Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 31 (21.12.1892)
- Date
- 1892-12-21
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 30 Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Aeitung. huldvollen Ton — und oerhieß ihm gar großen Lohn — sollte es ihm gelingen — den Knochen heraus zu bringen. — Der Kranich sprach: Oeffne den Mund, damit ich sehe — ob ich dich befreien kann vom Wehe. — Der Wolf sperrte den Mund auf gar weit — indess stellten sich alle bei Seit' — denn sie waren angstbeklomnlen — fuchtelten ihm näher zu koinmen. —: Der Kranich packt nun den Knochen ay — und zog dem Wolfe ihn auö dem Nachen dann. —- Doch als er vom Wolf für den gezogenen Knochen — den Lohn verlangt, den er versprochen — erwidert er ihm ^ohiie Scham — wer ist's, der je so was vernahm? — Mir ist große große Kraft gegeben — meine Zähne machen beben — in meinem Nachen wohnt Verderben — wer kam je wie du von hinnen ohne zu sterben? — Ich habe doppelt dich belohnt — da deiner mein Gebiss verschont. — Zieh' weg, sonst werde ich der Mörder dein — es soll dein Leben deine Beute sein. Die Moral: Dies ist ein Gleichnis für den Mann — den fein Nächster ehrt — dem er thut, waö er begehrt — dem er dient so gut er kann;— doch fordert er Lohn von jenem Mann — verschließt dieser hartherzig das Ohr — enthält ihm das Lerdiente vor. — So handeln Niederträchtige — böser THaien Machtige — und mein Gedicht — das spricht: — Der Reiche lässt gestützt auf seine Habe — den Nächsten dienen sich, wie ein Knecht, — sagt er jedoch, gib, was verdient ich habe — crwiedert jener sprechend Hohn dem Recht: — Entflieh, eh' ich züchtige dich, du frecher Knabe. — Doch kommt ein Tag, der selche Bosheit rächt — an welchem seine Hoffnung trägt zu Grabe — des Glückes Strahl nicht schaut, wer so schlecht! W.r. . (Fortsetzung folgt.). Znr Geschichte der deutschen Iudeuverfolyungen?) Von F. Cormons. Wer nicht selbst mitten im Gedränge des Tages steht, sondern politische Dinge mit ruhigem Blicke betrachtet, dem müssen die Judenverfolgungen als ein höchst verwickelter historischer Vorgang erscheinen. Allgemeine Ursachen, die sich Jahrhunderte hindurch wiederholen und zufällige Ereigniße, die hier so und dort anders sind, wirken zusammen; der nationale Charakter, die wirthschastliche Gliederung, die geschichtlichen Grundlagen des Staates^ der Hauch des Zeitgeistes, die Leidenschaften einflußreicher Menschen — wer vermöchte sie alle zu nennen, die Elemente, aus denen das Schiksal der Völker gebraut wird — verflechten sich unentwirrbar miteinander. Und fast möchte eS scheinen, als sei der öffentliche Geist, wenn die Juden in Frage kommen, von anderen Triebfedern als sonst gelenkt; da versagt jede Erfahrung, unter gleichen Bedingrrngen entwickelt sich ein völlig Verschiedenes, rind aus völlig verschiedenem Boden sprießt die gleiche Frucht hervor. Darum haben sich die Judenverfolgungen, obgleich im tiefsten Grunde eng verwandt, im Einzelnen, was Ursache, Anlass, Verlarrf, Ergebnis betrifft, so unendlich mannigfaltig gestaltet. Im Ganzen lassen sich jedoch zwei große Perioden nnterscheiden, die mittelalterliche der blutigen Gewaltthaten, des Mordcns und Brennens und Vertreibend, in der die Ausbrüche eines wilden Volkshasses weniger die rechtliche *) Aus dem ״Pester Lloyd". / - Seite 8. als die thatsächliche Stellung, das Gut und Blut der Juden bcdrohten, und die Zeit der gesetzlichen Einschränkung, der unblutigen aber tiefeinschneidenden