Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 27 (11.11.1892)
- Date
- 1892-11-11
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Oesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 27. anderen Neligionsgenossenschaft in dieser Angelegenheit an den österreichischen Unterrichtsminister gerichtet hat. Qeffentlich, schreibt Professor Strak, klage ich hiedurch den k. k. österreichitchen Professor und Canonicus August Rohling des Meineids und grober Fälschungen an. Qeffentlich frage ich ferner diejenigen, welche, nachdem sie dieses Buch gelesen, besagten August Rohling schützen, ob sie sich nicht der Beihilfe zur Fortsetzung des genannten Verbrechens, beziehungsweise Vergehens schuldig machen. Endlich erkläre ich, dass August Rohling in seinen Urtheilen über jüdische Litteratur und jüdische 9-eligion zahlreiche Beweise seiner schimpflichen Unwissenheit gegeben, und dass er die den Laien blendende Fülle von Citaten aus der talmudischen und rabbinischen Litteratur theils aus Eisenmenger's ״Entdecktes Judenthum" abgeschrieben, theils von Anderen, besonders von Aron Brimann, nachgewiesen erhalten hat. Ich bin bereit, diese schwere Anklage vor jedem Gerichtshöfe zu begründen. Daran schließt sich die oben skizzirte Beweisführung Strack's, der seine Erörterungen über Rohling, mit folgenden, die weiteste Beachtung verdienenden Mittheilungen abschließt: Aller Wissenschaft harte Rohling seit mehr denn zwei Jahrzehnten Hohn gesprochen. Da er Oesterreicher, könnten die deutschen Bchörden sagen, die Prüfung seiner Behauptungen sei jedenfalls in erster Linie Sache seiner österreichischen Vorgesetzten. Der Thatbestand weiter des Artikels 130 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich (״Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Classen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander anreizt") lag (und liegt) in der auf Rohling sich stützenden׳ Agitation klar vor. So sah ich mich genöthigt, bei dem k. k. österreichischen Unterrichtsminister, Herrn». Gautsch, am 19. April 1892 eine unparteiische wissenschaftliche Untersuchung über das von Rohling Behauptete (nicht über seine Person) anzuregen. Dieses Schreiben Strack's an den Unterrichtsminister lautet: Hochgeehrter Herr Unterrichtsminister! Eurer Excellenz erlaube ich mir, anbei zu übersenden: 1. Meine Schrift: ״Der Blutaberglaube bei Christen und Juden", München 1891, C. H. Beck; 2. ein Schreiben von August Rohling vom 5. November 1891; 3. ein, gutem Vernehmen nach, von- August Rohling verfatstes, jedenfalls durch ihn verbreitetes Flugblatt ״Eine Talmudstelle über rituelles Schächten"; 4. eine von mir verfasste Kritik dieses Flugblattes (abgedruckt im ״Evangelisch-kirchlichen Anzeiger von Berlin", Nr. 16). Der Grund, der mich, einen Nichtösterreicher, veranlasst, dem österreichischen Herm Unterrichtsminister zu schreiben, ist das Gefühl der Pflicht, Zeugniß abzulegen gegen Unwahrhastigkeit und Gehässigkeit, wenn erstens sie fortdauemd in gemeingefährlicher Weise erregend wirkt, wenn zweitens ihre Aeußerungen mit meinem Berufe zusammenhängen, und wenn drittms Andere, gleichviel ob aus Gleichgiltigkeit, oder aus Mangel an Muth, oder aus Mangel an Sachkenntnis, in Schweigen sich hüllen. Es gehört zu meinem Berufe, meine Zuhörer über jüdische Litteratur zu belehren. Als christlicher Theologe richte ich mein Augenmerk auch auf diejenigen Punkte der Religion und der Sittenlehre, in Bezug auf die das Judenthum vom Christenthum sich unterscheidet und, nieiner Ueberzeugung nach, unter ihm steht; auch sollen diese Unterschiede, meines Erachtens, dazu benützt werden, um Juden für das Christenthum zu gewinnm; aber unwahren Anschuldigungen, gegen die jüdische Religion entgegenzutreten, ist mir gleichfalls Gewissenssache. Eine der schwersten und, wie ich hier nicht auszuführen brauche, folgenreichsten Verleumdungen gegen das Judenthum ist nun die, dass die Juden zu rituellen Zwecken Christenblut haben müssten und verwendeten. Ihr habe ich schon gelegentlich