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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-11-01 · Heft 26 (1.11.1893) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 26 (1.11.1893)
Date
1893-11-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Gesterreichisch-ungarische Lantorsn-Aeitung. Nr. 26. und Talmud unterrichten. Die populär-wissenschaftlichen Vorträge werden später angekündigt werden. Die Bibliothek des Bet ha- Midrasch ist täglich, Samstag ausgenommen, von 10 - 12 Uhr dem allgemeinen Gebrauche geöffnet. Prosnitz, am 22. October. In der Voraussetzung, dass die verehrten Leser der Cantoren-Zeitnng die Gebahrung und Verhältniße der größeren Gemeinden, insbesondere die Fähigfeiten und Leistungen ihrer Fnnctionäre mit Interesse verfolgen, fühle ich mich veranlasst, auch von unserer Gemeinde heute zum ersten Male in dieser beliebten Cultus-Zeitung Einiges zu berichten. Ich nenne sie absichtlich Cultuszeitun,g weil meiner Ansicht nad) zumeist die Berichterstatter von Ereignißen, die das Judenthum betreffen, Lehrer, Cantoren, Rabbiner und dergleichen Functionäre sind, und diese selbst sollen es sich zur Pflicht machen, Berichte in Cnltus-Angelegenheiten ausschließlich in die Cantoren-Zeitnng einrücken zu lassen, indem schon der Name aus die Tendenz dieser Zeitung hinweist. Die geehrten Leser wären dann auch nicht genöthigt, verschiedene Wochenschriften zu halten, um das, was sie meistens interssirt, aus denselben herauszufinden. Nun zur Sache. Vor Allem muß ich einen Rückblick auf die vergangenen hohen Feiertage werfen, und da werde ich alsbald den eigentlichen Stoff finden, von dem ich heute berichten will. Ich beginne also an der höchsten Stufe. Unser bewährter Meister der Kanzelberedtsamkeit, Sr. Ehrwürden Herr Dr. Emil Hoff, benützte den weihevollen Moment der Haskora am vergangenen Schmini Azeres, um vor einem nach vielen Hunderten zählenden andächtigen Publicum den hundertsten Geburtstag des unvergesslichen Mannheimer, des ersten Predigers der Wiener Gemeinde, mit schwungvollen Worten zu feiern. Das Schofarblasen während der hohen Feiertage besorgte Herr Josef Hoff (derSohn unseres Herrn Rabbiners), Rabbinats-Canditat am Wiener Seminar, ein noch sehr junger Mann, der zu großen Hoffnungen berechtigt. Zur Steuer der Wahrheit muß ich sagen, dass ich solche Schofortöne noch nie gehört habe. Ein sanfter Ton aus dem feinsten Clarinett klingt nicht lieblicher und angenehmer. Nur schade, dass der eigentliche Zweck verfehlt war, denn anstatt den Satan zu verscheuchen, musste sich derselbe von solch sanften Tönen noch mehr angezogen fühlen. Nun zum Hauptfunctionär: Unser Ober-Cantor, der dem geschätzten Leserkreis gewiss bekannt ist, Herr Ignatz Epstein, aus der Schule Dowidl Brod, wirble noch an vergangenen Feiertagen mit voller Kraft und trillerte bei schomea kaul teruas mit solcher Leichtigkeit, als stünde er in den Dreißiger Jahren, dabei sei aber erwähnt, dass dieser Altmeister schon im Juli seine 80 Jahre zurückgelegt hat. Das als wahres Wunder der Zeit einzig dastehende Factum ist nebst der göttlichen Hilfe nur seiner männlichen Klugheit und seiner dietätischen Lebensweise zuzuschreiben. Die Nettigkeit und Mäßigkeit Epstein's in allen seinen Lebensverhältnißen haben dazu beigetragen, dass er bis zum heutigen Tage so gut erhalten ist. Was nun die Besoldung unserer Gemeinde-Functionäre betrifft, verdient auch das besondere Erwähnung, indem unsere Gemeinde seit jeher das große Glück hat, für sehr wenig Geld tüchtige Männer als Cultusbeamte zu besitzen. Unser Rabbiner als Kanzelredner ersten Ranges bezieht einen Gehalt von 1200 sl., während Mähr.-Ostrau jetzt eine solche Stelle mit 3000 fl. ausschreibt. Herr Ober-Cantor Jg. Epstein begnügt sich mit einem Salair von 600 fl., welchen Gehalt heutzutage ein Schächter und Gemeindedieuer bezieht. Als Curiosum sei hiermit erwähnt, dass im hiesigen Beshamidrasch ein vorziiglicher Vorbeter ein 8611001161 iminiclieli und tüchtiger Talmudist fungirt, Herr Leopold Berthauer, der nebst Allem auch noch zweimal täglich für die Heimgegangenen Seelen zu lernen hat, den großen Gehalt von 250 fl., sage zweihundertundftinfzig Gulden bezieht. Nur zum Glück, dass er 6 kleine Kinder hat, bekommt er 50 fl. jährlich Assekuranzbeitrag. Dabei ist unsere Gemeinde, außer Brünn, die größte Gemeinde Mährens. Glücklich ist der, der die schöne Braut heimführt. . . Pifek. Fräulein