Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 25 (17.10.1892)
- Date
- 1892-10-17
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Mösterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 25. Aber Eines wollen wir dem verehrten Herm aus der talmudischen Rechtslehre verrathen, was er vielleicht von seinem Rohling nicht erfahren hat, denn es ist wirklich wahr. Der Talmud anerkennt ausdrücklich und ausnahmslos die Rechts verbindlichkeit der Staatsgesetze. Es heißt ausdrücklich: Die Gesetze deS Königreiches sind Gesetze." Unter keinen Umständen duldet der Talmud das Recht der Auflehnung gegen die Staatsgesetze; er verlangt unbedingten Gehorsam gegenüber den Staatsgesetzen. Allerdings verpflichtet er den Juden lieber den Tod zu erleiden, als ein Gesetz zu befolgen, das ihn seinen Gottesglauben zu verleugnen zwingt. Gleichwohl bestreitet der Talmud nicht, dass der Staat unter Umständen solch ein Gesetz z׳.l erlassen befugt sei, kraft der ihm innewohnenden Staatshoheit — allein er befiehlt den Juden, eher den Tod zu erdulden, als sich diesem Gesetze zu unterwerfen. Das ist sogar ganz etwas Anderes, als wenn die päpstliche Autorität gewisse Gesetze, insofem sie sich gegen den Dogmenbestand der katholischen Kirche zu richten scheinen, als ungiltig, als nicht rechtsverbindlich für die Gläubigen erklärt. Also mit der Frage der Kreuzztg., ״was lehrt der jüdische Katechismus" ist es eitel Wind. Die fromme Kreuzzeitung hat nach langer Zeit wieder einmal das Bedürfnis gehabt, ein wenig zu verleumden, um das altgewohnte, seit den Tagen der seligen Goedsche, Ohm, Lindenberg, Piersig ihr so geläufige Handwerk Nicht ganz zu verlernen. Sie wird aus dieser von ihr vorgeschlagenen behördlichen Prüfung der jüdischen Geheimlehre ebenso ehrenvoll hervorgehen, wie aus dem Prozeß Waldeck. Die Orgel dt der Synagoge. Die Wiener Judenschast muß schon seit längerer Zeit des hohen geistigen Genusses entbehren, den ihr jederzeit eine Predigt Dr. Jellinek's bereitete. Nichtsdestoweniger entwickelt der greise Kanzelredner noch immer eine sehr rührige publicistische Thätigkeit, die um so höher zu schätzen ist, als sie gerade in letzter Zeit sich rein praktischen Fragen zuwendet. So nahm Dr. Jellinek in der letzten Nummer der ״Neuzeit" gelegentlich der Besprechung der Wiener Tempeleinrichtungen Anlass, sein Votum über die vielbesprochene ״Orgelfrage" abzugeben. Das Urtheil eines so bedeutenden Mannes verdient sicherlich die weiteste Verbreitung und sei darum im Nachfolgenden wiedergegeben: ״Am HütteNseste wird von der Weihe des salomonischen Tempels in Jerusalem in den israelitischen Gotteshäusern öffentlich gelesen. Daran anknüpfend, wollen wir den Wiener Tempel in der Seitenstettengaffe zum Gegenstand einer nicht unwichtigen Betrachtung und Besprechung wählen. Dieses Gotteshaus ist nicht blos eine Stätte, wo die Bekenner des Judcnthums zum Gebete und zur Belehrung sich versammeln, sondern auch ein ehrwürdiges Denkmal in der Geschichte des jüdischen Cultus. Er wurde im Jahre 1826 vom Prediger Mannheimer und vom Obercantor Sulzer eingewciht. Hier wurde zum erstenmale in Oesterreich der jüdische Gottesdienst würdevoll und ästhetisch geordnet. Der eigentliche Ritus wurde nicht angetastet. Man begnügte sich, einen Theil . der Pijutim oder mittelalterlicher hebräischer Dichtungen, die schwer verständlich sind und nichts zur Hebung der Andacht beitragen, zu eliminieren. Sonst wurden keine Veränderungen der Gebetstücke vorgenommen. Mannhttmer, Lin