neben Glauben auch lächerlicher Aberglaube laut wird, lässt sich denken, zumal wenn wir den Charakter der Zeit in Anschlag bringen, deren Erzeugnis er ist." Der Talmud baut sich auf der Grundlage des alten Testamentes aus. In: alten Testament fälltdie polittsche und religiöse Gemeinschaft zusammen; das jüdische Reich ist Theokratie, der jüdische Staat ist Gottesreich, die Religion ist zugleich Recht, die Sittengebote sind zugleich Rechtssätze. Bekanntlich bildet das alte Testament, die Offenbaruug der .jüdischen Religion, einen Theil der Bibel, welche als Ganzes die Offenbarung der christlichen Religion enthält. Wollte ein Jude oder eür Christ sich aus den Boden des mosaischen Gesetzes stellen, so würde er mit dem modernen Staat und seinen Gesetzen in denselbem ja in einen größeren Conflict gerathen, als wenn sich Jemand für Rechtshandlungen auf den Talmud berufen wollte. Das mosaische Gesetz gestattet z. B. den Vertilgungskrieg, die Blutrache, die Sklaverei, die Polygamie, das Levirat. Im alten Testament steht zum Beispiel Todesstrafe auf Sabbathsentheiligung und auf Ehebruch; das jüdische Sittengesetz ist in letzterer Hinsicht zweifellos strenger als'das christliche Staatsgesetz, denn kein christlicher Staat hat dergleichen Bestimmungen aus der Bibel in sein Strafgesetzbuch ausgenommen. Ein großer Theil des mosaischen Rechts ist schon dadurch unvollziehbar und gegenstandslos geworden, dass das Judenthum sich mit dem modernen Staatsleben verquickt hat. Das Indenthum ist heute nur eine religiöse, keine politische Gemeinschaft; Sittengebote, die im politischen Recht und Gesetz wurzeln, sind damit ihres sittlichen Gewandes und Bestandes entkleidet. In Bezug aüf den Talmud kommt nun noch der Umstand hinzu, dass die wennigsten Juden den Talmud überhaupt kennen. Es ist vielleicht keine falsche Annahme, wenn wir meinen, dass von durchschnittlich 100 Juden nur einer den Talmud gesehen hat, vielleicht in der Bibliothek eines Rabbiners, und dass von durchschnittlich 1000 Juden nur einer den Talmud gründlich kennt. Die meisten Juden wissen vom Inhalt des Talmud etwa so viel wie der Baron v. Langen von den Schriften der Kirchenlehrer Tertullian und Origines. Eine Prüfung des Herrn Referenten in der Petittonskommission des Reichstags über diese Materie würde wahrscheinlich sehr schwach ausfallen, gerade so, als wenn man einen sonst gebildeten Juden über die Materiell des Talmud exalninirte. Die staatliche Prttftlng der jüdischen Religionsbücher hat ergeben, dass dieselben etwas Unmoralisches nicht enthalten. Schon das ist der Beweis, dass der Talmud in allen seinen Stücken nicht als jüdische Norm gilt. Die Entwickelung des Judenthums, die seit Moses Mendelssohn in eine neue Phase getreten, hat die Sätze ausgeschieden, die der heutigen Culturentwicklung nicht mehr entsprechen, ebenso wie die christliche Ethik, die sich ja auch auf die alttestamentarischen Schriften gründet, die Rachepsalmen lind ähnliche Stelleil der Bibel aus ihrem Bereich ausscheidet. Zudem ist gewissen anstößigen Aeußernngen im Talmud schon durch die Gegenäußerungen anderer Lehrer die Spitze abgebrochen. Im Uebrigen könnten die Juden ihren talmudischen Gegnern mit gleicher Münze zahlen, denn auch im canonischen Recht finden sich ebenso wie im alten Testament und im Talmud Stellen, welche mit den heutigen Anschauungen von Recht und Sitte nicht in Einklang zu bringen sind, welche darum der moderne ״christliche" Staat auch nicht sanctioniren könnte. So besteht im canonischen Recht noch die Vorschrift der Bibel, dass man die Heiden mit Feuer und Schwert verfolgen dürfe und solle. An einer anderen Stelle ist gesagt, dass einen Extommunizirten zu tödten, nicht als Mord anzusehen sei. Ferner wird es nicht als Bigamie erklärt, wenn jemand vor der Taufe eine Ehe eingeht und nach der Taufe eine zweite. Unter Anderem wird im canonischen Recht ein Beschluss des Concils von Rom vom Jahre 1216 publizirt, nach welchem Ketzer, ihre Anhänger, Vertheidiger, Begünsttger ehrlos, erbunfähig, zeugnisunfähige klageunfähig sind,- dass man sie ihres Vermögens berauben, der weltlichem Obrigkeit zur Bestrafung überliefern solle, dass, die Fürsten, ׳die׳ sich weigern, die Ketzer auszurotten zu excommuniziren, ihrer-Herrscherrechte zu berauben und ihre Unterthanen der Treue gegen sie^ zu entbinden seien. Der-Baron von׳Langen ist ja im׳Sinne der katholischen Kirche auch Ketzer; was würde er sagen, wenn diese, ״christlichen" Beschlüsse in unseren Tagen zur Durchführnng-gelangten?.!..-,.. ״