des Processes von Tisza-Eszlar mit eingehender Begründung widersprochen (Evangelische Kirchenzeitung vom 12. August 1882, Nr. 32); aus Anlass der in Corfu in der Nacht vom 12. zum 13. April 1891 verübten Blutthat habe ich die beiliegende Schrift über den Blutaberglauben abgefasst, in der unwiderleglich dargethan ist, dass, so weit Morde zur Erlangung von Blut stallfinden, das Blut nicht zu irgend einem rituellen, sondern zu einem abergläubischen Zwecke bestimmt ist, und dass diese specielle Form des Aberglaubens nicht nur bei den Juden, sondern auch bei den Christen sich findet, und zwar bei letzteren leider in größerem Umfange. Dessenungeachtet wird diese Beschuldigung gegen die Jud n jetzt wiederholt. Insonderheit fährt Dr. August Rohling, der durch den evangelischen Professor Dr. Franz Delitzsch, den Bezirksrabbiner Dr. Josef Bloch (Floridsdorf bei Wien), durch den katholischen Hof- und Gerichtöadvocaten Dr. Josef Kopp in Wien und durch mich zahlreicher grober Abweichungen vom Wahren überführt worden ist, fort, wider die Wahrheit den Race-Antisemiten auch in diesein Punkte Handlangerdienste zu thun, vergleiche außer den beiden Anlagen (Brief vom 5. November 1891 und Flugblatt) auch das Buch ״Professor Dr. August Nohling's Talmud- Jude", welches im Jahre 1891 in Leipzig, .Verlag von Theodor Fritsch, erschienen ist, angeblich ohne Rohling's Mitwirken aus dem Französischen ins Deutsche zurückübertragen, besonders S. 114 ff. Mit Rücksicht auf den großen Einfluß, welchen die Be- Hauptungen Rohling's immer noch in Oesterreich wie in Deutschland ausüben, gestatte ich mir nun die Bitte: Ellre Exzellenz wolle eine eingehende Prüfung durch eine Untersuchungs-Commission, in der ja die verschiedenen Ansichten vertreten sein könnten, veranlassen oder, wenn Eure Excellenz von der Falschheit der Aussagen Rohling's schon jetzt überzeugt ist, weitere wahrheitswidrige und den öffentlichen Frieden störende Kundgebungen dieses Mannes itt wirksamer Weise verhindern. Da dieser Brief keinen Erfolg hatte, schrieb Strack aM 4. August 1892 zum zweitenmale: Hochgeehrter Herr Unterrichtsminister! Im Verlaufe dieses Monats werde ich eine Neubearbeitung meines Buches ״Der Blutaberglaube bei Christen und Juden" zum Drucke geben. Professor August Rohling, durch des Cardinals Grafen Schönborn Gnaden seit einigen Monaten sogar Canonicus, fährt fort, öffentlich (zuletzt wohl Zuschrift vom 21. Juli 1892 an die ״Deutsch-socialen Blätter") und im Geheimen die Blutbeschuldigungen gegen die Juden zu verkünden und so die Leidenschaft weiter Kreise auch in Deutschland zu erregen. Daher werde ich jetzt in einem besonderen Abschnitte über ihn mich zu äußern haben. Da ich nun die Stellung des k. k. österreichischen Unterrichtsministeriums zu Rohling richtig zu beurtheilen wünsche, gestatte ich mir die Anfrage, ob, sei es auf Grund der von mir am 19. April gegebenen Anregung, sei es aus einen! anderen Anlasse, Eure Excellenz eine Untersuchung über die Behauptungen Rohling's angeordnet haben. Wek nach allem Vorgefallenen bei Eurer Excellenz der Anordnung einer genauen Untersuchung Hemmniße in den Weg gelegt hat oder gar jetzt noch legt, trägt eine schwere Verantwortung zu leicht. Ob und welche Antworten Strack von Herrn v. Gautsch erhalten hat, wird in dem Buche nicht nritgetheilt. Auf Einen Erfolg seiner Schrift vermag übrigens Professor Strack in der Vorrede bereits hinzuweisen: dass die Zeitungen, die bisher vom Blut-״Nitus" und vom ״jüdischen Nitualmord" sprachen, sich jetzt mehr und mehr auf die Bezeichnung ״jüdischer Blulmord" oder ״jüdischer Blutaberglaube" zurückziehen, wobei sie dem Leser weißmachen wollen, Blutmord und Blutaberglaube seien dem Juden-, thum eigenthümltch. Aber in der bisherigen Form war die Blutbeschuldigung doch erheblich wirksamer, weshalb Strack auch von den Verbreitern jener Lüge bitter verfolgt wird. Dass er die Lüge ausrotten wird, ist kaum zu hoffen, wohl aber, dass ehrenwerthe Menschen nie mehr von ihr getäuscht werden können.