Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 16 (11.6.1893)
- Date
- 1893-06-11
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. Nr. 16. Gulden als Jnvaliditätsbeitrag bewilligt worden. Um wie viel höher könnte jedoch diese Summe ausfallen und um wie viel segensreicher könnte sich die Wirksamkeit des Cantorenvereines gestalten, wenn die Gesammtheit der Coltegenschaar Oesterreich- Ungarns sich demselben anschlöße, und alle einmütig zusammenstünden, um sowohl sür die gemeinsamen Interessen, als auch fiir das Wol des Einzelnen thäüg zu sein? Vielleicht kommen die bis jetzt Fernstehenden allmälig zu dieser Erkenntnis, mrd wir müssen es darum mit Freuden begrüßen, dass der.Vorstand in der letzten Sitzung beschlossen hat, die siir Ende Juni geplante Generalversammlung des österreich.- ungarischen Cantorenvereines aufzuschieben und im Herbste dieses Jahres einen allgemeinen Cantorentag einzuberufen, an welchem nicht nur Vereinsmitglieder, sondern alle Cantoren Oesterreich-Ungarns und auch solche des Auslandes theilnehmen können. Dieser soll das Forum sein, auf welchem alle jene Fragen zur Erörterung gelangen sollen, die sämmtlichen Berufsgenossen — mögen sie welchem Lande immer angehören — gemeinsam sind. Wir wünschen und hoffen, dass dieser all gemeine C a n t o r e n t a g eine imposante Collegenschaar vereinigen und den Beginn einer neuen, besseren Aera für das jüdische Eantorenthum bilden wird. Zur Geschichte der Traditionen. Von Lector M. Friedmann, Wien. (Fortsetzung.) Dem mündlichen Worte an Werth nahe ist das schriftliche Wort; an Deutlichkeit kommt dieses jenem beinahe gleich. Was aber die Sicherheit, oder sagen wir, die Glaubwürdigkeit anbelangt, hierin kann die schriftliche Tradition der mündlichen nicht gleichwerthig sein. Die mündliche Überlieferung, wenn sie unter einem Volle allgemein verbreitet ist und sich als solche forterbt, trägt den möglichsten Beweis der Echtheit in sich, weil sie die Zeugenschast des ganzen Volkes für sich 'hat. Wir können uns aber, sobald wir uns von der Richtigkeit einer Sache nicht persönlich überzeugen können, nur auf die Aussage von Zeugen verlassen. Die allgemeine Aussage eines Volles bietet die beste Zeugenschaft. Anders verhält es sich mit dem Schriftworte. Das geschriebene Wort ist das Werk eines Einzelnen, und sein Werth hängt davon ab, in wie weit wir dem Autor vertrauen dürfen und glauben können. Jedenfalls ist es nur ein Einzelner, der unfern Glauben beansprucht. Es kam! aber auch Vorkommen und kommt vor, dass das ganze Schriftwerk ein Falsificat ist, oder dass einzelne Partien desselben gefälscht sind. Der Werth des-geschriebenen Wortes hängt erst von der mündlichen Überlieferung ab, ob sie seine Echtheit und die Wahrheit seines Inhaltes bezeugt oder nicht. Wenn Sitte, in deren Umgebung der Autor gelebt hat, das Zeugnis für die Echtheit und Wahrheit seines Werkes auf ihre Nachkommen vererbt haben, dann hat diese geschriebene Traditiou Anspruch auf Glaubwürdigkeit; wo aber nicht, dann ist die Schrift das Werk eines Einzelnen oder einiger Einzelner, und es fehll chr die Zeugenschast für ihre Wahrheit. Schr trefflich äußert sich in dieser Beziehung R. Hai Gaon in einem seiner Gutachten. Er wurde bezüglich des Schopharblasens geftagt, dessen Usus nicht mit dem Talmud nbereinsümmt: darauf antnwrtete er