Entwürdigung und Entrechtung, welcher erst die Aufklärung des XVIII. Jahrhunderts hemmend und mildernd in den Weg trat. Länger als ein Jahrtausend, seit das Ehristenthum bestand, Jahrhunderte hindurch nach der Gründung t er rcmanisch gcrmanischen Reiche des Abendlandes hatten die Juden in leidlichem Einvernehmen mit der Bevölkerung gelebt, in deren Mitte sie sich niedergelassen hatten. Es ist wahr, sie wurden nicht als Volksgenossen betrachtet; von der Theilnahme am Volksrecht, dessen Genriß das hervorstechendste Merkmal der nationalen Zugehörigkeit bildete, blieben -sie ausgeschlossen, denn inan sah sie weder als Franken noch als Sachsen, weder als Gothen noch als Römer cm. DaS entsprach ihrem eigenen Bewusstsein; sie waren Juden und wollten nichts anderes sein. Nur insofern erfuhren sie von Anfang an eine Znurücksetzung, dass sie die Befugnis, nach einem angcborenen StammeSrechte zrr leben, nicht ohne Weiteres in Anspruch nehmen durften. Wohl konnten sie sich hier des römischen, dort des jüdischen Rechtes bedienen, aber nicht krast des allgemeinen staatsrechtlichen Gnindsatzes, der für die christlichen Stämme galt, sondern kraft eines ausdrücklichen-Zugestäwdnißcs, eines königlichen Privilegs. Der Staat. behandelte sie als Fremde, und da der Fremde an sich rechtlos und schutzlos war,, so wurden ihre .Verhältniße von dem natürlichen Schirmherr!! der Schwachen, vom König bestimmt und geordnet: so ist es gekommen, dass das Judenrecht des Mittelalters so lange den Charakter des Privilegial rechtes behielt. Innerhalb dieser Schranken jedoch gestalte ihre Lage sich. nicht ungünstig, denn die Krone verstattete ihnen den Schutz des gemeinen Rechtes und die wirthschoftliche Gleichstellung mit. den' christlichen Unterthcmcn: und wenn man bedenkt, dass die-volle Theilnahnic am Staate ihren eigenen Wünschen fern lag, so darf man.wohl sagen, dass ihnen Alles gewährt wurde, waö sie ..damals billigerweise verlangen konnten. Ohne Vollbürger zu sein, waren sie doch mehr als geduldet. Und was das Gesetz ihnen zusicherle, das bestätigte die Gesellschaft: ohne Hass und Zorn nahm sie die Juden als nothweudige Glieder ihres Organismus auf, denn .mancherlei Bedürfnis nach Hansel und Vermittlung war schon lebendig, wenn auch nicht stark genug, um ein kräftiges Bürgerthum groß zu ziehen. Diese Lücke füllten die Juden aus. In den Merovingerzeiten hatten sie sich auf den Kleinhandel beschränkt, da der Großhandel im Alleinbesitze der syrischen Griechen stand, die sich, wie noch heute in! Orient, im Wettbewerb mit den Israeliten als die Uebcrlcgencn erwiesen. Erst durch das Vor dringcrr des Islam an die Küsten des Mittelländischeir Meeres verschob sich dieses Verhältnis. Syrien, von den Arabern üle!ftu:let, hörte auf, den! Westen feine Großkausmannschaft zu liefern, und an die Stelle der Fremden traten allmälig die einheimischen Inden, die unter dem Schutze königlicher Privilegien den Hantel, insbesondere den gcwinnreichen auswärtigen Handel und manche andere bürgerliche Verrichtung an sich zogen. Dass man im IX. Jahrhundert aus Rücksicht für sre die Märkte von Samstag auf einen anderen Tag der Woche verlegt, dass die Synoden Ehen -zwischen Christen und Juden untersagen und das Verbot wiederholen, weil es nicht befolgt wird, dass ein Kirchenfürst vom Range des Erzbischofs Agobard von Lyon unter der Regierung des. überfrommen Karolingers Ludwig gegen den jüdischer! Einfluß zu Felde zieht, beweist