Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 12 (1.5.1892)
- Date
- 1892-05-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Vesterreichisch-ungarische Lantoren-Zejtung. Nr. 12. Seite 4. 75. ״Ziehe einem Aase auf öffentlicher Straße die Haut ab, wenn du dich von dieser Arbeit ernährest, und sage nicht, ich bin von vomehmer Abkunft, bin ein Gelehrter, für mich schickt sich das nicht". (Pesach. 113). Das ist wohl nicht wörtlich zu nehmen, sondern eine wohlgemeinte Lehre, dass man sich keiner Arbeit schäme, auch nicht der geringsten und beschwerlichsten, wenn man sich dadurch nähren und von der Unterstützung und Hilfe Anderer sich imabhängig machen kann. W.r. (Fortsetzung folgt). Die Ktavicrübuugrtt und das llecht. Musikalisch-juristische Plauderei. Von Dr. Hugo Elsas (Cannstatt). (Fortsetzung). ״Meine Herren! Ueber die Klavierübungen in ihren vielfach interessanten Beziehungen zum ob- und subjektiven Rechte schadet Ihnen eine Vorlesung wenig. Meines dreibändigen Werks über die Unzurechnungsfähigkeit als Zustand und Schuldausschließungsgmnd erinnern Sie sich gewiss und gerne! Der Ladenpreis beträgt netto 2 Mk. 80 Pfg. pro Band; einzelnen Herren stelle ich es übrigens ausnahmsweise leihweise geme zur Verfügung. In diesem Buche, im zweiten Bande Tit. XVIII. pag. 244 Not. 10 unten finden Sie meiner wissenschaftlichen Kritik als unanfechtbar anerkannte Begriffsbestimmung der Klavierübungen. Ich definire sie als zum Zwecke der Aneignung musikalischer Fertigkeit auf Tasten bestimmter Jnstmmente (Klavier, Claicymbalum, Pianaforte, Stutzflügel und Fortepiano) ausgeführte Belvegungen menschlicher Gliedmaßen. Diese Bewegungen, an sich straflos, werden mm wegen: des durch sie erzeugten ruhestörenden Geräusches strafbar einmal nach Strafgesetzbuch § 360 Ziff. 11, wonach mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark bestraft wird: l ״Wer ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm erregt oder wer groben Unfug verübt"; sodann ahndet das Strafgesetz den Effekt dieser Bewegungen menschlicher Gliedmaßen wegeli der (als unnlittelbare Wirkung des Geräusches auf die davon betroffenen Personen) bei Menschen sich einstellenden.Störung körperlichen Wohlbefindens nach § 223 wonach bestraft wird: ״Wer vorsätzlich einen andern mißhandelt oder an der Gesuildsundheit beschädigt!" Erhebt man aber, wie ich vermuthe, sofort den Einwand, dass eine große Zahl von Delinquenten der schlinunsten Art unter dem Scknltze der Vorschrift des Str.-G.-B. 8 ^5. ״Wer bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden." straflos Klavierübungen abhält, so muß ich dies allerdings gelten lassen; allein dieses Privelegium der Kinder bedingt nicht, dass die intellektuellen Urheber der Ruhestörung, Vater Mutter, Tante, Base, auf wessen Anstiftung hin eben in concerto die Klimperei begonnen und fortgesetzt wird, von der Verantwortung frei bleiben. Denn solch' eine Mutter beispielsweise befindet sich in derselben juristischen Lage, wie ein Herr, der seinen Hund fortgesetzt bellen oder heulen lässt: sie wird als Selbstthäterin bestraft. Es ist von den höchsten Gerichtshöfen öfters entschieden, dass nicht der Hund, sondern der Hundebesitzer (der Hund ist sein Organ) ruhestörenden Lärm erregt, d. h. bellt. Ich will Sie, meinen Herren, nicht mit Citaten ermüden'*); dagegen gestatten Sie mir etliche Erempel. Wenn ein Schusterlehrling durch den Pudel seines Meisters aus einem Metz-- gerladen