Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 27 (11.11.1892)
- Date
- 1892-11-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Gesterreichisch-unsarische Lansoren-Zeitung. Nr. 27. Dienste dem gemeinsamen Altar widmen, und es wäre Frevel an seinem Stande, wenn er sich zurückzöge oder sein Können und Wissen in jene Kreise trüge, die an unserem Wohle nicht das geringste Interesse haben. Ein solches Beginnen ist der Anfang der Zersetzung, der wir rechtzeitig entgegentreten müssen und die dahin führt, wohin der ungarische ״CultuSbeamte" leider gelangt ist. Sein Schicksal sei ein Mahnruf an die Collegenschaar, sich in festgeschlossenen Reihen um unsere Fahne zu sammeln und jener Ausgabe gerecht zu werden, die uns durch Bestimmung und Beruf Zur Pflicht gemacht ist. Für unsere Collegen in Ungarn kömmt jetzt eine ernste und bedeutungsvolle Zeit. Wichtige codistcatorische Veränderungen auf. dem Gebiete des Cultuswesens sind in Vorbereitung und es heißt da strenge Wache halten. Mögen sie dahin versichert sein, dass die ״Oesterreichisch-ungarische Eantoren-Zeitung" jederzeit bereit ist, in die Bresche einzutreten, die durch den Eingang ihres publiristischen Organes enstanden ist, und dass wir für ihre Interessen, soweit sie auf dem Wege der Oeffentlichkeit gefördert werden können, mit allen Kräften einstehen wollen. Die letzte pMiristische Arbeit Dr. Gerson Wolfs. (Schluss.) Nun ist es gewiss wünschenswerth, dass Reformen emgeführt werden. Ich unterscheide jedoch in dieser Beziehung Reformen beim Gottesdienste und Reformen im Leben. Was den letzten Punkt betrifft, so ist es außer Frage, dass Lehre und Leben gar oft in heftigem Conflikte sind, der bei der Jugend um so ärgerlicher ist.' Es kommt nicht selten der Fall vor, dass der Lehrer die Schüler über das Speisegesetz belehrt; in der Unschuld ihrer Herzen essen jedoch die Kinder während des Nespiriums eine mit Schinken belegte Semmel. Es ist mir ferner folgender Fall bekannt: Ein Lehrer trägt Gymnasialschülern die Stelle Exodus 31, 14 vor: ״Beobachtet den Sabbath . . . wer ihn entweihet, soll getödtet werden u. s. w." Hierauf erhebt sich ein Schüler und stellt in bescheidener Weise die Frage, ob es wohl gestattet sei, dass man am Sabbath schreibe. Der Lehrer verneinte diese Frage. Hierauf bemerkt der Schüler. ״Dann sind wir alle (seine Mitschüler) des , Todes schuldig, denn wir schreiben am Sabbath." Doch ist es wohl unnöthig, weitere Fälle anzuführen; aber es kommen auch viele Fälle vor, wo Lehre und Leben im Conflikt sind, der jedoch behoben werden könnte. In solchen Fällen könnten Conferenzen, die auch von Fachmännern besucht werden, in welchen die Geister aufeinander platzen, Gutes stiften. Von besonderer Wichtigkeit wäre es, wmn derartige Fragen wissenschaftlich behandelt, würden, wodurch sich manches anders gestaltete. Ich will diesbezüglich^nur zwei Beispiele anführen. Ich bin in einer frommen Gemeinde in Mähren geboren und erzogm. Man hielt es für strenge verboten, am Passahfeste Hülsenfrüchte zu genießen. Nachdem dann vom Rabbiner Fassel (damals in Proßnitz) in der Schrift ״Reis- und Hülsenfrüchte am Passahfeste erlaubte Speisen" (Prag 1846) der Nachweis geführt wurde, dass diese gestattet seien, fieng man an, dieselben zu essen, und heute denkt kein Mensch mehr daran, diese Nahrungsmittel am Passahfeste nicht zu genießen. Ein anderes Beispiel: Vor etwa 60 Jahren gab es in meiner Heimatsgemeinde nicht eine einzige jüdische Frau, welche ihr eigenes Haar frei getragen hätte. Als dann