Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Mesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. I. Verfolgung durch Deutschland wütheten; man darf auch annehmen, dass ihm die Ermordung seiner Juden sehr unwillkommen war, weil sie seine Einnahmen minderte und seinem Ansehen Abbruch that, aber er fühlt zugleich sehr deutlich, wie wenig er der Volkswuth Einhalt zu gebieten vermag; so legt er denn ruhig die Hände in dm Schoß und mit cynischer Klugheit sucht er seinen Vortheil mitten aus dem Blut und Unrath hervor. Bei solcher Lage der Dinge ist es nicht zu verwundern, dass die Juden etwa seit der Mitte des zwölften Jahrhunderts immer entschiedener aus den Gebieten des' ehrlichen und ehrenhaften bürgerlichen Erwerbes vertrieben und fast gänzlich auf Wucher und Schacher zurückgedrängt wurden. Man versagte ihnen zwar nicht jeden sittlich erlaubten, wohl aber jeden einträglichen Beruf, mit dem eine angesehene Stellung verbunden war, nicht etwa weil die Juden sich im Lause der Jahrhunderte der wirthschaftlichen Gleichberechtigung unwürdig erwiesen hätten, sondern weil man ihnen nicht die vollen Schüsseln am Tische des Lebens vergönnte. Allein die beschränkte Selbstsucht der Bürger band sich selbst eine furchtbare Zuchtruthe: die Juden verschmähten es, sich von den dürftigen Brodsamen zu nähren, die man ihnen zuwarf, und folgten der Verlockung, die in dem wachsenden Creditbedürfnis ihrer Dränger lag. Bekanntlich verbot die kirchliche Lehre jede Zinsnahme als wucherisch, eine Auffassung, die in den einfachen Verhältnißen des früheren Mittelalters wohl begründet war, weil in jener Zeit der Credit nicht der Production, sondern der äugenblicklichen Beseitigung eines dringenden Nothstandes diente, so dass der Druck der Zinsverpflichtung fast immer den wirthschaftlichen Untergang des Schuldners herbeiführen musste. Darlehen kamen damals wie zu allen Zeiten vor, aber immerhin seltener, so lange die Bauernhufe das gewöhnliche Maß des Besitzes war und ein durchschnittlich gleicher Wohlstand die Sorge von der Schwelle des Freien bannte; später, in der Zeit des überwiegenden Großgrundbesitzes, fand der Bauer als -Hintersasse die Hilfe seines Herrn, die ihn der Nothwendigkeit überhobsich an den Geldverleiher zu wenden. Den geringen Anforderungen dieser Entwicklungsstufe vermochten die Kirchen und Klöster, als die reichsten Capitalisten, sehr wohl zu genügen, sie thatm es anfänglich um Gotteslohn, später, als die Nachfrage größer wurde, gegen Entgelt: sie umgiengen das Zinsverbot und wurden die Bankiers ihrer Landschaft. Allein im 11. und 12. Jahrhundert legte ihnen die strengere Richtung, die innerhalb der Kirche zur Herrschaft gelangte, das Handwerk, und so geschah es, dass gerade zu einer Zeit, da - der emporwachsende Handel den Credit immer unentbehrlicher machte, die Stelle des Geldgebers erledigt war. Hier traten die Juden ein. In ihren Händen hatte sich das Capital angehäuft, das sie kaum noch in irgend einem ergiebigen Handelszweige verwerthen, aber mit den! größten Gewinn im Leihgeschäft umsetzen konnten, da keine religiöse Bestimmung sie hinnerte, Zins von Christen zu nehmen. Die öffentliche Gewalt, eingeengt zwischen die kanonische Satzung und die Nothwendigkeiten des realen Lebens, ergriff mit Begierde den Ausweg, den Juden zu gestatten, was sie den Christen versagen musste. Man erkannte dies sehr dentlich. Im 12. Jahrhundert verdammte der heilige Bernhard von Clairvaux die Juden- Verfolgung, indem er darauf hinwies, dass, wo es an jüdischen Geldleuten fehle, die Christen den schändlichsten Wucher trieben, und mehr als dreihundert Jahre später hat Kaiser Friedrich III. rund heraus erklärt, da der Handel ohne Credit nicht leben könne und die Christen sich vom Wucher sernhalten müssten, so gestatte er seinen Juden in Nürnberg', Geld gegen Zinsen auszuthun, denn besser sei es, dies sünghafte Geschäft von Juden, als von Christen betreiben zu lassen. Es