Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 29 (1.12.1892)
- Date
- 1892-12-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 29 Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Der Name ״Chasan" bezeichnet ursprünglich nur den Synagogendiener, während der Vorbeter zuerst den Namen Schliach Zibbur, ״Abgesandter der Gemeinde", führte. Der Gottesdienst begann zuerst mit der vom Vorsteher ausgehenden Aufforderung zum Lobe Gottes: ״Borchu", der die Gemeinde mit den Worten: ״Gelobt sei der Herr immer und ewig" Folge leistete. Erst bei dem Achtzehn-, bezw. Siebengebet fieng der eigentliche Dienst des Vorsängers an, der im Rufe der Frömmigkeit stehen muß, um die Gemeinde ihrer Pflicht entledigen zu können. Jenes Gebet hat der Vorsänger laut vorzutragen. Der Gebrauch des Amen bei den Segenssprüchen ist uralt. . . . Nach Beendigung des Achtzehngebetes hatte der Vorsänger die Thora aus der heiligen Lade zu nehmen und sie dem Vorsteher zu überreichen. Die zur Thoravorlesung Gerufenen lasen dann selbst die betreffenden Stücke laut vor. In späterer Zeit erst, als die Kenntnis des Hebräischen abnahm, bürgerte sich der Gebrauch ein, dass der Vorsänger allen Aufgerufenen die betreffenden Stücke vorlas. Viele unserer Gebete sind eigene Productionen früherer Vorsänger. So dichtete der Vorsänger R. Elieser Hakalir aus Sardinien viele Gebete für die Feiertage, die er in ihrem Zusammenhange Machsor, Kreislauf, nannte, da sie für den Kreislauf des Jahres bestimmt waren. Doch war diese Art Vorsänger bei weitem in der Minderheit. Schon früh entstanden Klagen über die Unwissenheit vieler Vorsänger.; Gleichwohl aber ward der Vorsängördienst anfangs allgemein als höchst bedeutungsvoll und achtenswerth gehalten, infolgedessen wurden Ansprüche an den Charakter und die Fähigkeiten eines Vorsängers in einer Höhe gestellt, wie nicht einmal an die Rabbiner. Neben diesen moralischen Anforderungen verlangte man vom Vorbeter auch, dass er eine angenehme Stimme habe. Jedoch war dies nicht maßgebend. Ferner soll er eine gute Aussprache besitzen. Auch kein körperliches Gebrechen durste ein Vorsänger haben; seine Kleider sollten rein und anständig sein; man wünschte sie besonders lang, damit man seine Füße nicht sehe. Die Stellung, die er beim Gebet einnahm, musste der Heiligkeit des Dienstes angemessen sein. In Bezug auf die Ausübung seiner Functionen legte man ihm ans Herz, sich Gewandtheit im Vortrage zuAverschaffen und sich die liturgischen Vorschriften gehörig einzuprägen. . . . Was den vorzutragenden Gesang betrifft, so verlangten die alten Gesetzeslehrer, dass keine Profanation stattfinde. Hierzu veranlasste die Furcht, dass mit den Melodien zugleich unheilige, vielleicht irreligiöse Ideen eingeführt werden könnten. Nicht minder ernstliche Verwahrungen finden wir gegen das Schreien beim Gebet. Es bleiben nunmehr noch die Gründe zu erörtern, wieso trotz einer so - peinlich-genauen Regelung des Vorsängerdienstes nach der moralischen und ethischen Seite derselbe dennoch Jahrhunderte lang auf einer, wie allgemein bekannt, so niedrigen Stufe geblieben ist. Wir dürfen behaupten, dass der Grund hierfür in dem Mangel deßen zu suchen ist, was in unserem Jahrhundert den Vorsängerdienst zu so hoher Blüte gebracht hat, des musikalischen Verständnisses. ... Es fehlen uns Nachrichten in dieser Beziehung aus den älteren Zeiten; allein wir sind berechtigt, aus den uns genau bekannten Verhältnißen des Vorsangerftandes zu Ende des vorigen und am Anfang unseres Jahrhunderts auf die früheren Zeiten zu schließen. Ein klägliches