eine Frau, die dahin geheiratet hatte, auf dem Wochenmarkte ihre Einkäufe besorgen wollte und mit ihrem eigenen Haare kam, wurde sie auf offenem Marktplatze von frommen Frauen geschlagen, und heute gibt es daselbst, wie ich höre, nur selten eine Frau, die ein sogenanntes Scheitel trägt. Wie man nämlich weiß, hat Rabbiner Abraham Kohn, früher in Hohenems dann in Lemberg, der so unglücklich endete, diesbezüglich einen Artikel in der Geiger schm Zeitschrift veröffentlicht, welcher nicht ohne Erfolg geblieben ist. Wir wollen ferner daran erinnern, dass im Laufe der Zeit die Meinungen über das, was auf religiösem Gebiete mehr oder weniger wichtig ist, nicht selten gewechselt wurden. Als Beispiel führen wir an, dass in alter Zeit die Neinigungsgesetze einen großen Raum im Leben einnahmen. Besitzen wir doch einen ganzen Tractat, Taharoth, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Heute haben jedoch nur äußerst wenige dieser Fragen aktuellen Werth, oder richtiger, sie sind fast außer Curs gekommen. Umgekehrt wieder wird in jeder frommen jüdischen Haushaltung großer Werth auf Milch- und Fleischgeschirr gelegt und würde man daselbst durchaus nicht Huhn mit Butter genießen. In alter Zeit jedoch war lis inter judices, ob das Gebot: Du sollst nicht kochen das Zicklein in her Milch seiner Mutter, auch -aus Vögel Bezug hat, da sie doch überhaupt keine Milch haben und tatsächlich wird berichtet, dass man im Orte Joffe's, des GalliläerS, Huhn mit Butter genossen hat. Es dürfte daher so manche Fragen geben, die, wenn objektiv wissenschaftlich erörtert, zu neuen Resultaten führen möchte. Es muß . jedoch betont werden, dass bei derartigen Fragen eine Intervention von außen nicht eingeleitet werden kann. Man kann nicht in Küche und Keller eindringen und Neligionswidriges abstellen. Man hat es bei uns in Oesterreich wiederholt versucht, die Behörden zu veranlassen, den Juden zu verbieten, am Sabbaih ihre ComtorS und Läden zu schließen (der erste diesbezügliche Versuch wurde von N. Moses Soser in Preßburg im Jahre 1823 gemacht), doch die Negierung wollte nicht darauf eingehen und ebensowenig wollte sie es zulassen, dass Juden, die den Sabbath entweihen, nicht zur Ablegung eines Eides zugelassen werden sollten. Es muß daher Jedem überlassen bleiben, nach seiner Faxon selig zu werden. Anders, liegen die Dinge in betreff des öffentlichen Gottesdienstes. Da. hat die Gemeinde, resp. der von ihr gewählte Vorstand im Vereine mit dem Rabbiner oder Predigersoweit -demselben eine Jngerenz zusteht, die Macht, Veränderungen vorzunehmen. . Was nun Wien anbetrisst, so haben wir allerlei Gottesdienste. In den Gotteshäusern der Gemeinde ist der Ritus. Mannheimer, wie er 1826 emgeführt wurde; die orthodoxen Juden haben ihre Synagoge mit dem Ritus, wie er früher üblich war; eine noch tiefere Couleur hat der Gottesdienst in der Synagoge Schiffgasse. Die galizischen Juden Haben ihr eigenes Bethaus.und die Chassidim verrichten ihre Andacht besonders. In der Synagoge im sechsten Bezirk herrscht der Mannheimer Ritus, es wird jedoch auch die Orgel daselbst gespielt u. s. w. Man sieht also, dass man hier Abwechslung hat und sind so ziemlich allerlei Riten bis. auf jene der äußersten Reform vertreten. Die meisten wollen nun nicht, dass in dieser Beziehung etwas geändert werde und wünschen, wir, dass man. die jetzigen Synagogen mit ihren verschiedenen Riten belasse. Es denkt auch kein Mensch daran, sich in die inter- . nen Angelegenheiten der Privatbethäuser einzumischen. Wir wünschen 4