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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-03-01 · Heft 7 (1.3.1893) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 7 (1.3.1893)
Date
1893-03-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Gate 2. Desterreichisch-ungarische Lantoren-AerLung. einzuzahlen verpflichtet werden. Nach 30jährigem Wirken hat er Anspruch ׳ auf ganze Pensiion, sollte jedoch Arbeitsunfähigkeit eintreten, soll er, bei Todesfall jedoch die Witwe, jährlich Hilfsgeld bekommen.׳ Die Gebahrung dieses Capitales soll verstaatlicht werden. Aus den ausgearbeiteten Musterstatuten sind mit einigen Veränderungen folgende zur Annahme zu unterbreiten: 1. Alle in unserem Vaterlande wirkenden Gemeindebeamten vereinigen sich zu einem Bruderbünde. 2. Der Bund hat die Ausgabe das Verhältnis zwischen Gemeinde und Beamten im Gleichgewicht zu halten und dafür zu sorgen, dass der Beamte nicht nur eine geachtete sondern auch sichere Stelle einnehmen soll. 3. Auf solche Stellen/ wo eventuell der dort angestellte Beamte noch Anspruch hat, darf keiner offeriren. 4. Auf solche Stellen, wo es im Concurse heißt: ,״blos dem Acceptirten werden die Spesen vergütet", femer wenn es im Concurse nicht heißt: ״zur Probe werden nur die Berufenen zugelassen", darf keiner offeriren. 5. Die Gemeindebeamten unterstützen den Postenlosen und helfen ihm, nenn er seine Tochter ausheiratet in dieser Weise: Es ergeht ein Aufruf auf freiwillige Spenden und jeder giebt, wieviel er kann. 6. Diesem Bunde kann jeder israelitische Gemeindebeamte beitreten ohne jede Mitgliedsgebühr. 7 ־. Die Mitglieder des Bundes geben ihr Ehrenwort, dass sie alle diese Punkte einhallen werden. Hiemit wären die Ziele und Zwecke der erwähnten Bewegung zur Genüge gekennzeichnet. Das Programm enthält wenig neue Gedanken, es sind ähnliche Schlagworte,, wie sie bereits vor zwölf Jahren bei Gründung der österr.-ungar. Cantorenzeitung in den Spalten derselben nach allen Richtungen discutiert wurden, und die noch dazu den Fehler haben, dass sie allzuviel und Unmögliches anstreben und dadurch das Mögliche und Erreichbare illusorisch machen. Die Erfahrung hat ja gelehrt, dass die Intervention des Staates in Fragen rein privater Natur niemals zu erlangen ist und dass nur ein ganz bescheidenes Maß von Wünschen Aussicht auf Erfüllung hat. Nichtsdestoweniger stehen wir den Bestrebungen unserer ungarischen Collegen ,sympathisch gegenüber, aber, eben darum müssen wir uns fragen, ob denn zur Realisirung derselbendie Gründung eines neum ״Bruderbundes", der nur eine neuerliche Spaltung herbeiführen würde, notwendig ist. In Ungarn besteht -der israel. Cultusbeamtenverein, und wenn die Cantoren im Rahmen desselben ihre Interessen nicht genügend vertreten finden, so steht ja ihrem Anschlüsse an den österreichisch-ungarischen Cantoren-Verein nichts im Wege. Die Chronik dieses Vereines führt einerseits den statistischen Nachweis, dass ebensoviel ungarische wie österreichische Collegen in Tagen der Noth, bei Berufsunfähigkeit und Todesfall ausgiebige materielle Förderung erhalten haben, und anderseits berechtigt das energische Einschreiten desselben zu Gunsten der öfterreichischen Cantoren bei Regelung der jüdischen Cuttusverhältniße in der diesseitigen Reichshälfte zu der bestimmten Erwartung, dass er auch für die Cantorm in Ungarn im geeigneten Momente mit seinem ganzen, nicht zu unterschätzenden Einflüsse eintreten wird. Wenn somit die materiellen und socialen Interessen der ungarischen Collegen durch den österr.