Meister des Mortes, predigte. Sulzer, ein unvergleichlicher Sänger und wahrhafter Künstler, riss daö Publicum zur Andacht und Bewunderung hin. Beide verstanden es, die alte und die neue Zeit durch Uebergänge mit einander zu verbinden und dadurch zu vermitteln. Mannheimer benützte die Schätze der Hagada und gewann durch dieses jüdische Colorit seiner Predigten die Herzen seiner Zuhörer, Sulzer war kein Opernsänger, sondern ein Vorbeter im schönsten Sinne der Wortes, der überkommene jüdische Melodien in moderne kunstgerechte Formen umprägte. WaS die Melodien betrifft, so erzählte mir Mannheimer, dass diese ihm manchen harten Kampf verursachten. Einige Vorsteher, welche den Bau des Tempels ausführtcn und einen geschmackvollen Culrus im Gegensätze zur alten Judenschule einführen wollten, beharrten darauf, dass ein unbedeutendes Gebetstück wegen seiner Melodie beibehalten werde und hierin harten diese praktischen Männer nicht ganz Unrecht. Denn liturgische Melodien, woran man seit Jugend an gewöhnt ist, spielen eine große Nolle im ösfentlichen Cultus. Dieser Tempel in der Seitenstettengaffe glich einer Sonne, welche ihre Strahlen weithin in alle Gemeinden der österreichischen Monarchie aussandte. Er war Muster und Vorbild für den sögenannten geregelten Gottesdienst, der allmählich den alten und Hergebrachten in Oesterreich verdrängte. Der Kampf um diese Ver-- befferung und Verschönerung des CultuS war damals kein geringer, und jene Männer, welche ihm zum Siege verhalfen, haben sich große Verdienste um die Hebung und Belebung des JudenthumS erworben und ihre Namen nennt die Geschichte,ehrenvoll. Was sie geschaffen haben, bildet einen Glanzpunkt und den Ruhm der Wiener Gemeinde in den Annalen des. Judenthums. Der alte Tempel in der Seitenstettengaffe ist ein Monument aus den Anfängen der Cultusgemeinde in Wien und auf den! historischen Boden des jüdischen Gottesdienstes. Er muß daher architektonisch und liturgisch ohne wesentliche Veränderung erhalten werden. Der Ritus, die Grundmelodien und das Ceremoniell müssen so bleiben, wie sie seit mehr als einem halben Jahrhundert in Geltung sind. In diesem Tempel ist demnach eine Orgel durchaus nicht an ihrem Platze. Dieses musikalische Instrument bewirkt eine tief einschneidende Umgestaltung des Cultus und würde den historischen Charakter des alten Tempels total verwischen. Im Jahre 1826 gab es mit Ausnahme des Tempels in Hamburg keine einzige jüdische Gemeinde, in deren Synagoge Orgeltöne erklungen wären. Dieses Instrument influiert nicht blos auf den eigentlichen Ritus, sondern veranlasst auch eine architektonische Veränderung durch seine Form und würde daher das historische Bewusstsein verletzen, wenn es in einem Bethause, das den Charakter eines ehrwürdigen Denkmals hat, das Auge träfe. Auch der neue Tempel in der׳ Leopoldstadt hat noch eine historische Bedeutung. Er ist ein Zeugnis, dass die blauen Zettel in Wien aufgehört haben und die Juden der Freizügigkeit, wie jeder andere Bürger, sich erfreuen, ferner, dass eine prachtvolle, imposante Front sich erhebt, was bekanntlich im Jahre 1826 nicht gestattet war und daher der alte Tempel versteckt in einem Hose gebaut wurde. Es wurde ferner bei der Eröffnung des neuen Tempels in der Leopoldstadt fcstgcstellt, dass die beiden, Gotteshäuser der Wiener Gemeinde in gleicher Weise liturgisch eingerichtet sein sollen, so dass es mir absolut unmöglich war, auch nur die kleinste Abrveichuttg von der bestehenden Ordnung durchzusetzLllt