Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 5 (11.2.1893)
- Date
- 1893-02-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2. und erklärt dieses alle Menschen umfassende Gebot der Liebe! als ״Hauptgrundsatz der jüdischen Religion". Es verbietet daher: j ״gegen Jedermann, gleichviel welcher Abstammung er sei, welcher Nation er angehöre, und zu welcher Religion er sich bekenne, jede Art von Gehässigkeit, Neid, Mßgunst und liebloses Berhalten." Es fordert ״Recht und Redlichkeit" und verbietet jede ״Ungerechtigkeit, insbesondere jede Unredlichkeit in Handel und Wandel, jede Uebervortheilung, jede Benutzung (Ausbeutung) der Noth, des Leichtsinns oder der Nnerfahrenheit eines Andern, sowie jeden Wucher und jede wucherische Ausnützung der Kräfte Anderer." Das Judenthum gebietet: ״das Leben, die Gesundheit, die Kräfte und den Besitz des Nächsten zu achten." Es verbietet: ״durch Gewalt oder List oder in sonstiger widerrechtlicher Weise den Nebenmenschen zu schädigen, ihn um sein Hab und Gut zu bringen, oder ihn gegen rechtswidrige Angriffe hilflos zu lassen." Das Judenthum gebietet: ״des Nächsten Ehre heilig zu halten wie die eigene Ehre." Es verbietet daher: ״jede Herabsetzung des ׳Nächsten durch üble Nachrede, jede Kränkung desselben durch Spott und Beschänrung." Das Judenthum gebietet: ״die religiösen Neberzeugungen Anderer zu achten." Es verbietet daher: ״jede Verunglimpfung oder Nichtachtung religiöser Gebräuche und Abzeichen Andersgläubiger." Das Judenthum gebietet: ״Barmherzigkeit zu üben gegen Jedermann: die Nackten zu kleiden, die Hungrigen zu speisen, die Kranken zu pflegen, die Trauernden zu trösten." Es verbietet daher: ״die Fürsorge auf das eigene Wohl und das Wohl der Angehörigen zu beschränken oder bei fremdem Leid theilnahmslos zu bleiben." Das Judenthurn gebietet: ״die Arbeit zu ehren: Jeder an seiner Stelle soll, an der Thätigkeit der Gesammtheit durch eigene körperliche oder geistige Arbeit theilnehmen, im Fleiße des Schaffens und Wirketts die Segnungen des Lebens suchen." Es fordert daher: ״die Pflege, Ausbildung und thätige Anwendung unserer Kräfte und Fähigkeiten." Es verbietet dagegen: ״jeden trägen, arbeitslosen Genus; und den Müßiggang im Vertrauen auf die Unterstützung durch Andere." Das Judenthum gebietet: ״unverbrüchlich die Wahrheit zu bekennen: Wahrhaftigkeit zu üben, dass unser Ja — Ja, unser Nein — Nein sei." Es verbietet daher: ״jede Entstellung der Wahrheit, jede Vorspiegelung, Heuchelei und Glcißncrei und jede Art falschen Scheins." Das Judenthum gebietet: ״in Demuth ׳zu wandeln vor Gott und in Bescheidenheit vor den Menschen." Es verbietet daher: ״Ueberhebung, Hochmuth und Hoffart, vordringlichen Dünkel, Prahlerei'und Geringschätzung fremder Verdienste" und fordert: ״Verträglicheit, Versöhnlichkeit, Milde und Wohlwollen." Deshalb gebietet es: ״Böses mit Gilten! zu vergelten: eher Unrecht zu leiden, als Unrecht zu thun: nicht Rache zu üben, nicht Hass zu hegen, noch Groll nachzutragen und auch nicht den Widersacher ohne Hilfe zu lassen." Das Judenthum gebietet: ״Keuschheit, Sittenstrenge und Heiligung der Ehe" und verbietet deshalb: ״Zuchtlosigkeit, Maßlosigkeit und jede Lockerung der Familienbande." Das Judenthum gebietet: ״die Gesetze des Staates gewissenhaft zu befolgen, die Obrigkeit zu ehren und ihr zu gehorchen." Es verbietst daher: ״Auflehnungen gegen die Anordnungen der Obrigkeit und jede Umgehung der Gesetze." Das Judeuthum gebietet: ״das Wohl der Mitmenschen zu befördern, dem Einzelnen und der