-ungar. Cantoren-Verein genügend gewahrt erscheinen, so ist die publicistische Vertretung derselben durch die österr.-ungar. Cantorenzestung mch mehr er- Nr. 7. wiesen. Seit einer. Reihe von Jahren haben wir Belehrung und Aufklärung in die Reihen unserer Standesgenossen getragen und ihr Wol ist uns jederzeit am Herzen gelegen, gleichviel ob sie diesseits oder jenseits der Leitha ihrem heiligen Berufe ohliegen. Lange bevor, noch eine Spur jener von uns im Vorangehenden gekennzeichneten Bewegung zu merken war, haben wir in diesen Blättern auf die Notwendigkeit einer zu Gunsten der ungarischen Cantoren einzuleitenden Action hingewiesen. Auch uns schwebte hiebei ein bestimmtes Programm vor, wol nicht so langathmig wie das vorerwähnte, aber desto inhaltsschwerer. Und dieses Programm lautet: Die ungarischen Cantoren müssen, gleich wie die österreichischen, als Religionsdiener gesetzlich anerkannt werden, und durch diese Anerkennung wird sich die Lösung der übrigen Fragen, im Wege der Vereinbarung mit den Cultusgemeinden, von selbst ergeben. Nicht leere Versprechungen, nicht unerfüllbare Hoffnungen bieten wir unseren Collegen, aber desto mehr können sie von unserer Aufrichtigkeit überzeugt sein und die ruhige Gewissheit hmnehmen, dass wir das, was wir anstreben, auch durchzuführen im Stande sind und uns hiebei nicht von persönlichen Interessen, sondern einzig und allein von den Bedürsnißen des allgemeinen Wohles leiten lassen. Mir hebe» wir de« religiöse» Sin» unserer MKdche» «ud Frauen? Frage und Antwort der Herren Wilhelm Ritter v. Gutmann in Wien, und .Professor Dr. David Kaufmann in--׳Budapest. Epilog von A. Steins Wodnian. (Schluss.) Ich frage/ was würde ein Blatt thun, das sich die Vertretung katholischer Interessen zum Ziele stellt, von einem katholischen Geistlichen redigiert, wenn ein katholischer Laie in solcher Weise gegen den katholischen Neligionsleher solche Angriffe erheben würde?! -— Was that Herr Dr. Bloch?! ’ Will man unter solchen Umständen von einem religiösen Gefühle sprechen? Was kann man von einem solchen Neligionsunterrichte erwarten? Wo soll da Liebe, Gefühl für die jüdische Religion entstehen? Das christliche Kind wird jeden Sonn- und Feiertag in seine Kirche geführt, für ihn gibt es -Beichte, Communion, Prozessionen und Bittgänge — das jüdische Kind muß an seinen Fest- und Feiertagen in die katholische Schule gehen, hier schreiben, zeichnen u. s. w. Ist das religiös-sittliche Erziehung? Kaum, dass dasjüdische Kind die Sprache des Gebetes lesen kann, vom Verstehen derselben keine Rede — die Mädchen schon gar nicht. Nun wachsen diese Damen heran, heirathen, bilden selbst einen Hausstand — aber keinen jüdischen, keine jüdische Familie — Woher? Die Hausfrau hat ja keine Idee, wie ein jüdisches Hauswesen geführt werden solle, wie soll sie ihr Kind jüdisch-religiössittlich erziehen, die sich erhaben über alles Religiöse hinwegsetzö! Und das setzt sich fort in infinitum und der Jndifferentismus ist fertig. Die Knaben kommen ins Geschäft; — hier heißt es arbeiten am Sabbath und Feiertagen, in das. Gotteshaus kommt der Lehrling nie, und wenn er es schon wollte und dürste, kann er es nicht, da an den Fest-. und Feiertagen Jemandem, der keinen Sitz daselbst gemiethet hat, der Eintritt verwehrt wird. Der Lehrling, der Commis, der Buchhalter ü. s. w., wenn sie schon frei von der Arbeit sind, gehen dann in die Gast- und Kaffeehäuser und treiben da Allotria! — Der Jüngling, der in die Mittelschule eintritt.

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