bedarf kaum Erwähnung, dass auch die christlichen Capitalisten nicht immer im Geleise des Rechtes und der Sitte blieben und den Juden oft genug ins Gewerbe pfuschten, aber von Staatswegen hielt man immer daran fest, den Christen das Zinsnehmen — mit Ausnahme des Nentenhauses — zu verbieten. Als Herzog Rudolf von Oesterreich vom Reiche das Recht begehrte, Juden und christliche Geldverleiher halten zu dürfen, wurde ihm das Juden- 'regal ohneweiters zugestanden, aber die Zulassung der Christen wies Kaiser Karl I V. entschieden von sich, (Schluss folgt.) Wien. (Personalnachrichten). Montag den 26. December hat im Tempel zu Kojetein die Trauung des Cantor Josef Grünstein mit Fräulein Hermine Löwy stattgefunden. — In der Synagoge zu Hohenems ist Dienstag den 27. December Fräulein Flora Fränkel, Tochter des dortigen Obercantors E. Fränkel, mit Herrn Eugen Wilhelm aus Budapest getraut worden. — Fräulein Mathilde Tintner, Tochter des Herrn Cantor M. Lintner in Bunzlau (Pr. Schlesien) hat sich mit Herrn Leo Naftaniel aus Pakosch verlobt. — Sonntag den 8. Jänner findet im großen Tempel zu Buda- Pest (Tabakgasse) die Trauung des Fräulein Lenke Suschny, Tochter des Herrn Cantor I. Suschny, mit Herrn Martin Vadas aus Weitzen statt. Wiett. Der Präsident der israelittschen Cultusgemeinde, Herr Wilhelm v. Gutmann, hat sein Ehrenamt als Präsident der Wiener israelitischen Cultusgemeinde niedergelegt. Differenzen über innere Cultusangelegenheiten sollen die Ursache des Rücktrittes gewesen sein. Selbstverständlich erregt dieser Entschluss des Herrn Ritter v. Gutmann, vom Präsidium der israelitischen Cultusgemeinde zurückzutreten, allgemeines Bedauern. Das Vertreter- Collegium versuchte durch eine Deputation, ihn von seinem Entschlusse abzubringen. Leider vergebens. Wie es heißt, dürfte die Wahl des neuen Präsidenten bis nach den erfolgten allgemeinen Vorstandswahlen vertagt bleiben. Da vor Genehmigung der neuen Statuten Vorstandswahlen überhaupt nicht stattfinden können und eine Erledigung des Statutes vor dem Herbste kaum in Aussicht steht, so muß man sich auf ein langes Interregnum gefasst machen, während dessen der Vicepräsident, Gemeinderath Gustav Simon, die Agenden des Präsidiums versieht. — lieber Vorschlag des Vorstandes der ״Chewra-Kadischa" in Wien wurden vom Cultus- Vorstande die Herren Emil Horner und Juris und Philos. Dr. Marcus Spitzer zu Vorstehern der ״Chewra-Kadischa" einstimmig gewählt. Wien. Der ״Verein zur Abwehr des Antisemitismus" veröffentlicht eine Broschüre unter dem Titel ״Die rechtliche Stellung der Juden in Oesterreich". Der Verfasser der Broschüre, Herr Dr. Gustav Heinrich Fall, bespricht ausführlich den Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes, welcher erklärt, dass die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind, dass jedoch 'dieser Artikel für die Juden meist nur in der Theorie Geltung hat, da die Aemter so ziemlich judenrein sind. Dr. Fall geißelt den ״administrativen Antisemitismus", der auch ״Salon-Atisemitismus" 'genannt wird, indem er sagt: ״Wer gut genug dazu ist, sein Blut für ein Land zu vergießen, der hat auch den wohlbegründeten Anspruch darauf, dieses Land sein Vaterland zu heißen, wenn auch die Wiege seines Urgroßvaters nicht in diesem Lande stand, der hat aber auch das Recht, diesen! Vaterlande als Beamter oder Offizier zu dienen." Die Broschüre schließt mit folgender bemerkenswerther Betrachtung: ״Und gibt es denn wirklich gegenüber dieser systematischen Verhetzung des Volkes gegen die jüdischen Mitbürger keine gesetzliche Handhabe zum Schutze derselben, hat die Negierung , wirklich nicht die gesetzlichen Mittel, um diejüdischen Staatsbürger, welchen verfassungsmäßig die gleiche Rechtsstellung gebührt, wie den österreichischen Staatsbürgern anderer Confessionen, gegen die antisemitischen Ausschreitungen zu schützen? Haben wir doch einen § 302 des Strafgesetzes, nach welchen! Derjenige, welcher Andere