Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-12-11 · Heft 29 (11.12.1893) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 29 (11.12.1893)
Date
1893-12-11
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/1304829-3453273-3453302--3878-3458281
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 29. ärztlichen Hochschule zu Berlin und andere Capazitäten sind der Ansicht, dass das Schächten keinerlei ThierquÄerei im Gesolge habe. Doch erkennt man auch den thierschützlerischen Standpunkt des hohen Ministeriums als berechügten an, so müsste doch das hohe sächsische Ministerium vor Allem die Parforce-Jagd, diese grausamste und verabscheuungswürdigste Thierquälerei, konsequenterweise in Sachsen verbieten. Denn wenn es gestattet ist, zum Vergnügen das Wild zu Tode zu Hetzen, anstatt es durch die wohlgezielte Kugel eines geübten Schützen abschießen zu lassen, dann ist es auch nur recht und billig, anderen Staatsbürgern das Schächten der Schlachtthiere zu erlauben, zumal wenn diese Bürger nicht zum Vergnügen, sondern aus religiösen Gründen diese Tödtungsart der Schlachtthiere ausüben. Das hohe sächsische Ministerium hebt ferner in seiner Antwort hervor, dass das Schächten ein nur aus wandelbaren menschlichen Satzungen hevorgegangener religöser Gebrauch sei, dessen ausnahmsweise Gestattung sich nicht durch Rücksichten auf die Gewissens- und Glaub ensfrecheit rechtfertigen lasse. Diese Ausführungen sind total fasch und anfechtbar. Denn das hohe Ministerium ist als weltliche Behörde und Laien- Kollegium überhaupt nicht im Mindesten kompetent oder befugt, darüber zu entscheiden, welche religiösen Gebote des Judenthums göttlichen Ursprungs sind, und welche nur als menschliche, wandelbare Satzungen zu gelten haben. Dem sttenggläubigen Israeliten gelten alle Speisegesetze als göttliche Gebote, insofern sie nur nähere Ausführungen bestimmter, im alten Testament enthaltener göttlicher Anordnungeu sind. Wie das Verbot des Fahrens am Sabbath nur eine logische, nähere Ausführung des heiligen Gebotes der Sabbattuhe ist, weil der Fahrende dem- Knecht und dem Zugthiere die Sabbattuhe unmöglich macht,׳, genau ebenso sind die Speisegesetze nur stteng logische, nähere. Ausführungen'einer göttlichen Anordung. Wenn mithin den orthodoxen Israeliten in Sachsen das Schächten verboten, beziehungsweise unmöglich gemacht wird, so liegt die allerschwerste Bedrückung der Gewissens- und Glaubenssteiheit jener Staatsbürger vor, und das Verbot ist genau so anfechtbar Auch ein Rothschild. Einer wahren Begebenheit aus den Zwanzigerjahren dieses Jahrhundertes nacherzählt. Von A. Stein, Rabbiner u. Cantor, Sobieslau. I. Lehrer Rothschild. Er war ein geschickter Mann — freilich nach damaligen ' Begriffen — der jüdische Lehrer Rothschild zu.... . in Unterstanken, in Baiern. Die ganze Umgegend, alle Welt wüsste dies, und sollte es jemand nicht gewusst haben, so erzählte es ihm die Frau unseres Lehrers, dass und wie ihn einmal der Herr Pfarrer, dem er die Duplicate seiner Civilstandsregister schrieb, gelobt hatte: ״Sie schreiben, Herr Lehrer, eine sehr schöne Handschrift!" Es war überhaupt kein Wunder, dass er zu seiner Zeit zu den geschicktesten Lehrern der Umgegend zählte, denn er hatte ja 4—5 Jahre bei dem scharfsinnigen Rabbi Moses Falkenau gelernt, der, man höre und staune, schon damals den Muth besaß, bei gewissen Gelegenheiten deutsche Bücher zu lesen, ja noch mehr, er hatte den Wunsch, man solle für die Bachurim der Jeschiba einen Professor anstellen, der sie in allerlei Welt- י lichen Gegenständen unterrichte. Er wurde aber auch wegen dieser Äußerung von anderen hervorragenden Rabbis angefeindet und als Neuerer verschrieen. Zu dieser Abart, zu diesen Neuerem aber gehörte unser Rochschild nicht. Er betheiligte sich nicht an dem von dem und nicht zu rechtfertigen, als wenn