eine Wurst sich verschaffen will, so wird zwar tut Zweifel;!:) Ein solches wäre Stengleins Zeitschrift für Gcrichtspraxis. N. F. IV. S. 71, Vl. S. 66. Zur Geschichte der Kodeneultur und des Klimas von Palästina. Von Dr. Otto Ankel. (Schluss.) Wer es nun ist, der den Fluch der Verwilderung von Palästina nimmt, ob Germanen, Romanen, Slaven oder Semiten, das vermag kein zukunftsschauenves Seherauge zu ergründen. Dass schon jetzt ein Umschwung zur Besserung eingetreten ist, der auf den Eingriff abendländischer Culturkräfte zurückzuführen ist, dafür liegen Anzeigen vor. Die wohlbestellten Flurm Jesreels bieten einen erfreulichen Beweis, dass hier, so trostlos auch in mancher Hinsicht die Lage Palästinas sein mag, ein Fortschritt zum Besseren vorliegt, ein Fortschritt, den das Land vor allem der Thatkraft Mehemed Alis und Ibrahim Paschas verdankt. Noch zu Anfang dieses Jahrhunderts war der größte Theil Jesreels ohne Anbau, ein Weidegrund der Beduinen; selbst noch in den vierziger Jahren war nur ein kleiner Theil der Ebene unter dem Pfluge. Ein Grieche, Sursuk mit Namen, hat 1872 gegen Zahlung der rückständigen und Verbürgung der künftigen Steuern das Bewirthschaftungsrecht über den nördlichen Theil von Jesreel erworben. ״Die günstige Entwicklung der Dinge im Libanondistriet während der beiden letzten Jahrzehnte bezeichnet deutlich den Weg, auf welchem die beklagenswerthen Zustände der von Constantinopel aus regierten Länder gebessert werden können. Die größere Wohlfahrt, deren sich jetzt die Libanonbevölkerung erfreut, beruht wesentlich in ihrer autonomen Verwbltung und vor allem in einer gerechten Steuererhebung. Das türkische System der Steuerpachtung verdämmt den Bauer, auch wenn er, wie es thatsächlich der Fall ist, mit großem Fleiß den fruchtbaren Boden bearbeitet, zu ewiger Armuth." (v. Rath, ״Durch Italien" 2c.) Die wirthschaftlichen Verhältniße des Libanons, ebenso wie die der Templercolonien, wo der Schweiß und Fleiß schwäbischer Bauern blühende Ansiedelungen geschaffen, können ein Fingerzeig bieten für die Reorganisation Palästinas, an deren Möglichkeit kein Einsichtiger zweifeln kann. Es bedarf dazu keines Klimawechsels, keines Hochwaldes, keiner Vermehrung der atmosphärischen Feuchtigkeit; es gilt vielmehr, die verschütteten und verschlammten Brunnen und Teiche zu reinigen, die Sümpfe auSzutrvcknen, Bewässerungsanlagen zu errichten, Terrassen zu bauen, Verkehrsanlagen zu schaffen, tüchtige Arbeitskräfte einzuführen, ausländisches Capital heranzuziehen, für die Sicherheit der Person und des Besitzes zu sorgen. Alle Speculationen, die der einheimischen Bevölkerung Grund und Boden entziehen, müssten unterbleiben; lediglich die Liebe zur Cultür, die Achtung vor dem unterdrückten arabischen Volke, das ein gutes Recht auf die Erdschölle hat, müssten das Leitmotiv Derer sein, die dem Türken, dem Eulturverstümmler, den Fuß auf den Nacken setzen. Nur so ist Hülfe möglich; nur so wird die ewige Kraft und Schönheit der Narur, die hier durch den Wurst der Barbarei verdunkelt ist, von ׳Neuem erwachen. Summa: Die natürlichen Verhältniße Palästinas gestatten, unter der Voraussetzung der thatkräftigen Beihülfe des Menschen, eine Verjüngung, eine Wiedergeburt des Landes. Es kann wiederum, wie dereinst, ein Land voll Milch und Honig werden; kann wieder für die civilisirte Welt von hoher Bedeutung sein und eine ähnliche Blüthe schauen, wie in den Tagen Davids und Salomos.