Pauline Rosenfeld, die Tochter unseres allbeliebten Cantors M. Rosenfeld, hat sich jüngst mit Herrn Josef Mestitz, Beamter in einer Maschinen-Fabriks-Actien-Gesellschaft in Budapest, verlobt. Budweis. In der am Sonntag den 15. d. M. abgehaltenen Plenarversammlung der isr. Cultusgemeinde in Budweis wurde׳ der an Stelle des verstorbenen Obercantors Klein berufene prov. Cantor Wilhelm Speiser zum definitiven Obereantor auf die Dauer von drei Jahre:! einstimmig gewählt. Derselbe hatte durch seinen Vortrag während der vergangenen hohen Feiertage sich die Syuipatien der Zuhörerschaft in solchem Maße erworben, dass ohne weitere Concursausschreibung die Anstellung erfolgte. Sofia, 27. October. Heute wird hier die Narodna Sobranje eröffnet, in welcher auch der Groß-Rabbiner von Bulgarien einen Ehrensitz hat. — Herr Dr. Grünwald bereitet eine spaniolische Uebersetzung der Mischnajoth vor und werden Abonnements-Anmeldungen in der Kanzlei des Groß-Rabbinates in Sofia entgegengenommen. Der Preis ist für je einen Band 10 Francs in Gold, und wird dessen Einsendung erst n a ch Ablieferung des fertigen Bandes erbeten. Berlin. Am 18. November er. wird die Hilfscasse für isr. Cultusbeamte rc. wie alljährlich in den Festsälen der ״Phil- Harmonie" in Berlin unter Mitwirkung allererster Kräfte wiederum ein Elite-Concert mit anschließenden! Ball und Aufsührungen arrangieren, wozu alle Mitglieder eingeladen sind. Es haben zur Mitwirkung des Concerts zugesagt: Königl. Hofopernsängerin Frau Sucher, unter gefälliger Begleitung des Hofkapellmeisters Sucher, Königl. Hofopernsänger Liban, Frau Geßner, Herr Otto Sommersdorff vom Deutschen Theater und Königl. Cellist Grünfeld. Berlin, 18. October. Vor dem hiesigen Gewerbegericht wurde ein Proceß von principieller Bedeutung beendigt, den ein Arbeiter Sch. gegen seinen jüdischen Arbeitgeber K. angestrengt hatte. Letzterer gestattete den bei ihm beschäftigten Arbeitern an den hohen jüdischen Feiertagen nicht, zu arbeiten. Er gab dem Werkmeister den Auftrag, den Arbeitern zu sagen, dass sie während des Neujahrsfestes und auch während des gleich darauffolgenden Versöhnungsfestes die Arbeit ruhen lassen sollten. Auf die Frage der Arbeiter, ob sie während der ausgesetzten Zeit auch Lohn erhielten, erwiderte der Werknieister, dass er hierüber keine Auskunft ertheilen könne. Der Gerichtshof, unter Vorsitz des Magistrats-Assessors Dr. Leo, verurtheilte den Beklagten, der während der jüdischen Feiertage keinen Lohn zahlen wollte, nach dem Klageantrag zur Zahlung des Lohnes ftir die ausgesetzte Arbeitszeit. Nach Ansicht des Gerichtes waren die Arbeiter mit Aussetzung der Arbeit während der jüdischen Feiertage nicht einverstanden. Nur während derjenigen Feiertage, welche durch Kabinetsordre oder Synodalordnung als solche bezeichnet sind, habe der Arbeiter keinen Anspruch auf Arbeit; während der jüdischen Feiertage brauche aber der Arbeiter seine Arbeit nicht auszusetzen. Tilfik. In Nr. 41 des Jeschurnin!vurde über einen Conflict berichtet, welcher in Aschaffenburg (Baiern) zwischen Rabbiner und Cantor am Jom-Kippur entstand, und zwar darum, weil Ersterer gegen den Willen des Vorstandes vorbeten!vollte und dein Cantor den Platz am Vorbetpulte streitig!nachte. Mit Bezugnahme auf diese Meldung veröffentlicht Herr Dr. M. A. Bamberg er, dies der Name des Herrn Rabbiners, nachfolgende Berichtigung in der jiingst erschienenen Nummer des genannten Blattes: Eine Correspondenz aus Aschaffenburg in Nr. 41 erwähnt eines Vorfalles in der Synagoge zu Aschaffenbnrg, der folgender Berichtigung und Ergänzung bedarf: 1. Der Vorstand kann nach dem baierischen Gesetze das Vorbeten dem Rabbiner nicht verbieten, da nach Ministerial-Entschließung vom 29. Juni 1863 Ziff. 5 ״die sännntlichen Cultusanstalten und Cultusdiener der Aufsicht des Bezirksrabbiners unterstellt sind;" 2. Der Vorstand hat allerdings vor Monaten schon dem Vernehmen nach eine Eingabe bei den Geineindemitgliedern colportiren lassen, worin er sich auffordern ließ, ״dem Rabbiner das Vorbeten am Jomkippur zu verbieten", und soll diese Eingabe mehrere Unterschriften, zumeist von Nichtsynagogenbesuchern erhalten haben, weshalb der Rabbiner vorsichtshalber an den Stadtmagistratsich gewendet hat, welcher wiederholt dem Vorstand die schriftliche Weisung zugehen ließ, dass dem Rabbiner das Vorbeten niemals untersagt werden

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