eine Regierung unseren sttenggläubigen, katholischen Mitbürgern den Genuß der Fastenspeisen zur Fastenzeit verbieten resp. unmöglich machen wollte. Wenn femer in der ablehnenden Antwort des Ministeriums ausgeführt wird, dass die Orthodoxen, die Speisegesetze beobachtenden Israeliten eine sich absondernde Minderheit seien, deren Forderung von der Mehrheit der Staatsbürger als eine ungerechtferttgte bettachtet wird, so ist auch hier das Ministerium im Jrrthum. Speisegesetze sind keine Eigenthümlichkeit der mosaischen Religion, sondern sie sind in den drei ältesten und verbreitetsten Gottesreligionen auf Erden vorhanden. Die römischkatholischen und griechisch-katholischen Speisegesetze über die Fastenspeisen sind für die Bekenner jener Religionen religiöse Gebote. Die Satzungen des Islam verbieten streng den Weingenuß, und beim Herannahen des heiligen Monats ״Rhamazan" tteten für den Mahomedaner sehr strenge Speisegesetze in Kraft. So unbegründet es mithin wäre, die 18 Millionen deutscher Katholiken wegen der Beobachtung ihrer Fastenspeisengesetze eine sich absondernde Minderheit zu nennen, ebenso ungerechfferttgt ist es, diesen Vorwurf aus demselben Grunde gegen die orthodoxen Israeliten zu erheben. Wenn endlich das hohe Ministerium in seiner Antwort hervorhebt, dass weite Kreise der Bevölkerung das Verbot des Schächtens gefordert hätten, so liegt hier eine irrige Annahme vor. Nur die reinen oder Rassenantisemiten deren Anzahl auch in Sachsen eine beschränkte ist, agitiren gegen das Schächten, weil ihnen das Schächtverbot als ein Probates; Mittel erscheint, um die orthodoxen Israeliten aus Deutschland.! quszuräuchern. Diese wörtliche Motivirung habe ich oft genug ‘ in Leipziger und Berliner Antisemitenkneipen mit angehört-.wenn.׳;ich zum. Studium der Ziele meiner Gegner derartige Locale besuchte. Der von antisemitischer Seite als Beweggrund angegebene Thierschutz ist eitel Lug und Trug.. Ich bin überzeugt, dass das hohe Ministerium keineswegs Willens ist, einer derartigen aus Gesinnungsroheit hervorgegangene Agitation Vorschub zu leisten. dortigen Lehrer H. Schwabacher ertheilten weltlichen Unterricht, noch war er ein Zögling des gelehrten Sonderlings Ottenstoßer in der hebräischen und deutschen Sprache, wie es viele seiner Kameraden waren. Dafür aber nahm er Unterricht im Schönschreiben bei dem griesgrämigen, oft aber auch von Laune, Witz und Humor übersprudelnden Lehrer Herz, von dem eine noch existierende drasüsch. lustige Megilla Zeugnis gibt. Rothschild hatte es in der Schönschrejbekunst sehr weit gebracht. Endlich schlug der von Niemanden beaufsichtigten Fachschule das letzte Stündlein, sie wurde behördlich aufgelöst und die Bachurim wurden beaufttagt, hinnen drei Tagen sich in ihre Heimat zu begeben und sich einem nützlichen Berufe zu widmen. Jetzt zog auch unser Rothschild, genannt Anschel Dingsdorf, , welche Namensänderung wir. sogleich erklären werden, seinem Heimatsörtchen zu, wo er eine alte Mutter, die er auch in Noth und Armuth fand, hatte. Doch ein baal tbora, sagen die Alten, ist niemals verloren; denn sofort vereinigten sich auf den Rath des alten Ortsrabbi die 6—8 Baale batim der israelitischen Gemeinde und bestellten Rothschild als Lehrer ihrer Kinder, wofür sie ihm eine kleine Kammer mit Bett, Tisch, Stuhl und Leuchter, wie es die fromme Schunamit dem Professor Elischa in Aussicht stellte, sammt Wandertisch, also Bestreitung aller seiner Bedürfniße, versprachen und obendrein noch ein kleines Fixum an baarem Gelde sammt Neumonds- und div. Emolumenten jährlich. Wer war glücklicher als unser Jünger Pestalozzis? Weshalb hieß er denn eigentlich Anschel Dingsdorf? Von Kindesbeinen an hieß er nicht anders als Anschel, bis ihm vom Ortsrabbi der Titel Chower beigelegt wurde, so hieß er jetzt .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.