Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 13 (11.5.1892)
- Date
- 1892-05-11
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Mesterreichisch-untzarische Lantoren-Zeitung. Nr. 13. straftechtlich-humoristischen Exkursion dieser Fachmänner waren, wird mir verzeihen, dass ich ihm Einiges von dem Gespräche mitgetheilt habe, welches jenem Vorträge solgte. Es wurde noch Mehrereö pro und contra gesprochen*), bis die heftigsten und kläglichsten Finger- Übungen im oberen Stockwerk jede weitere Erörterung der Clavierfrage als Theil der sozialen Frage störend abschnitten. In dem festen Vorsatze, beim nächsten Souper, welches der Hauswirth der gelammten Hausgenossenschaft gibt, unter dieser das Horn des Aufruhrs zu blasen, ertrug ich die Spieleeri jetzt erheblich leichter. Ich hoffe, dass es auch Anderen so geht. Ich dankte den Rednern. Selbst als zu den geräuschvollen Melodien des spielenden Kindes scharfer, aus naher Dachkammer hervordringender Geigenton sich gesellte; als der Gymnasiast noch einmal zu dem geliebten Kuftwalzer zurückkehrte und Mgnon korrekt, aber mit wenig Gefühl sang: 3״tur wer die Sehnsucht kennt, Weiß, was ich leide," wurde ich nicht erheblich aus der Fassung gebracht. Blos nahm ich mir außerdem noch vor, schleunigst einen Gelehrten darüber zu befragen, was seine Wissenschaft von den Ausführungen Oppenhoffs über die ״vorübergehende Uebelkeit" und von denen Olshausens über den ״unangenehmen Affect" zu halten beliebe. Kleine Chrvnik. Wien. Die k. k. Statthalterei hat sich bestimmt gefunden, die Matrikenführung für die Israeliten in Niederösterreich neu zu regeln und das niederösterreichische Berwaltungsgebiet in dreizehn Bezirke für die Israeliten einzutheilen, deren Sprengel mit den durch die Ministerialverordnung vom 4. December 1891 festgestellten Cultusgemeindesprengeln zufammenfallen. Diese Neuorganisation trat mit 1. Mai 1892 in Wirksamkeit. Wien. Nach einem Constantinopeler Berichte der ״Pol. Corr." haben die in der Türkei ansässigen spaniolischen Juden kürzlich den vierhundertsten Jahrestag der Vertreibung der Juden aus Spanien und ihrer gastlichen Aufnahme im ottomanischen Reiche gefeiert. Das vorbereitende Comits hatte beabsichtigt, dem Sultan, als Zeichen der Dankbarkeit für die in der Türkei oen Juden gegenüber stets geübte Toleranz, einen kostbaren, mit Edelsteinen besetzten Ehrensäbel darzubringen. Ferner wurden die Vertreter der jpaniolffchen Judengemeinden im Auslande ersucht, dm diplomatischen Vertretern der Türkei dm Dank dieser Gemeinden zum Ausdruck zu bringen. Auf Wunsch des Sultans, der die Juden bei diesem Anlasse seuier ferneren Theilnahme und seines Schutzes versicherte, unterblieben aber die Kundgebungen. Man geht wohl mit der Annahme nicht fehl, dass dieser Wunsch des Sultans der Besorgnis entsprungeit ist, dass eure derartige Kundgebung der in der Türkei lebenden Juden in Russland Verstimmung hervorrufeii könnte. Die Feier des Erinnerungstages beschränkte sich daher auf festliche Ceremonien in allen Synagogm des Reiches. Dem Gottesdienste in Constantinopel habm die dortigen Würdenträger jüdischen Glaubens, so der amerikanische Gesandte bei der Pforte, Herr Hirsch, der erste Dragoman des Marine-Ministeriums, Moises Efendi, Daud Efendi vom Ministerium des Aeußern u. A. beigewohut. *) So machte der Civilist geltend: Wer seine Ausführungen mehr auf die Basis juriftifcher Komik stütze, könne sehr passend $ 113 der Gewcrbcordnung für das Deutsche Reich hcranziehen, wonach zur Errichtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit für den Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publicum erhebliche Nachtheile oder Belästigungen herbciführcn können, die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich sei. Zu solchen Anlagen gehören nach § 16 Hammerwerke und unter diese uad; dem Ltcnogr. Berichte S. 272 auch Walz- und Stampfwerke. Das Clavier könnte hierunter um so zwangsloser rubrizirt werden, als gerade § 16 Schnellblcichen, Firnißsabriken und Anlagen zur Fcumverkcrei aller Art verbiete. Wien. (Die Musik als Heilmittel.) In einer in Petersburg abgehaltmm Vorlesung über das Thema: ״Der Einfluß der Musik auf den menschlichen Organismus" stellte Professor