mit folgenden Worten: Minajin anu jod’im ki jesch alenu mizwah lithkoa bajom seh? we’ikkar hatthorah hakthubha minajin anu jod’im ki hi thorath moscheh hakthubha mippi hagbhurah? eha mippi am jisrael. hineh eleh hameidim aleha gam ken hem me’idim ki bemaassehseh jazanu jede chobhathenu. w’chi chen heethiku bekabbalah mippi hanbhiim, halachah lemoscheh missinaj. wedibhre harabbim hu hamochiach al-kol mischnah, we’al kol gemara we׳ jauther mikol rajah puk chasi ma ama debhar. sehu ha־ikkar wehassemech weachar kach anu mabbitim be’chol hadbharim scheneemru be'mischnah o bigemara beinjan hase. uma scheja’aleh mehem we’־ jitarez ka־ascher es naph’schothenu mutabh. we’im jesch bah kelum schein jithchawen ka-ascher bilbhabhenu we’loh jithbarer birajah eno oker eth haikkar f.f. (Temim deim 119). Das heißt zu deutsch : ״Woher wissen wir eigentlich, dass wir an diesem Tage verpflichtet sind Schophar zu blasen; und was die geschriebene Thorah selbst betrifft, woher wissen wir, dass diese von Moses, und ihm von Gott übergeben ist? Doch nur durch die Tradiüon des Volkes Israel. Nun, dieselben, die die Thorah bezeugen, bezeugen auch, dass wir in dieser Weise unsere Pflicht erfüllen sollen, und dass es uns so überliefert ist von den Propheten, als das Gesetz Moses vom Sinaj. Der Brauch der Volksmenge beweist mehr als jede Mischnah und Gemara. Der wichtigste Beweis lautet: Geh, schau, wie es beim Volke Brauch ist. Dies ist Hauptsache und Norm, dann halten wir Umschau, was hierüber in der Mischnah und im Talmud vorkommt, und was daraus hervorgeht und sich vereinen lässt mit dem, was bei uns üblich ist, ist gut. Ist aber etwas nicht übereinsümmend mit dem, was bei uns im Herzen wurzelt und keine weitern Beweise für sich hat, so kann dies die Norm nicht aufheben". — So weit R. Hai' Gaon. Demzufolge bleibt das mündliche׳ Wort das bedeutendste in der Tradiüon; und wie am Beginne aller Tradiüon nur das Wort Mittel zum Tradieren war, so kehren alle weitern Traditionsmittel zum Worte zurück. Das künstliche kehrt zum natürlichen zurück, das Menschenwerk zum Werke Gottes, weil nur dies das eigentlich lebendige ist, während Menschenwerk nur ein scheinbares Leben führt. H. Nach dem Gange unserer Betrachümg sind wir bei der theologischen Tradiüon angelangt. Der Begriff Tradition wird in der christlichen Theologie in folgender Weise definiert, seinem Inhalte nach dargestellt ititb seine geschichtliche Entwicklung angegeben: Tradiüon ist die der Geschichte entgegengesetzte, nur durch die mündliche Überlieferung auf die Nachwelt gelangte Kunde von Thatsachen, insbesondere die christlichen Religionslehren, die nicht in der Bibel schriftlich fixiert sind, sich aber durch mündliche Überlieferung in der Kirche erhalten und fortgepflanzt haben. Die Sicherheit dieser Tradiüon, deren sich die römisch-katholische Kirche nicht nur zur Begründung von Lehren, geschichtlichen Thatsachen und Gebräuchen, sondern auch zur Rechtferügnng der hergebrachten Schriftauslegung bedient, weshalb eine dogmatische, riütelle, historische und hermaneutische Tradiüon aufgestellt wird, wurde von den Reformatoren angefochten, welche höchstens die Tradition der ersten christlichen Jahrhunderte gelten ließen. Dagegen setzte die römische Kirche auf dem Concile von Trient die Tradition ausdrücklich der Schrift an die Seite.