Bild tritt uns von den alten Vorsängern entgegen. Mit würdelosem Anstande erschienen sie und waren zu- Seite 2. frieden, wenn der Gottesdienst zu Ende war. Lieder des schmutzigsten Inhalts, Bänkelsängermelodien oder lascive Opernmelodien wurden religiösen Hymnen unterlegt, und der Gesang war meist ein rohes Geschrei, oder durch seine Drolligkeit Veranlassung zur Spottlust der Zuhörer. Es entstand die Sitte, endlose Verzierungen und Schnörkeleien auf den Vokal a zu singen, erst nach Beendigung dieser Zwischengesänge je einen Theil des vorzutragendcn Tertrs. Auch außerhalb der Synagoge bildete der Vorsänger eine wenig erbauliche Figur. Er gab sich mit allen möglichen Geschäften ab, die nicht nur weit oblagen von seinem eigentlichen Berufe, sondern durch ihren Charakter zur Heiligkeit seines Berufes oft in krassestem Widerspruch standen. . . . Das Jahrhundert der Aufklärung brachte Licht in das Dunkel und gestaltete auch den jüdischen Gottes- und mit ihm den jüdischen Vorsängerdienst zu einem würdigen und angesehenen. Und wir gedenken voll Dankbarkeit der Männer, die durch ihre Thatkeaft, durch ihre geistigen und künstlerischen Fähigkeiten den Vorsängerdienst gerettet haben .... Ei« KUd des israelitischen Staates vor dessen Auflösung. Nach talmudischen Quellen bearbeitet von Dr. Abraham Löwy, Rabbiner und Prediger in Neu - Bidschow (Böhmen). Dem Verluste der nationalen und staatlichen Selbstständig׳- keit grenzen innere Spaltungen und Zerwürfniße voraus; die letzten Decennien vor der Zerstörung Jerusalems zeigen uns ein trübes Bild der religiösen und politischen Zustände in Palästina. Nur der Zwist in der Mitte Israels, welcher theils aus pol! tischen, theils aus religiösen Divergenzen hervorgieng, bewirkte die völlige Vernichtung des israelitischen Staates. ')loch zur Zeit des Königs Herodes war das Königreich Judäa ein in den Augen mächtiger Nachbarvölker geachteter Staat, obwohl es an Nom tributpflichtig geworden war. Nach dem Tode des Herodes begann die allmälige Auflösung des jüdischen Königreiches; dessen Nachfolger waren nur Handlanger der jeweiligen römischen Regenten, welche gegen die Bedrückung Israels seitens des römischen Statt- Halter nichts auszurichten vermochten. Letztere schwächten und erschöpften die financielle Kraft des jüdischen Volkes, saugten dessen Mark aus; denn sie dachten nur an die Füllung ihres eigenen Geldsäckels, an ihre eigene materielle Wohlfahrt. Damit noch nicht zufrieden, erlaubten sie sich Eingriffe in ihre inneren religiösen Angelegenheiten und schmälerten die Befugnis und die Macht des Synedriums. Nach dem Tode des Fürsten Naban Gamliel, zur Zeit seines Sohnes ׳Rabbi Simon, musste das aus 71 Personen bestehende Synedrium seinen ständigen Sitz, die Lischkas Haggasis die Ouaderhalle verlassen. Die römischen Statthalter setzten Hohepriester ein und ab, je nachdem sie aus deren Ei!l- und Entsetzung ihren materiellen Vortheil zogen, daher waren auch die von Nom eingesetzten amtirenden Hohepriester zumeist gemaltthätige und eigennützige Männer und ahmten diesbezüglich ihre römischen Vorgesetzten, denen sie ihre Würde und ihre amtliche Stellung zu verdanken hatten, vollständig nach. (Pessachim 57.) Diese tristen Zustände entflammten die Fackel der Empörung gegen Noms Gewaltherrschaft inmitten des Volkes. Tie erhofften Erfolge blieben aber aus, weil neuerliche, innere Streitigkeiten ein einmüthiges Vorgehen gegen Nom hinderten. Obwohl das Feuer der Empörung und Auflehnung alle Schichten des Volkes, Reiche und Arme, Gelehrte und Laien ergriffen hatte und vollste Einig