Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 30 (21.11.1891)
- Date
- 1891-11-21
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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manitären Institutionen nicht in Anspruch nehmen, da ich mich des blühendsten Wohlstandes erfreue, will aber auch nicht von Anderen in Anspruch genommen, behelligt und belästigt werden. Was kümmern mich die Armen und Dürftigen? Sie mögen arbeiten und erwerben, wie ich gearbeitet und erworben habe. Für sie habe ich mich wahrlich nicht geplagt. Der fromme Lchrer wies ihn ab mit dem Zollstab eines Baumeisters. Wenn der Baumeister einen prachtvollen Palast erbauen will, wird er etwa blos die großen Quadersteine benützen und die kleinen unansehnlichen Steinchen verächtlich verschmähen? Gewiss nicht. Er benützt diese wie jene, und wenn der Bau ganz vollendet und der Palast übertüncht ist, weiß kein Mensch, wo die großen und wo die kleinen Steine ihren Platz gefunden. Dieselbe Bewandtnis hat es mit der Gemeinde, die in der Regel aus bemittelten und unbemittelten Mitgliedern besteht. Sollen etwa die Armen und Dürftigen aus der Gesammtheit ausgeschloffen und der größten Noth preisgegeben werden? Im Gegeutheil, die reichbegüterten Männer in der Gemeinde sollen mit Freuden ihre Hände öffnen, um die Noth zu mildern, zu lindern und sich freuen, dass sie von der göttlichen Vorsehung bestimmt wurden, als die Geber und nicht als die Nehmer zu erscheinen. Dieser Bescheid gefiel dem Mann ganz und gar nicht, sein heidnisches Gefühl konnte sich mit dieser Art Allianz durchaus nicht befreunden und so gieng er zu dem sanftmüthigen Hillel, dem er denselben Antrag stellte. Hillel gab ihm aber auch ganz dieselbe Antwort, die er von Schamai erhalten hatte, nur in einer anderen Form: ״Du wünschest in den Verband des Judenthums mrfgenommen zu werden, willst Du alle Gebote der Thora beobachten, nur willst Du für die Erhaltung der Humanitären Institutionen, weil Du als vielbegüterter Mann ihrer Hilfe entrathen zu können glaubst, keine Opfer bringen, nun da bist Du mein Lieber auf falscher Fährte. Hast Du denn Deine Reichthümer verbrieft? Bist Du denn dessen gewiss, dass Du Dich ihrer bis an Dein Lebensende zu erfreuen haben wirst? Und wie, wenn Du morgen in die traurige Lage versetzt wirst, die Hilfe anderer Leute in Anspruch nehmen zu müssen, wird es. Dir lieb und angenehm sein, wenn andere sich so engherzig Dir gegenüber benehmen und sprechen werden, was kümmern uns die armen oder verarmten Leute, haben wir uns für sie geplagt, sollen sie auch arbeiten, um sich Vermögen erwerben zu können? Gewiss nicht. Nun was Dir nicht lieb und nicht angenehm ist, füge deinem Nebenmenschen nicht zu, das ist das Gruudpriucip der ganzen Thora-Lehre, alle übrigen Vorschriften und Satzungen bilden hierzu gleichsam den Commentar, 811 gemor daher gehe hin und lerne, dringe ein in den Geist der Lehre, vertiefe Dich in die Thora und Du wirst die Ueberzeugung gewinnen, dass die Humanität, die Wohlthätigkeit der Hauptzweck der Religion sei. Wenn sich auch die Religion Israels nicht ostentativ die Religion der Liebe nennt, ist sie doch durch und durch eine torat chesed Religion der thätigen Liebe. R. Akiba hat daher mit Recht gelehrt, dass das schöne erhabene biblische Gesetz (Z. B. M. 19. 