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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-05-01 · Heft 12 (1.5.1893) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 12 (1.5.1893)
Date
1893-05-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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% w i'S■ m M k yM. tit. 12. Gesterreichisch-ungarische <tantoren-Zeikmg. Seite 3. Die Rabbiner stehen heute dort, wo die Lehrer vor zwanzig Jahren standen, nnd nichts würde ihr Ansehen so stärken, als ihre Unterstellung unter eine Disciplinar-LandeSbehörde. Diesels müsste selbstverständlich aus Laien und Rabbinern bestehen. Naturlich wäre es unmöglich, dm Landes-Nabbiner 31t umgehen. Aber da sitzt eben der Hase im Pfesfer, der Landes-Nabbiner! Wer ist der? Was ist er? Se. Ehrwürden Herr Dr. Placek dürste überrascht sein, dass ich ein Stückchen Publicum, wie ich glaube, die Berhältniße so richtig beurtheile; ja, ich dürfte in der! Verdacht kommen, nicht aus eigener Initiative, sondern über Auftrag den Finger in eine Wunde gelegt zu haben. Ich erkläre feierlich, dass ich, ohne mit irgend Jemandem Rücksprache, genrmmen zu haben, diesen Aufsatz geschrieben habe. Möglich irre ich, aber i bin kem Dolmetsch. Nun, die Einen, und das dürfte die Minorität sein, fürchten die religiöse Farbe des jetzigen Landes-Nabbiner und besorgen eine Beeinträchtigung der Orthodoxie, die freilich in Mähren nur noch sporadisch vegetiert; Die Orgel in Brünn könnte leicht eine Missionsthätigkeit östlich der March ausüben. Ein anderer Tchil fürchtet, der Landes-Nabbiner könnte mit der Zeit eine bischöstliche Gewalt erwerben; ein Bruchtheil bezweifelt die wissenschafliche Ueberlegenheit, fühlt sich gelehrter als Dr. Placek, kurz, es wirken verschiedene Umstände zusammen, um das ׳Resultat der Rabbiner׳ Versammlung zu erklären. Der Landes-Nabbiner wurde ignoriert und die Gründung eines Nabbinervereineö beschlossen. Nebich! Und die Folge? Jeder Rabbiner kommt in disciplinarer Hinsicht in die Gewalt seiner Gemeinde. Ob Ausschuss oder verstärkter Ausschuss, das bleibt sich für die Praxis ganz gleich. Statt einer den localen Einstüssen entrückten Disciplinar-Landeöbehörde, wählen die Rabbiner die localen, allen Einflüssen zugänglichen Gemeilide-Oiepräseutanten. Statt froh zu sein, im LandeS-Rabbinate einen Anknüpfungspunkt zu haben, um etwas modern Praktisches zu schassen, wird aus kleinlichen Gründen Kritik an der Person des jetzigen Landes- Rabbiners geübt und das eigene Interesse mit Füße» getreten. In der zweiten Hälfte des Monates März tagte die Delegierten-Nersammlung, und es wurde beschlossen, den Neligions- und hebräischen Unter, icht, der seitens des Foudes in allen Gemeinden subventioniert wird, durch einen Jnspector alljährlich in allen Gemeinden visitieren zu lassen. Wahl des Jnspectors! Ja, da sitzt der Hase schon wieder im Pfeffer. Wer soll Jnspector sein? Der Landes-Nabbiner? Kritik. Ein amtirender Rabbiner? Kritik. Eine Stimme: Das Laienelemmt soll nicht ignoriert werden. Ja, was für Laien, alte oder junge? Alte sind zwar noch sachkundig, können aber die Mühen einer solchen Landesvisitation Nicht ertragen. Junge könnten zwar die Mühen einer Landesvisitation nicht ertragen, sind aber nicht sa.l kundig. Nun rühren sich die Lehrer. Sollen wir nicht einen gemeinsamen Schritt thun, um seitens des hohen Landesschulralhes einen gemeinsamen Lehrplan für Religion und hebräischen Unterricht zu erhalten? Wie wird es mit rer Honwiernng der Lehrer für diesen Unterricht sein? Sollte Nicht der Fond selbst die Honorierung übernehmen? Wie sieht es mir dem Stunkenausmaße aus? Alle diese Fragen schwirren durcheinander. Und die Antwort: Der Landes- Schulrath kann keinen Lehrplan für den jüdischen Neligions- Unterricht verfassen. Wie ganz anderes wäre es, wenn