Tarchanow die Behauptung auf, dass die Musik in der Medizin von großem Nutzeil sei und man bei richtiger Anwendung die Meilschen ebenso leicht ״stimmen" könne, wie man ein Musikinstrument stimmt. Nervenkranke (besonders Epileptiker) werden durch Musik beruhigt; allerdings muß man bei Anwendung dieses Mittels äußerst vosichtig sein, da es in manchen Fällen auch eine sehr erregende Wirkung auöüben kann. Es muß dabei berücksichtigt werden, dass das Naturell gewisser Leute überhaupt gar keine Musik erträgt. Die Heilmethode durch Musik ist noch wenig verbreitet und es wird sich ihre Bedeutung erst in der Zukunft Herausstellen. Wenn zahlreiche Beobachtungen auf dem Gebiete der Heilkraft der Musik auch ein negatives Resultat geben, uranchmal sogar das Gegentheil dessen erzeugt, was man erwartete, so erklärt sich dieser Mißerfolg dadurch, dass man das Mittel nicht rechtzeitig in der erforderlichen Form und ohne genügende Analyse der Krankheit angewendet hatte. ״Wir sind fest überzeugt", sagte Prof. Tarchanow, ״dass eine Zeit kommen wird, wo die Musik in den Händen wissenschaftlich gebildeter Aerzte als ein mächtiges Mittel im Kampfe mit den Leiden der Menschheit dienen wird. Wie kann es auch anders sein, da eine Reihe von Fällen uns dargethan, dass die Musik — der größte Regulator der menschlichen Stimmwlgeu und Gefühle ist, und diese Factoren beherrschen viele Seiten des psychischen und physischen Lebens des Organismus." Mödlittg. Die Constituirung des prov. Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde in Mödling fand am Freitag, den 29. April d. I. statt. Zum Vorsteher wurde gewählt Heer Dr. Nappa, pract. Arzt in Mödling; zum Stellvertreter HerrJ. Singer, Nohproductenhändler ebenfalls in Mödling, weiters sind im Vorstände die Herren: Dr. Brust, Advocat in Mödling, I. Bermann, Beamter des Giro- und Cassenverein in Wien, wohnhaft in Mödling und Sam. Adler, Möbelhändler in Liesing. Budapest. Die im ungarischen Justizministerium tagende Enquete zur Berathung eines neuen Eherechtes setzte fest, dass es in Ungarn eine ganz besondere Art von Eherecht geben wird. Die Priester aller Culte werden als Mandatare des Staates, daher als Standesbeamte, die Ehen ihrer Culte einzusegnen haben. Wenn der Priester die Eheschließung verweigert, so erfolgt sie vor dem Civilstandesbeamten. Der Unterschied im Glauben soll künftig kein Ehe- Hindernis bilden. Die kirchliche Gerichtsbarkeit für Ehen und mithin auch das Recht der Eheschließung wird den Civilbehörden übertragen. Die Ehescheidung soll das Eingehen einer neuen Ehe ermöglichen. Budapest. Ueber die Stiftung des Herrn Frey stä dter, welche der Errichtung eines jüdischen Gymnasiums dienen soll, wird dem ״N. Pol. Volksbl." berichtet: Anfangs rieth man Herrn Freystädter, aus dem Capital, welches er für die Stiftung bestimmen wolle, in der Leopoldstadt einen neuen israelitischen Tempel zu bauen, welcher den Namen ״Freystädter-Tempel" führen würde. Dieses lehnte Freystädter ab. Ergab sodann dem Wunsche Ausdruck, aus diesem Gelde auf seinen Gütern eine Anstalt für Ausbildung jüdischer Jünglinge zum Ackerbau und zur Landwirtschaft zu errichten. Es wurde ihm jedoch plausibel gemacht, dass Persönlichkeiten aus der Hauptstadt nicht in der Lage wären, die Verwaltung und Controle einer solchen Stiftung zu übernehmen. So ist er nun von diesem Plane abgekommen und fasste den Entschluss, ein jüdisches Gymnasium zu errichten. Er wollte jedoch mit der Errichtung einer größeren Stiftung seine Erben nicht verkürzen und desshalb traf er die Verfügung, dass zu dem bezeichneten Zweck eine Million Gulden in Weinzehent- Obligationen auf zehn Jahre deponirt werde. Von dieser Summe sollen die Zinsen und Zinseszinsen bis zu dem Zeitpunkte, in welchem sie die Höhe einer halben Million erreichen, capitalisiert und dann zur Errichtung und Erhaltung eines Gymnasiums verwendet werden. Nachdem dieser Plan gefasst war, begab sich Freystätter zu dem königlichen Notar Dr. Weinmann, der die Stiftungsurkunde formulierte. Hierauf ertheilte Freystädter dem Großgrundbesitzer Berhard Deutsch de Hatvan die Vollmacht, die Million bei der Österreichisch-Ungarischen Bank zu beheben. Kürzlich nun wurde die Million dern^ Cultus- und