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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1892-02-21 · Heft 6 (21.2.1892) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 6 (21.2.1892)
Date
1892-02-21
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Desterreichisch»ungarischr Csntoren-Zertung. Nr. 6. Name tadelndem Andenken ward geweiht, weil er als Levite einen besonderen Abschnitt (Caesar?) beim Liede machte, und dies nicht mittheilen wollte. הגרוס בן לוי היה יודע פרק בשיד ולא רצה ללמד Nach der Ansicht des Altmeisters Rabbi Salomo ben Jizchak (Raschi genannt) aus Trohes in der Champagne bedeutet das Wort ,ברר hier הכרעת קול געימה die Biegung einer lieblichen Stimme, also etwa Coloratur? In der That lesen wir in Tractate Schekalim1) (über die Schekalabgaben) von demselben Leviten Hhgros?): ר,וגרס נעימה יתירה היתד. לו שהיה מנעים קולו בזמר. Hhgros hatte eine besondere Anmuth (Grazie), denn er verstand es seine Stimme wahrend des Gesanges lieblich zu machen." In der Gemarah^) Joma^) fol. Z8b wird noch näher angegeben, in welcher Weise Hhgros seiner Stimme Grazie zu geben wusste. Es ist diese Stelle zu bezeichnend für die ganze Art des gesanglichen Vortrages, als dass wir dieselbe nicht wörtlich nebst Uebersetzung hier mittheilen sollten, und um die nöthige Erläuterung die geehrten und gelehrten Herren Cantoren und Musikhistoriker ersuchen. תניא כשהוא נותן קולו בנעימה מבנים גורלו לתוך פיו ומנית אצבעו בין הנימין עד שהיו אחיו היד,נים נזקרים בבת ראש לאחוריהם. Wir haben in einer Boraitha - gelernt: Wenn er (nämlich Hhgros) seine Stimme lieblich machen wollte, steckte er den Daumen in den Mund und seinen Finger zwischen die Oberlippe und den Nssenflügel und erzielte dadurch eine solche Kraft und Stimmhöhe, dass seine Brüder (Genossen), die dienstthuenden Priester, vor dieser Veränderung der Stimme erzitterten. Daraus, dass diese Mittheilung eine nicht recipirte Mischnah, denn das׳ heißt eine Borastha, ist, ersehen wir, dass trotz der Geheimhaltung von Seite Hhgros von Musikern der Versuch gemacht wurde, Hhgros' Kunst nachzuahmen. (Forts, folgt.) 1) Von dem hebräischen שקל stammt das griechische 0*705׳? und 6iy).0g. 2) Schekalim fol. 8b. 3) Wörtlich ״Vollendung", d. h. vollständiger Auf- und Ausbau der Mischnah. 4) Eigentlich Tag pav exceUence-Versöhnungstag. Zur Klärung -erFrage der tra-Manellen \ Tsnarten. XXIV. Nachdem diese Abhandlung mit Gottes Beistand so weit gediehen ist und wir unser Thema bis hierher durchgeführt haben, müssen wir noch zum Schlüße, der Vollständigkeit halber, einige den Synagogengesang berührende und noch immer offen stehende Nebenfragen zur Sprache bringen und sie ausführlich erörtern. Nach dem trefflichen Ausspruche eines modernen Musikers: ״Am Anfang war der Rhythmus" wollen wir uns zuallererst mit der Takt frage befassen und die Untersuchung darüber anstellen, ob der gestrenge Herr, ״Takt" genannt, schon bei der Musik der alten Hebräer seine absolute Herrschaft ausgeübt, oder ob sie die Macht dieses Beherrschers aller Musik noch nicht zu fühlen.hatte und sich, vollkommen frei und zügellos bewegen durfte. Herr Obercantor Singer-Wien behauptet nämlich in seiner Besprechung. der Deutsch'schen Vorbeterschnle (Nr. 9 Jahrg. 1889 d. gesch. Bl.) das letztere und rechnet es. dem Autor als eine arge Versündigung gegen die Originalität unserer traditionellen Melodien an, dass er dieselben mit Tactstrichen versehen und sie dadurch ihres ganzen antiken Schmuckes, ihrer Tactlosigkeit, entkleidete und beraubte. Jericho hatte keine Kanonen und die Musik dex Alten keine Tactgesetze, beides wäre denn eine unverzeihliche Wahrheitssälschung und eine Verunglimpfung der geschichtlichen Ueberlieferung, wollte man den Fall Jerichos mit Kanonen und die alte Musik mit Tact- Zeichen zur Darstellung bringen. Zur