ein Landescentrum da wäre. Dieses wäre berufen, Lehrpläne zu entwerfen, Jnspectionen anzuordnen, Jnspectoren zu erneunen, in Disciplinarsachen Recht zu sprechen re. Und wie leicht wäre dieses in Mähren! Die Delegierten-Vecsammlung, das Curatorium und der Fond sind schon längst da; das Landes-Rabbinat konnte das Präsidium in Schulangelegenheiteu zum mindesten sein, es würde einen Inhalt erhalten, kur; das mährische Judenthum würoe bald ein Muster für anoere abgeben. Große religiöse Schattirungeu sind in Mähren auch nicht vorhanden. Mit Proßnitz oder Brünn am linken und Holleschau und Ung.-Brod am rechten Flügel gebe es eine sanft nüancierte Harmonie im Lande. Es wäre eine Kleinigkeit, ein solches Centrum zu schassen. Schon im Reichsgesetze ist die Möglichkeit geboten, eine den Gemeinden übergeordnete Körperschaft zu ereieren. Was für das ganze Reich nicht möglich ist, kann ganz gut in einem Lande wie Mä ren durchgesührt werden. Die Delegierten-Versammluug könnte einen Gesetzentwurf ausarbeiten und es unterliegt keinem Zweifel, dass die Regierung unö der mährische Landtag demselben zustimmen würden. Der Gesang als erstes Mittel der Mustkerziehnng. > Soll beim Anfänge der musikalischen Erziehung dem Ge׳ sauge ein breilerer Raum als bisher zugestansen werden, so ist vor allem aus die Art des Unterrichtes das Augenmerk zu richten. Kein Anfangsunlerricht bildet Meister aus; auch soll hier nicht Meisterschaft im Knnstgejang das Ziel sein. klebet Haupt müssen die Grenzen dieses Untelilchres ziemlich eng gezogen werden; das El lernte muß aber mnerhalo dieser Greuzeu ein Ganzes blloen. Für den etwa zweijährigen Unterricht mit zwei Stunden wöchentlich dürfte als erreichbares Ziel das folgende ausgestellt werden : Duo Singen von eiii-, zweiuno dreistimmigen Svnagogen-, Volks׳ uno Klnoertieceiil, nur die nächsten Moduiauonen eiii׳ haltend uno ohne allzu viele Ehromatik; selbständiges, bewusstes Singen nach Tonzeichen; instrumentale Begleitung bleibt ausgeschlossen; vollkvmmelie Reinheli; der Siirmneilllmsang eines drei׳ slimniigeli Liedes sei ungefähr vvii a dis Jf. Mancher, der seine Erfahrungen aus dem Schulgesaiigs׳ Miterrichle gewonnen hat, wird diese Forderungen als unersüllbar ansehen. J>i oec Thar sind in dee Volksschule die Bedingungen für einen guten Ersvtg des Gesangsunterrichtes so schtecyr wie möglich. Gewöhirtich suioer er 1iur tu einer Stunde wöchenrüch statt. Der Lehrer muß dort 50 bis 8U Schüler gleichzeitig unterlichten, es ist ihm deshalb unmöglich, aus den einzelnen achizugeben. Er hat mit der Disziplin oec großen Schaac seine Nor uno ist außer Stande, die Schreier uno Falsch singer herauszusinven. Ec muß sich daraus beschrankeii, ow Melodien und Stimmen vorzujpielen, die Schüler singen dann auswendig nach, so gut sre es können uno wollen. Vo!r Beibringung einiger musitalischer Selbständigkeit kann keine Neve sein. Bewusstes, selbstständiges Singen nach Noten ist durch die Umstaiide gänzlich ausgeschlossen. Die Smgstunoe ist oft eine Pflanzstaue der Noheil anstatt ein Mittet zur Beredtung, mag der Lehrer auch noch so gureu Willen bekunden und musikalische Fähigketieli besitzcii. Len Knaben, weiche von Hause aus scholl rohe Reigungen ulnvrlngen, breler ote Singstunde eine willkommene Getegeiihert, dncch Schreien uns Unarten ־") Obiger Artikel stammt aus der Feder eines Mannes, der als Pädagoge und Musiker über einen reichen Schatz von Erfahrungen versügr. Die hier gegebenen ׳Anregungen werden be!onders jenen Dheit unserer Wser interessieren, dem nebst Einstndiren des Tempelchorcs alich der Gesangsunterricht in der Schule vbtiegr. Wer sich über diese Frage eingehender beiehren wich den verweisen lvir auf die gleichlautende Artikelserie in der ״N. Mns.-Zrg." l.Tie Rcdaction.)

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