Gesammtheit zu dienen. nach dem Maß seiner Kräfte." Es verbietet daher: ״jede träge Glesch- Nr. 5. giltigkeit gegen das Gesammtwohl und jede eigensüchtige Abschließung von den zur Wohlthätigkeit und zur Veredlung der Menschen geschaffenen Einrichtungen der Gesellschaft." Das Judenthum gebietet: ״das Vaterland zu lieben und für dessen Ehre, Gedeihen und Freiheit Gut und Blut willig zu opfern." Das Judenthum gebietet schließlich: ״den Namen Gottes durch unser Thun zu heiligen und dazu mitzuwirken, dass jene Zeit herannahe, in welcher alle Menschen geeint sein sollen in der Liebe zu Gott und in der Liebe zu allen Nebenmenschen." Das sind die ״Grundsätze der jüdischen Sittenlehre"! Nun, wer wirft den ersten Stein.auf sie? Wohl Niemand, der, selbst ehrlich, sie ehrlich gelesen hat. Nm dies zu schreiben, braucht man noch lange kein Philosemit, sondern einfach ein ehrlicher Mann zu sein. Wahrheit ist die Grundlage aller Gerechtigkeit, und Gerechtigkeit gebührt auch dem Judenthum. Zur Orgelfrage. (Fortsetzung.) Wo habe ich jemals die vernunftlose Behauptung aufgestellt, cs dürfe nur ä 1a Sulz er componirt werden und nicht anders? Vor Allem ist es ja sehr fraglich, ob man ein solches Kunststück auch zu Wege bringt; denn um so wie Sulzer zu componiren, muß man doch erst ein Sulzer sein! Der betreffende, für das feinfühlige Harmonium so anstößige Passus heißt im Zusammenhange: ״Sulzer hat uns mit seiner Compositions- und Nezitationsweise den rechten Weg angebahnt, den wir weiter zu verfolgen und aufzubauen haben. Er hat das Cantorthum zu einem Kunstfache erhoben und die Kantoren zu Künstlern gemacht." Nun handelt es sich an jener Stelle darum, den Vorwurf Meyerbeer's gegen Sulzer, ״er habe den jüdischen Gottesdienst veropert und ihm dadurch Schaden zugefügt", zurückzuweisen und abzuwehren. Der angeführte Satz will also nichts weiter besagen, als nur, dass wir Collegen vom Fach in Sulzers Compositionen keineswegs eine ״Veroperung des Gottesdienstes" erblicken, nebst der hinzugefügten Mahnung an die Collegen, ja nur auf dieser Höhe der Kunst, wie Sulzer sie uns vermittelst seiner ״Compositions- und Otezitationsweise" vorgezeichnet und genau mark'irt hat, zu verharren und woinöglich noch weiter fortzuschreiten, jedenfalls nie herabzusteigen und einen 'Rückschritt uns zu Schulden kommen zu lassen. Vom Comp.oniren ist hier somit gar nicht die Rede und es darf demnach Jeder so componiren, wie er will und kann, wenn er nur überhaupt etwas musikalisch Ordentliches leistet. Der schreckliche Aerger des Harmonium war hier wieder ganz umsonst und völlig unnöthig. Es stellt sich immer heraus, dass es entweder aus Unkenntnis der Sache selbst, oder weil es über- Haupt nicht weiß, worum es sich handelt, sich in furchtbare Aufregung hineinredet. Und da es nun den Credit unbefangenen Sinnes und klaren Urtheils in Synagogen-Angelegenheiten bei uns vollständig eingebüßt hat, so möge es wenigstens Belehrung annehmen über eine Sache, von welcher es sehr viel zu wissen vorgibt — aber eben nichts weiß. Die Synagogenmusik ist stabil und seit Jahrhunderten bereits abgeschlossen. Sie hat deshalb von der Zukunft nichts weiter zu erwarten als entweder Pflege und Ausübung ihres Faches, oder Vernachlässigung und Verunstaltung desselben. Sie wird auch niemals sogenannte Kunstwerke, wie die Kirchenmusik sie aufzuweisen hat, zu Tage fördern, weil es uns — wie ich es in meinem Artikel evident erläutert habe — an Stoff und Gelegenheit dazu Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeituu§.