18.) weohawto lereacho komocho ״Liebe deinen Nächsten wie dich selbst", das wichtigste Grundprincip der ganzen Religion sei. Ebenso heißt es anderweitig im Talmud: Das friedliche und freundliche Zusammenleben, die brüderliche Theilnahme, die Humanität, ist von solch hoher Wichtigkeit, dass Gott der Herr nur deshalb sich am Sinai offenbarte und Israel die Lehre verliehen hatte, um dadurch die erhabenen Lehren und Vorschriften derselben, die jeden Rassen- und Klassenhass, jeden Neid und jede Verfolgungssucht entschieden-verpönen, die allgemeine Menschenverbrüderung und Nächstenliebe in der Welt fördern zu können. Im Artikel 4 ״Bruderliebe" der von dem im Jahre 1807 nach Paris mit Napoleon I: einberüfenen großen Synhedrion gefassten Beschlüsse heißt es daher mit Recht: ״Dass Kraft des durch Moses den Israeliten gegebenen Gesetzes diese verbunden sind, die Individuen der Nationen, welche Gott als Schöpfer des Himmels und der Erde anerkennen, unter denen sie die Vortheile der bürgerlichen Gesellschaft oder eine wohlwollende Gastfreundschaft genießen, als ihre Brüder zu betrachten; dass die heilige Schrift uns gebietet, unseren Nebenmenschen wie uns selbst zu lieben, und dass, da man es dem Willen Gottes, der Gerechtigkeit selbst ist, gemäß erachtet, Anderen nicht zu thun, was wir nicht wollen, dass man uns thäte (Sabb. S. 31), es gegen die geheiligten Grundsätze wäre, wollte man unsere... Mitbürger nicht als unsere Brüder ansehen; dass nach dieser allgemeinen, sowohl von den Gesetzeslehrern, die das meiste Ansehen in Israel genießen, als auch von jedem Israeliten, der mit seiner Religion nur einigermaßen vertraut ist, angenommenen Lehre es Pflicht Aller ist, ihren Mitbürgern beizustehen, sie zu beschützen und zu lieben und sie in allen bürgerlichen und moralischen Beziehungen mit ihren Glaubensgenossen auf gleichem Fuße zu behandeln; dass, da die mosaische Religion den Israeliten gebietet, die Fremden, die sich in ihren Städten niederließen, mit so vieler Liebe und Rücksicht aufzunehmen, sie ihnen umsomehr dieselben Gesinnungen gegen die Individuen der Nationen anempfiehlt, die sie in ihren Schooß ausgenommen haben, sie durch ihre Gesetze schützen, mit ihren Waffen vertheidigen, ihnen gestatteten, Gott nach ihrer Weise anzubeten und sie zur Theilnähme an den bürgerlichen und politischen Rechten belassen. Nach diesen verschiedenen Erwägungen gebietet das große Synhedrion jedem Israeliten mit den Unterthanen der Staaten, in denen er wohnt, wie mit seinen Bürgern zu leben, da sie Gott als Schöpfer.des Himmels und der Erde anerkennen, und weil es so der Buchstabe und der Geist unseres heiligen Gesetzes will." Kleine Chronik. Uroppau. 16. November. Löbliche Redaction! Mit Rücksicht darauf, dass bereits einige Cultusvorstände um Zusendung der vom hiesigen Vorstande ausgearbeiteten Gemeinde-Statuten ansuchten und dies auch bereitwilligst geschehen ist, erlaube ich mir an dieser Stelle zur Kenntnis zu bringen, dass die in den genannten Statuten festgesetzten Functionsgebühren eine Ab- Lnderung zuGunsten der Cantoren erhalten werden. Das hiesige Cantorat sah sich nämlich veranlasst, ein Gesuch an den Vorstand zu richten, dahingehend, die Functionsgebühren der Cantoren verhältnismäßig zu erhöhen. Diesem Gesuche wird auch, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, Folge geleistet. Dies bringen wir den geschätzten Gemeinden, die genanntes Statut zum Muster nehmen wollen, zur Kenntnis und zur gefälligen Darnachrichtung. S. Wien. Auf eine Eingabe des Wiener Matrikelamtes ist jüngst eine wichtige Entscheidung der hohen k. k. nied.-österr. Statthalterei erfolgt. Wir geben im Nachfolgenden den Wortlaut beider Schriftstücke wieder : Hohe k. f. n.-ö. Sa tt Halter ei! Im Laufe der Zeit sind mehrere Aufträge der hohen k. k. n.-ö. Statthalterei über nachträgliche Eintragungen in die Geburtsmatriken herabgekommen, bei welchen auch die hebräischen Namen angegeben sind und dem entsprechend auch in den Ge-