Begründung dieser seiner Ansicht bringt der genannte Herr College Folgendes vor: ״Wenn wir blos einen Zeitpunkt der Kirchenmusikgeschichte berücksichtigen und beispielsweise die Kämpfe betrachten, die von den Mensuralisten für und gegen die Zulassung des Modus, Tempus und Prolatio geführt würden, so ist es wirklich unfassbar, wie man es unternehmen will, unsere traditio- Die Juden Roms unter der Herrschaft der Päpste. Aus dem ״Pester Lloyd." (Fortsetzung.) Wie hätte Paul IV., der, wie er sich rühmte, keinen Tag vorübergehen ließ, ohne einen auf die Wiederherstellung der Kirche zu ihrer ursprünglichen Reinheit bezüglichen Erlass bekannt zu machen, es übersehen sollen, dass an dem Sitze seiner Herrlichkeit eine Gemeinde bestehe, deren Gesetze sich so völlig unterscheiden von jenen, zu denen er sich bekannte, die er erlassen hatte? Zu Ende war es gegangen mit der Duldsamkeit, deren sich die Juden unter dem Schutze wohlgesinnter Päpste erfreuen durften. Deren Nachsicht und Milde durchaus verurtheilend, hatte Paul IV. billigende Worte nur für jene unker feinen Vorgängern, welche die Bekenner der mosaischen Lehre mit Ausnahmsgesetzen verfolgt hatten. Was diese einzeln an drückenden und beschränkenden Maßregeln verfügt hatten, das ergänzte er zusammenfaffend zu einem der grausamsten Gesetze, die dem leidengewohnten, arggehetzten jüdischen Volke das Leben so unerträglich machten. Zwei Monate nach seiner Thronbesteigung, am 14. Juli 1555, wurde die Bulle Pauls IV. ״Cum nimis absurdum“ veröffentlicht. Darin wurde den einzelnen Juden, sowie ihrer Gesammtheit das Besitzrecht von unbeweglichem Gute abgesprochen. Streng war es ihnen verboten, neue Synagogen zu bauen, schadhaft gewordene auszubessern, ja es wurde verfügt, dass sie im Weichbilde der ewigen Stadt nur eine einzige besitzen dürfen, alle anderen jedoch unverzüglich niederzureißen haben. Es wurde die Bestimmung mit Verschärfung erneuert, wonach die Juden — wie dies zum ersten Male von Omar in Jerusalem für sie ebenso wie für die Christen verordnet worden war — ohne Ausnahme ein äußerliches Erkennungszeichen an ihrer Kleidung zu tragen hatten, damil sie fortwährend der allgemeinen Verachtung preisgegeben seien. Mit den schwersten Strafen sollte es gesühnt werden, so ein Jude Christen in seinen Dienst nehmen würde. Wehe jenem Bekenner der jüdischeu׳ Religion, der es sich herausnehmen sollte, sich ״Herr" titulieren zu lassen! Verpflichtet wurden sie ferner, die Sonntagsruhe streng zu beachten. Jedweder Erwerb, mit Ausnahme des Handels mit alten Sachen, wurde ihnen verschlossen. Ausdrücklich wurde ihnen die Ausübung des ärztlichen Berufs, darin sie seit jeher Hervorragendes geleistet hatten, versagt. Was je ein Vorgänger Pauls IV. zur Förderung oder Begünftigung der Juden bestimmt hatte, es wurde nunmehr außer Kraft gesetzt, für ungiltig erklärt. Und um diesem grausamen Proscriptionsgesetz die Krone aufzusetzen, wurde sämmtlichen jüdischen Einwohnern Roms-ein Straßenzug angewiesen, darin sie wohnen durften. Getrennt und gesondert von den christlichen Unterthanen des Papstes sollten sie zusammengepfercht leben in engen, ungesunden Gassen, in Häusern, denen es an dem nothwenigen Lichte und der unentbehrlichen Luft mangelte. Am 24. Juli wurde der Bischof von Jschia als Generalvicar von Rom beauftragt, eine starke. hohe Mauer, darin bloß Ein- und Ausgangsthor sich befinden durfte, um das ״Judenviertel" ziehen zu lassen, auf dass die ״Gottesleugner" streng geschieden seien vom der gläubigen Heerde Christi. Sofwar das Ghetto*) *) Die Etymologie dieses Wortes ist bis heute umstritten. Man hält es für identisch, mit dem im Toscanischen ״guitto“, im Modenesischen ״gbitto" lautenden und ״schmutzig" bedeutenden Worte. Andere lassen es

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